Neu Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

Maritimia

Sehr aktives Mitglied
24. März 2015
310
76
Hallo JTL-Team,
wir brauchen JETZT eine Lösung. Und zwar so, dass alle Marktplätze incl. eBay und Amazon mit den GPSR-Daten bespielt werden können. Und zwar so, dass der Aufwand möglichst klein ist und das wäre mit der neuen WaWi mit den Feldern für die Datenerfassung beim Hersteller und dem entsprechenden Mapping auf die Felder der Marktplätze ok. Ein Termin an dem man genau damit rechnen kann, würde die Entscheidung, ob man alles händisch in den Marktplätzen machen muss oder sich JTL trotz Gebührenverdopplung dazu entscheidet was zu tun, nicht schlecht 😉
 
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.116
1.749
Ohne Scrollen bedeutet, dass die Sicherheitsangaben in unmittelbarer Nähe des Kaufen Buttons abgebildet werden müssen und nicht klein am Ende der Beschreibung!!
Ich finde meine Aussagen nicht allzu schwer verständlich. Vielleicht solltest du an deinen kognitiven Fähigkeiten feilen und nicht andere beleidigen.

Die Rechtskanzlei schreibt:
  • Der Wortlaut des Art. 19 GPSR spricht hinsichtlich der Darstellung sämtlicher Pflichtinformationen, einschließlich etwaiger Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, jedenfalls davon, dass "das Angebot dieser Produkte mindestens die folgenden eindeutigen und gut sichtbaren Angaben enthalten“ muss.
  • Diese Formulierung suggeriert zumindest mit der Wortwahl "gut sichtbar“, dass sämtliche Pflichtinformationen bereits direkt und unmittelbar in dem Produktangebot selbst, also in Textform angegeben und dort eindeutig sichtbar sein müssen.
  • Demnach würde es nicht genügen, wenn die Pflichtinformationen oder ein Teil dieser bloß in verlinkten PDF-Dateien oder auf nachgelagerten, verlinkten Informationsseiten dargestellt würden.

Da steht nichts von "nicht scrollen müssen", weil es auch Handys gibt oder niedrige Auflösungen am Bildschirm.
Und "klein und am Ende" ist eine Annahme von dir, weil du so denkst und es gerne verstecken würdest ?

Nein, wir haben es gut sichtbar, wie empfohlen, in der Artikelbeschreibung, weil es Teil der Artikelbeschreibung IST.
Da steht auch andere wichtige und sogar geforderte Information wie z.B. der Hersteller in unserem Fall und eben Eigenschaften des Artikels welche nötig sind.
Es wird auch nichts anderes gefordet.

Punkt.

Auf Plattformen wie eBay und AMA gibt es sicherlich Hürden und das wird Arbeit, doch im Shop ist das zumindest kein Problem.

Was man aber immer benötigt sind die Daten für die Artikel welche eben im SDB stehen, wenn man die nicht vom Inverkehrbringer in digitaler Form bekommt, dann hat man viel Arbeit mit der strukturieren Erfassung. Da führt auch kein Weg daran vorbei. Egal welche Lösung JTL oder irgendjemand Anderer schafft.
Denn die Daten sind nun mal "artikelindividuell".


Wir haben das schon hinter uns gebracht, vor Jahren, alles selbst erfasst.
Texte, Warnhinweise und GHS-Symbole (Bilder) als Volldeklaration, auch wenn die Anzahl rechtlich reduziert werden dürfte (aus Platzgründen).
 

blackes

Sehr aktives Mitglied
4. Februar 2018
100
69
Die Rechtskanzlei schreibt:
  • Der Wortlaut des Art. 19 GPSR spricht hinsichtlich der Darstellung sämtlicher Pflichtinformationen, einschließlich etwaiger Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, jedenfalls davon, dass "das Angebot dieser Produkte mindestens die folgenden eindeutigen und gut sichtbaren Angaben enthalten“ muss.
  • Diese Formulierung suggeriert zumindest mit der Wortwahl "gut sichtbar“, dass sämtliche Pflichtinformationen bereits direkt und unmittelbar in dem Produktangebot selbst, also in Textform angegeben und dort eindeutig sichtbar sein müssen.
  • Demnach würde es nicht genügen, wenn die Pflichtinformationen oder ein Teil dieser bloß in verlinkten PDF-Dateien oder auf nachgelagerten, verlinkten Informationsseiten dargestellt würden.

