Neu Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

mrstefan

Aktives Mitglied
9. Dezember 2008
45
0
Wird er müssen, die chinesischen Herstreller werden doch dafür nicht extra einen ASP in der EU installieren.
Ja ich denke das wird ganz oft so sein. Auf der anderen Seite ist die Frage ob man dann noch Waren importieren will, wenn man alle die Punkte aus der Verordnung selber erfüllen muss und dafür gerade stehen muss - das ist ja auch finanziell ein gewisses Risiko Das man mit einplanen muss. Die GPRS ist auf jeden Falle deutlich komplexer als man auf den ersten Blick denkt…
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.925
119
Wien
Ja ich denke das wird ganz oft so sein. Auf der anderen Seite ist die Frage ob man dann noch Waren importieren will, wenn man alle die Punkte aus der Verordnung selber erfüllen muss und dafür gerade stehen muss - das ist ja auch finanziell ein gewisses Risiko Das man mit einplanen muss. Die GPRS ist auf jeden Falle deutlich komplexer als man auf den ersten Blick denkt…
Jeder Händler ist doch immer schon aufgrund der Produkthaftung für alles Verantwortlich, jetzt muss man halt noch genauere Angaben dazu machen. Aber Risiko sehe ich jetzt nicht mehr als davor.
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.925
119
Wien
Ich mein wenn eine Leiter zusammenbricht die ich verkauft habe bin ich der erste Ansprechpartner und Haftende. Ich kann dann die Lieferkette weitergehen und mich am Hersteller schadlos halten, aber das interessiert einen Geschädigten dann nicht wirklich ob der Hersteller irgendwo in China dann meine Kosten übernimmt.
 

blackes

Sehr aktives Mitglied
4. Februar 2018
153
110
Haben wir schon alle kontaktiert, Ahnung haben die alle nicht genau. Jeder sagt was anderes, bzw Jeder legt das was die EU verordnet hat anders aus.


Die EU? Ne du... Die Umsetzung in Deutschland ist eher das Problem. Das Ganze wird eingeführt ohne richtige Aufklärungsarbeit zu leisten und im Nachhinein wird bei Verstößen abkassiert. Wies halt immer so ist. Ich finde es unfassbar schwer fundierte Informationen zu bekommen.

Dazu muss schreibe ich hier mal wieder. da ich entweder nicht mitbekommen habe, dass JTL da irgendeinen Fortschritt gemacht hat oder es einfach keinen Fortschritt gibt. Es wurde ja gesagt, dass wir ausreichend Zeit haben werden das Alles noch pünktlich einzupflegen.... Meine Skepsis diesbezüglich steigt von Tag zu Tag...

Mal abgesehen davon, dass es nach wie vor keine rechtssichere Möglichkeit gibt die CLP endlich vernünftig auf Plattformen zu pflegen... aber das scheint ja scheinbar schon als "normal" hingenommen zu werden.
 

Gual61

Sehr aktives Mitglied
13. Juli 2009
460
36
Die "Lösung" kostet im Plugin von JTL ganze 5 Minuten. Indem man in den Plugin-Einstellungen alles was bei "Darstellung des Herstellers" steht mit

PHP:
{assign var='Hersteller' value=$manufacturers[$Artikel->kHersteller]}
{$Hersteller->descriptions[JTL\Shop::getLanguageID()]}

ersetzt. Man kann natürlich auch 40 € für ein Plugin ausgeben. Dann hat man immerhin Support.

Nutzt einem aber alles nix, wenn man das auch an andere Plattformen übertragen möchte. Jedenfalls nicht, wenn die das als getrennte Felder erwarten und nicht als einen Block.
Deine Quick&Dirty Lösung wäre für uns völlig ausreichend das wir uns schon lange von alle Plattformen verabschiedet haben... aber es geht nicht.
Zumindest nicht mit der PI 1.0.2. Nach dem Click auf Speichern steht im Feld wieder der JTL Code und alle Änderungen sind weg.
JTL, einfach Klasse!
 

Cassiopeia

Sehr aktives Mitglied
9. Mai 2017
475
77
Ich hatte das in einem anderen Beitrag bereits geschrieben aber wollte das hier nochmal aufgreifen, da wir gerade auf Temu damit kämpfen

Wie ist die Aussage der Marktplätze dazu, diese Infos auch auf den Artikelbildern zu haben ? Ich meine wenn ich diese Anforderung umsetze sehen meine Artikelbilder komplett bescheuert und überfüllt aus.
Ich meine Temu ist nicht Amazon und eBay aber für gewöhnlich verhalten sich ja die großen gleich.

Soll ich jetzt also 1000nde Artikelbilder überarbeiten damit auf jedem Hauptbild oder Variantenbild diese sinnlosen Infos stehen die sowieso in der Beschreibung und ja an 1000000000000 andern Stellen jetzt stehen ?


