Guten Morgen,
auch wenn ich kein Steuerberater bin, hier eine kurze Anmerkung, um dir ggf. zu helfen:
Das OSS Verfahren schreibt vor, dass du den Steuersatz des Ziellandes anwendest und im OSS System meldest. Ausnahmen sind:
- Versand in das Lagerland, also z.B.: Du bist im OSS System mit der Deutsche UST ID registriert und hast noch eine Französche ID, da du dort auch ein Lager unterhältst. Wenn du aus dem französischen Lager an eine französische Lieferanschrift eines Kunden versendest, dann ist zwar auch der Steuersatz des Ziellandes (in dem Fall Frankreich) anzuwenden, du musst es aber in der Umsatzsteuermeldung in Frankreich melden und nicht im OSS.
- Innergemeinschaftliche Lieferungen B2B
- Exporte
Bis gestern war es nun so, dass du bei einem Versand aus einem Lager in ein anderes EU Land (wo du keine UST ID besitzt), den Steuersatz des Ursprungslandes anwenden musst, von wo die Ware versendet wurde. Zum Beispiel beim Versand von Frankreich (Lager) nach Belgien musstest du die Steuer aus Frankreich anwenden und auch die Steuernummer aus Frankreich auf die Rechnung schreiben.
Jetzt musst du aber die Steuer aus Belgien anwenden und die Meldung im OSS durchführen, also die deutsche UST ID auf die Rechnung schreiben.
Du musst also in den Steuereinstellungen der
Wawi erreichen, dass du bei einem privaten EU verkauf immer die
Ziellandsteuer anwendest (so als hättest du die Lieferschwelle vor dem 1.7. überschritten) und im Falle eines
lokalen Verkaufs die lokale Steuernummer (Meldung Umsatzsteuererklärung lokal) und
ansonsten die OSS registrierte (meistens die deutsche) Steuernummer verwendest und im OSS meldest.
Dieses Ziel erreichst du nur, wenn du:
- für jedes Lagerland eine eigene "Firma" anlegst, sowie du es bisher auch hattest
- für den lokalen verkauf eine eigene Zone anlegst, damit du hier die lokale Umsatzsteuer (im obigen Beispiel der französische Umsatzsteuersatz) anwenden kannst UND vorallem deine Lagerland Umsatzsteuerid verwendet wird.
- für den EU verkauf für jedes Land eine eigene Zone anlegst, da sonst sonst nicht der richtige Steuersatz des Ziellandes angewendet wird.
Bei der OSS Checkbox bin ich noch nicht ganz durchgestiegen, sowie ich es verstanden habe, sollte das Anhaken der Checkbox bewirken, dass eben nicht die Lagerlandsteuernummer auf der Rechnung ausgegeben wird, SONDERN die OSS registrierte, also die deines Hauptsitzes in vermutlich Deutschland. Wenn ich die Checkbox anhake, dann wird auch die deutsche angezeigt, was mir das bestätigt.
Somit
müsste (bitte nochmal hier abklären, da ich das noch nicht überprüft habe) die Checkbox in den Auslandslagerländern in den EU Länder Steuerzonen angehakt werden, welche nicht dem lokalen Land entsprechen, denn der lokale Versand soll ja lokal mit der lokalen und nicht mit der (in der Regel) deutschen Umsatzsteuer ID in Rechnung gestellt und gemeldet werden.
Buchungskonten:
Die Verwendung von individuellen Buchungskonten für jedes Land ist nicht Pflicht, aber erleichtert es in manchen Situationen, da du so in Buchhaltungsprogrammen etc. schneller die Fälle geordnet hast. Du kannst aber natürlich auch in Excel nach den Ländern (Liefer- und Versandland) gehen und es entsprechend melden (lassen).
Aufwand:
Natürlich ist es händisch ein enormer Aufwand, aus diesem Grund wurde das Skript zur Verfügung gestellt. Dieses legt für alle Firmen (Lagerländer) die fehlenden EU Länder an und verwendet die von dir bisher genutzten Standardbuchungskonten mit den richtigen Steuersätzen der Länder. Du müsstest also dann noch die Einstellungen danach prüfen und ggf. die Haken bei der OSS Checkbox setzen. ACHTUNG --> erst im Testsystem machen!
Jetzt könnte es sein, dass du für jedes Land oder jeden Fall ein eigenes Buchungskonto haben möchtest, das macht das Skript nicht. Das wäre ein großer Aufwand, da du in jede STeuerzone rein musst und die STeuerschlüssel neu zuordnen musst, die du auch komplett erstmal anlegen musst.
Ich habe es so gelöst, dass ich mir alle in Excel notiert habe und dann über eine Stringverknüpfung zu einer SQL Abfrage zusammen baue.
Ich führe also einen Insert aus, der mir alle neuen Buchungskonten in die wawi bringt.
danach führe ich drei SQL Updates aus, die mir die hinterlegten STeuerschlüssel ersetzen je nach Land.
So geht es dann eigentlich relativ schnell. Notfalls aber händisch. Es ist halt einmal Arbeit, aber so schnell sollte die EU das System ja nicht mehr umstellen. Solche Änderungen führen halt zu Aufwand.
Anmerkung: Ausschlaggebend für die Bewertung ist immer der Tag der Leistungserbringung. Falls ihr also über FBA versendet und die Aufträge heute reinholt, kann es passieren, dass Aufträge reinkommen, die noch gestern versendet wurden (siehe Wawi Spalte Versanddatum). Diese müssen noch nach dem alten System behandelt werden. Nur Aufträge mit Versand ab heute Mitternacht dürfen bzw. müssen nach dem neuen System behandelt werden. Hier ist ggf. eine manuelle Prüfung notwendig, bevor die Rechnungen erstellt und zu Amazon hochgeladen werden. Aus diesem Grund sollte der Worker und die Workflows ggf. erst einmal deaktiviert werden.