Da steht nichts von "nicht scrollen müssen", weil es auch Handys gibt oder niedrige Auflösungen am Bildschirm.
Und "klein und am Ende" ist eine Annahme von dir, weil du so denkst und es gerne verstecken würdest ?

Nein, wir haben es gut sichtbar, wie empfohlen, in der Artikelbeschreibung, weil es Teil der Artikelbeschreibung IST.
Da steht auch andere wichtige und sogar geforderte Information wie z.B. der Hersteller in unserem Fall und eben Eigenschaften des Artikels welche nötig sind.
Es wird auch nichts anderes gefordet.

Punkt.

Auf Plattformen wie eBay und AMA gibt es sicherlich Hürden und das wird Arbeit, doch im Shop ist das zumindest kein Problem.

Was man aber immer benötigt sind die Daten für die Artikel welche eben im SDB stehen, wenn man die nicht vom Inverkehrbringer in digitaler Form bekommt, dann hat man viel Arbeit mit der strukturieren Erfassung. Da führt auch kein Weg daran vorbei. Egal welche Lösung JTL oder irgendjemand Anderer schafft.
Denn die Daten sind nun mal "artikelindividuell".


Wir haben das schon hinter uns gebracht, vor Jahren, alles selbst erfasst.
Texte, Warnhinweise und GHS-Symbole (Bilder) als Volldeklaration, auch wenn die Anzahl rechtlich reduziert werden dürfte (aus Platzgründen).

Denk was du willst. Deine Unterstellung, dass ich etwas verstecken will ist ein Witz… wir haben alles so gut wie möglich gepflegt während unsere Mitbewerber auf alles pfeifen …

wir haben schon seit Monaten für H und P Sätze sowie GHS Piktogramme und Signalwort eine Lösung für den Shop über einen Servicedienstleister realisiert. Ich bin in unserem Bereich ein Verfechter der CLP, da wir aus dem Ausland von Schrott überschwemmt werden, welcher bei uns seit Jahren nicht mehr verwendet werden darf.

Der einzige der sich hier krampfhaft an seiner bisherigen Lösung festhält bist du … aber seis drum. Es sei dir doch gegönnt.

Trotzdem gibt es keine technische Lösung für eBay, Amazon und von den anderen Markplätzen will ich garnicht erst reden. Außerdem gibt es nach wie vor keine JTL Lösung für die CLP … das ist einfach ein Fakt … ich verstehe nicht was du hier auf Gedeih und Verderb verteidigen willst.

Deine Belehrung zum Thema SDBL ist völlig fehl am Platz … reines Strohmann Argument und hat mit meinen Aussagen garnichts zu tun.
Ich werde auch jetzt nimmer weiter auf dich eingehen … Du verstehst anscheinend nicht um was es den meisten hier geht ….
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.116
1.749
Ich werde auch jetzt nimmer weiter auf dich eingehen … Du verstehst anscheinend nicht um was es den meisten hier geht ….

... doch, es sollte klar werden, dass die Hauptarbeit die Daten zu den Artikeln sein werden, egal welche Lösung man anstrebt.
Und eine Lösung die keine oder wenig Arbeit macht, wird es nicht geben.

Und mir geht es rein um dein Gedöns von wegen "ohne Scrollen", aber das kapierst du einfach nicht. ;)

Ich sehe genug Beispiele bei Produkten (welche meinen Produktesegmenten entsprechen) auf eBay und Amazon welche nach meiner Auffassung die Vorgaben erfüllen, aber je nach Größe der Anzeige muss man eben scrollen.
Auf Amazon gibt es einen extra Bereich "Sicherheitshinweise", doch den sieht man nicht ohne Scrollen. Da wird Amazon extra für dich noch alles umbauen müssen, damit du zufrieden bist.
 

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
646
287
Sind wir hier im Kindergarten MichaelH und blackes?

JTL wird sicherlich frühzeitig eine Lösung dazu bereitstellen, egal was ihr zur Pflichtangabe und deren Darstellung der Meinung seid.

JTL wird sicherlich in der Lage sein, entsprechende Darstellungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und uns der weiteren Vorgehensweise entsprechend informieren.