2024-10-24 11_41_17-.png
2024-10-24 11_41_27-.png
 

realitor

Aktives Mitglied
14. Januar 2013
71
18
Tatsächlich sehe ich das aktuell nur in der Artikelbeschreibung. Ich glaub ich würde sie mir per ameise exportieren und dann per Massenupdate erweitern je Hersteller / Lieferant. Was haben die anderen denn ggf. für Ideen? Könnten wir mal sammeln und am Ende ein Video dazu machen.
Ich bitte an dieser Stelle um Eigene Felder für Hersteller und Ameisenanbindung. Dann wäre es für uns Autoteileanbieter und einiges anderes sehr leicht lösbar.

So wird es nun etwas aufwendiger über Globale Textbausteine und Workflows gelöst.
 

feuershow.de

Aktives Mitglied
11. November 2019
75
13
Hallo,

ich habe das hier gefunden:
Diese Übergangsbestimmung könnte so zu verstehen sein, dass Online-Händler solche Produkte, die bis zum 12. Dezember 2024 erstmalig legal in der Europäischen Union auf dem Markt bereitgestellt wurden, nicht gemäß den Vorgaben der GPSR kennzeichnen müssen - weder am Produkt noch nach Art. 19 GPSR in den Online-Produktangeboten in ihren Webshops.
https://www.it-recht-kanzlei.de/gpsr-online-kennzeichnung-produkte-uebergangsbestimmung.html


Wäre bei mir - wie bei allen vermutlich - der komplette Lagerbestand, was bei uns noch sehr lange halten würde, so dass es ganz ohne Stress in Ruhe umgesetzt werden könnte step by step und mit Schauen, wie es in der Praxis gehandhabt wird.

Was haltet ihr davon und was hält Amazon davon ist vermutlich auch die Frage?
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.488
747
Hallo,

ich habe das hier gefunden:
Diese Übergangsbestimmung könnte so zu verstehen sein, dass Online-Händler solche Produkte, die bis zum 12. Dezember 2024 erstmalig legal in der Europäischen Union auf dem Markt bereitgestellt wurden, nicht gemäß den Vorgaben der GPSR kennzeichnen müssen - weder am Produkt noch nach Art. 19 GPSR in den Online-Produktangeboten in ihren Webshops.
https://www.it-recht-kanzlei.de/gpsr-online-kennzeichnung-produkte-uebergangsbestimmung.html


Wäre bei mir - wie bei allen vermutlich - der komplette Lagerbestand, was bei uns noch sehr lange halten würde, so dass es ganz ohne Stress in Ruhe umgesetzt werden könnte step by step und mit Schauen, wie es in der Praxis gehandhabt wird.

Was haltet ihr davon und was hält Amazon davon ist vermutlich auch die Frage?
Das haben wir uns auch schon gefragt, vor allem wenn Kunden um die Ecke kommen "schick mir die Dokumente oder ich verklag dich".
Wir würden aktuell bei so etwas gleich mal darauf hinweisen, dass dies für uns derzeit nicht zutrifft, da wir noch einen alten Lagerbestand von 6 Monaten haben :D

Für uns nur die Frage, was eBay, Amazon und Co macht, die können das ja nicht prüfen und drehen lieber gleich den Hahn zu.
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
435
88
Hi

ich misch mich mal ein in das Thema. Wieso gibt es eigentlich so eine große Aufregung zu dem Thema? Es gibt ja bei der GPSR viele Sachen die scheinbar einfach so hingenommen werden. Wo steht dass man sich den Stress machen muss für jedes Produkt alles mögliche bereitzustellen? Laut GPSR sind davon nur neue Produkte die nach dem 13.12 in Verkehr gebracht werden. Produkte die man vorher schon angeboten hat unterliegen all dem doch gar nicht. Hier eine Quelle dazu

https://www.it-recht-kanzlei.de/gpsr-online-kennzeichnung-produkte-uebergangsbestimmung.html

Auszug


Als Faustformel lässt sich daraus ableiten: Betroffen sind gemäß dieser Übergangsbestimmung alle Produkte, die

  • in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/95/EG fallen und
  • deren produktsicherheitsrechtliche Vorgaben einhalten, in Deutschland also die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), und die
  • vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden sind, d.h. bis dahin erstmalig auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden.
Eine erstmalige Bereitstellung eines Produkts liegt dabei dann vor, wenn das Produkt in der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung an jemand anderen, zB an ein anderes Unternehmen oder einen Verbraucher, abgegeben wird.

