Neu Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

hula1499

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22. Juni 2011
5.289
1.226
Dann kommen noch die ganzen Möchtegern-AGB der Verkaufsplattformen, welche vorschreiben, wann Käufer eine Erstattung bekommen sollen, obwohl laut Vernabsatzgesetz schon ganz klar geregelt wird, wann ein Käufer etwas zurückgeben kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Vielleicht sollte man endlich einmal in Massen gegen diese ganzen dummen Vorgaben vorgehen, denn letztendlich haben diese nichts mehr mit einem ordentlichen Onlinehandel zu tun.
Da brauchst doch keine "Massen" dafür...
Bist du mit einer Lösung/Abwicklung eines von dir gewählten Partners nicht zufrieden, steht es dir jederzeit frei, die Partnerschaft zu beenden.

Die Gesetze dienen lediglich dazu, Betrug und unüberlegte Käufe zu generieren.
Die Vergangenheit zeigt hier ganz klar ein anderes Bild.

Viele der Gesetze versuchen, klare Betrugsfälle VON! Shops auszuhebeln.
Geht vieles zuweit? Ist vieles Unsinnig? Klar...aber der Ursprung liegt halt - meist - bei schwarzen Schafen im Onlinehandel und weniger bei gelangweilten, überbezahlten Bürokraten.
 
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SebiW

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2. September 2015
2.784
1.362
Amazon hat natürlich das Recht auf seiner Plattform Regeln im Sinne des Kunden so zu definieren, das sie über die Mindestvorgaben aus den Gesetzen hinausgehen. Wir machen auf unserem Shop auch ne längere Widerrufsfrist als gesetzlich vorgegeben. Haben wir dann auch Möchtegern-AGB? Wenn Du auf dem Amazon Marktplatz verkaufst musst Du Dich diesen Regeln unterwerfen. Niemand zwingt Dich da zu verkaufen.

Im übrigen halte ich es für sehr erfreulich, dass in Deutschland nicht jeder Sepp seine Webcam auf das Fenster meiner Tochter ausrichten darf...
Und ich brauche auch keine dystopische Dauerüberwachung im öffentlichen Raum. In China zb kommt auf fast jeden 2en eine CCTV. Auch ein Vorbild?
Eine private Kamera die nur den eigenen Besitz aufzeichnet ist im übrigen auch in Deutschland natürlich komplett legal.

Und das Internet ist halt an vielen Stellen noch immer Wild West. Fakeshops, gefährliche Produkte usw sind ne echte Plage. Ja, früher war vieles einfacher. Früher war das Onlinehandel aber halt auch Nische. Jeder Bäcker, Metzger und Supermarkt ist massiv durchreguliert. Es ist angemessen, dass die gleichen Regeln auch im Onlinehandel durchgesetzt und spezifische Problemfelder des Onlinehandels (insbesondere Produktfälschungen und Nachvollziehbarkeit von Produktverantwortung) angegangen werden. Macht keinen Spaß das umzusetzen, sicher. Macht trotzdem Sinn.
 

MichaelH

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17. November 2008
14.252
1.811
gegen diese ganzen dummen Vorgaben vorgehen

Und Plattformen wie TEMU senden hierher und kümmern sich um rein gar nichts von Alledem und werden als Entwicklungsland sogar noch bei den Portokosten rabattiert, eine Sendung aus China ist billiger als eine Sendung aus Berlin nach München.

Jammern nützt nichts, man kann nur zuschauen und den Kopf schütteln wie die eigene Wirtschaft zu Grabe getragen wird.
 
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MichaelH

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17. November 2008
14.252
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Amazon hat natürlich das Recht auf seiner Plattform Regeln im Sinne des Kunden so zu definieren, das sie über die Mindestvorgaben aus den Gesetzen hinausgehen.

Korrekt, aber du kannst die Zahlung beim Kunden trotzdem einmahnen.
Amazon kann dir das Geld abnehmen, aber beim Kunden entfällt dadurch nicht die Zahlungspflicht.
 