Wer jetzt das JTL- Shop Plugin benutzt, macht sich doppelte Arbeit. Einerseits ist die Angabe noch keine Pflicht, weiterhin wird es bestimmt eine Wawi-Lösung für die Shops und auch der Marktplätze geben, welches dann in kurzer Zeit über die Wawi dargestellt werden kann.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.116
1.749
Jo, denn, viel Spaß für ein GHS/CLP das seit Jahren Pflicht ist und ihr für GPSR nun eine EierlegendeWollMilchSau bekommt die alles für euch erledigt.
Einer wird's schon für euch richten im Jahr 2024.

🤡

Ich würd' mal anfangen mit Daten erfassen.
 

Maritimia

Sehr aktives Mitglied
24. März 2015
310
76
Quick and Dirty nur für den Shop geht heute schon und auch ohne Plugin. Man legt einfach ein Merkmal mit allen GPSR Daten in jedem Artikel an, geht auch mit Ameise, und blendet die Merkmale unter dem Artikel ein - fertig. Also das JTL-GPSR-Plugin ist net gemeint hilft aber nicht gegen Arbeitsaufwand.

Ich hoffe wie @Rektor dass JTL in die Puschen kommt und so zeitnah eine Lösung für die Marktplätze bringt, dass man auch noch die Marktplatzfehler breinigen kann bevor die Angebote offline gehen.

Auf Nachfrage beim JTL Support erhielt ich heute die Antwort: "bedauerlicherweise können wir hier noch kein Datum nennen. Ich muss Sie um Geduld bitten, die Entwicklung arbeitet hier mit Hochdruck um dies umzusetzen." Mit "dies" ist die Datenhinterlegung beim Hersteller mit Mapping auf die Marktplätze gemeint.
 

Maritimia

Sehr aktives Mitglied
24. März 2015
310
76
Vielleicht liest JTL hier ja mit. Ich könnte mir als Lösung vorstellen, beim Hersteller " eigene Felder" zu haben. Die kann man dann mit Adresse, E-Mail, Ansprechpartner usw. nach GPSR Vorgaben füllen und wäre für Erweiterungen in der Zukunft gewappnet. Das Füllen wäre auch per Ameise gut möglich. Das Mapping ist dann einfach, weil die "eigenen Felder" beim Kategoriemapping ohnehin zur Verfügung stehen.
 

Maritimia

Sehr aktives Mitglied
24. März 2015
310
76
Was soll dies bringen, wenn es doch produktbezogen ist ?
Jeder Artikel hat einen Hersteller. Wenn die GPSR Daten beim Hersteller hinterlegt sind, kannst Du die auf ein Kategoriefeld eines Marktplatzes mappen. Das musst du nur einmal pro Marktplatz machen und dann alle Artikel auf dem jeweiligen Marktplatz aktualisieren. Damit beschränkt sich die Pflege der GPSR Daten auf die Hersteller und du musst nicht jeden Artikel anfassen.

Ich hoffe, dass der Import in die Hersteller-Felder per Ameise zu erledigen ist. Dann ist der ganze Spaß auch bei 5000 Artikeln an einem Nachmittag erledigt.

Offen bleibt dann nur die Lösung für eBay und Amazon. Bei eBay würde das über ein Merkmal gehen, welches per Workflow die Hersteller-Daten erhält. Bei Amazon wird es so ohne Weiteres garnicht gehen, weil der Lister nicht mehr angefasst wird und die Flatfiles die GPSR-Felder evtl. nicht beinhalten. Der Lister 2.0 wird auch nicht plötzlich erscheinen oder doch? Hier wird JTL hoffe ich eine Idee haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.116
1.749
Jeder Artikel hat einen Hersteller. Wenn die GPSR Daten beim Hersteller hinterlegt sind, kannst Du die auf ein Kategoriefeld eines Marktplatzes mappen. Das musst du nur einmal pro Marktplatz machen und dann alle Artikel auf dem jeweiligen Marktplatz aktualisieren. Damit beschränkt sich die Pflege der GPSR Daten auf die Hersteller und du musst nicht jeden Artikel anfassen.
Ja aber ... damit ist doch keine Information zur Sicherheit des Produkts erledigt, das ist doch nur die Angabe des Herstellers und auch dies ist heute schon bei vielen Produkten eine Pflichtangabe ?

