Neu EU-weite Lieferschwelle und One-Stop-Shop ab 01.07.2021

MichaelH

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17. November 2008
13.825
1.545
Abfrage des Lieferlandes VOR Anzeige der Artikelpreise oder gleiche Bruttopreise europaweit.

Also nach den letzten und definitiven News hat der Kunde Anspruch auf den gleichen NETTOPREIS + Landessteuer und nicht auf den gleichen Bruttopreis.
Insofern ist ein gleichbleibender Bruttopreis nicht erlaubt (weil sich dadurch der Nettopreis ändern würde) und ein Shop ohne dieses Plugin gar nicht mehr verwendbar ist bei Versand in die EU + Lieferschwelle.

Korrigiere mich wenn ich es falsch sehe ...
 
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MichaelH

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17. November 2008
13.825
1.545
Heute kam ja ein WAWI-Update. Sind denn da schon die diesbezüglichen Änderungen (Steuerklassen etc.) eingepflegt? Weiß das jemand?

Nein, warum sollte sich da etwas ändern ?
Es gibt 3-5 Steuerklassen in der WAWI, wenn du mehr brauchst musst du die selber anlegen.

JTL wird insofern gar keine anlegen, denn das sind Stammdaten die jeder selbst anlegen muss.
 
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M°M

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15. Oktober 2020
233
73
Also nach den letzten und definitiven News hat der Kunde Anspruch auf den gleichen NETTOPREIS + Landessteuer und nicht auf den gleichen Bruttopreis.
Das ist exakt mein Verständnis und auch der Grund, warum sich meiner Meinung nach der Preis im Checkout Prozess ändern darf (muss - sofern USt. im Lieferland ungleich DE ist?) da ich erst dann definitiv das Lieferland kenne.
 
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MichaelH

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17. November 2008
13.825
1.545
Ernsthaft? Ein IP basiertes Geo-Plugin kann dann aber auch daneben liegen.

Ich will aber keine Diskussion über die Beibehaltung von Brutto oder Netto Preisen angehen. Sicher gehen kann man danach nur, wenn man vor dem Legen in den Warenkorb das Lieferland abfragt. Alle Express Checkout Methoden versagen ja hier (da ich hier das Lieferland sogar erst bei Kaufabschluss erfahre).

Ich würde mich nicht wundern, wenn die großen Shops aus der .de Domain heraus nur noch nach DE liefern (verkaufen können sie ja weltweit wenn der Kunde eine Lieferadresse in DE angibt oder die Ware abholt).

Du kannst das Lieferland jederzeit ändern wenn das GEO-IP falsch liegt, es liegt am Kunden anzugeben wohin er liefern will.

Dafür dass du nicht diskutieren willst, diskutierst du aber recht viel ...
 
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MichaelH

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17. November 2008
13.825
1.545
Das ist exakt mein Verständnis und auch der Grund, warum sich meiner Meinung nach der Preis im Checkout Prozess ändern darf (muss - sofern USt. im Lieferland ungleich DE ist?) da ich erst dann definitiv das Lieferland kenne.

Man empfehle dir etwas mehr zu lesen und weniger zu schreiben, z.B. hier:

https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-bruttopreise-unterschied-mehrwertsteuer-lieferland.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-umsatzsteuerreform-online-handel-juli-2021.html
 
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MichaelH

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17. November 2008
13.825
1.545
https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-bruttopreise-unterschied-mehrwertsteuer-lieferland.html

II. Nach Steuersatz variierende Brutto-Preise und die Anti-Geoblocking-Verordnung​

Um auf die geänderten steuerrechtlichen Grundlagen zu reagieren, erwägen derzeit viele Online-Händler, im eigenen Online- Shop je nach Lieferland unterschiedliche Brutto-Preise anzuzeigen.

So soll bei Aufruf des Shops über eine Abfragefunktion die Auswahl des Lieferlandes durch den Shop-Nutzer ermöglicht werden, die mit den jeweiligen Preisangaben in Wechselwirkung steht.

Dem Verbraucher werden dann die Preise inklusive dem Mehrwertsteuersatz des ausgewählten Lieferlandes angezeigt.

Was mit Blick auf § 1 PAngV als elegante und rechtskonforme Lösung überzeugt, erweist sich mit Blick auf Art. 4 der geltenden EU-Anti-Geoblocking-Verordnung Nr. 2018/302 augenscheinlich als problematisch.

