Neu EU-weite Lieferschwelle und One-Stop-Shop ab 01.07.2021

Don-Filipe

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9. März 2013
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Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch bei all der Diskussion:

Die Firma sitzt in D und verkauft EU-Weit, Verkäufer ist also auf der Rechnung die Firma in D. Diese Firma hat aber neben D noch reine Versandläger in IT, FR und PT.
Ist es für OSS relevant, von wo die Pakete versendet werden oder nur von wo der Verkauf der Ware erfolgt?
Ganz einfach.

Versand von D nach EU = OSS
Versand von FR nach FR = Melden in Frankreich

Sprich, Ihr fahrt jetzt nicht doppel, sondern Dreigleisig!

Unbedingt mit dem Steuerberater klären!
 
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oliverthoma

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3. Mai 2019
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Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch bei all der Diskussion:

Die Firma sitzt in D und verkauft EU-Weit, Verkäufer ist also auf der Rechnung die Firma in D. Diese Firma hat aber neben D noch reine Versandläger in IT, FR und PT.
Ist es für OSS relevant, von wo die Pakete versendet werden oder nur von wo der Verkauf der Ware erfolgt?
Steuerlich relevant, wie schon immer, ist immer der Ort der Ware zum Zeitpunkt des Versands.
Wenn das Versandland nicht das Land ist, in dem man bei OSS gemeldet ist (z.B. FBA PanEuropa oder FulFillment im EU Ausland) muss diese Verkäufe im jeweiligen Land direkt melden.
Taxdoo dazu:
"Die damit verbundenen umsatzsteuerlich relevanten Transaktionen – innergemeinschaftliche Verbringungen bzw. Erwerbe, lokale Lieferungen und Eingangsleistungen (Vorsteuer) im Land des jeweiligen Fulfillment-Centers – lassen sich nicht über den One Stop Shop melden und müssen weiterhin über lokale Registrierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemeldet werden."
https://blog.taxdoo.com/one-stop-shop-2/
 
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SebiW

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2. September 2015
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Steuerlich relevant, wie schon immer, ist immer der Ort der Ware zum Zeitpunkt des Versands.
Wenn das Versandland nicht das Land ist, in dem man bei OSS gemeldet ist (z.B. FBA PanEuropa oder FulFillment im EU Ausland) muss diese Verkäufe im jeweiligen Land direkt melden.
Taxdoo dazu:
"Die damit verbundenen umsatzsteuerlich relevanten Transaktionen – innergemeinschaftliche Verbringungen bzw. Erwerbe, lokale Lieferungen und Eingangsleistungen (Vorsteuer) im Land des jeweiligen Fulfillment-Centers – lassen sich nicht über den One Stop Shop melden und müssen weiterhin über lokale Registrierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemeldet werden."
https://blog.taxdoo.com/one-stop-shop-2/
Stimme Dir so weit völlig zu, allerdings stellt sich mir noch eine zusätzliche Frage bei der ich noch unsicher bin: Nutze ich PAN EU und habe Versand aus Frankreich nach bspw Belgien, muss ich das dann über den DE OSS oder über den FR OSS melden? Mein Gefühl sagt mir: FR OSS ... weils die kompliziertere Lösung ist ;)
 
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oliverthoma

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Stimme Dir so weit völlig zu, allerdings stellt sich mir noch eine zusätzliche Frage bei der ich noch unsicher bin: Nutze ich PAN EU und habe Versand aus Frankreich nach bspw Belgien, muss ich das dann über den DE OSS oder über den FR OSS melden? Mein Gefühl sagt mir: FR OSS ... weils die kompliziertere Lösung ist ;)
Ja. Da trügt dich dein Gefühl nicht. Ausschlaggebend für die Meldung ist immer das versandland. Ob du OSS Frankreich nutzen kannst, weiss ich allerdings nicht. Wir beschäftigen uns "nur" mit der artikelbezogenen steuerzuweisung.
 
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raoul75

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1. März 2012
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Etwas unklar ist mir noch: ich höre, dass keinerlei Rechnungen mehr für Geschäftsvorfälle erstellt werden müssen, die über den OSS gemeldet werden? :

"Ab dem 01.07.2021 gibt es aber auch beim Thema Rechnungsstellung eine entscheidende Neuerung: Wenn ihr für eure Fernverkäufe den One-Stop-Shop nutzt, müsst ihr für diese Lieferungen keine Rechnungen mehr ausstellen."

Wie ist das zu verstehen, bzw. wie handhaben das andere hier im Forum? Ich vermute es müssen - rein rechtlich - keine Rechnungen mehr an den Kunden gesendet werden? Für die interne Buchhaltung ist das aber natürlich weiterhin unerlässlich. Zudem: Hat der Kunde trotzdem einen Anspruch auf Zusendung einer Rechnung, falls er diese für Garantieansprüche oder dergleichen benötigt?
 

SebiW

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2. September 2015
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Das erste Seminar hab ich mir jetzt angeschaut, war extrem hilfreich. Waren einige Kleinigkeiten dabei die jetzt klar sind oder die uns durchgerutscht wären.
Als da wären:
Anmeldung nur an einem OSS, egal ob von DE nach BE, FR nach BE oder IT nach BE, Meldung immer via OSS DE (oder eben dem bei dem Ihr angemeldet seid).
Meldung bei den länderspezifischen Finanzämtern, dass man ab 1.7. den OSS nutzt. Relevant wenn man wie wir bereits in Ländern registriert ist, in diesen ab dem 1.7. aber kein Lager hat. In unserem Fall zb AT.