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SebiW

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2. September 2015
2.784
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Korrekt, aber du kannst die Zahlung beim Kunden trotzdem einmahnen.
Amazon kann dir das Geld abnehmen, aber beim Kunden entfällt dadurch nicht die Zahlungspflicht.
Kann man natürlich machen. Wird halt mittelfristig Probleme mit dem Plattformbetreiber erzeugen, aber da muss jeder für sich selber Abhängigkeit etc abwägen.
Und Plattformen wie TEMU senden hierher und kümmern sich um rein gar nichts von Alledem und werden als Entwicklungsland sogar noch bei den Portokosten rabattiert, eine Sendung aus China ist billiger als eine Sendung aus Berlin nach München.
TEMU ist eine der Plattformen, die die GSPR im Blick hat. Bisher war es schwierig gegen den Müll vorzugehen. Zukünftig kann man die Plattformbetreiber direkt zur Kasse bitten. Das wird TEMU und Konsorten nicht aufhalten, aber gar nichts zu machen wird das ganz sicher auch nicht.
Siehe zb:
https://www.trade-e-bility.de/news/aktionsplan-e-commerce/
 
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MichaelH

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17. November 2008
14.252
1.811
Kann man natürlich machen. Wird halt mittelfristig Probleme mit dem Plattformbetreiber erzeugen, aber da muss jeder für sich selber Abhängigkeit etc abwägen.

TEMU ist eine der Plattformen, die die GSPR im Blick hat. Bisher war es schwierig gegen den Müll vorzugehen. Zukünftig kann man die Plattformbetreiber direkt zur Kasse bitten. Das wird TEMU und Konsorten nicht aufhalten, aber gar nichts zu machen wird das ganz sicher auch nicht.
Siehe zb:
https://www.trade-e-bility.de/news/aktionsplan-e-commerce/

Das ist Augenauswischerei:
"Laut einer Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sollen für Händler aus Drittstaaten, wie Temu und Shein, dieselben Vorschriften in Bereichen wie Produktsicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz gelten wie für EU-Händler."

Es gibt ausreichend Vorgaben welche z.B. TEMU schon heute einhalten müsste, wenn sie Versand nach Deutschland anbieten, getan wird aber nichts.
Das sind alles zahnlose Tiger die nur uns das Leben schwer machen.

Und wenn ich Lust auf Abmahnungen hätte, ich finde alleine in meiner Branche genug Firmen mit denen ich mir einen tollen Urlaub finanzieren könnte.

Zudem, alleine ein Blick nach Spanien, Frankreich, Italien zeigt wie wenig wichtig es genommen wird was hier so "geregelt" wurde und wird.

Deutschland ist doch zu einem selbstgefälligen Lachnummer-Oberlehrer verkommen, nach dem Motto "Wenn wir es nicht tun, wer dann ? Wer kann die Welt retten außer uns ?" und kacken sich dabei ins eigene Wohnzimmer.
 
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SebiW

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2. September 2015
2.784
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Die GPSR ist ja erstmal kein deutsches Gesetz sondern EU Regulierung.
Im übrigen ist die Argumentation aber sinnfrei:

Es gibt ein regulatorisches Problem.
"Die tun ja eh nix".
Es werden spezifische Gesetze zu dem Problem erlassen und angekündigt, dass das Problem in Zukunft deutlich intensiver bekämpft wird.
"Das wird ja eh nix."

Und wenn Du keine Lust auf Abmahnungen hast, wieso erwartest Du dann, dass sich was ändert? Die anderen sollen sich gefälligst drum kümmern?
"Du tust ja eh nix."
Und wenn Du jetzt ankündigst die Dir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ab jetzt doch zu nutzen, um das Problem in Zukunft deutlich intensiver zu bekämpfen?
"Das wird ja eh nix, Du zahnloser Tiger Du."

Merkste selbst?

Und unterhalte Dich mal mit Onlinehändlern aus FR / ES / IT oder insbesondere den nordischen Ländern. Die kotzen bergeweise über uns deutsche Händler ab weil wir auf die Gesetzgebung in deren Ländern (Müllentsorgung, Elektrogesetz, Produktvorschriften) reihenweise scheissen.
Österreich übrigens auch. Da gabs jahrelang extremen Missbrauch mit den Grenzen bei der grenzübergreifenden Besteuerung.
Und die Schweiz. Die Schweiz hat nicht ohne Grund ab gewissen Umsatzgrenzen Steuerpflicht eingeführt hat.
Gibt Gründe dafür, warum all diese Länder Sachen wie den OSS intensiv supported haben.
 