Beispiel: Verkauft am 12. Dezember 2024 ein TV-Hersteller einen Fernseher an einen Großhändler, der seine Niederlassung in der EU hat, so ist dieser Fernseher von der Übergangsbestimmung erfasst. Wird der Fernseher am 12. Dezember 2024 hingegen bloß erstmalig angeboten, z.B. in einem B2C- oder B2B-Webshop, aber erst zum 13. Dezember 2024 oder später tatsächlich verkauft, dann sind diese Voraussetzungen der Übergangsbestimmung nicht erfüllt, denn es wird nicht auf das Angebot, sondern auf die konkrete Abgabe des Produkts abgestellt.
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
435
88
Ich sehe gerade ähnliche Post, habe wohl falsch navigiert. Sorry wenn wir nun alle über die gleiche Idee fachsimpeln bzgl Altbestand usw.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.488
747
@Martin1977
Ich glaube du verwechselt da etwas bei den Anforderungen, du musst nachweisen wann du die Ware beschafft hast, Rückverfolgbarkeit z.B. anhand Bestellung und Charge.
Ist die Ware dann nach Stichtag bestellt worden, bist du verpflichtet die Dokumente zu erstellen/bereitzustellen, egal ob du diese schon verkauft hattest oder nicht, es dreht sich nur um den Rest-Lagerbestand (wegen Nachbearbeitung / Etikettierung).
 

feuershow.de

Aktives Mitglied
11. November 2019
75
13
@Martin1977
Ich glaube du verwechselt da etwas bei den Anforderungen, du musst nachweisen wann du die Ware beschafft hast, Rückverfolgbarkeit z.B. anhand Bestellung und Charge.
Ist die Ware dann nach Stichtag bestellt worden, bist du verpflichtet die Dokumente zu erstellen/bereitzustellen, egal ob du diese schon verkauft hattest oder nicht, es dreht sich nur um den Rest-Lagerbestand (wegen Nachbearbeitung / Etikettierung).
Sehe ich auch so. Ich importiere immer für viele Jahre pro Produkt, daher wird die Übergangszeit noch lange sein.
Aber wahrscheinlich ist's illusorisch, das mit Amazon hinzubekommen, das sehe ich auch so.
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
435
88
@Martin1977
Ich glaube du verwechselt da etwas bei den Anforderungen, du musst nachweisen wann du die Ware beschafft hast, Rückverfolgbarkeit z.B. anhand Bestellung und Charge.
Ist die Ware dann nach Stichtag bestellt worden, bist du verpflichtet die Dokumente zu erstellen/bereitzustellen, egal ob du diese schon verkauft hattest oder nicht, es dreht sich nur um den Rest-Lagerbestand (wegen Nachbearbeitung / Etikettierung).
Das sehe ich aber entspannt da ich den Großteil meiner Ware immer containerweise direkt aus China erhalte. Außerdem, sind wir doch ehrlich hier, es dreht sich immer um Abmahnungen. Bei allen herrscht die Panik dass man am 13. oder 14.12 eine Abmahnung der Konkurrenz erhält. Aber ich denke so einfach ist das nicht. Es reicht eben nicht wenn dir ein Anwalt schreibt dass du bei dem Produkt keine GPSR Kennzeichnung hast.
Denn dadurch das wir die Übergangsregelung haben ist es eine ganz andere Ausgangsbasis. Es gibt da viele Sachen wo es anders ist. Nehmen wir als Beispiel die Grundpreisangabe, da ist es ganz klar, muss rein, hast du es nicht, Abmahnung.
Aber der Anwalt ist bei einer Abmahnung in der Beweispflicht, nicht du.
 
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ChrisTS

Sehr aktives Mitglied
15. Oktober 2010
536
163
Das sehe ich aber entspannt da ich den Großteil meiner Ware immer containerweise direkt aus China erhalte. Außerdem, sind wir doch ehrlich hier, es dreht sich immer um Abmahnungen. Bei allen herrscht die Panik dass man am 13. oder 14.12 eine Abmahnung der Konkurrenz erhält. Aber ich denke so einfach ist das nicht. Es reicht eben nicht wenn dir ein Anwalt schreibt dass du bei dem Produkt keine GPSR Kennzeichnung hast.
Denn dadurch das wir die Übergangsregelung haben ist es eine ganz andere Ausgangsbasis. Es gibt da viele Sachen wo es anders ist. Nehmen wir als Beispiel die Grundpreisangabe, da ist es ganz klar, muss rein, hast du es nicht, Abmahnung.
Aber der Anwalt ist bei einer Abmahnung in der Beweispflicht, nicht du.
Es gibt aber auch Shopbetreiber die jeden Tag neue Ware im Sortiment aufnehmen und eben diese, die nicht nur über den Shop sondern auch über Marktplätze anbieten.
Verstößt man hier gegen die Bedingungen kann das ganze Konto gesperrt werden.
Zudem gibt es an so Tagen immer etliche Abmahnungen von Verbraucherschutzvereinen etc. die gezielt solche Shops und Angebote suchen um Ihr Umsatzziel zu erreichen.
 
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