Danke Manuel - kurz und bündig - bei dem Thema das sich einmal durch alles zieht - ich gebe mir Mühe.
3 wichtige Punkte vorweg!
- Das ist keine Steuerberatung und trotz aller Mühe kann und darf auch keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit und Vollständigkeit haben. Ich hänge bei allen Aussagen die Quellen mit ran, soweit diese öffentlich verfügbar sind.
- Es gibt bei vielen Aussagen und Quellen zum Brexit eine irreführende Vermischung von Zöllen und Steuern. Hier gehe ich nur auf die Steuern und Logistiker ein, denn das ist der springende Punkt an dem sich auch nichts ändert auch wenn die EU und Großbritannien sich bis Sonntag auf ein Freihandelsabkommen verständigen sollte. Das Ganze bezieht sich auch nur auf "normalen" Paketversand und nicht auf Palettenware, große Mengen oder FBA und anderes FulFilment in Großbritannien
- Bei allen Publikationen von EU oder Großbritannien beziehen sich diese immer auf Unternehmen im eigenen Land und/oder den Warenverkehr in Ihr Gebiet. Das bitte bei allen Quellen beachten. Die EU sagt uns nicht wie wir es richtig machen, wenn wir nach Großbritannien versenden und umgekehrt.
Quellen vorab:
Erstmal nur England (ohne Betrachtung Nordirland). Was muss man haben?
1. Versand:
- Um nach England zu versenden muss man eine Britische UStID haben, da alle Lieferungen ab dem ersten Penny der britischen Umsatzsteuer unterliegen. (Es kann sein das das entfällt, wenn man nur über z.B eBay verkauft, da die diese Steuer abführen müssen und später berechnen. Das ist aber nur eine Vermutung und wie man da an seinen Vorsteuerabzug kommen soll entzieht sich mir völlig Man müsste einen Thinktank JTL machen und dazu Koryphäen einladen um das sicher zu klären)).
Die Grenze 135 Pfund bezieht sich ausschließlich darauf, ob es Einfuhrumsatzsteuer (also Zollangelegenheit) oder Umsatzsteuer (Britisches Finanzamt) ist.
- Man muss eine deutsche EORI haben und diese mit der britischen UStID verknüpfen lassen.
Laut Zoll hat jedes Unternehmen nur eine EORI für den Aussenhandel (Quelle). Also auch keine eigene für Großbritannien. Der Link bei den Engländern zur Beantragung bezieht sich auf die eigenen Firmen, die für den Handel mit der EU eine neue brauchen. Wenn Ihr also bereits im- Export gemacht habt, dann habt ihr eine und verknüpft diese mit der britischen UStID beim britischen Fiskus/Zoll
Beides (UStID und EORI) sowie die normalen Erklärungen zur Ausfuhr (Ursprung, Beschreibung etc.) muss man beim Versand dem Logistiker als "ZollAgent" mitteilen. Gewerblicher Versand ohne "Zoll-Agent" wird nach britischen Zollbestimmungen nach dem 01.01. nicht gehen.
Auf der Liste der ZollAgents
(Quelle) stehen unter anderem DPD, UPD und DHL-Express als gängigste. Ob auch DHL Internation konnte ich bisher nicht herausbekommen.
Von JTL
Shipping war angekündigt, dass: "... Es wird eine neue
Wawi Version geben, in der zwei Optionale Felder („Kennnummer des Absenders für Zollzwecke“ und „Kennnummer des Empfängers für Zollzwecke“) eingeführt werden. Diese sollte im Laufe des Dezembers verfügbar sein. "
(Quelle) @Thomas.B - ich Finde nichts dazu im aktuellen Changelog bis ...36. Auf welche Version müssen wir, damit das funktioniert?
2. Umsatzsteuer und Einstellungen in der Wawi
Nach allen Quellen und vor allem auch aufgrund der Tatsache, dass die Marktplätze direkt die über sie erzielte Steuer in England abführen müssen, unterliegt der Versand nach England ab dem ersten Penny der britischen Umsatzsteuer.
