Schreibe hier mal über eine tolle Kundenbeziehung, natürlich ohne Beteiligte zu nennen.
Ich verkaufe als Groß- und Einzelhandel.
Der Kunde xyz schreibt mich an und würde gern Händler werden, wir senden Ihm die Konditionen und den Mindestbestellwert für die Erstbestellung, um als Händler gelistet zu werden.
Der Kunde ruft an und macht einen auf Kumpel, er duzt mich, obwohl wir uns überhaupt nicht kennen, finde ich sehr unpassend. Er hätte gern ein Testexemplar, am besten natürlich für lau, naja die Freibiernasen kenn ich, gab Zeiten da kamen die täglich.
Ich hab nachgeprüft ob der Kunde tatsächlich ein Gewerbe hat und hab ihm dann aus Freundlichkeit angeboten ein Paar Handschuh zu den Händlerkonditionen zu bekommen, zum testen, weitere gibt es aber nur bei Erreichen der Mindestbestellmenge.
Ok, soweit so gut, dann einige Zeit (5-6 Monate) später schreibt mich besagter Kunde wieder an, auf kumpelhafte weise, er brauche noch so ein Paar -dringend-, egal wie könne auch was ähnliches sein, seltsame Mail.
Ich sende ihm ein Paar auf Rechnung, allerdings zu den normalen Konditionen.
Daraufhin meint er, seine Buchhaltung *rofl* hätte ihn darauf aufmerksam gemacht das die Ware ja nicht zum EK sondern zum VK berechnet wurde.
Ich erkläre ihm das das so abgemacht war und ja noch die komplette Korrespondenz von Anfang des Jahres vorliegt. Gebe ihm aber natürlich noch die Chance, sollte er innerhalb von 14 Tagen die Händlereinstandsbestellung machen, das wir Ihm die Differenz VK-EK auf die Bestellung anrechnen.
Gut dann kommt nichts mehr, aber auch kein Geld, also fängt bei uns der Mahnkreislauf an. Nun nachdem die Rechnung 90 Tage überfällig ist und der Kunde die dritte Mahnung bekommen hat, ruft er mich an, macht wider auf Kumpel - duzen:
Du die Ware war schon nach zwei Tagen defekt, er hat sie an einen Bekannten verkauft, er habe sie schonmal zurück gesendet, kam aber postwendend durchnässt zurück, ob wir die Adresse geändert hätten, ich verneine, die Adresse stimmt noch, naja er will die Ware nochmal zurück senden.
Nach kurzer Zeit kommt die Ware zurück, als Brief.
Wir kontrollieren die Ware (Kleidung Arbeitssicherheit), sie ist an der Hauptberührungsstelle eingeschnitten, sprich es wurde damit hängen geblieben (Schraube, Nagel, etc.) oder über einen scharfen Grat etc. gefahren, keinerlei Anzeichen von einem Materialfehler.
Wir teilen dem Kunden mit das dies eine Beschädigung verursacht durch Verschleiss / Nutzung ist und diese nicht von der Garantie des Herstellers (90 Tage) abgedeckt wird und er auch schon aus der Garantiezeit raus ist.
Wir können aber anbieten einen Umtausch des Herstellers auf Kulanz zu probieren, es könnte aber sein das, falls dieser den Umtausch ablehnt wird, die Versandkosten für den Rückversand von Ihm zu tragen wären oder die Ware kostenlos entsorgt wird.
Dann kommt die Hammermail, es wird auf einmal gesiezt.
Seit wann denn die Gewährleistung nur 90 Tage betragen würde (ich sprach allerdings von Garantie) und die Ware wäre nur zwei Tage für leichte Tätigkeit verwendet, wo keine spitzen Sachen vorhanden wären.
Auf das Angebot mit der Rücksendung zum Hersteller, kommt der Knaller (*rofl, snief*) ein von uns angestrebtes Dreiecks/Anhängigkeitsgeschäft wäre nicht zulässig, er würde keine Kosten übernehmen.
Für mich hört sich das danach an als ob da einer mit rechtlichen Vokabeln Eindruck schinden möchte oder sogar einschüchtern will...
