AW: Mahngebühren nicht als offener Rechnungsbetrag
Zum Thema Verbuchungstechnisch gehört das dann eh in die Buchhaltung. Da die Mahngebühren dort dann auch auf andere Konten gebucht werden.
bin nicht ganz deiner meinung, ja mahngebühren oder auch skonto müssen auf andere konten gebucht werden, richtig
aber ich will bzw muss ja in der
wawi schon die zahlungen etc richtig setzen
wenn jemand gemahnt wird und mahngebühr bezahlt, muss das in der wawi schon richtig gebucht werden
zum einen dass eben die rechnung ausgeglichen wird und die mahngebühr angegeben wird, wieviel € mahngebühr bezahlt wurden
und dann eben nicht zu vergessen, dass es auch abzüge geben kann wie eben z b skonto
da muss genauso schon in der wawi die rechnung als bezahlt markiert werden und der skontobetrag richtig berücksichtigt werden
das alles kann man nicht einfach von der jtl wawi abschieben auf die buchhaltung, die sollen das dort richtig verbuchen
denn ich setze z b eine fibu schnittstelle ein, und da wäre es schon besser wenn diese buchungen auch richtig in der wawi drin sind und so automatisch in die fibu übernommen werden können
ausserdem will ich ja in der wawi sehen, ob ein kunde bezahlt hat, nicht bezahlt hat, zu spät bezahlt hat, mahngebühr bezahlt hat oder nicht, sehr früh bezahlt hat und skonto abgezogen hat, usw..
ich muss einfach auch in der wawi den tatsächlich bezahlten betrag bei dem jeweiligen auftrag eingeben können
mehr bezahlt, mit mahngebühr, rechnung ausgeglichen, alles gut
weniger bezahlt, ist okay rest ist skonto, rechnung ausgeglichen, auch alles gut
und nicht in der wawi so tun als ob der kunde einen betrag bezahlt hat, was nicht stimmt
das ist bzw muss meines erachtens schon in der wawi richtig umgesetzt sein und nicht erst in der buchhaltung irgendwelche buchungen noch gemacht werden müssen, damit die fibu stimmt, was diese vorgänge angeht
die berücksichtigung von mahngebühren und skonto gehört somit auf jedenfall noch mit in die wawi rein
auf welche fibu konten dann die mahngebühren oder skonto gebucht wird, ist eine ganz andere sache und das entscheidet dann der buchhalter oder steuerberater