Interessante Infos, danke Manuel ... da würde ich aber zu gerne wissen, was der Prüfer denn dann genauer gesagt bzw. gefordert hat.
Leider wissen wir auch nicht, wie sich die betroffenen Personen damals geäußert / angestellt haben, wenn man einem Prüfer eine Steilvorlage gibt, OK blöd.
Wie
@fibergirl bereits sagte, liegt die Verantwortung beim Unternehmer, nicht bei JTL, punkt aus basta!
Wir müssen aber hier nochmals 2 Dinge strickt außeinander halten!!!
Unterschied zwischen Änderung und Korrektur, ich betone es noch 100mal
JTL könnte doch den Prozess erweitern, möchte ein Anweder an einer Rechnung etwas manipulieren, MUSS dieser zunächst den Grund mitteilen, Änderung oder Korrektur.
Korrektur: Firmenname anpassen/ergänzen, Vor- und Nachnahme entfernen (alle anderen Felder, Straße / PLZ / Ort wäre für mich eine Änderung des Empfängers zu 100% --> Änderung, keine Korrektur).
Änderung: Rechnungsbetrag wird verändert, Positionen werden verändert, Anschrift (Straße / PLZ / Ort) wird geändert
So, JTL könnte dann überwachen was gemacht wird und dem Benutzer auf die Finger hauen, "nö du hast Korrektur gewählt, du darfst nur das ...".
Das wäre das Thema "Prozess" erweitern, wenn es um Nachweisbarkeit geht, ist zunächst der Unternehmer in der Beweispflicht, er muss also selbst die Rechnungen versioniert archivieren (machen wir, können Änderungen nachweisen + Schriftverkehr).
Ich hatte damals den Vorschlag geäußert, wenn es eine Korrektur ist, dann hängt an die Rechnungsnummer einfach hinten eine Version mit "V2" als Beispiel "RE-01256323-V2" an, Thema erledigt und ich habe alle Versionen eindeutig vorliegen.
Das kann für mich kein Prüfer bemängeln ... oder ich sehe das Thema falsch.
Alles am Status "Festschreiben" zu verankert halte ich für den falschen Ansatz, weil man dies umgehen kann.