Neu Rechnungen verändern - JTL-Wawi 1.6 - (Video)

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
Hi Freunde,

ich schau mir das mal an! Danke für den Hinweis.

Ich melde mich

Gruß

Manuel
Hi. Hast du dir das Problem mit Ticket WAWI-53365 angeschaut? Wird es hier eine zeitnahe Lösung geben?
Davon sind alle Händler betroffe, die international versenden. Die Wawi erstellt bei den meisten Händlern teilweise falsche Rechnungen. Schöne Grüße vom Finanzamt!
 

Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.851
1.015
Hückelhoven
Hi Freunde,

entschuldigt die lange Reaktionszeit. Das Ticket mit den falschen Währungen ( WAWI-53365) hab ich vorgezogen und werde ich kommende Woche mit der Entwicklung besprechen.

Was die Rechnungsnummern angeht habe ich es so verstanden (ganz vorsichtig formulieren Manuel...), dass diese theoretisch vergeben werden können wie man mag, es praktisch aber besser ist einen fortlaufenden Nummernkreis zu haben. Auch müssen wir den neuen Stornoprozess nochmal um einen negativen Stornobeleg erweitern.

Heißt euch erwartet folgendes mit der JTL-Wawi 1.6
  • Rechnung RE-4711 (200 € - 19.01.2021)
  • Rechnungstorno RS-1 (-200€ - 20.03.2021)
Oder:
  • Rechnungskorrektur RK-4711 (200 € - 19.01.2021)
  • Rechnungskorrekturstorno RKS-2 (-200€ - 20.03.21)

Die Stornobelege unterliegen folgenden Anforderungen:
  • Sie verweisen auf den stornierten Beleg (also z.B. "Stornorechnung für die Rechnung RE-4711")
  • Sie entspricht inhaltlich einem Duplikat der Originalrechnung mit negativen Mengen
  • Sie wird beim Export an die Buchhaltung und im Datumsfilter nach ihrem Erstelldatum unabhängig vom stornierten Beleg betrachtet
Anschließend kann ich den Auftrag ändern und eine neue Rechnung erstellen, die völlig unabhängig von den vorangegangen stornierten Rechnungen ist. Deswegen werden wir hier auch nicht Versionieren. Das kann im Zweifel mehr Fragen als Antworten aufwerfen.

Ihr müsst den Kunden so oder so über den Storno informieren, meint ihr das wäre wirklich ein Problem hier eine neue Nummer zu vergeben? Die Auftragsnummer bleibt ja identisch.

Gruß und Danke für euer Feedback

Euer Manuel
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.922
568
Danke Manuel :)

Wir können und werden diesen Prozess allerdings nicht nutzen, es ist für uns keine klassische Rechnungskorrektur die dem Kunden zusteht.

Gerne nochmals Beispiele dazu, Beispiele gibt es zu genüge dazu:

1.) Firma kauft auf eBay, Firmenname wird nicht übermittelt, allerdings in Lieferadresse vorhanden.
Kunde bemängelt diese, man soll bitte die Firmenbezeichnung ergänzen.
Das ist ein tägliches Problem das wir 10-15mal haben, NEIN wir stornieren hier niemals die Rechnung und stellen eine komplett neu aus, ist doch Käse.
--> normale Korrektur Ergänzung von fehlenden Angaben, keine neue Rechnung!

2.) Rechnungsdatum falsch auf Rechnung, soll z.B. auf Kulanz korrigiert / verlängert werden.
--> normale Korrektur von falscher Angabe, keine neue Rechnung!

3.) Kryptische Zeichen im Namen, Kunde wünscht Korrektur (soll ja mit 1.6 gelöst sein, aber ist eine Schreibweisenkorrektur allgemein).
--> normale Korrektur von falscher Angabe, keine neue Rechnung!


Alles andere, wenn auf Rechnung "Hemd rot" statt "Hemd blau" steht, oder "Netto-Rechnung" benötigt wird durch Vorlage UStIDNr, DANN mache ich gerne eine neue Rechnung, aber sonst NEIN.

