Hallo Leute,
ich hätte da mal eine Frage bezügl. des Widerrufs- und Rückgaberecht. Ist es erlaubt sowohl das Rückgaberecht als auch das Widerufsrecht anzugeben, obwohl es insbesondere bei den Rücksendekosten hier zwei verschiendene Regelungen gibt.
Habe dazu was im Internet gefunden:
Das Problem ist nun, ein eBay-Händler will mir nicht die Rücksendekosten erstatten. Wie bekomme ich diese nun wieder ohne grossartig einen Anwalt einschalten zu müssen?
ich hätte da mal eine Frage bezügl. des Widerrufs- und Rückgaberecht. Ist es erlaubt sowohl das Rückgaberecht als auch das Widerufsrecht anzugeben, obwohl es insbesondere bei den Rücksendekosten hier zwei verschiendene Regelungen gibt.
Habe dazu was im Internet gefunden:
Der Text spricht offensichtlich von einem Rückgaberecht. Aber es ist auch mal von "Widerruf" die Rede. Unklarheiten gehen zu Lasten des Händlers. Der Kunde darf hier vom Vertrag loskommen, indem er entweder einen schriftlichen Widerruf schickt oder indem er die Ware zurückschickt; auch unfrei. Frist übrigens nicht nur 14 Tage (richtiger 2 Wochen bzw. bei eBay 1 Monat), sondern zeitlich unbeschränkt, weil eben die Belehrung nicht richtig ist.
Das Problem ist nun, ein eBay-Händler will mir nicht die Rücksendekosten erstatten. Wie bekomme ich diese nun wieder ohne grossartig einen Anwalt einschalten zu müssen?