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dc-nico

Sehr aktives Mitglied
Ich sehe schon, es wird hier zu viel.
Fakt ist, dass es bei Amazon Rückerstattungen gibt, obwohl eindeutig belegt wird, dass Käufer falsche Lieferadressen angegeben haben oder auch bei der Verklebung von Beschriftungen falsch vorgegangen sind.
Das liegt daran, dass dort Entscheidungen von Leuten getroffen werden, welche weder lesen können, noch das Recht kennen.
Da lasse ich überhaupt keinen Unterschied zu Temu gelten.
beide sind inkompetent.
Ich verkaufe seit über 20 Jahren bei Ebay und Amazon und kann die negativen Änderungen ganz sicher erkennen.

Fakt ist, dass die eigenen AGB der Plattformen nicht eingehalten werden und bei Reklamationen nichts passiert.
Wenn es für mich nicht mehr tragbar wird, werde ich diese ganzen Fakten auch öffentlich machen.
Belege und Beweise liegen alle vor, da ich mit Ebay schon seit über 9 Jahren wegen geduldeter Verstöße der Konkurrenz in Konflikt bin.

War jetzt auch der letzte Beitrag zu diesem Trade, da es ja keine Lösungen geben wird.
 

NoOne

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16. März 2024
287
101
Im "Beschreibungsfeld" ... wie dieser Infoblock eben aussehen soll, du hast die freie Wahl.

Kann man als HTML oder Bild anlegen Menü -> Artikel -> Hersteller
Das bringt aber nichts. Das kannst du zwar für den JTL- Shop verwenden, sogar über das Plugin, wenn man das entsprechend in den Einstellungen anpasst, aber wenn eBay und Co das in einzelnen Feldern erwarten, dann kann die Wawi das schlecht aufsplitten und einzeln schicken.
 

blackes

Sehr aktives Mitglied
4. Februar 2018
151
110
Um es einfach zu sagen / schreiben;

Deutschland ist doch eines der lächerlichsten Länder in der EU und anscheinend auch der ganzen Welt.
Überwachungskameras sind wegen Datenschutz nicht erlaubt (England kann jeden Winkel der Straßen live überwachen und niemand meckert).
Verkauft man Toilettenpapier, so will man jetzt einen Sicherheitshinweis, dass man bei zu viel Druck den Hintern verletzen könnte.
Dann kommen noch die ganzen Möchtegern-AGB der Verkaufsplattformen, welche vorschreiben, wann Käufer eine Erstattung bekommen sollen, obwohl laut Vernabsatzgesetz schon ganz klar geregelt wird, wann ein Käufer etwas zurückgeben kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Bis heute hat Amazon bei uns jeden Käufer sein Geld über unser Konto erstattet, egal was der Grund war.

Vielleicht sollte man endlich einmal in Massen gegen diese ganzen dummen Vorgaben vorgehen, denn letztendlich haben diese nichts mehr mit einem ordentlichen Onlinehandel zu tun.
In meinen Augen muss man sich selbst überlegen, ob man etwas online bestellen will oder lieber vor Ort in ein Geschäft geht.
Dieses ganze Theater (passt nicht, hab ich mir anders vorgestellt, hab ich aus versehen gekauft ...) muss man überhaupt nicht haben.
Die Gesetze dienen lediglich dazu, Betrug und unüberlegte Käufe zu generieren.

Wir brauchen Menschen, die auch ein mal gegen solche gesetze vorgehen, und nicht nur Klimaaktivisten.


