Gelöst DSGVO und z. B. DPD Predict

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Xantiva

Sehr aktives Mitglied
28. August 2016
1.789
315
Düsseldorf
Hallo zusammen,

was macht Ihr ab dem 25. Mai mit DPD Predict? Da wir aktuell keine Möglichkeit sehen, die Erlaubnis von den Kunden für die Weitergabe ihrer Mailadresse an DPD einzuholen, müssen wir Predict einstellen und können nur noch ohne Mailadresse die Versanddaten an DPD übermitteln.

Die einzige Möglichkeit aus meiner Sicht wäre, die Mails von DPD selber zu empfangen und dann an die Kunden weiter zu leiten. Das geht mit der aktuellen Wawi aber nicht mehr, denn wenn ich Predict auswähle, kann ich nicht mehr die Weitergabe der Kundendaten unterdrücken. In der Kombination wurde immer unsere Mailadresse an DPD weitergegeben.

Stellt Ihr alle Predict ein, oder habt Ihr eine andere Lösung entwickelt?

Ich habe auch ein Ticket bei JTL dazu aufgemacht.

Ciao,
Mike
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.773
Geburtsdatum, Telefonnummer - OK.
Aber Mailadresse ist ein Teil der Daten der zur Abwicklung notwendig ist.
Wäre mir neu dass die Weitergabe nicht erlaubt sein sollte.

Die Bestellung erfolgte On-Line mit Name, Adresse und Mail als minimal erforderliche Daten, diese gibst du weiter und nicht mehr, und dem Versand mit DPD hat der Kunde durch Auswahl der Versandart zugestimmt.

Ich halte es nicht für erforderlich, aber wenn du meinst, dann kannst du bei der Auswahl der Versandart ja den Text anzeigen:
Wenn sie die Versandart auswählen, stimmen sie zu, dass wir Name, Adresse und Mail zur Zustellung an DPD weitergeben.
 

Xantiva

Sehr aktives Mitglied
28. August 2016
1.789
315
Düsseldorf
Die Mailadresse ist für den Versand nicht erforderlich.

https://www.it-recht-kanzlei.de/weitergabe-e-mailadressen-paketankuendigung.html
Fazit
Online-Händler, die Kunden-E-Mail-Adressen an Paketdienstleister zum Zwecke der Übermittlung von "Versandstatus-" bzw. "Paketankündigungs-"E-Mails versenden möchten, dürfen dies nach geltender Rechtslage nur mit Einwilligung des Betroffenen Kunden vornehmen! Um den datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Weitergabe der Kunden- E-Mail-Adressen im ausreichenden Maße nachzukommen, haben Online-Händler im Rahmen des Bestellvorgangs eine transparente Einwilligung des Kunden einzuholen (z.B. durch einen Einwilligungstext mit sogenannter "Check-Box") und darüber hinaus im Rahmen der Datenschutzerklärung über die Datenerhebung und -weitergabe ausreichend zu informieren.

Das hat bislang kaum jemanden interessiert, aber mit der DSGVO dürfte sich das ändern ...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.773
Na, dann passt mein Lösungsvorschlag ja bestens ... :) ... die Auswahl ist eine Checkbox, sinngemäß.
 

Xantiva

Sehr aktives Mitglied
28. August 2016
1.789
315
Düsseldorf
Damit machst Du das zu einer Pflicht und verstößt gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit. Oder hast Du etwa alle Versandarten doppelt drin, mal mit, mal ohne Übermittlung der Mailadresse?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.773
Nein, aber der Kunde kann Abholung wählen. :)
Und somit einen Paketdienst auf eigene Rechnung beauftragen sein Paket abzuholen.

Ist also vergleichbar mit der Pflicht in alle Länder zu versenden zum gleichen (Artikel-)Preis der im Inland geboten wird.

Ich vermute also für derart unsinnige Pflichten wird es über kurz oder lang immer eine schlaue Lösung geben, diese oder eine andere legale.
 

Xantiva

Sehr aktives Mitglied
28. August 2016
1.789
315
Düsseldorf
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs..._UebermittlungMailAdressenOnlinehaendler.html
Beschluss der DSK vom 23.03.2018
Übermittlung von E-Mail-Adressen durch Onlineversandhändler an Postdienstleister
Die Übermittlung von E-Mail-Adressen durch Onlinehändler an Postdienstleister ist nur bei Vorliegen einer Einwilligung der Kunden in eben diese Übermittlung rechtmäßig. Die Praxis hat gezeigt, dass es vielen Onlinehändlern möglich ist, die Zustellinformationen selbst an den Kunden weiterzugeben bzw. einen Link zur Sendungsverfolgung in die eigene Bestellbestätigung einzubinden. Dies stellt jedenfalls eine objektiv zumutbare Alternative dar. Aus dem gleichen Grund wird auch die Erforderlichkeit im Rahmen des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG bzw. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DS-GVO verneint.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.773
Du bist ein Problemritter und kein Lösungsritter - der Kunde hat die Wahl, also ist das Problem gelöst. Und aus. :)
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.773
Weil die nicht gleichwertig sind ?
Dann machste eben 2 Versandarten, 1 mit Predict und 1 ohne und da du 2 Exportformate hast kannst du mit oder ohne Mail exportieren.