Ich kann immer noch nicht nachvollziehen was ihr euch im Detail erwartet wo doch GHS / CLP schon seit Jahren Pflicht ist und schon umgesetzt ?
Bis auf "es muss ohne Scrollen sichtbar sein", was defintiv falsch ist, kann ich bislang keinen Unterschied zu GHS / CLP erkennen, ausgenommen, dass es nun eben weitere Arten von Produkten betrifft ?
 

blackes

Sehr aktives Mitglied
4. Februar 2018
100
69
Ja aber ... damit ist doch keine Information zur Sicherheit des Produkts erledigt, das ist doch nur die Angabe des Herstellers und auch dies ist heute schon bei vielen Produkten eine Pflichtangabe ?

Ich kann immer noch nicht nachvollziehen was ihr euch im Detail erwartet wo doch GHS / CLP schon seit Jahren Pflicht ist und schon umgesetzt ?
Bis auf "es muss ohne Scrollen sichtbar sein", was defintiv falsch ist, kann ich bislang keinen Unterschied zu GHS / CLP erkennen, ausgenommen, dass es nun eben weitere Arten von Produkten betrifft ?


Abschließend jetzt zu dem Thema.

Bei Amazon und Ebay werden die Artikel jetzt so gepflegt, dass die gesamte GHS / CLP Geschichte so umgesetzt ist, wie ich es beschrieben habe. Ohne Klicken ohne Scrollen ( zumindest am PC ). Das Ganze sollte so auch mit JTL für Shops umsetzbar sein um auf Nummer sicher zu gehen. Prinzipiell wäre das auch kein großes Problem. Wenn denn JTL auf uns hören würde und die Attribute zu diesem Thema oberhalb der Kurzbeschreibung anzeigen würde. Das Pflegen über die Artikelbeschreibung halte ich nach wie vor nicht für ausreichend. @Michael wir können hier gerne anderer Meinung sein.

Die GPSR Umsetzung bzgl. der Hersteller und wenn erforderlich der verantwortlichen Person, hätte man einfacher umsetzen können. In dem man es über die Herstellerverwaltung der WAWI geregelt hätte oder zumindest dafür gesorgt hätte, dass man nicht pro Hersteller direkt mehrere Import / Export Abläufe durchführen muss.

Was die WAWI seitige Umsetzung der GPSR und der aktuellen CLP angeht muss es einfach sehr zeitnah eine Lösung geben um diese Gesetzeskonform auf den Marktplätzen umzusetzen. Wo ist sonst der Sinn der WAWI wenn ich all das direkt in den Backends der jeweiligen Marktplätze durchführen muss. Auch hier können wir gerne verschiedener Meinung sein @Michael.

Ich finde es schon Schade, dass JTL hier kein Statement dazu gibt und uns wenigstens den aktuellen Stand mal mitteilt und wie der Weg sein soll, den sie diesbezüglich auf Entwicklerseite momentan einschlagen. Viele User der JTL Produkte machen sich unter Umständen jetzt doppelte Arbeit und das kostet der gesamten Community unter Umständen doppelt Geld.

Ich denke mein Anliegen ist durchaus verständlich und sollte auch dazu beitragen hier einen Denkanstoß Richtung JTL zu setzen. Auch wenn das für @Michael nicht verständlich zu sein scheint.

Auf den Bildern sieht man Beispielhaft für zweimal die selben Produkte die Umsetzung von Amazon und Ebay.



Nachtrag vom JTL Support:

Zur CLP Verordnung haben wir bereits die von eBay bereitgestellten Merkmale in unseren Angeboten bereit gestellt. Zum Ärgernis vieler Händler, haben wir von eBay keine Kategorien genannt bekommen, in welchen diese verpflichtend sind. Daher gibt es diese nun in jeder Kategorie.
Soweit mir bekannt ist, setzt eBay die Bilder selber, wenn die Gefahrenstoffhinweise "richtig" befüllt sind. Wenn die Fehler also bearbeitet sind, sollten Die Angebote bei eBay korrekt samt Bild dargestellt werden.
Eine Auflistung der P. und H-Sätze, finden Sie hier:
https://forum.jtl-software.de/threads/gefahrenhinweise-an-ebay-uebermitteln.209338/#post-1135615

Wir sehen unsere Arbeit aber bereits als abgeschlossen.



Tschia Leute ... das bedeutet dann wohl, dass wir alle Artikel händisch bei Ebay nachpflegen müssen ohne Export und Import Möglichkeiten. Denn die Arbeit an der GHS Umsetzung für Ebay gilt als abgeschlossen. Auch wenn man keine P-Sätze (Sicherheitshinweise) pflegen kann und auch auch nur Artikel pflegen kann die über alle drei Merkmale verfügen.

