Heute kam von Amazon die Nachricht, dass VCS die Berechnung der Steuer für Fernverkäufe nicht vornehmen wird, das heißt es gibt nur eine Quittung über den Bruttobetrag von Amazon. Nun stellt sich die Frage wie dies zu handhaben ist, da die VCS Rechnungen ja in der Wawi nicht mehr abgeändert werden können, also können nachträglich auch keine Mehrwertsteuersätze eingefügt werden. Habe dazu heute ein Ticket eröffnet.
Wie geht ihr damit um? VCS abmelden? (dann allerdings kein Amazon Business mehr möglich)
Du scheinst etwas falsch verstanden zu haben.
Ich hab das zumindest folgendermaßen verstanden.
Amazon berechnet in VCS Rechnungen für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe in der EU die USt der Versandlandes, wenn du angibst nicht am OSS teilzunehmen oder keine USt-ID vom Zielland angegeben hast.
Wenn du also die EU-Lieferschwelle von 10.000 EUR nicht überschreitest und daher weder am OSS teilnimmst noch eine USt-ID vom Zielland vorliegen hast, wird eine VCS Rechnung erstellt auf der die USt des Versandlandes berechnet wird.
Alles so, wie es sein soll.
Die komplette Steuerbefreiung für Kleinstunternehmer beim Unterschreiten der 10.000 EUR wird vom Amazon VSC nicht unterstützt. Nur wenn du von der Steuerbefreiung als Kleinstunternehmer profitieren willst, muss du Amazon VCS kündigen und die Rechnungen selber erstellen.
Übrigens: Amazon wird die Meldung sowie die Zahlung der USt von OSS-Verkäufen an die Behörden vorerst nicht übernehmen. Das bedeutet, dass dies selber erledigt werden muss. Die Daten müssen vom Amazon-Umsatzsteuerbericht abgeleitet werden. Dort wird es eine neue Spalte geben, welche aufweist, dass es sich um einen Verkauf handelt, welches über OSS gemeldet werden muss. Die entsprechende USt kann in diesem Bericht ermittelt werden und muss eigenständig berechnet und abgeführt werden.
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Obige Aussagen sind keine rechtliche bzw. steuerliche Beratung.