Ich hoffe ich konnte es nochmals konkreter machen und man hilft uns Händlern hier eine Lösung an die Hand zu geben.
 

recent.digital

Offizieller Servicepartner
SPBanner
8. Juli 2015
1.483
446
Wuppertal
Wir erstellen bei jeder minimalen Änderung einen neuen Auftrag und neue Rechnung.
Hintergrund: Es sollte zu einer Rechnung keine "zwei Wahrheiten" geben, unabhängig von der Art der Änderung.
Das könnte bei einer Prüfung brenzlig werden.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.922
568
Wir erstellen bei jeder minimalen Änderung einen neuen Auftrag und neue Rechnung.
Hintergrund: Es sollte zu einer Rechnung keine "zwei Wahrheiten" geben, unabhängig von der Art der Änderung.
Das könnte bei einer Prüfung brenzlig werden.
Können wir zumindest nicht bestätigen und haben eine Prüfung hinter uns.

Genau diesen Hintergrund reklamieren wir, der Kunde bestellt nur einmal, nicht 2x!
Das verfälscht dadurch auch Statistiken etc. ... das spiel könnte ich weiter treiben.

Eine minimale Schreibweisen-Korrektur darf NIEMALS ein Auslöser für einen neuen Auftrag + Rechnung sein, neue Rechnung ja wenn sich der Empfänger ändert oder Details des Auftrages.
Es muss wenn dann mehrere Rechnungen zu EINEM Auftrag geben, aber NICHT mehrere Aufträge + Rechnungen, so etwas kenne ich nicht.

--> mit einem neuen Auftrag hat niemand mehr einen Bezug, nicht mal mehr der Kunde.
 

Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.851
1.015
Hückelhoven
Können wir zumindest nicht bestätigen und haben eine Prüfung hinter uns.

Genau diesen Hintergrund reklamieren wir, der Kunde bestellt nur einmal, nicht 2x!
Das verfälscht dadurch auch Statistiken etc. ... das spiel könnte ich weiter treiben.

Eine minimale Schreibweisen-Korrektur darf NIEMALS ein Auslöser für einen neuen Auftrag + Rechnung sein, neue Rechnung ja wenn sich der Empfänger ändert oder Details des Auftrages.
Es muss wenn dann mehrere Rechnungen zu EINEM Auftrag geben, aber NICHT mehrere Aufträge + Rechnungen, so etwas kenne ich nicht.

--> mit einem neuen Auftrag hat niemand mehr einen Bezug, nicht mal mehr der Kunde.

Hi,

technisch ist das leider erst in der 1.6 so umgesetzt. Dort führt zwar jede Änderung zu einer neuen Rechnung ABER:

1. Alle Rechnungen beziehen sich auf einen Auftrag
2. eine stornierte Rechnung, bzw. ein Stornobeleg rechnet die stornierte Rechnung aus der Statistik wieder raus.

Verstehe, dass ihr das in der 1.5 nicht so macht. Ich würde hier aber vermutlich genauso arbeiten wie @RECENTmarketing und die alte Rechnung über eine Rechnungskorrektur gegenbuchen. Dann passt es auch mit der Statistik. Im neuen Auftrag könnte man ggf. in der Anmerkung oder so auf den Ursprungsauftrag verweisen. Leider etwas aufwändiger aktuell, dafür aber lückenlos.

Gruß

Manuel
 
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fibergirl

Sehr aktives Mitglied
14. April 2016
828
253
Hallo @Manuel Pietzsch ,

Ich lese hier immer Rechnungs-Stornobeleg und Wawi 1.6.
Wo ist er denn in der Wawi 1.6, derStornobeleg? Wie bekomme ich den?
Oder ist das da noch nicht drin, weil noch nicht fertig?

Wie kann ich mir dann händisch einen erzeugen?
 
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Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.851
1.015
Hückelhoven

csabz

Neues Mitglied
28. September 2021
1
0
Ich verstehe beide Parteien ... allerdings sehe ich bei einer neuen Rechnung folgendes Problem:

Neues Rechnungsdatum: Das heißt, bei Zahlung auf Rechnung auch eine neue Frist ... außer man achtet darauf, dass man dass für jeden Auftrag die Frist eingrenzt ... bei 14 Tagen Zahlfrist kommen die Kunden oft am letzten Tag, um noch eine Änderung zu beantragen....
 

Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.851
1.015
Hückelhoven
Ich verstehe beide Parteien ... allerdings sehe ich bei einer neuen Rechnung folgendes Problem:

Neues Rechnungsdatum: Das heißt, bei Zahlung auf Rechnung auch eine neue Frist ... außer man achtet darauf, dass man dass für jeden Auftrag die Frist eingrenzt ... bei 14 Tagen Zahlfrist kommen die Kunden oft am letzten Tag, um noch eine Änderung zu beantragen....