Will meinen das nur Artikel pflegbar sind die mit folgenden Merkmalen ausgestattet sind:

GHS Piktogramm
H-Sätze
Signalwort

Hat man Sicherheitsdatenblätter die H oder EuH Sätze beinhalten aber kein GHS Piktogramm führt dies zu einem Fehler und es wird weder übertragen noch bei Ebay angezeigt.
 

Anhänge

  • Amazon GHS.JPG
    Amazon GHS.JPG
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  • ebay GHS.JPG
    ebay GHS.JPG
    112,7 KB · Aufrufe: 16
Zuletzt bearbeitet:

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.116
1.749

Ach was ?

Bei Amazon und Ebay werden die Artikel jetzt so gepflegt, dass die gesamte GHS / CLP Geschichte so umgesetzt ist, wie ich es beschrieben habe. Ohne Klicken ohne Scrollen ( zumindest am PC ).

Na, das ist mal eine gute Nachricht, Vorgaben gelten also nur für PCs.


Ich denke mein Anliegen ist durchaus verständlich und sollte auch dazu beitragen hier einen Denkanstoß Richtung JTL zu setzen.

Ich verstehe dies durchaus und freue mich auf allumfassende einfache Lösungen für die neuesten Shop- und WAWI-Versionen ... im Jahr 2025.
Das wäre dann ca. 10 Jahre nach Einführung der GHS/CLP die bislang niemand benötigte.
 

blackes

Sehr aktives Mitglied
4. Februar 2018
100
69
Na, das ist mal eine gute Nachricht, Vorgaben gelten also nur für PCs.

Ob das nur für den PC gilt oder ob das von den Plattformen nur für den PC umgesetzt wird kann ich momentan nicht beurteilen. Rein Subjektiv würde ich sagen, dass
es auch Umsetzungen für Handys Tabletts etc. benötigt. Diese stehen momentan aber nicht zur Verfügung. Zumindest nicht auf den Plattformen.


Das wäre dann ca. 10 Jahre nach Einführung der GHS/CLP die bislang niemand benötigte
Mir ist durchaus bewusst, dass es die GHS/CLP Verordnung schon so lange gibt und solange haben wir uns auch immer wieder kritisch bei den Plattformen und JTL zu dem
Thema geäußert. Aber es ist trauriger weise so, dass dem Thema keine nennenswerte Beachtung geschenkt wurde. Ich hoffe das durch die Neuerungen hier endlich mal
etwas Bewegung in das System kommt.

Wie du ja sicher weißt sind jetzt Plattformen verpflichtet eine technische Möglichkeit bereit zu stellen die eine gesetzeskonforme Lösung darstellen,
Wir wissen auch aus sicherer Quelle das jahrelang versucht wurde Amazon und Ebay zu einer Lösung ohne erneute Gesetzesnovellierung zu bewegen. Leider ohne Erfolg.
Aus diesem Grund wurde jetzt von Seiten der Gesetzgeber nachgebessert. Man darf auch davon ausgehen, dass der Gesetzgeber nach in Kraft treten am 13.Dezember
Geschäftsbereich für Geschäftsbereich durchleuchten wird. Dies geschah schonmal vor 4 Jahren waren wir damals dran und es wurden keine groben Beanstandungen
festgestellt.

Aber ich versuche hier auch was für alle zu erreichen und nicht nur für uns und ich will nochmal betonen, dass du gerne agieren kannst und sollst wie du das für richtig hältst und
ich dich auch nicht nicht kritisieren will. Ich suche nur nach einer möglichst einfachen und integrierten Lösung für alle. Nicht das man sich wieder auf zig SDL verlassen muss und
einem das Ganze nach jedem Update wieder um die Ohren fliegt. Das war kein Angriff gegen dich !
 
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Maritimia

Sehr aktives Mitglied
24. März 2015
310
76
Ja aber ... damit ist doch keine Information zur Sicherheit des Produkts erledigt, das ist doch nur die Angabe des Herstellers und auch dies ist heute schon bei vielen Produkten eine Pflichtangabe ?

