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II. Nach Steuersatz variierende Brutto-Preise und die Anti-Geoblocking-Verordnung
Um auf die geänderten steuerrechtlichen Grundlagen zu reagieren, erwägen derzeit viele Online-Händler, im eigenen Online-
Shop je nach Lieferland unterschiedliche Brutto-Preise anzuzeigen.
So soll bei Aufruf des Shops über eine Abfragefunktion die Auswahl des Lieferlandes durch den Shop-Nutzer ermöglicht werden, die mit den jeweiligen Preisangaben in Wechselwirkung steht.
Dem Verbraucher werden dann die Preise inklusive dem Mehrwertsteuersatz des ausgewählten Lieferlandes angezeigt.
Was mit Blick auf
§ 1 PAngV als elegante und rechtskonforme Lösung überzeugt, erweist sich mit Blick auf Art. 4 der geltenden
EU-Anti-Geoblocking-Verordnung Nr. 2018/302 augenscheinlich als problematisch.
Die Vorschrift verbietet nämlich die Anwendung unterschiedlicher „allgemeiner Geschäftsbedingungen“, zu denen auch Preise zählen, aus Gründen der Staatszugehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Niederlassungsortes bei Angeboten im Internet.
Gerade dies würde aber passieren, wenn in ein und demselben Online-Shop die Bruttopreise je nach Steuersatz des jeweiligen Lieferlandes variierten.
Glücklicherweise war sich der EU-Gesetzgeber des offenen Widerspruchs einheitlicher Preise einerseits und unterschiedlicher Steuersätze andererseits aber bewusst und formuliert in der Anti-Geoblocking-Verordnung eine entscheidende Einschränkung.
Gemäß Art. 2 Nr. 14 der Verordnung gelten als „allgemeine Geschäftsbedingungen“ im Sinne des Diskriminierungsverbotes nur
Nettoverkaufspreise, also solche, welche die Umsatzsteuer gerade (noch) nicht enthalten.
Die Anwendung unterschiedlicher Steuersätze je nach Lieferland zur Bildung von verschiedenen Gesamtpreisen im eigenen Online-Shop ist daher nach der Anti-Geoblocking-Verordnung gerade nicht zu beanstanden.
Verboten ist es also gerade nicht, den Bruttopreis je Lieferland als Summe eines einheitlichen Netto-Preises und des jeweiligen Umsatzsteuersatzes zu bilden.
Untersagt ist es nur, bei der Preisbildung für andere Lieferländer im selben Shop auch abweichende Nettopreise anzusetzen.