Für mich heist das (anders als in Manuels Video) dass es für Großbritannien in jedem Fall eine eigene Zone benötigt.
Alles was mit "Schwellenwerten" nach GB bisher war, entfällt oder liegt besser gesagt bei 0 oder 1.
- Jeder Händler der bereits über der Schwelle war, hat für Großbritannien ja bereits eine eigene Zone und diese Einstellungen bleiben wie sie sind. (Für alle späteren Prozesse) Nur der Haken "in EU" in den Einstellungen Admin/Länder muss heraus, damit GB nicht mehr automatisch im Auftrag auf IGL gesetzt wird.
- Jeder Händler der bisher nicht über Schwelle war aber weiter nach Großbritannien versenden möchte, muss erst einmal eine GB Steuernummer beantragen und müsste Großbritannien aus der EU Zone nehmen, auch den Haken "In EU" entfernen. Eben alles einstellen wie in den Anleitungen des JTL Guide zur Lieferschwelle (Anleitung) nur eben Ohne EU.
Im normalen Versand gibt es wie ich es gelesen und mir mitgeteilt wurde keinen Unterschied ob B2C oder B2B da man über die Erklärung in England eben auch die Vorsteuer zieht. Dazu wendet euch aber bitte an euren mit Außenhandel sehr versierten Steuerberater.
Zitat vom Händlerbund
(Quelle):
- Online-Händler müssen ab 1.1.2021 im VK umsatzsteuerlich registriert sein.
- ab 1.1.2021 müssen EU-Händler Umsatzsteuer für Pakete mit einem Warenwert von bis zu 135 Pfund (ca. 150 Euro) zahlen. Ab 135 Pfund muss der Kunde im VK die Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben zahlen.
https://community.ebay.de/t5/eBay-M...i-Wareneinfuhr-in-das-Vereinigte/ba-p/4238813
Wichtige Bitte: Denkt bitte bei jeder Einstellung alle Prozesse bis zu Ende durch. Mit allem was ihr tut muss später auch
DATEV, Logistiker und alle möglichen Schnittstellen klarkommen. Deshalb ist es auch so komplex, wenn man erst von vorne bis ans Ende und von da wieder zurück alles durchspielt.
3. Marktplätze
Die Marktplätze wurden von der britischen Regierung verpflichtet, Lieferungen nach GB selbst zu versteuern. (
Quelle u.a. Händlerbund):
- Bis zum Warenwert von 135 Pfund sind Online-Marktplätze dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer für die Einfuhr von Warensendungen direkt einzuziehen und an die Behörden abzuführen.
Deshalb muss man seine GB.xxx UStID beim Marktplatz auch hinterlegen um dort weiter verkaufen zu können (wenn ich das richtig gelesen habe). Dazu gab es z.B. von Ebay eine Mail mit folgendem Inhalt
(Quelle auch):
- Verkäufer müssen in Ihren Angeboten immer den Bruttopreis und den verwendeten Umsatzsteuersatz angeben. Wird kein Umsatzsteuersatz ausgewiesen, gehen wir davon aus, dass es sich bei Ihrem Preis um einen Nettopreis handelt. In diesem Fall werden wir den entsprechenden Umsatzsteuersatz auf den ausgewiesenen Preis addieren.
- Ab dem 1. Januar 2021 beginnt eBay mit der Erhebung und Überweisung der Mehrwertsteuer für UK-Importe auf alle Sendungen mit einem Wert von bis zu £ 135. Für kleine Sendungen bis zu 15 GBP gibt es keine Mehrwertsteuerbefreiung mehr
- In Fällen, in denen der Verkäufer ein Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs ist und sich die Waren bereits in Großbritannien befinden, erhebt eBay die Mehrwertsteuer für Waren, die an Verbraucher innerhalb des Vereinigten Königreichs verkauft werden, unabhängig von deren Wert.