Ich kann immer noch nicht nachvollziehen was ihr euch im Detail erwartet wo doch GHS / CLP schon seit Jahren Pflicht ist und schon umgesetzt ?
Bis auf "es muss ohne Scrollen sichtbar sein", was defintiv falsch ist, kann ich bislang keinen Unterschied zu GHS / CLP erkennen, ausgenommen, dass es nun eben weitere Arten von Produkten betrifft ?
GHS / CLP ist nur ein Bestandteil der neuen GPSR Pflichtdaten. GHS / CLP gibt es schon ewig und das sollte jeder bereits umgesetzt haben, auch wenn das sicherlich ein Bisschen stiefmütterlich gehandhabt wurde.
Neu ist, dass Du den Hersteller oder Importeur mit Kontaktdaten sowie die verantwortliche Person mit Kontaktdaten angeben musst und das bei jedem Artikel. Diese Daten sind bei allen Artikeln, die Du von einem Hersteller/Importeur beziehst gleich. Deshalb kann man diese Daten gut beim Hersteller pflegen. Jeder Artikel hat einen Hersteller und somit können die "neuen" GPSR-Daten dann schön auf die Marktplätze und deinen Shop per Mapping geschaufelt werden. Damit das Ganze nicht zum unendlichen Aufwand wird, ist eine möglichst einfache Lösung notwendig. Bsp.: Du hast 1000 Artikel und verkaufst auf 6 Marktplätzen und deinem eigenen Shop GPSR-Daten sind 6x2 Felder. Dann müsstest Du 6000*6x2= 72.000 mal irgendwas editieren. Eine Verbesserung wäre per Ameise einen Massenimport zu den 1000 Artikeln zu machen. Das erleichert es schon mal. Besser ist einen Ameisen Import bei den Herstellern. Sagen wir mal Du hast 20 Hersteller für deine 1000 Artikel. Dann sind das 20*6x2=240 Felder, die zu Bearbeiten sind und das ist deutlich weniger, als 72T. Wenn Du jetzt noch das Mapping auf die Marktplätze nimmst, was etwa in 20 Minuten erledigt sein sollte, bleibt das Ganze erträglich. Und darum geht es bei der JTL-Lösungsfindung.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.116
1.749
"GHS / CLP ist nur ein Bestandteil der neuen GPSR Pflichtdaten."

Mir gefällt das Wort "nur".

Ja aber, auch dies ist nicht neu. Für bestimmte Produktarten besteht diese Hersteller-Pflicht schon lange.
Insofern, toll, wenn etwas kommt, aber neu ist das nicht, sogar der JTL- Shop kann den Hersteller anzeigen und das schon immer ...

Und dass sich 98% der Firmen nicht daran halten und hielten ist auch nicht neu.
Vorgabe hin oder her.

Lustig ist die Tatsache dass die GHS / CLP z.B. für Zitronensäure gilt weil es Gefahrenzeichen trägt, aber nicht die GPSR da es ein Lebensmittel ist.
 

Maritimia

Sehr aktives Mitglied
24. März 2015
310
76
Darf ich dich mal fragen wie deine Umsetzung für Marktplätze aussieht ?
Wir haben keine Produkte, die einer GHS / CLP Kennzeichnung bedürfen. Mir ist es nur wichtig, dass der EU Verordnung mit Angabe der Ansprechpartner genüge getan wird und dass möglichst ohne Aufwand. Wie sinnvoll das generell ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn ich Produkte hätte, die einer GHS / CLP Kennzeichnung bedürfen, hätte ich bei jedem dieser Produkte Attribute dafür angelegt. Auch ein Attribut, welches das GHS Zeichen enthält. Wenn die Attribute vorhanden sind, fehlt nur das Mapping auf die Kategoriefelder der Marktplätze. bei eBay habe ich gesehen, dass es da schon was gibt. Bei den anderen fehlt das noch und hier sollte JTL schleunigst die entsprechenden Felder unter Plattformen->WeitereMarktplätze->Kategoriefelder bereit stellen. Ich fürchte das es bei otto, Kaufland usw. die Felder geben wird, bei Amazon mit dem alten Lister eher nicht, sprich bei Amazon wird man das im SC erledigen müssen :( oder auf den Lister 2.0 warten....
 

