Neu Brexit und JTL-Wawi: Das solltest du wissen

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
Etwas verstehe ich nicht. Warum muss ich eine Nettorechnung erstellen, wenn ich die USt. in UK zahle?
Meiner Meinung nach ändert sich an der Rechnungsstellung nichts, nur die Zahlung der USt. ist nun anders. Bis jetzt habe die USt. selber an HMRC überwiesen, nun wird es für mich Amazon übernehmen. Amazon wird es doch in meinem Namen machen ( mit meiner UK USt ID).

Ich habe gerade eine Transaktion gesehen, wo ein Artikel über FBA in UK verschickt wurde (wir haben noch Reste im UK FBA Lager). Dort steht folgendes:

Net Proceeds will not include VAT for Marketplace Facilitator order

Item subtotal: 12,90 £
Included VAT 2,15 £
Item total: 12,90 £
Included VAT 2,15 £

Wenn ich es richtig deute, hat Amazon vom Bruttobetrag automatisch die USt berechnet und diese wird von amazon an HMRC mit unserer USt ID abgeführt.

Amazon ist in diesem Fall der Steuerschuldner und erstellt die Rechnung in eigenem Namen mit eigener UStID. Es wird dir in der Transaktionsansicht angezeigt weil die Steuer von deinem Artikelpreis (brutto) berechnet wurde.
 

Klaus K.

Aktives Mitglied
29. September 2019
22
2
Guten Abend allerseits :)

Um Weihnachten herum habe den Versand nach GB und Irland komplett deaktiviert, damit ich mich in Ruhe "schlau machen" kann.
Das Versandproblem durch die neue Virenvariante war damit auch gelöst.

Nun habe ich mich bemüht - aber gefühlt bin ich verwirrter als vorher.
Grund waren die diversen Informationsquellen wie JTL, amazon, Händlerbund und Co. Weniger ist mehr... ;)
Aber GB hat sich sehr gut entwickelt und es soll daher auch wieder weitergehen.

Im Vergleich zu Euch bin ich ein "kleines Licht" unterhalb der bösen Schwelle, nur mit DE USt ID.
Die Rechnungsbeträge bewegen sich immer deutlich unter 100 Euro/Pfund

Aktuell habe ich folgenden Eindruck: Ich behandel GB genau so, wie andere Drittländer.

- packe GB also in der Wawi aus der Zone-EU in die Zone-Nicht-EU
- verkaufe nach GB
- schreibe ganz normal Rechnungen mit 0% MwSt. (so wie auch in die Schweiz, Japan, usw.)
- amazon kümmert sich dabei um die MwSt. (so wie ebay auch z.B. bei Norwegen und Australien)
- Irland bleibt der Einfachheit halber deaktiviert

Sehe ich das richtig?

Viele Grüße
Klaus
 

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
Zu Workflow: Ruf einfach mit einem getriggerten Auftrags angelegt Workflow mit Bedingungen den manuellen auf. Da bist du insgesamt flexibler.

Zur Steuerflag auf Rechnung - ne, musst nur in der Zone GB in den Steuereinstellungen richtig anpassen. Es ist defacto ja Ausfuhr aber eben mit der Steurpflicht.

Ich hab jetzt die Rechnungslegung ganz GB (also auch Nordirland) komplett auf Eis gelegt und gebe nur eine "ProformaRechnung" aus ner Auftragsvorlage raus. Mal kucken was sich da die nächsten 2 Wochen tut.

Zu: "Es ist defacto ja Ausfuhr aber eben mit der Steurpflicht."
- Ist es deine Schlussfolgerung oder weißt du ganz genau, dass es steuerrechtlich keine Ausfuhr ist, auch wenn die Ware ausschließlich von GB nach GB bewegt wird (z.B. über FBA)? Ich denke man muss den Vorgang einzeln betrachten - sprich es ist egal wo die Ware vor der Bestellung war, wichtig ist der Standort der Ware bei Bestelleingang.

Mit der Rechnungserstellung warte ich auch.
Aber kann JTL vlt. sagen, ob man an einer Lösung für Brexit arbeitet (z.B. automatisierte Änderungen über Workflows ermöglichen)? - @Manuel Pietzsch ?
 

ROGUE

Sehr aktives Mitglied
11. September 2013
425
52
WICHTIGE INFORMATIONEN

So Leute, da hier Einiges nicht richtig erzählt wurde schreibe ich hier ein paar Punkte mit rein falls es den Einen oder Anderen noch interessiert. Die Info habe ich direkt von unserem britischen Steuerberater bekommen.

