Die Sache ist so ziemlich kompliziert. Ich hoffe, ich habe es nun richtig. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Wäre außerdem super, wenn es ein Feedback von JTL zu den technischen Sachen gibt.
AMAZON:
Bei Bestellungen, wo Amazon für die Rechnungserstellung verantwortlich ist, müssen und dürfen wir keine Rechnungen erstellen. Amazon schreibt auch: "Sie dürfen keine Rechnungen für diese Lieferungen ausstellen."
Amazon stellt die Rechnungen zum Herunterladen bereit (entweder in Übersicht der jeweiligen Bestellung oder bei Berichte->Steuerdokumente)
In den Bestellberichten von Amazon gibt es eine Spalte (is-amazon-invoiced) mit dem Wert "true" oder "false". Ist der Wert "true", werden die JTL-Aufträge für die Rechnungserstellung gesperrt.
ABER leider sperrt JTL nur die Aufträge mit Eigenversand (nicht
FBA). Amazon schreibt zwar in den Bestellberichten auch bei FBA Bestellungen in der Spalte (is-amazon-invoiced) den Wert "true", aber JTL scheint es zu ignorieren, sodass FBA-Aufträge nicht für die Rechnungserstellung gesperrt werden.
@
Manuel Pietzsch - kannst du den Fehler bitte prüfen? Wird es eine Lösung dafür geben?
Die gesperrten Aufträge findet man auch in der Übersicht Verkauf bei Aufträge -> Externe Rechnung. Bei diesen Aufträgen muss man also gar nichts mehr machen - nur die Rechnungen bei Amazon herunterladen und aufbewahren. Bei allen übrigen Amazon Aufträgen (ohne Amazon Rechnungserstellung und außer B2B unter 135 GBP) ist der Verkäufer für Umsatzsteuer verantwortlich - Bei B2B unter 135 GBP muss auch der Verkäufer die Rechnung erstellen aber als netto mit Reverse-Charge. 135 GBP gilt dabei nur für den Warenwert (ohne andere Kosten und ohne Versandkosten - also nur für den Artikelpreis gesamt)
Ich würde die Steuereinstellungen deswegen so einstellen, dass Aufträge nach UK mit 20% USt erstellt werden und B2B unter 135 GBP per
Workflow abfangen (per Workflow kann man nicht auf Reverse-Charge umstellen und auch nicht auf 0% USt. umstellen - hier ist JTL (@
Manuel Pietzsch) gefragt, um so eine Aktion beim Trigger "Auftrag erstellt" zu implementieren).
SHOP:
Hier ist der Verkäufer bei allen Bestellungen außer B2B unter 135 GBP verantwortlich. Bei B2B unter 135 GBP muss auch der Verkäufer die Rechnung erstellen aber als netto mit Reverse-Charge.
EBAY:
Von eBay gibt es keine Info zur Rechnungserstellung. Nur dass eBay bei Bestellungen mit einem Wert bis zu 135 GBP die Umsatzsteuer einziehen und abführen. Zu B2B gibt es keine Info.
Vorausgesetzt die eBay Bestellungen kommen in die
Wawi als brutto rein (leider habe ich keine Beispiele), würde ich hier die Rechnung immer mit ausgewiesener USt. erstellen - aber bei Bestellungen mit einem Wert bis zu 135 GBP mit dem Hinweis in dieser Rechnung, dass eBay für die USt. verantwortlich ist.
Ich weiß aber nicht, ob das so richtig ist. Analog dazu erstellt Amazon (wenn Amazon für die Rechnungserstellung verantwortlich ist) die Rechnungen in unserem Namen (wie bei Amazon VCS) genauso mit ausgewiesener USt. und dem Hinweis "VAT declared by Amazon Services Europe S.a.r.L. - VAT # GB190023639".
Was meint ihr dazu?