Die Vorschrift verbietet nämlich die Anwendung unterschiedlicher „allgemeiner Geschäftsbedingungen“, zu denen auch Preise zählen, aus Gründen der Staatszugehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Niederlassungsortes bei Angeboten im Internet.

Gerade dies würde aber passieren, wenn in ein und demselben Online-Shop die Bruttopreise je nach Steuersatz des jeweiligen Lieferlandes variierten.

Glücklicherweise war sich der EU-Gesetzgeber des offenen Widerspruchs einheitlicher Preise einerseits und unterschiedlicher Steuersätze andererseits aber bewusst und formuliert in der Anti-Geoblocking-Verordnung eine entscheidende Einschränkung.

Gemäß Art. 2 Nr. 14 der Verordnung gelten als „allgemeine Geschäftsbedingungen“ im Sinne des Diskriminierungsverbotes nur Nettoverkaufspreise, also solche, welche die Umsatzsteuer gerade (noch) nicht enthalten.

Die Anwendung unterschiedlicher Steuersätze je nach Lieferland zur Bildung von verschiedenen Gesamtpreisen im eigenen Online-Shop ist daher nach der Anti-Geoblocking-Verordnung gerade nicht zu beanstanden.

Verboten ist es also gerade nicht, den Bruttopreis je Lieferland als Summe eines einheitlichen Netto-Preises und des jeweiligen Umsatzsteuersatzes zu bilden.

Untersagt ist es nur, bei der Preisbildung für andere Lieferländer im selben Shop auch abweichende Nettopreise anzusetzen.
 
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albi123

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7. Dezember 2009
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Genau das meinte ich. MUSS das wirklich JEDER selber machen wo es doch reichen würde wenn es einmal von JTL eingepflegt werden würde? Es ist doch für jeden Shop haargenau das selbe oder gibt es da Möglichkeiten die individuelle Unterschiede zulassen würden?
Ich weiß, dass JTL das nicht machen muss aber ein netter Service wäre es schon.
 
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M°M

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15. Oktober 2020
233
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@MichaelH Ich kann nicht erkennen, wo ich etwas anderes geschrieben habe.

Ich zeige Bruttopreise für DE an. Wenn jemand aus AT im Shop etwas bestellt, stellt er ab dem 01.07. beim Checkout fest, dass der Preis nun X/1.19*1.20 ist und somit teurer wird.
 
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SebiW

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2. September 2015
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1.005
Ich kann nicht erkennen wo ich etwas anderes geschrieben habe.

Ich zeige Bruttopreise für DE an. Wenn jemand aus AT im Shop etwas bestellt, stellt er ab dem 01.07. beim Checkout fest, dass der Preis nun X/1.19*1.20 ist und somit teurer wird.
Dieses Vorgehen widerspricht der Preisangabenverordnung. Laut diverser Urteile dazu muss dem Kunden bereits vor Legen des Artikels in den Warenkorb (dies wird als geschäftliche Handlung definiert) der für ihn gültige Endpreis inklusive Versandkosten ersichtlich sein. Ich versteh schon dass Dir das nicht passt, ist bei mir nicht anders, ändert aber nix daran, dass das böse böse ist.

@MichaelH zwecks gleichem Brutto:
Also nach den letzten und definitiven News hat der Kunde Anspruch auf den gleichen NETTOPREIS + Landessteuer und nicht auf den gleichen Bruttopreis.
Insofern ist ein gleichbleibender Bruttopreis nicht erlaubt (weil sich dadurch der Nettopreis ändern würde) und ein Shop ohne dieses Plugin gar nicht mehr verwendbar ist bei Versand in die EU + Lieferschwelle.
- ist das mittlerweile wirklich Stand? Ich habe das ja als Alptraum erst vor ein paar Tagen hier in dem Thread aufgebracht. Hast Du dazu nenn Link?
Ich verstehe die Vorgabe die Du weiter unten verlinkt hast leider auch so, aber auf meine Anfrage bei der it Recht hab ich bisher keine Antwort erhalten.
 

MichaelH

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17. November 2008
13.825
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@MichaelH Ich kann nicht erkennen, wo ich etwas anderes geschrieben habe.

Ich zeige Bruttopreise für DE an. Wenn jemand aus AT im Shop etwas bestellt, stellt er ab dem 01.07. beim Checkout fest, dass der Preis nun X/1.19*1.20 ist und somit teurer wird.