Fett gedruckt sind die Antworten von unserem Steuerberater.

EORI Nummer:
1) Muss die britische EORI nicht mit der deutschen EORI verknüpft werden? – nein
2) Muss die britische EORI Nummer auf die Sendungen drauf wenn wir aus Deutschland nach Großbritannien versenden? Ja – und auf die Zollunterlagen.
Die britischen EORI Nummern könnt Ihr hier überprüfen: https://www.tax.service.gov.uk/check-eori-number/result

MwsT
Ich habe nicht so ganz verstanden welches Steuersatz in den Rechnungen stehen muss? 0 oder 20% - Wenn Sie Ihre Ware über Marktplatz wie Amazon verkaufen, muss 0% drauf stehen, da Sie es sozusagen an Amazon verkaufen, und Amazon wird es an die Endkunden weiterverkaufen wo die 20% betrachtet werden. Zusätzlich zu meiner Vorheriger E-Mail wollte ich noch hinzufügen, dass Sie für die Rechnungsstellung für Ware, die über Amazon Verkauft werden nicht mehr zuständig werden. Amazon wird das für Sie übernehmen und diese können Sie in Ihrem Amazon Seller Zentralle runterladen. Ende des Quartals, wenn wir die Umsatzsteuervoranmeldung machen werden, wird es auf dem Amazons Transaktionsbericht zu sehen, wo die Steuern von Ihnen abzuführen sind, und wo es Amazon für Sie übernimmt – also welche Transaktionen die Schwelle von 135 überschreiten.

Ich habe es so verstanden, dass alles bis 135 Pfund was über eBay/Amazon verkauft wird, in unseren Rechnungen mit 0% ausgewiesen werden muss. Rest müssen wir mit 20% ausweisen.
 
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JustAnotherUser

Aktives Mitglied
31. März 2015
55
1
WICHTIGE INFORMATIONEN

So Leute, da hier Einiges nicht richtig erzählt wurde schreibe ich hier ein paar Punkte mit rein falls es den Einen oder Anderen noch interessiert. Die Info habe ich direkt von unserem britischen Steuerberater bekommen.

Fett gedruckt sind die Antworten von unserem Steuerberater.

EORI Nummer:
1) Muss die britische EORI nicht mit der deutschen EORI verknüpft werden? – nein
2) Muss die britische EORI Nummer auf die Sendungen drauf wenn wir aus Deutschland nach Großbritannien versenden? Ja – und auf die Zollunterlagen.
Die britischen EORI Nummern könnt Ihr hier überprüfen: https://www.tax.service.gov.uk/check-eori-number/result

MwsT
Ich habe nicht so ganz verstanden welches Steuersatz in den Rechnungen stehen muss? 0 oder 20% - Wenn Sie Ihre Ware über Marktplatz wie Amazon verkaufen, muss 0% drauf stehen, da Sie es sozusagen an Amazon verkaufen, und Amazon wird es an die Endkunden weiterverkaufen wo die 20% betrachtet werden. Zusätzlich zu meiner Vorheriger E-Mail wollte ich noch hinzufügen, dass Sie für die Rechnungsstellung für Ware, die über Amazon Verkauft werden nicht mehr zuständig werden. Amazon wird das für Sie übernehmen und diese können Sie in Ihrem Amazon Seller Zentralle runterladen. Ende des Quartals, wenn wir die Umsatzsteuervoranmeldung machen werden, wird es auf dem Amazons Transaktionsbericht zu sehen, wo die Steuern von Ihnen abzuführen sind, und wo es Amazon für Sie übernimmt – also welche Transaktionen die Schwelle von 135 überschreiten.

Ich habe es so verstanden, dass alles bis 135 Pfund was über eBay/Amazon verkauft wird, in unseren Rechnungen mit 0% ausgewiesen werden muss. Rest müssen wir mit 20% ausweisen. (wir sind über der Lieferschwelle in UK, daher müssen wir 20% Mwst zahlen.) Andere Händler welche noch nicht über die Lieferschwelle sind, müssen denke ich mit 0% ausweisen und es wie ein drittes Land behandeln, aber das ist meine Vermutung. Ich kann nur für uns sprechen.
Ich werde noch ein paar Einzelheiten klären und sollte was falsch sein, dann ändere ich es hier.
Das mit der EORI Nummer ist schonmal gut zu wissen, dank dir!
Das mit der MwSt habe ich jetzt so verstanden: Jeder muss die MwSt zahlen, ab dem ersten Euro, es gibt keine Lieferschwelle mehr, daher benötigt jeder die UST ID in UK. Wie sich das mit den 20% und 0% Mwst verhält blicke ich auch noch nicht ganz durch welches Szenario über welche Plattform angewandt werden muss.
 

