Unlängst ging ja der Entwicklerbericht, Teil 2, über facebook - im Blog nachzulesen JTL-Blog
Da Ihr (JTL) um Input zu dem Thema gebeten habt, hier ein kurzer Ansatz dazu, wie es in AT ist. Geschrieben aus meiner Erfahrung bei einem österreichischen Importeur, wo ich vor einigen Jahren die ARA-Maßnahmen in das System integriert habe.
In AT läuft Recycling und Altstoffe allgemein über die ARA. Dazu auch das Tarifblatt 2021 als Anhang, aus dem die Gliederung der Altstoffe hervorgeht. Betroffen sind natürlich nicht nur österreichische Händler, sondern ebenso alle die nach Österreich exportieren/versenden. Obwohl das Thema in den letzten Jahren seitens ARA stark vereinfacht wurde, sorgt es im Alltag noch immer für enorme Komplexität. Dabei liegt der Große Unterschied im Begriff Entpflichtung. Also kostenwirksam oder nicht. Kostenwirksam sind zumeist Verpackungen die aus dem EU-Ausland stammen und von den Importeuren nicht entpflichtet wurden. Im Falle des Selbstimports sowieso. Da etliche Materialien in der Meldung kostenlos sind, ist dennoch die Umschlagmenge relevant
Ein Beispiel aus dem Wareneingang und dem Versand der verkauften Ware.
Wareneingang: Palette mit Schokoriegeln besteht z.B. aus folgenden Verpackungsmaterialien
Alle Verpackungen, die für den Wiederverkauf relevant sind, können bedingt auch im WAWI hinterlegt werden. Dazu gehören u.a. (Beispiel Schokoriegel):
Eine Erleichterung bietet sich an, wenn Versandverpackungen z.B. als kostenpflichtige Artikel gehandhabt werden. Dann kann man schon jetzt das WAWI zur Teilberechnung nutzen, wenn man die genauen Verpackungsgewichte hinterlegt.
Stichwort Entpflichtung: Bei der ARA registrierte Unternehmen verfügen über eine ARA-Nummer und geben gleichzeitig Auskunft, welche ihrer Verpackungen bereits über deren System gemeldet werden. Insofern praktisch für einen Händler, da dieser seine eigenen Entsorgungskosten dämpfen kann, wenn er diese ARA-Nummer in seiner Meldung angibt.
Tipp für Einsteiger: von Start weg einen kostengünstigen Altstoff-Entsorgungsbetrieb suchen, da auch der Nachweis der fachgerechten Entsorgung erbracht werden muss!
Mein Wunsch an die JTL-Entwickler in diesem Zusammenhang wäre:
Da Ihr (JTL) um Input zu dem Thema gebeten habt, hier ein kurzer Ansatz dazu, wie es in AT ist. Geschrieben aus meiner Erfahrung bei einem österreichischen Importeur, wo ich vor einigen Jahren die ARA-Maßnahmen in das System integriert habe.
In AT läuft Recycling und Altstoffe allgemein über die ARA. Dazu auch das Tarifblatt 2021 als Anhang, aus dem die Gliederung der Altstoffe hervorgeht. Betroffen sind natürlich nicht nur österreichische Händler, sondern ebenso alle die nach Österreich exportieren/versenden. Obwohl das Thema in den letzten Jahren seitens ARA stark vereinfacht wurde, sorgt es im Alltag noch immer für enorme Komplexität. Dabei liegt der Große Unterschied im Begriff Entpflichtung. Also kostenwirksam oder nicht. Kostenwirksam sind zumeist Verpackungen die aus dem EU-Ausland stammen und von den Importeuren nicht entpflichtet wurden. Im Falle des Selbstimports sowieso. Da etliche Materialien in der Meldung kostenlos sind, ist dennoch die Umschlagmenge relevant
Ein Beispiel aus dem Wareneingang und dem Versand der verkauften Ware.
Wareneingang: Palette mit Schokoriegeln besteht z.B. aus folgenden Verpackungsmaterialien
- Europalette - kann über den Spediteur zurückgegeben werden - keine Entpflichtung /oder
- ungenormte Palette - muss über das Recyclingsystem entsorgt werden - je nach Material kostenwirksam, sofern nicht schon vom Hersteller/Zulieferer entpflichtet
- Paletten-Folie - im Regelfall zu entpflichten
- Schokoriegel - Mengenverpackung (Umkarton) - meist nicht kostenwirksam, da Karton, und sofern nicht schon vom Hersteller/Zulieferer entpflichtet
- Schokoriegel - Gebindeverpackung (z.B. 36 Stück) - meist nicht kostenwirksam, da Karton, und sofern nicht schon vom Hersteller/Zulieferer entpflichtet
- Schokoriegel - Einzelverpackung - meist Folie, gelegentlich mit einem Kartonstreifen gegen Bruch verstärkt - getrennte Auswertung nach Materialien - Entpflichtung über Verkauf
Alle Verpackungen, die für den Wiederverkauf relevant sind, können bedingt auch im WAWI hinterlegt werden. Dazu gehören u.a. (Beispiel Schokoriegel):
- Gebindeverpackung - wenn Produkte in dieser Form als Artikel angelegt sind (Versandgewicht)
- Einzelverpackung - beim Artikel (Versandgewicht)
- Versandverpackung zzgl. Füllmaterial, Klebebänder und/oder Umreifungsmaterial
Eine Erleichterung bietet sich an, wenn Versandverpackungen z.B. als kostenpflichtige Artikel gehandhabt werden. Dann kann man schon jetzt das WAWI zur Teilberechnung nutzen, wenn man die genauen Verpackungsgewichte hinterlegt.
Stichwort Entpflichtung: Bei der ARA registrierte Unternehmen verfügen über eine ARA-Nummer und geben gleichzeitig Auskunft, welche ihrer Verpackungen bereits über deren System gemeldet werden. Insofern praktisch für einen Händler, da dieser seine eigenen Entsorgungskosten dämpfen kann, wenn er diese ARA-Nummer in seiner Meldung angibt.
Tipp für Einsteiger: von Start weg einen kostengünstigen Altstoff-Entsorgungsbetrieb suchen, da auch der Nachweis der fachgerechten Entsorgung erbracht werden muss!
Mein Wunsch an die JTL-Entwickler in diesem Zusammenhang wäre:
- Taxonomie der Verpackungsarten nach gesetzlichen Vorgaben im WAWI hinterlegt
- Wareneingang - Transportverpackungen eintragen zu können
- Artikelanlage - Detailangabe der Produktverpackung
- Versandverpackung - mit Materialangabe
- Ausgabe als CSV/PDF-Berichte
- Umbenennen des Arbeitstitels "Kartonagen" in "Verpackungen"