Ein Dreiecksgeschäft ist mir steuerlich bekannt bei inngemeinschaftlichen Lieferungen §25 UStG
Die nächste Vokabel "Anhängigkeitsgeschäft" ist eine neue Kreation des Kunden, dieses Wort gibt es gar nicht
Vielleicht meint er Abhängigkeitsgeschäft und hat nur das "n"anstatt dem "b" getroffen, allerdings haben alle seine Worte nichts mit Gewährleistung oder dem hier vorliegenden Fall zu tun.
Nunja wenn wir Ersatz liefern könnten, würde er auch bezahlen.
So ich fasse mal zusammen:
1. Kunde versucht sich unberechtigt Händlerkonditonen zu erschleichen.
2. Zahlt die Rechnung auch nach drei Mahnungen nicht
3. Will dann Ware unberechtigt umtauschen, Ware durch Nutzung beschädigt
Ich habe den Verdacht das er glaubt er hätte das Recht eines Endkunden, selbst bei diesem Wäre der Fall klar abgewiesen, aber er hat als Geschäftskunde gekauft und die Ware noch weiter veräußert, oh man...
So nun zum Schluss, wir sind ein äußerst kundenfreundlicher Anbieter, bei zahlender Kundschaft geben wir uns gern mal Kulant, auch wenn der Fall recht eindeutig ist. So haben wir auch hier angeboten, wenn die Ware bezahlt wird, tauschen wir sie um.
Selbst zu Ars...öcher und Leuten die meinen alles zum eigenen Vorteil zu verbiegen, muss man ab und an mal entgegenkommend sein, denn hier geht es gerade mal um EUR 20,- und dafür hab ich nicht die Lust zum Anwalt zu fahren und in Vorleistung zu treten, allein der ganze Verwaltungsstress ist es nicht wert, selbst wenn es rechtlich richtig wäre.
Wir warten nun 10 Tage ob eine Zahlung eintrifft, wenn nicht geht es übers gerichtliche Mahnwesen.
Was meint Ihr dazu, auch solche Sachen erlebt?
Ich verkaufe als Groß- und Einzelhandel.
Der Kunde xyz schreibt mich an und würde gern Händler werden, wir senden Ihm die Konditionen und den Mindestbestellwert für die Erstbestellung, um als Händler gelistet zu werden.
Der Kunde ruft an und macht einen auf Kumpel, er duzt mich, obwohl wir uns überhaupt nicht kennen, finde ich sehr unpassend. Er hätte gern ein Testexemplar, am besten natürlich für lau, naja die Freibiernasen kenn ich, gab Zeiten da kamen die täglich.
Ich hab nachgeprüft ob der Kunde tatsächlich ein Gewerbe hat und hab ihm dann aus Freundlichkeit angeboten ein Paar Handschuh zu den Händlerkonditionen zu bekommen, zum testen, weitere gibt es aber nur bei Erreichen der Mindestbestellmenge.
Ok, soweit so gut, dann einige Zeit (5-6 Monate) später schreibt mich besagter Kunde wieder an, auf kumpelhafte weise, er brauche noch so ein Paar -dringend-, egal wie könne auch was ähnliches sein, seltsame Mail.
Ich sende ihm ein Paar auf Rechnung, allerdings zu den normalen Konditionen.
Daraufhin meint er, seine Buchhaltung *rofl* hätte ihn darauf aufmerksam gemacht das die Ware ja nicht zum EK sondern zum VK berechnet wurde.
Ich erkläre ihm das das so abgemacht war und ja noch die komplette Korrespondenz von Anfang des Jahres vorliegt. Gebe ihm aber natürlich noch die Chance, sollte er innerhalb von 14 Tagen die Händlereinstandsbestellung machen, das wir Ihm die Differenz VK-EK auf die Bestellung anrechnen.