Du bist ein Schwätzer... Das ist eine EU Richtlinie und die GHS Geschichte gilt sogar weltweit... unglaublich ... Wenn es andere Länder nicht der Richtlinie nach umsetzen ist es absolut von Nachteil für diese Länder, da die Produkte dann im Ausland nicht verkaufbar sind... Herrgott wenn du politischen Schwachsinn los werden willst geh auf Facebook oder X
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.586
1.046
Amazon hat natürlich das Recht auf seiner Plattform Regeln im Sinne des Kunden so zu definieren, das sie über die Mindestvorgaben aus den Gesetzen hinausgehen. Wir machen auf unserem Shop auch ne längere Widerrufsfrist als gesetzlich vorgegeben. Haben wir dann auch Möchtegern-AGB? Wenn Du auf dem Amazon Marktplatz verkaufst musst Du Dich diesen Regeln unterwerfen. Niemand zwingt Dich da zu verkaufen.

In dem Punkt muss ich Dir ein wenig widersprechen.

Alle Plattformbetreiber haben sich meines Erachtens an Ihre AGB zu halten, häufig basieren die getroffenen Entscheidungen - meiner Erfahrung nach - aber nicht auf deren AGB sondern gehen weit darüber hinaus und sind oftmals eher willkürlich (z.B. Tragung der Rücksendekosten, wenn ein Gewährleistungsfall besteht und gar kein Rückversand erforderlich ist und dem Käufer ohne Rücksendung der Kaufpreis erstattet wird, weil dieser eine "Rücksendung gegen Erstattung" gewünscht hat).
Es gibt bei Allem auch gesetzliche Grenzen und das Feudalrecht bzw. das "Recht des Stärkeren" existiert in unseren Breiten zum Glück eben auch nicht mehr.

Soll heißen:
Plattformbetreiber können aus meiner Sicht auf Ihren Plattformen selbstverständlich höhere Service-Leistungen bieten, als dies der Gesetzgeber vorsieht, müssen dann aber im Zweifelsfall auch die Kosten dafür tragen, sofern sie dieses Vorgehen nicht mit Ihrem zahlenden Kunden (Händler) wirksam vereinbart haben.

Auch in den Vereinbarungen und insbesondere in AGB (Allgemeine Geschäfts-Bedingungen) sind Plattformbetreibern meines Wissens gewisse Grenzen gesetzt, insbesondere wenn sie Gatekeeper sind oder eine marktbeherrschende Stellung inne haben, aber auch schon wenn das Machtgefälle entsprechend groß ist, es also eigentlich gar keine Möglichkeit gibt, individuelle Vereinbarungen zu verhandeln.

Im übrigen halte ich es für sehr erfreulich, dass in Deutschland nicht jeder Sepp seine Webcam auf das Fenster meiner Tochter ausrichten darf...
Und ich brauche auch keine dystopische Dauerüberwachung im öffentlichen Raum. In China zb kommt auf fast jeden 2en eine CCTV. Auch ein Vorbild?
Eine private Kamera die nur den eigenen Besitz aufzeichnet ist im übrigen auch in Deutschland natürlich komplett legal.

Und das Internet ist halt an vielen Stellen noch immer Wild West. Fakeshops, gefährliche Produkte usw sind ne echte Plage. Ja, früher war vieles einfacher. Früher war das Onlinehandel aber halt auch Nische. Jeder Bäcker, Metzger und Supermarkt ist massiv durchreguliert. Es ist angemessen, dass die gleichen Regeln auch im Onlinehandel durchgesetzt und spezifische Problemfelder des Onlinehandels (insbesondere Produktfälschungen und Nachvollziehbarkeit von Produktverantwortung) angegangen werden. Macht keinen Spaß das umzusetzen, sicher. Macht trotzdem Sinn.

Ja und gerade deshalb ist es tatsächlich dennoch (trotz der zu erfüllenden Bürokratie) schön in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat zu leben, in dem eben nicht jeder machen kann, wie er es möchte, wenn er damit anderen Ihre Freiheiten nimmt.

Am Ende des Tages haben wir neue und veränderte Gesetze immer denen zu verdanken, die die bestehenden überstrapazieren und gerade im Online-Handel sind halt viele dieser Gesetze auf Plattformen zurückzuführen.

Deshalb würde ich ja auch sagen, man sollte im Bezug auf die GPSR möglichst gut seine Pflichten erfüllen, aber eben aktuell und mit unklarer Rechtslage auch nicht dran verzweifeln.
 
