Amazon hat natürlich das Recht auf seiner Plattform Regeln im Sinne des Kunden so zu definieren, das sie über die Mindestvorgaben aus den Gesetzen hinausgehen. Wir machen auf unserem Shop auch ne längere Widerrufsfrist als gesetzlich vorgegeben. Haben wir dann auch Möchtegern-AGB? Wenn Du auf dem Amazon Marktplatz verkaufst musst Du Dich diesen Regeln unterwerfen. Niemand zwingt Dich da zu verkaufen.
In dem Punkt muss ich Dir ein wenig widersprechen.
Alle Plattformbetreiber haben sich meines Erachtens an Ihre AGB zu halten, häufig basieren die getroffenen Entscheidungen - meiner Erfahrung nach - aber nicht auf deren AGB sondern gehen weit darüber hinaus und sind oftmals eher willkürlich (z.B. Tragung der Rücksendekosten, wenn ein Gewährleistungsfall besteht und gar kein Rückversand erforderlich ist und dem Käufer ohne Rücksendung der Kaufpreis erstattet wird, weil dieser eine "Rücksendung gegen Erstattung" gewünscht hat).
Es gibt bei Allem auch gesetzliche Grenzen und das Feudalrecht bzw. das "Recht des Stärkeren" existiert in unseren Breiten zum Glück eben auch nicht mehr.
Soll heißen:
Plattformbetreiber können aus meiner Sicht auf Ihren Plattformen selbstverständlich höhere Service-Leistungen bieten, als dies der Gesetzgeber vorsieht, müssen dann aber im Zweifelsfall auch die Kosten dafür tragen, sofern sie dieses Vorgehen nicht mit Ihrem zahlenden Kunden (Händler) wirksam vereinbart haben.
Auch in den Vereinbarungen und insbesondere in AGB (
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen) sind Plattformbetreibern meines Wissens gewisse Grenzen gesetzt, insbesondere wenn sie Gatekeeper sind oder eine marktbeherrschende Stellung inne haben, aber auch schon wenn das Machtgefälle entsprechend groß ist, es also eigentlich gar keine Möglichkeit gibt, individuelle Vereinbarungen zu verhandeln.
Im übrigen halte ich es für sehr erfreulich, dass in Deutschland nicht jeder Sepp seine Webcam auf das Fenster meiner Tochter ausrichten darf...
Und ich brauche auch keine dystopische Dauerüberwachung im öffentlichen Raum. In China zb kommt auf fast jeden 2en eine CCTV. Auch ein Vorbild?
Eine private Kamera die nur den eigenen Besitz aufzeichnet ist im übrigen auch in Deutschland natürlich komplett legal.
Und das Internet ist halt an vielen Stellen noch immer Wild West. Fakeshops, gefährliche Produkte usw sind ne echte Plage. Ja, früher war vieles einfacher. Früher war das Onlinehandel aber halt auch Nische. Jeder Bäcker, Metzger und Supermarkt ist massiv durchreguliert. Es ist angemessen, dass die gleichen Regeln auch im Onlinehandel durchgesetzt und spezifische Problemfelder des Onlinehandels (insbesondere Produktfälschungen und Nachvollziehbarkeit von Produktverantwortung) angegangen werden. Macht keinen Spaß das umzusetzen, sicher. Macht trotzdem Sinn.
Ja und gerade deshalb ist es tatsächlich dennoch (trotz der zu erfüllenden Bürokratie) schön in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat zu leben, in dem eben nicht jeder machen kann, wie er es möchte, wenn er damit anderen Ihre Freiheiten nimmt.
Am Ende des Tages haben wir neue und veränderte Gesetze immer denen zu verdanken, die die bestehenden überstrapazieren und gerade im Online-Handel sind halt viele dieser Gesetze auf Plattformen zurückzuführen.
Deshalb würde ich ja auch sagen, man sollte im Bezug auf die GPSR möglichst gut seine Pflichten erfüllen, aber eben aktuell und mit unklarer Rechtslage auch nicht dran verzweifeln.