- Verkäufer sollten so bald wie möglich mit der Auflistung der geltenden Mehrwertsteuersätze für alle bestehenden und neuen Angebote beginnen.
- Ab dem 1. März 2021 ist es bei eBay obligatorisch, den Mehrwertsteuersatz auf allen Websites in Großbritannien und der EU hinzuzufügen, wenn Artikel aufgelistet werden.
Wie die Daten dann in die Wawi kommen wenn ein Dritter die Steuer bezahlt und wie man sie differenzieren kann oder wie sie differenziert wird, damit diese nicht in der eigenen Steuermeldung doppelt sind ist für mich ein der noch ganz offenen Fragen? Vor allem wie Sie in einer Rechnung ausgewiesen werden die ja mit Lieferung erstellt wird??? Habe dazu bisher leider weder Antworten gefunden noch erhalten.
4. Nordirland
Wie Manuel im Video schon sagt, ist das der lustige Teil der ganzen Sache, weil Nordirland im Gegensatz zum Rest von Großbritannien als IGL behandelt wird. Aber eben ohne irgendwelche Schwellen.
Auf Isle of Man und andere Überseegebiete geh ich jetzt gar nicht ein weil ich da selbst nichts weiß.
Prinzipiell heist das:
- Lieferungen B2C nach Nordirland mit 19 % deutscher Umsatzsteuer als IGL zu liefern.
- Lieferungen B2B mit UStID nach Nordirland mit Reverse Charge USt frei zu liefern.
Nordirland hat offiziell aber noch keinen ISO2 Code zur Differenzierung wie z.B. die Falkland Inseln diese mit FK haben und wie wir ihn in der Wawi, Datev und der Meldung an Logistiker (Lieferland).
Die EU hat sich das zur Differenzierung von Großbritannien gewünscht aber bisher ist nichts offizielles dazu passiert. Einzig und allen das statistische Bundesamt hat mit dem Kürzel XI im Länderverzeichnis für 2021 hier etwas veröffentlicht
(Quelle) : Entsprechend ist der Warenverkehr zwischen Deutschland und Nordirland weiterhin über die Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) anzumelden und es ist ab Berichtsmonat Januar 2021
der neue Ländercode „XI“ (bei der Angabe des Bestimmungs- bzw. Versendungsmitgliedstaates) zu verwenden. Dieser ist ab dem 01.01.2021 Bestandteil des Länderverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik.
Ob dieser jetzt kommt oder ein anderer kann man nicht sagen. Der
Workflow den Manuel im Video beschreibt hilft auf jeden Fall, dass die Rechnungen bei Lieferungen als IGL mit 19 % Deutscher Umsatzsteuer generiert werden können.
Alle Postleitzahlen (und auch nur diese) in Nordirland beginnen mit BT
(Quelle).
Wawi Einstellungen (Ein Vorschlag zur Diskussion)
Ich werde es jetzt wahrscheinlich so machen, das ich
- unter Einstellungen Admin/Länder Nordirland mit Kürzel XI und "InEU" als Land anlege
- Nordirland anschließend in den Steuereinstellungen in die Zone EU hole
- einen Workflow einrichte, der bei Bedingung die PLZ Abfrage beginnt mit BT und 2. Bedingung "Lieferland ISO = GB - Ausführung - setze Wert Lieferadresse/Lieferland auf XI
vorausgesetzt natürlich, dass die Logistiker dieses Kürzel bestätigen oder es offiziell ein anderes gibt (der Alert bei IS

rg dazu ist gesetzt).
Wenn nicht, lege ich trotz allem Nordirland an aber mit Kürzel GB und trenne diese in der Kombination via Workflow ab. In jedem Falle erlaubt es nachträglich die Differenzierung wenn es Richtung DATEV oder
JTL2DATEV geht.