Genau so ist es.
Alle haben den gleichen NETTO-Preis, aber + Landessteuer ggf. einen anderen Bruttopreis.
Daher - das Plugin solltest du haben ....
 
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M°M

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15. Oktober 2020
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Daher - das Plugin solltest du haben ....
Ok, bevor wir uns hier verzetteln und aneinander vorbeireden: Welches Plugin meinst Du? Das Geo-IP Plugin oder eines, dass vorher das Lieferland abfragt?

@SebiW Ober sticht Unter ( EU-Anti-Geoblocking-Verordnung Nr. 2018/302 vs PAngV ). Ich befürchte allerdings auch, dass ab dem 01.07. wieder viele Raubritter und Wegelagerer aufstehen, die darauf ihr Geschäftsmodell aufbauen.
 
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MichaelH

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17. November 2008
13.825
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Ok, bevor wir uns hier verzetteln und aneinander vorbeireden: Welches Plugin meinst Du? Das Geo-IP Plugin oder eines, dass vorher das Lieferland abfragt?

@SebiW Ober sticht Unter ( EU-Anti-Geoblocking-Verordnung Nr. 2018/302 vs PAngV ). Ich befürchte allerdings auch, dass ab dem 01.07. wieder viele Raubritter und Wegelagerer aufstehen, die darauf ihr Geschäftsmodell aufbauen.

Wieder von Vorne ?

Dieses Plugin kann beides, weil man es einstellen kann wie man es will:
https://css-umsetzung.de/shop/CSS-GeoIP-MwSt-Finder
 
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SebiW

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2. September 2015
2.413
1.005
Ok, bevor wir uns hier verzetteln und aneinander vorbeireden: Welches Plugin meinst Du? Das Geo-IP Plugin oder eines, dass vorher das Lieferland abfragt?

@SebiW Ober sticht Unter ( EU-Anti-Geoblocking-Verordnung Nr. 2018/302 vs PAngV ). Ich befürchte allerdings auch, dass ab dem 01.07. wieder viele Raubritter und Wegelagerer aufstehen, die darauf ihr Geschäftsmodell aufbauen.
Die Anti Geoblocking Verordnung widerspricht aber nicht der Preisangabenverordnung. Sie zwingt den Onlinehändler lediglich zusätzlich dazu, bereits vor dem Einlegen des Artikels in den Warenkorb eine wie auch immer geartete Abfrage beim Kunden zu machen um den korrekten Bruttopreis ermitteln zu können. Genau das macht auch das Plugin.
Kurz: erst Kunden fragen wohin die Ware geht, dann Preis anzeigen und alles ist gut. Kein Verstoß gegen Preisangabenverordnung oder Geoblockingverordnung.
 
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MichaelH

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17. November 2008
13.825
1.545
Zusammenfassung:

Gleichbleibende Bruttopreise sind nicht erlaubt.
Vorgeschrieben sind gleichbleibende NETTOpreise + jeweilige UST des Landes.

Der Kunde aus dem Ausland muss vorab seine für ihn passenden Preise angezeigt bekommen.
Womit es beim Eintritt in den Shop klar sein muss in welches Land geliefert werden soll.

Daher hat man entweder .de .at .fr .it ... Shops in die man den Kunden umleitet oder fragt wohin er will
ODER
man hat ein Plugin welches das Lieferland abfrägt und den Steuersatz und damit die Bruttopreise im Shop korrekt für das Lieferland anzeigt.
 

david

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16. Juli 2010
2.309
169
Gleichbleibende Bruttopreise sind nicht erlaubt.
Diese Pauschalaussage halte ich für ein Missverständnis, das möchte ich nicht so stehen lassen.
Nichts für ungut, Michael, ich halte die Formulierung in der von dir zitierten Quelle auch für sehr missverständlich und schlecht gewählt (da bin ich voll bei dir).
Allerdings hatten wir doch genau dieses Thema ein paar Seiten zuvor bereits und die Frage wurde bereits über einen offiziellen Kommentar der IT-Rechtkanzlei richtiggestellt:
https://www.it-recht-kanzlei.de/Kommentar/17765/Dualitaet_der_Preisstrategien.php
Einerseits besteht natürlich die Möglichkeit, von einer Preisbildung auf Grundlage der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze der Lieferländer abzusehen und einen einheitlichen Bruttopreis inkl. Mehrwertsteuer zu verlangen, von dem je nach Lieferland mehr oder weniger Netto übrig bleibt.