Huhu,

mit der 1.6 ist das aber wirklich nicht viel Arbeit:

1. Rechnung stornieren und Grund "Adresse" auswählen
2. Rechnung erstellen im Modus Entwurf
3. Rechnungsdatum anpassen auf das der stornierten Rechnung, damit Zahlungsziel gleich bleibt (Alternativ Zahlungsziel anpassen)
4. Adresse anpassen
5. Speichern und Festschreiben

Das ist nicht viel Aufwand m.E. und alle Änderungen sind lückenlos dokumentiert. Aber ich bin gern für Verbesserungsvorschläge offen bei denen der Prozess weiter vereinfacht wird, Rechnungen aber dennoch schreibgeschützt bleiben.

Gruß und Danke

Manuel
 
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wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.922
568
Vom Prozess her liest es sich gut, viel mehr kann man hier wohl nicht optimieren.
Für eine "Änderung" einer Rechnung perfekt!

Welche Lösung wollt ihr denn jetzt aber für "Korrekturen" anbieten???
Eine Änderung ist für mich keine Korrektur, Korrekturen sind für mich Schreibfehler, Firmenname nachtragen.
Für Korrekturen will ich auf keinen Fall eine neue Rechnungsnummer ziehen!

Ich hatte das ja schon oft vermerkt, Änderungen neue Nummer ja (z.B. Empfänger ändert sich) und Korrekturen neue Nummer nein.
 
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fibergirl

Sehr aktives Mitglied
14. April 2016
828
253
@wawi-dl
Naja, irgendwann hat das Finanzministerium beschlossen, dass es auf Rechnungen keine "Gutschrift" geben darf
(genauer gesagt, man hat beschlossen, dass "Gutschrift" etwas ganz anderes ist, nämlich wenn der Leistungsempfänger den Beleg über die fällige Zahlung erstellt, der bei Ersteller durch den Leistungserbringer "Rechnung" gehießen hätte).
Ab diesem Moment hieß die ganz gewöhnliche alte Gutschrift nun Rechnungskorrektur, und seitdem ist das Wort Korrektur halt auch verbrannt.

Ich bin auch der Meinung, dass es möglich sein muss, periphere Kleinigkeiten, die sich nicht auf den Betrag oder die gesetzlich erforderlichen Angaben beziehen, nachträglich anzupassen.
Und das ist IMHO auch erlaubt, wie ich schon mehrfach las (leider gerade kein Link zur Hand).
Und deshalb meine ich, dass JTL es auch ermöglichen sollte, geringfügige textliche Änderungen nachzutragen.

Falls JTL da Befürchtungen hat, dass die Änderungen dann ausufern:
Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, "geringfügig" zu definieren, wenn es denn sein muss!
Dazu kann man z.B. die Levenshtein-Distanz zwischen dem alten und dem neuen Text bestimmen. Erklärung

Man könnte zum Beispiel (rein willkürlich) annehmen, dass eine Distanz < 5 eine reine Schreibfehlerkorrektur sein dürfte. Drüber nicht mehr.
Beim Speichern der Änderung rechnet die Wawi aus, ob die Abweichungen zwischen alt und neu sich in diesem Rahmen bewegen. Wenn ja -> alles gut. Wenn nicht -> Änderung nicht "geringfügig".
Nur so ein Gedanke.

Gruß,
fibergirl
 
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Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.851
1.015
Hückelhoven
Hey,

ich bin da erstmal sehr defensiv, weil es rechtlich wasserdicht sein muss. Ich denke einem Wirtschaftsprüfer möchte ich nicht erklären, dass die Levenshtein-Distanz zwischen zwei Belegen doch voll ok ist :)
Auch dürfen da keine zwei Meinungen in der Community herrschen "JTL MUSS VERBIETEN RECHNUNGEN ZU ÄNDERN" und "WIR WOLLEN RECHNUNGEN ÄNDERN, DAS IST DOCH UNSER PROBLEM", bzw. ich will da nicht zwischen 2 Stühlen stehen.

Also müssen da harte Gesetzestexte her, jede Änderung die wir erlauben muss rechtlich abgesichert sein. Meinungen sind da leider nicht so wichtig wie Fakten.