blackes

Sehr aktives Mitglied
4. Februar 2018
100
69
Wir haben keine Produkte, die einer GHS / CLP Kennzeichnung bedürfen. Mir ist es nur wichtig, dass der EU Verordnung mit Angabe der Ansprechpartner genüge getan wird und dass möglichst ohne Aufwand. Wie sinnvoll das generell ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn ich Produkte hätte, die einer GHS / CLP Kennzeichnung bedürfen, hätte ich bei jedem dieser Produkte Attribute dafür angelegt. Auch ein Attribut, welches das GHS Zeichen enthält. Wenn die Attribute vorhanden sind, fehlt nur das Mapping auf die Kategoriefelder der Marktplätze. bei eBay habe ich gesehen, dass es da schon was gibt. Bei den anderen fehlt das noch und hier sollte JTL schleunigst die entsprechenden Felder unter Plattformen->WeitereMarktplätze->Kategoriefelder bereit stellen. Ich fürchte das es bei otto, Kaufland usw. die Felder geben wird, bei Amazon mit dem alten Lister eher nicht, sprich bei Amazon wird man das im SC erledigen müssen :( oder auf den Lister 2.0 warten....


Alles nicht ausgegoren. Auch das was von Ebay bereit gestellt wird ist nicht ausreichend. Weder der JTL Support noch der Ebay Support können einem da entsprechend weiter helfen
oder stichhaltige Aussagen treffen. Ich gebe es auf. Ich werde jetzt die GHS soweit versuchen umzusetzen, dass wir die paar Brocken von Ebay nutzen die uns hingeworfen wurden und den
Rest über die Designvorlage lösen und dort die Attribute (die wir natürlich vergeben haben) direkt anzeigen lassen.

Es führt kein Weg an dieser schwindeligen und grundlegen nicht richtigen Umsetzung vorbei. Zumindest für den Moment. Es ist absolut nicht nachvollziehbar warum wir Händler hier so hängen gelassen werden. Vorallem nicht weil es schon länger bekannt ist, dass diese Gesetze angefasst bzw. eingeführt werden.

Vermutlich liegt es daran, dass Sie einfach mit der Paketumstellung zu tun haben. Ich habe es zwar geschafft alle Kunden bei JTL zu halten die wir betreuen aber das man jetzt schon wieder
vor solche Probleme gestellt wird ist wirklich unglaublich.

Als ich gestern bei einem Kunden die GSPR umgesetzt habe wie JTL das möchte, hat der mich gefragt ob die noch ganz sauber sind und wenn er das gewusst hätte, wäre er bei shopify geblieben.
Allerdings weiß ich nicht ob es bei anderen Anbietern besser umgesetzt ist. Was ich aber weiß ist, dass diese ganzen Sachen nicht gerade dazu beitragen, dass man mit JTL zufrieden ist und das obwohl
man jetzt deutlich mehr bezahlen muss bzw. Sachen einfach nicht mehr nutzt die vorher in den Paketen inbegriffen oder einzeln zubuchbar waren.

Naja ... dann such ich mir eben einen Weg es wieder auf die alte, fragwürdige, Art umzusetzen.
 

Maritimia

Sehr aktives Mitglied
24. März 2015
310
76
Über die Vorlagen bei eBay geht es sicherlich auch. Das ist aus rechtlicher Sicht bestimmt ok so. Aber: JTL stellt bei eBay in den Vorlagen bei den Kategorien die Felder Gefahrenstoffe Signalwort/Hinweise/Piktogramme zur Verfügung. aus deinen dort angegebenen Informationen blendet eBay dann den richtigen Sicherheitshinweis und das Piktogramm ein. Ich fürchte, dass eBay einfach prüft, ob diese Felder ordentlich belegt wurden. Wenn nicht wird das Produkt ausgeblendet egal was im Beschreibungstext steht.
Die anderen Marktplätze machen das auch so. Steht in den GPSR-Datenfeldern was drin dann ist es ok, wenn nicht wird das Produkt ausgeblendet. Deshalb ist das Mapping auf die "richtigen" Marktplatzfelder so wichtig. Und das ist eindeutig ein JTL-Job, die Felder bereit zu stellen.

Die Frage ist, wer zu erst kalte Füße bekommt. Wir als Händler, weil der 13.12. näher rückt und man seine Produkte schon als "ausgeblendet" sieht und der Umsatz in den Keller geht oder JTL, weil der Druck der Händler immer größer wird. :oops: Ich für meinen Teil sehe das sehr ernst, da JTL mit einem System von WaWi und Shop antritt bei dem ich zumindest erwarten kann, dass es rechtssicher funktioniert und dass mich das System in meiner Arbeit unterstützt UND das OHNE Workarrounds. JTL hat den Preis für alles etwa verdoppelt. Da kann man schon mal erwarten, dass zeitnah Lösungen für die Umsetzung von Gesetzesvorgaben vorhanden sind.
 
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