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www-carhifidesign-de

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15. Oktober 2015
64
6
Wo hast du denn in der Wawi die nötigen Herstellerdaten hinterlegt? Also die Homepage vom Hersteller kann ich noch nachvollziehen, dafür gibts schon ein Feld. Aber wo hast du die komplette Adresse und E-Mail des Herstellers hinterlegt? Und wo den Namen, die Adresse und die E-Mail der zuständigen Person?
Ach gucke mal da, am Donnerstag gepostet und heute gibts schon ne Lösung. Aber leider nicht von JTL
https://forum.jtl-software.de/threads/neues-plugin-gpsr-herstellerinformationen.225424/

Werde mich damit mal beschäftigen, Vor allem da es dann sogar bei ebay mit einer Vorlage funktionieren soll. Ohne Ameise hin oder her.
Ich weiß zwar nicht ob"netzdinge.de" sich schon vor Donnerstag mit dem Thema beschäftigt hat. 3 Tage für eine Lösung, wo manch andere das nicht mal in einem Jahr hin bekommen, wäre schon ein Rekord. :)
 
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NoOne

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16. März 2024
287
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Ach gucke mal da, am Donnerstag gepostet und heute gibts schon ne Lösung. Aber leider nicht von JTL
https://forum.jtl-software.de/threads/neues-plugin-gpsr-herstellerinformationen.225424/

Werde mich damit mal beschäftigen, Vor allem da es dann sogar bei ebay mit einer Vorlage funktionieren soll. Ohne Ameise hin oder her.
Ich weiß zwar nicht ob"netzdinge.de" sich schon vor Donnerstag mit dem Thema beschäftigt hat. 3 Tage für eine Lösung, wo manch andere das nicht mal in einem Jahr hin bekommen, wäre schon ein Rekord. :)
Die "Lösung" kostet im Plugin von JTL ganze 5 Minuten. Indem man in den Plugin-Einstellungen alles was bei "Darstellung des Herstellers" steht mit

PHP:
{assign var='Hersteller' value=$manufacturers[$Artikel->kHersteller]}
{$Hersteller->descriptions[JTL\Shop::getLanguageID()]}

ersetzt. Man kann natürlich auch 40 € für ein Plugin ausgeben. Dann hat man immerhin Support.

Nutzt einem aber alles nix, wenn man das auch an andere Plattformen übertragen möchte. Jedenfalls nicht, wenn die das als getrennte Felder erwarten und nicht als einen Block.
 
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www-carhifidesign-de

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15. Oktober 2015
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Die "Lösung" kostet im Plugin von JTL ganze 5 Minuten. Indem man in den Plugin-Einstellungen alles was bei "Darstellung des Herstellers" steht mit

PHP:
{assign var='Hersteller' value=$manufacturers[$Artikel->kHersteller]}
{$Hersteller->descriptions[JTL\Shop::getLanguageID()]}

ersetzt. Man kann natürlich auch 40 € für ein Plugin ausgeben. Dann hat man immerhin Support.

Nutzt einem aber alles nix, wenn man das auch an andere Plattformen übertragen möchte. Jedenfalls nicht, wenn die das als getrennte Felder erwarten und nicht als einen Block.
In welchem PI von JTL. dem Neuen? Wenn ja, warum wird es dann so verkompliziert mit Ameisen import export, Tabellen anlegen usw. Dann noch Attribute machen usw, wenn es dann doch so einfach geht?
Eine genaue Anleitung für nicht so versierte wäre da schon hilfreich. Auch schätze ich mal, das es wichtig ist, das es erst mal überhaupt bei der Artikelbeschreibung ist. Da finde ich die Lösung für ebay zumindest schon mal ganz gut mit der Vorlage. Da ist man zumindest erst mal "hoffentlich" auf der Sicheren Seite. Eine schöne Erweiterte ebay Vorlage im JTL Wawi sollte ja auch nicht so das Problem sein, die auf die Herstellerdaten zu greift und das in das passende Feld bei ebay hinterlegt. Wäre dann hier wohl auch die einfacherer Lösung. Was bei den Anderen Plattformen noch passiert bleibt nur ab zu warten.
 