Andererseits besteht aber die Möglichkeit, einen flexiblen Bruttopreis einzurichten...
Mein Fazit: Gleichbleibende Bruttopreise sind erlaubt. Gleichbleibende Nettopreise auch. In beiden Fällen gilt die Preisangaben-Verordnung sowie die Anti-Geoblocking-Verordnung ;)
 

MichaelH

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17. November 2008
13.825
1.545
@david:

Danke für deine Klarstellung, denn genau darüber bin ich erst vor Tagen gestolpert und ich dachte ich lese nicht recht - soll doch alles anders sein als gedacht ?

In dem Falle - verstehe ich es richtig, dass man dann aber entweder / oder wählen muss ?
Also entweder haben alle den gleichen Bruttopreis oder alle haben den gleichen Nettopreis, weil man Kunden aus unterschiedlichen Ländern nicht unterschiedliche Angebote (Angebotsberechnungen) machen darf ?
 
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david

Administrator
Mitarbeiter
16. Juli 2010
2.309
169
@david:
Also entweder haben alle den gleichen Bruttopreis oder alle haben den gleichen Nettopreis, weil man Kunden aus unterschiedlichen Ländern nicht unterschiedliche Angebote (Angebotsberechnungen) machen darf ?
Das ist wirklich eine interessante Frage, inwiefern eine Mischlösung rechtlich passt. Ich würde davon ausgehen, dass es durchaus zulässig ist, so lange der Verbraucher erkennen kann, für welches Lieferland der jew. Preis gilt. Das sollte aber im Zweifel immer mit einem Rechtsberater abgesprochen werden.
Gängige Praxis bei den großen Shops ist ja auch durchaus, in verschiedenen Subshops (je Land) völlig verschiedene Preise anzusetzen.
Mein Lieblingsbeispiel ist der Pax-Schrank einer bekannten schwedischen Möbelhauskette. Der kostet im DE-Subshop 90 EUR (Lieferung nur nach DE), im NL-Subshop 65 EUR (Lieferung nur nach NL) und in AT 70 EUR. Immer jeweils inklusive der dort geltenden USt. Hier scheint es also durchaus Spielraum zu geben :)
 
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inro

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27. September 2011
27
8
Aalen
Frage zu den Steuerverwaltung im Bezug auf OSS.

Voraussetzung:
1. Globale Lieferschwelle ist überschritten
2. Warenlieferung von EU Land mit Lager in ein EU Land ohne eigenes Lager (somit auch keine USt-ID im Land des Kunden).

Vor OSS wurden in der Steuerverwaltung Zonen angelegt. Jede Zone beinhaltet die notwendigen Steuersätze.
In den Steuersetzten wird u.a. das Feld "steuerpflichtige IGL" konfiguriert. Damit wurden für Lieferungen z.B. von DE nach Griechenland die DE-VAT herangezogen.

Nach OSS wird meiner Ansicht nach, dieses Feld nicht mehr benötigt. Es gibt zwar noch "steuerpflichtige IGL" Verkäufe, aber diese sind nicht mehr (wie vor OSS) vom Auslieferland abhängig. Die Lieferung von DE nach Griechenland wird nun über die neue Zone Griechenland bestimmt. Das "alte Feld" mit der Bezeichnung "steuerpflichtige IGL dürfte nie wieder herangezogen werden.

Besteht ein Konfigurationskonflikt, wenn die Zone Griechenland angelegt wurde und in DE das Feld "steuerpflichte IGL" ausgefüllt wird?

Sehe ich das richtig, das dieses Feld nicht mehr benötigt wird?

Freue mich auf Eure Meinungen.

Grüße, Olaf
 

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MichaelH

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17. November 2008
13.825
1.545
"Die Lieferung von DE nach Griechenland wird nun über die neue Zone Griechenland bestimmt. "

Ich würde meinen für diese Art von Lieferung wurde immer schon die "ZONE-EU" verwendet und nun eben die "ZONE-GR" und nie die "ZONE-DE", weil Griechenland der ZONE-EU zugeordnet war und nun eben der ZONE-GR, weil du für GR den GR-Steuersatz angeben musst und nicht wie zuvor den ZONE-EU Steuersatz (wenn ohne Lieferschwelle).
 
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