Wir haben für die 1.6 jetzt einen sehr bequemen Weg gefunden Rechnungen neu auszustellen. Datev Exporte, Statistiken, Ausgabe etc. sind alle auf eine bequeme Neuaustellung ausgelegt und stellen kein Problem dar. Auf der Basis, wo wir ggf. etwas zu defensiv sind können wir überlegen einzelne Änderungen zu ermöglichen.

Dazu habe ich erstmal ein Ticket angelegt: https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-57823

Wir müssen das extern (Wirtschafsprüfer, Rechtsanwalt) durchleuchten und definieren lassen. Die Entscheidung was wir da erlauben will ich nämlich nicht selbst treffen: Ich hab's ja nicht studiert :)

Von mir jetzt aber nochmal die Frage nach er Priorität: Mich würde interessieren warum es aus eurer Sicht ein NoGo ist die Rechnung neu auszustellen, wenn sich die Adresse ändert. Ihr habt doch m.E. überhaupt keinen Nachteil dadurch oder irre ich mich?

Gruß und Danke für die offene Diskussion

Manuel
 
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wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.922
568
...

Wir müssen das extern (Wirtschafsprüfer, Rechtsanwalt) durchleuchten und definieren lassen. Die Entscheidung was wir da erlauben will ich nämlich nicht selbst treffen: Ich hab's ja nicht studiert :)

...
Manuel, danke dir ... ich verstehe deinen Standpunkt absolut!

Bitte befragt unbedingt einen Prüfer, ich meine zu wissen, dass keine neue Rechnungsnummer erforderlich ist, wenn Rechnungsempfänger kleine Korrekturen wünscht!

Beispiel:
Rechnung auf Firma, es soll Vor- / Nachname entfernt werden
Rechnung Firmenbezeichnung fehlt gänzlich (ebay), oder GmbH / UG fehlte


Es ändert sich hier NICHTS am Betrag oder der Anschrift, das kann also KEIN Wirtschaftsprüfer bemängeln.
Ich kann ja zudem alles nachweisen, Rechnung vorher/nachher.

Wenn der Kunde doppelt absetzt, ist das sein Problem.
 
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fibergirl

Sehr aktives Mitglied
14. April 2016
828
253
Ich bin ja immer auf der Seite "JTL MUSS GARNIX VERBIETEN".
Die Verantwortung trägt der Händler und nicht JTL. Er muss ja auch entscheiden wie er die Geschäfte führt und welche gesetzlichen Regelungen auf ihn zutreffen.
Und er trägt letztlich auch die Konsequenzen für sein Handeln.

Der Job von JTL ist es, zu ermöglichen, nicht zu verbieten.

Die Idee hinter meiner Anregung war es, eine "geringfügige Änderung" identifizieren zu können. Im Rahmen dessen, das JTL sich verpflichtet fühlt, im Zweifel zu verbieten und vielleicht im Ausnahmefall zu gestatten.
Aber eigentlich sehe ich es eher so, dass JTL im Zweifel zulassen und nur wenn es unbedingt sein muss verbieten sollte.
Vielleicht wäre auch für solche Fälle eine globale Einstellung passender, die bei Auslieferung auf "verbieten" steht und änderbar ist.

Gruß,
fibergirl

P.S.: https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/fuehren/rechnungen-schreiben/rechnungen-aendern/
 
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Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.851
1.015
Hückelhoven
Ich bin ja immer auf der Seite "JTL MUSS GARNIX VERBIETEN".
Die Verantwortung trägt der Händler und nicht JTL. Er muss ja auch entscheiden wie er die Geschäfte führt und welche gesetzlichen Regelungen auf ihn zutreffen.
Und er trägt letztlich auch die Konsequenzen für sein Handeln.

Der Job von JTL ist es, zu ermöglichen, nicht zu verbieten.

Die Idee hinter meiner Anregung war es, eine "geringfügige Änderung" identifizieren zu können. Im Rahmen dessen, das JTL sich verpflichtet fühlt, im Zweifel zu verbieten und vielleicht im Ausnahmefall zu gestatten.
Aber eigentlich sehe ich es eher so, dass JTL im Zweifel zulassen und nur wenn es unbedingt sein muss verbieten sollte.
Vielleicht wäre auch für solche Fälle eine globale Einstellung passender, die bei Auslieferung auf "verbieten" steht und änderbar ist.

Gruß,
fibergirl

P.S.: https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/fuehren/rechnungen-schreiben/rechnungen-aendern/

Hey,

ich weiß noch unsere Diskussionen von früher als wir mal verboten haben Rechnungen zu verändern, die haben mich sehr geprägt und wache immer noch manchmal nachts schreiend auf :)
Ich bin auch immer auf dem Standpunkt "wir sollten den Händler da nicht bevormunden".