Welche gleichwertige Optionen hast du denn auf FB, Twitter, WhatsApp, Google & co ?
-> Da kannst du nur zustimmen oder es eben bleiben lassen !

Auf alle Fälle, wenn du Predict abschaltest werden sich viele Kunden beschweren, dass sie keine Zustellinfo mehr erhalten ... außer deinem Sendungsmail mit Link am Versandtag.

-> Statt Alternativen zu zeigen streust du nur .... immer das Gleiche.
 

albi123

Gesperrter Benutzer
7. Dezember 2009
644
69
Ich bin auch der Meinung, dass eine Checkbox im Checkout:
"ich möchte durch den Versanddienstleister über den Versandstatus informiert werden"
das Problem löst weil der Kunde damit ja eine klare Weisung bzw. Willenserklärung gibt.

Für die ganz Hellen kann man ja dazu schreiben, dass dazu die Email an dern Versanddienstleister weitergegben werden muss.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.647
1.244
Genau das ist auch meiner Meinung nach die einzig legale Lösung um das in Zukunft noch sauber zu machen @albi123 . Leider ist unser Shopsystem nicht auf diese Variante vorbereitet und ich habe Predict und Konsorten jetzt erstmal deaktiviert.

Ich gehe davon aus, dass in den ersten Woche nach dem 25.05. ein Abmahnfegefeuer über DE hinwegzieht. Sobald sich das gelegt hat schaut man mal was nun richterlich als angemessen entschieden wurde.
Bis dahin riskiere ich nichts und sorge dafür, dass wir für Abmahner keine offenen Flanken bieten.
Und das bedeutet ganz banal erstmal: Aktuelle Datenschutzerklärung, SSL auf allen Ebenen etc.
 

HMS_IT

Sehr aktives Mitglied
29. Januar 2014
780
110
Leipzig
Aus meiner Sicht wird am 25.05. gar nix passieren, denn
a) Datenschutz war auch vor der Novelle bereits ein Thema und auch die Weitergabe von Daten an Kreditinstitute sowie Paketdienstleister ist nichts neues und
b) haben die Damen und Herren Anwälte gar nicht so viel Kapazität, um alle Onlinehändler zu prüfen.

Die Anwälte müssten bei Dir erstmal ermitteln, ob Du vielleicht nicht eine ADV mit DPD etc. geschlossen hast und das ist denen i.d.R. zu viel Arbeit...
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.647
1.244
Hallo @HMS_IT ,
Stand jetzt gibt es von den Paketdienstleistern keine ADVs. Diese schieben die Verantwortung von sich ab.
Tatsächlich kann man wohl nur dann die Emaildaten rechtskonform an die Paketdienstleiter weitergeben, wenn man sich das via Opt-In Klicki Klicki bei der Bestellung absegnen lässt.
Für die Abmahner ist es auch absolut und völlig uninteressant ob Du einen Vertrag mit irgendwem geschlossen hast. Dafür bräuchte es eine Anzeige beim zuständigen Datenschutzbeauftragten die den Abmahnern außer Kosten nichts bringt.
Was die Abmahner in Runde 1 abklopfen werden ist:

DSGVO konforme Datenschutzerklärung
HTTPS bei Kontaktformularen

Das sind beides einfach zu automatisierende Prüfungen die sicher von Crawlern durchlaufen und dann zentral ausgewertet werden. Seite hat Datenschutzerklärung von einem der großen Onlineanbieter -> erstmal in Ruhe lassen usw.
Später werden da vielleicht lohnende Ziele noch auf Schwächen abgeklopft (fehlende Opt Out Cookies etc), aber sicher nicht gleich am Anfang.

Ob das gleich am 25.05. los geht ist dabei die große Frage. Möglichkeit eins ist, dass die Abmahner versuchen die Panikwelle zu reiten und möglichst viel abzukassieren bevor die ersten richterlichen Klärungen da sind.
Möglichkeit zwei ist, dass sie sich erstmal zurück halten um die richterliche Klärung abzuwarten und so keine zu großen Prozesskosten zu riskieren.