Gut dann kommt nichts mehr, aber auch kein Geld, also fängt bei uns der Mahnkreislauf an. Nun nachdem die Rechnung 90 Tage überfällig ist und der Kunde die dritte Mahnung bekommen hat, ruft er mich an, macht wider auf Kumpel - duzen:
Du die Ware war schon nach zwei Tagen defekt, er hat sie an einen Bekannten verkauft, er habe sie schonmal zurück gesendet, kam aber postwendend durchnässt zurück, ob wir die Adresse geändert hätten, ich verneine, die Adresse stimmt noch, naja er will die Ware nochmal zurück senden.
Nach kurzer Zeit kommt die Ware zurück, als Brief.
Wir kontrollieren die Ware (Kleidung Arbeitssicherheit), sie ist an der Hauptberührungsstelle eingeschnitten, sprich es wurde damit hängen geblieben (Schraube, Nagel, etc.) oder über einen scharfen Grat etc. gefahren, keinerlei Anzeichen von einem Materialfehler.
Wir teilen dem Kunden mit das dies eine Beschädigung verursacht durch Verschleiss / Nutzung ist und diese nicht von der Garantie des Herstellers (90 Tage) abgedeckt wird und er auch schon aus der Garantiezeit raus ist.
Wir können aber anbieten einen Umtausch des Herstellers auf Kulanz zu probieren, es könnte aber sein das, falls dieser den Umtausch ablehnt wird, die Versandkosten für den Rückversand von Ihm zu tragen wären oder die Ware kostenlos entsorgt wird.
Dann kommt die Hammermail, es wird auf einmal gesiezt.
Seit wann denn die Gewährleistung nur 90 Tage betragen würde (ich sprach allerdings von Garantie) und die Ware wäre nur zwei Tage für leichte Tätigkeit verwendet, wo keine spitzen Sachen vorhanden wären.
Auf das Angebot mit der Rücksendung zum Hersteller, kommt der Knaller (*rofl, snief*) ein von uns angestrebtes Dreiecks/Anhängigkeitsgeschäft wäre nicht zulässig, er würde keine Kosten übernehmen.
Für mich hört sich das danach an als ob da einer mit rechtlichen Vokabeln Eindruck schinden möchte oder sogar einschüchtern will...
Ein Dreiecksgeschäft ist mir steuerlich bekannt bei inngemeinschaftlichen Lieferungen §25 UStG
Die nächste Vokabel "Anhängigkeitsgeschäft" ist eine neue Kreation des Kunden, dieses Wort gibt es gar nicht
Vielleicht meint er Abhängigkeitsgeschäft und hat nur das "n"anstatt dem "b" getroffen, allerdings haben alle seine Worte nichts mit Gewährleistung oder dem hier vorliegenden Fall zu tun.
Nunja wenn wir Ersatz liefern könnten, würde er auch bezahlen.
So ich fasse mal zusammen:
1. Kunde versucht sich unberechtigt Händlerkonditonen zu erschleichen.
2. Zahlt die Rechnung auch nach drei Mahnungen nicht
3. Will dann Ware unberechtigt umtauschen, Ware durch Nutzung beschädigt
Ich habe den Verdacht das er glaubt er hätte das Recht eines Endkunden, selbst bei diesem Wäre der Fall klar abgewiesen, aber er hat als Geschäftskunde gekauft und die Ware noch weiter veräußert, oh man...
So nun zum Schluss, wir sind ein äußerst kundenfreundlicher Anbieter, bei zahlender Kundschaft geben wir uns gern mal Kulant, auch wenn der Fall recht eindeutig ist. So haben wir auch hier angeboten, wenn die Ware bezahlt wird, tauschen wir sie um.
Selbst zu Ars...öcher und Leuten die meinen alles zum eigenen Vorteil zu verbiegen, muss man ab und an mal entgegenkommend sein, denn hier geht es gerade mal um EUR 20,- und dafür hab ich nicht die Lust zum Anwalt zu fahren und in Vorleistung zu treten, allein der ganze Verwaltungsstress ist es nicht wert, selbst wenn es rechtlich richtig wäre.
Wir warten nun 10 Tage ob eine Zahlung eintrifft, wenn nicht geht es übers gerichtliche Mahnwesen.
Was meint Ihr dazu, auch solche Sachen erlebt?