Aber: Tatsächlich hatte ich auch Kontakt mit einem Kunden, bei dem die die Veränderbarkeit von Rechnungen den Prüfer tiefer hat bohren lassen. Letztlich hat der Prüfer hier einen Verfahrensnachweis verlangt. Dieser und andere Händler hatten absolut kein Verständnis dafür, das man Rechnungen verändern kann. Er bat mich möglichst schnell auf die 1.6 zu dürfen.

Ich steh jetzt vor der Herausforderung es allen recht machen zu wollen, das muss doch zu schaffen sein :)

@wawi-dl : Wie kannst du nachweisen wie die Rechnung vorher aussah ohne, dass das System dich dazu zwingt? Ich mein wenn du nur PDFs archivierst: Wer soll da nachweisen, dass du von 27 Änderungen nicht eine hast verschwinden lassen?

Ich find die Diskussion hier super, aus sowas entstehen Lösungen. Also gerne weiter :)

Gruß

Manuel
 

versuchsmal

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2010
1.040
94
Hallo Manuel,

es wäre aber schön wenn die RE erst festgeschrieben wird wenn der Versand erfolgt. Meines Wissen muss die RE erst unabaenderbar sein, wenn die Ware das Objekt verlässt.

Mit den besten Grüßen
Mario
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.922
568
Interessante Infos, danke Manuel ... da würde ich aber zu gerne wissen, was der Prüfer denn dann genauer gesagt bzw. gefordert hat.
Leider wissen wir auch nicht, wie sich die betroffenen Personen damals geäußert / angestellt haben, wenn man einem Prüfer eine Steilvorlage gibt, OK blöd.

Wie @fibergirl bereits sagte, liegt die Verantwortung beim Unternehmer, nicht bei JTL, punkt aus basta!

Wir müssen aber hier nochmals 2 Dinge strickt außeinander halten!!!
Unterschied zwischen Änderung und Korrektur, ich betone es noch 100mal
:)

JTL könnte doch den Prozess erweitern, möchte ein Anweder an einer Rechnung etwas manipulieren, MUSS dieser zunächst den Grund mitteilen, Änderung oder Korrektur.

Korrektur: Firmenname anpassen/ergänzen, Vor- und Nachnahme entfernen (alle anderen Felder, Straße / PLZ / Ort wäre für mich eine Änderung des Empfängers zu 100% --> Änderung, keine Korrektur).
Änderung: Rechnungsbetrag wird verändert, Positionen werden verändert, Anschrift (Straße / PLZ / Ort) wird geändert

So, JTL könnte dann überwachen was gemacht wird und dem Benutzer auf die Finger hauen, "nö du hast Korrektur gewählt, du darfst nur das ...".

Das wäre das Thema "Prozess" erweitern, wenn es um Nachweisbarkeit geht, ist zunächst der Unternehmer in der Beweispflicht, er muss also selbst die Rechnungen versioniert archivieren (machen wir, können Änderungen nachweisen + Schriftverkehr).
Ich hatte damals den Vorschlag geäußert, wenn es eine Korrektur ist, dann hängt an die Rechnungsnummer einfach hinten eine Version mit "V2" als Beispiel "RE-01256323-V2" an, Thema erledigt und ich habe alle Versionen eindeutig vorliegen.

Das kann für mich kein Prüfer bemängeln ... oder ich sehe das Thema falsch.

Alles am Status "Festschreiben" zu verankert halte ich für den falschen Ansatz, weil man dies umgehen kann.
 

Manuel Pietzsch

JTL-Wawi
Mitarbeiter
2. Januar 2012
2.851
1.015
Hückelhoven
Hi @wawi-dl

wäre das ein Kompromiss für dich:

- Neue Funktion "Rechnung ändern"
- Ich muss einen Grund auswählen
- eine neue Rechnung geht auf im Entwurfsmodus mit Rechnungsnummer "{AlteNummer}-VX" (z.B. "RE4711-V1")

Im Hintergrund würde alles laufen wie bisher:

- Stornobeleg wird erzeugt und alte Rechnung wird storniert mit Grund, Datum etc.

Dann wären wir doch beide glücklich oder sehe ich das falsch?

Gruß

Manuel
 
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