Für beide Fälle gilt: ist man in den beiden obigen Punkten sauber ist man erstmal nicht gefährdet.
Das interne Geschichten wie das Verarbeitungsverzeichnis angelegt und geführt werden müssen ist ja erstmal ein ganz anderes Thema. Diese Prozesse muss man als Onlinehämndler so oder so auf der Reihe haben, der einzige Unterschied ist, dass man das ganze eben jetzt noch dokumentieren und gegebenenfalls nachpflegen muss. Solange man nicht täglich seine Versanddienstleister, Buchhalter etc wechselt sollte das kein großer Aufwand sein.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.647
1.244
Weiss ich, ich spiele seit Wochen an dem Thema rum ;)
Das interessante daran ist ja gerade die Frage, wo diese Weisungsbefugnis beginnt und endet. Stand jetzt sind ja Logistiker, Steuerberater etc ausgenommen.
Was unterscheidet da den Steuerberater bspw vom Personaldienstleister? Und was wiederum vom Shopentwickler?
Die Grenzen sind da so fließend, da wird noch ein Heidenspaß bis das ausgerambot ist.
Gott sei dank sind wir zu klein und in einer zu speziellen Branche tätig als dass wir da als Ausrambokandidat in Frage kämen.
DSGVO Verantwortlicher bei Otto und Konsorten wäre Stand jetzt nicht so wirklich mein Traumjob ;)
 

Jogi1962

Gut bekanntes Mitglied
24. März 2012
255
15
NRW
Hallo,

ich habe ein ganz anderes Problem mit DPD Predict.

Ich habe Predict rausgenommen und hatte auf einmal eine neue Position in meiner DPD-Rechnung: EZV 2,50€ Menge 7 X ergibt 17,50 €.
Auf Nachfrage bei DPD sind das die Kosten für "Erneuter Zustellversuch", also 2 Zustellversuch. Ich sollte Predict anwählen, dann wäre es wieder raus.
Ist bei mir mit denen im Frühjahr aktuallisierten AGB von DPD eingeführt worden. Habe ich natürlich nicht gelesen (mein Fehler).

Daraufhin habe ich sie auf die Datenschutzverordnung hingewiesen und das die Emai-Adresse des Kunden nicht übertragen werden darf.
Antwort: Haben wir noch nie Probleme mit gehabt und ist uns auch nichts bekannt.

Hat noch jemand das selbe festgestellt?

Gruß

Jürgen
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.647
1.244
Hi @Jogi1962
ja das ist DPDs Versuch der Predict Zwangsbeglückung. Einer der Gründe weshalb wir DPD nur noch selten im Gegensatz zu DHL verwenden.
Ich werde auch beobachten wie hoch dieser Posten bei uns wird un im Zweifel mehr zu DHL schieben.
Und natürlich weiß DPD von nichts. Quasi alle großen Firmen wissen von nichts. Frag beispielsweise mal bei dem einen oder anderen großen Zahlungsdienstleister an ;)
 

MatthiasW

Gut bekanntes Mitglied
5. Oktober 2008
239
8
Badenweiler
Hallo zusammen,

mit der Problematik schlage ich mich jetzt auch herum, nachdem sich ein Kunde beschwerte, dass nach erfolgter Zustellung er gebeten wurde eine Bewertung abzugeben. Abgesehen dass diese Mails ein Graus sind, ich habe wirklich besseres zu tun als Versandbewertungén abzugeben gibt es wirklich andere Probleme.

Ich sehe einmal zusammenfassend folgende Lösungen:
  • Wie vorgeschlagen gesonderte Versandoptionen
    das ist ja schon eine Möglichkeit, trägt aber auch massiv zur Verwirrung der Kunden bei, wenn er dann aus doppelt so vielen Versandarten auswählen muss, derer es dann mindestens 4 sein werden ( Standard + Express ( 1 - 5 Varianten )
    darüberhinaus müssen die auch erst einmal angelegt sein. Summa Summarum kommen da 40 Versandarten zusammen wenn ich einige EU Länder mit dazu nehme.

  • Abschalten von Predict -->> Die Auswirkungen sind ja oben beschrieben

  • Einholen der Kundenzustimmung -->> mE nicht realisierbar

  • Ich bin auch der Meinung, dass eine Checkbox im Checkout:
    "ich möchte durch den Versanddienstleister über den Versandstatus informiert werden"
    Ja und dann? Das gibt doch dann nur viel Handarbeit bei dr Bestellverarbeitung. Und darüberhinaus muss diese Checkbox erst einmal in den Shop hineinwandern. Wie lange warten wir jetzt schon auf die Version 4.06 Stable?

  • Man vereinbart mit DPD dass von dort keine Mails an Kunden verschickt werden. Ich halte das für die einfachste Lösung und habe das DPD soeben auch vorgeschlagen. Der Kunde wird durch mich ja über den Versand informiert und erhält damit auch die Tracking Nr und kann nachsehen wo das Paket steckt.
In diesem Zusammenhang mal die Frage weiss jemand was alles an Daten an DPD übertagen wird?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.773
Du kannst bei DPD das "Predict" generell abbestellen oder hier in Österreich kannst du das beim Versanddaten-Export an DPD ganz einfach ohne Predict übergeben, fertig.
 
Status
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