Desweiteren gibt es noch ein Folgeaufbauseminar inklusive BOP-Registrierung und DATEV-Schnittstelle:
 

oliverthoma

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Etwas unklar ist mir noch: ich höre, dass keinerlei Rechnungen mehr für Geschäftsvorfälle erstellt werden müssen, die über den OSS gemeldet werden? :

"Ab dem 01.07.2021 gibt es aber auch beim Thema Rechnungsstellung eine entscheidende Neuerung: Wenn ihr für eure Fernverkäufe den One-Stop-Shop nutzt, müsst ihr für diese Lieferungen keine Rechnungen mehr ausstellen."

Wie ist das zu verstehen, bzw. wie handhaben das andere hier im Forum? Ich vermute es müssen - rein rechtlich - keine Rechnungen mehr an den Kunden gesendet werden? Für die interne Buchhaltung ist das aber natürlich weiterhin unerlässlich. Zudem: Hat der Kunde trotzdem einen Anspruch auf Zusendung einer Rechnung, falls er diese für Garantieansprüche oder dergleichen benötigt?
Da Buchhaltung, Datev-Online, JTL2Datev etc ja nur Rechnungsdaten (und keine Auftragsdaten) ziehen, sollte man das "anscheinende" Bonbon nicht ernst nehmen und weiter wie bisher saubere Rechnungen schreiben. Dazu ist natürlich dann unerlässlich, dass man die Steuersätze der Artikel für das jeweilige Land hat, damit das auch korrekt ist.
 
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E4zY

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6. August 2013
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Ich habe mir soeben das Video angeschaut, nun stellt sich mir die Frage ob ich mit Steuerklassen arbeiten "muss" oder "kann" ?

Wir verkaufen nur Textilien und nichts anderes, kann man sich dann den Arbeitsschritt sparen die der "Manuell P." im Video hier macht ?
- JTL-Wawi - Steuerklassen anlegen - 04:28

Ich würde dann hingehen und nur die "Steuereinstellungen" erstellen, ist dass dann ausreichend und funktioniert es auch so?
- JTL-Wawi - Steuereinstellungen - 06:56

Vielen lieben Dank für eure Hilfe!
 
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Mike Teschke

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22. April 2021
21
4
Ich habe mir soeben das Video angeschaut, nun stellt sich mir die Frage ob ich mit Steuerklassen arbeiten "muss" oder "kann" ?

Wir verkaufen nur Textilien und nichts anderes, kann man sich dann den Arbeitsschritt sparen die der "Manuell P." im Video hier macht ?
- JTL-Wawi - Steuerklassen anlegen - 04:28

Ich würde dann hingehen und nur die "Steuereinstellungen" erstellen, ist dass dann ausreichend und funktioniert es auch so?
- JTL-Wawi - Steuereinstellungen - 06:56

Vielen lieben Dank für eure Hilfe!
Nein, wenn der Artikel in allen Ländern unter dem Standard MwSt. geführt wird oder Ermäßigten Steuersatz geführt wird. Ist dieser schritt nicht nötig.
 
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MichaelH

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17. November 2008
14.250
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https://goecommerce.atlassian.net/w...+r+go-OSS+Einschr+nkung+der+Zolltarif+Kapitel

Leider ist eure Lösung sehr undurchsichtig.
Natürlich fehlt noch viel an "Doku", aber der Weg ist ein seltsamer.

Einfacher wäre gewesen es so zu machen wie von mir beschrieben:

  • Der Idealfall wäre und damit völlig flexibel:
    - Euer Tool generiert die kompletten "Steuerdaten" mit allen Datensätzen als CSV. Diese kann man dann ändern z.B. Texte, Steuerschlüssel, Konten und über ein SQL wird die bestehende Tabelle gelöscht und die neuen Steuerdaten aus dem CSV in die WAWI importiert.
    - Wenn man es sich genau ansieht ist dafür nur 1 Satzaufbau/Satztyp nötig (fast identisch mit der Tabelle "Steuerverwaltung) aus dem sich die Einträge generieren lassen. Einige Daten sind redundant, aber der Satzaufbau wäre immer gleich.
    - Und ein CSV mit Artikeln / Steuerklasse die man mit der Ameise importieren kann.

... mit entsprechenden Erweiterungen die ich im Detail nicht beschrieben habe.

Nichts gegen die 49 Euro / Monat, ich würde auch einmalig 1000 Euro bezahlen für ein Tools das meine Daten analysiert und die notwendigen Daten generiert, denn lt. eurer Doku ist weder ein Ablauf klar noch warum ich ein Lizenzmodell benötige nachdem ich alle Artikel auf OSS umgestellt habe ?
Man rennt mit offenen Augen in einen Termin 28.6. zu dem man hoffen kann dass dies dann auch klappt.
 

E4zY

Aktives Mitglied
6. August 2013
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Nein, wenn der Artikel in allen Ländern unter dem Standard MwSt. geführt wird oder Ermäßigten Steuersatz geführt wird. Ist dieser schritt nicht nötig.
Vielen Dank für die Antwort, ich werde dann am 01.07.2021 einfach die JTL Wawi Steuereinstellungen ändern und somit ist die Sache dann mit dem OSS gegessen :)
Wichtig ist ja dass die korrekten MwSt. in den jeweiligen Ländern ausgewiesen werden auf den Rechnungen.
 
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