NoOne

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16. März 2024
287
101
In welchem PI von JTL. dem Neuen? Wenn ja, warum wird es dann so verkompliziert mit Ameisen import export, Tabellen anlegen usw. Dann noch Attribute machen usw, wenn es dann doch so einfach geht?
Eine genaue Anleitung für nicht so versierte wäre da schon hilfreich. Auch schätze ich mal, das es wichtig ist, das es erst mal überhaupt bei der Artikelbeschreibung ist. Da finde ich die Lösung für ebay zumindest schon mal ganz gut mit der Vorlage. Da ist man zumindest erst mal "hoffentlich" auf der Sicheren Seite. Eine schöne Erweiterte ebay Vorlage im JTL Wawi sollte ja auch nicht so das Problem sein, die auf die Herstellerdaten zu greift und das in das passende Feld bei ebay hinterlegt. Wäre dann hier wohl auch die einfacherer Lösung. Was bei den Anderen Plattformen noch passiert bleibt nur ab zu warten.
Ja, das neue Plugin für den JTL- Shop. Und das ist so gelöst wie es ist, weil es für jeden passen soll. Für alle, die den Shop nicht updaten möchten, für alle die, die Wawi nicht updaten möchten, für alle, die mehrere Plattformen bedienen möchten. Das ist die abwärtskompatible Übergangslösung, sozusagen. Dafür muss schlicht nichts am Abgleich (und am Template oder Shop-Core) geändert werden. In einer der neueren Wawi-Versionen wird das nicht mehr über die Artikelattribute laufen, sondern über entsprechende Felder bei den Herstellern. Das wurde doch schon irgendwo erwähnt. Zumindest meine ich das irgendwo gelesen zu haben.
 
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blackes

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4. Februar 2018
151
110
Ja, das neue Plugin für den JTL-Shop. Und das ist so gelöst wie es ist, weil es für jeden passen soll. Für alle, die den Shop nicht updaten möchten, für alle die, die Wawi nicht updaten möchten, für alle, die mehrere Plattformen bedienen möchten. Das ist die abwärtskompatible Übergangslösung, sozusagen. Dafür muss schlicht nichts am Abgleich (und am Template oder Shop-Core) geändert werden. In einer der neueren Wawi-Versionen wird das nicht mehr über die Artikelattribute laufen, sondern über entsprechende Felder bei den Herstellern. Das wurde doch schon irgendwo erwähnt. Zumindest meine ich das irgendwo gelesen zu haben.


Und deine Lösung setzt voraus, dass man die Daten beim Hersteller gepflegt hat und nicht Beispielsweise über Attribute oder Merkmale. Bei einer Lösung über Merkmale erscheint mir das unter Umständen sinnvoller. Da es ja dort schon die Möglichkeit gibt das Ganze an Ebay zu übertragen. Da sind wir gerade dabei. Das Problem ist nur, dass man aus der Warenwirtschaft (noch) nicht die passenden Felder bei Ebay gemappt bekommt. Wir haben das jetzt als zusätzliche Gefahrenhinweise eingepflegt und P-Sätze lassen wir über das Desgintemplate anzeigen, da dafür die zusätzlichen Hinweise zu kurz sind.

Dann muss aber Ebay Seitig noch geklärt werden, dass man auch Artikel pflegen kann, die nur h-Sätze ohne Piktogramme oder Signalwort haben. Das bekommen die leider auch noch nicht hin.
 

janw

Aktives Mitglied
28. März 2018
98
21
Guten Morgen!

Sorry, ich kann bei all den politischen Posts nicht genau sehen, ob meine Fragen schon beantwortet wurden, daher:

1. In der Pluginbeschreibung steht, dass die Daten ab 1.10 direkt im Hersteller hinterlegt werden können. Kann ich davon ausgehen, dass 1.10 stable rechtzeitig erscheint, um die Daten bis zum 13.12.2024 einzutragen oder muss ich zwingend mit den Funktionsattributen arbeiten?

2. Was ist denn die einfachste Variante (via Ameise?), bei allen Artikeln die Funktionsattribute gemäß Hersteller zusetzen? (Der Anteil der von uns selbst hergestellten Artikel beträgt ca. 1%)

Danke!
 
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