Ich hoffe dann, dass es sich bis Ende Januar bei allen so geklärt hat, dass eine Übergabe an DATEV möglich ist, über das eine oder das andere Kürzel, das sich ja auch nachträglich über einen Manuellen Auftrags Workflow dann anpassen lässt.
Ich hoffe, das war jetzt kurz genug und genug Grundlage für eine lebhafte Schwarmdiskussion mit weiterem Input.
Grüße Oliver
***UPDATE vom 29.12.20***
5. Es gibt ein Abkommen
Und das heißt jetzt was? Änderungen bei Zöllen (aber wie sich das auswirkt ????) aber keine Änderungen bei der Umsatzsteuerregelung wie im Austrittsabkommen definiert soweit ich das sehe. Zumindest habe ich nichts mitbekommen. Da sich dieses Thema aber auch nur mit der Steuer beschäftigt, mag ich da auch nicht weiter drauf eingehen.
6. Umstellung DHL
DHL hat zum 27.12.20 umgestellt und stellt hier jetzt über die API die Zolldokumente bei Lieferung nach GB automatisch aus (Test durch JTL) .
Wie in vielen Quellen dargelegt, muss zur Ankündigung der Lieferung die EORI Nummer angegeben werden. JTL hat bereits vor langem bei den über Shipping angebundenen Logistikern die Übermittlung über die API angefragt aber tatsächlich bis jetzt nur von DHL dazu die Anbindung bekommen.
Über DHL versenden 3.0 gibt es ab der Wawi Version 1.5.36 bei der Versandart DHL "International" dazu die entsprechenden Felder, die auch mit Variablen belegt werden können. (
https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-48787)
Andere Logistiker wie DPD oder UPS, die ebenfalls auf der britischen Liste als ZollAgents geführt werden, haben bislang nicht reagiert um das umzusetzen.
Es gibt auch leider keinerlei Informationen darüber, ob ab 01.01. XI als Empfangsland für Irland anerkannt um umgeleitet wird, wie es für die Steuer Nordirland ab 01.01. vorgesehen ist. (Absatz oben)
Fehler bei DHL: Beim Versand nach Nordirland werden aktuell seit 27.12. auch CN23 Papiere erstellt, die aber nur für den Rest von GB notwendig sind.
7. Rechnungen Nordirland
Ich sehe aktuell (außer mit trickreichen Workflows) keine Möglichkeit vor dem Versenden Nordirland und England zu trennen um dann sofort die Rechnung zu erstellen, da ich davon ausgehe das Nordirland (XI) von den Logistikern nicht akzeptiert wird und deshalb kein Label kommen wird. Zumindest war heute Nordirland im
GKP nicht auswählbar und wenn da nicht verfügbar, denke ich auch nicht das es über die API geht.
Den einzigen Tipp den ich habe ist wie bereits oben beschrieben das
Erstellen von Rechnungen für Nordirland (PLZ beginnt mit BT-)
zu verhindern. Besser gesagt, Wawi erstellt Rechnung für alle - außer PLZ beginnt mit BT- (u.a.) und hier bis ca. Mitte/Ende Januar abzuwarten. Ich denke das sich bis dahin alles geklärt hat. Da Nordirland ja wie EU, sollte das mit normalem Lieferschein ja durchgehen.
Wenn es dann klar ist, wie es zu handhaben ist, kann man mit Anleitungen von JTL und über Workflow (der mit dem auch bei der MWST Umstellung am 01.01. noch offene Aufträge ohne Änderung des Brutto angepasst werden) die gelieferten Aufträge die Mehrwertsteuer und das Lieferland anpassen, die Rechnungen generieren und die Rechnungsdaten laufen dann sauber Anfang Februar ins Datev oder ins Steuerbüro.
Jera Soft hat bei JTL2DATEV für Januar auch ein Update angekündigt in dem diese Trennung und XI berücksichtigt werden und DATEV Online kann es bereits jetzt.