ROGUE

Sehr aktives Mitglied
11. September 2013
425
52
Das mit der EORI Nummer ist schonmal gut zu wissen, dank dir!
Das mit der MwSt habe ich jetzt so verstanden: Jeder muss die MwSt zahlen, ab dem ersten Euro, es gibt keine Lieferschwelle mehr, daher benötigt jeder die UST ID in UK. Wie sich das mit den 20% und 0% Mwst verhält blicke ich auch noch nicht ganz durch welches Szenario über welche Plattform angewandt werden muss.
Zu Mwst. denke ich auch so wie du. Wir sind halt schon über der Lieferschwelle, daher hat mein Steuerberater auf mein Fall bezogen. ich habe Ihn aber nochmal nachgefragt. Ich denke aber, dass du recht hast und werde das mit "unter der Lieferschwelle und 0% jetzt raus nehmen"
 

JustAnotherUser

Aktives Mitglied
31. März 2015
55
1
Was auch noch interessant wäre:
Wenn ein Produkt 134 GBP kostet und 10 GBP Versandkosten draufkommen, fällt das unter die 135GBP Grenze? Also zählen die 135 GBP nur für das Produkt oder für die gesamte Rechnung incl. Versandkosten?
 

ROGUE

Sehr aktives Mitglied
11. September 2013
425
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Was auch noch interessant wäre:
Wenn ein Produkt 134 GBP kostet und 10 GBP Versandkosten draufkommen, fällt das unter die 135GBP Grenze? Also zählen die 135 GBP nur für das Produkt oder für die gesamte Rechnung incl. Versandkosten?
Ich denke, dass der Gesamtbetrag entscheidend ist. Ansonsten könnte man für 1€ verkaufen und 25€ für Versandkosten machen.
 
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Kim F.

Aktives Mitglied
2. Januar 2021
37
8
Magdeburg
Ich denke, dass der Gesamtbetrag entscheidend ist. Ansonsten könnte man für 1€ verkaufen und 25€ für Versandkosten machen.
Nö: https://www.gov.uk/government/publi...s-goods-sold-to-customers-from-1-january-2021

The starting point for determining whether a sale of goods located outside of the UK, made to a UK consumer, is subject to UK supply VAT under this measure is to consider whether the selling price of the goods exceeds £135, exclusive of VAT. For this purpose, the value should be based on the ‘intrinsic value’ of the goods, which equates to the price at which the goods are sold, excluding:

transport and insurance costs, unless they are included in the price and not separately indicated on the invoice

any other taxes and charges identifiable by the customs authorities from any relevant documents

It is important to bear in mind that the £135 threshold applies to the value of the consignment, not to each individual item within the consignment.
 

Kim F.

Aktives Mitglied
2. Januar 2021
37
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Magdeburg
WICHTIGE INFORMATIONEN

So Leute, da hier Einiges nicht richtig erzählt wurde schreibe ich hier ein paar Punkte mit rein falls es den Einen oder Anderen noch interessiert. Die Info habe ich direkt von unserem britischen Steuerberater bekommen.

Fett gedruckt sind die Antworten von unserem Steuerberater.

EORI Nummer:
1) Muss die britische EORI nicht mit der deutschen EORI verknüpft werden? – nein
2) Muss die britische EORI Nummer auf die Sendungen drauf wenn wir aus Deutschland nach Großbritannien versenden? Ja – und auf die Zollunterlagen.
Die britischen EORI Nummern könnt Ihr hier überprüfen: https://www.tax.service.gov.uk/check-eori-number/result

MwsT
Ich habe nicht so ganz verstanden welches Steuersatz in den Rechnungen stehen muss? 0 oder 20% - Wenn Sie Ihre Ware über Marktplatz wie Amazon verkaufen, muss 0% drauf stehen, da Sie es sozusagen an Amazon verkaufen, und Amazon wird es an die Endkunden weiterverkaufen wo die 20% betrachtet werden. Zusätzlich zu meiner Vorheriger E-Mail wollte ich noch hinzufügen, dass Sie für die Rechnungsstellung für Ware, die über Amazon Verkauft werden nicht mehr zuständig werden. Amazon wird das für Sie übernehmen und diese können Sie in Ihrem Amazon Seller Zentralle runterladen. Ende des Quartals, wenn wir die Umsatzsteuervoranmeldung machen werden, wird es auf dem Amazons Transaktionsbericht zu sehen, wo die Steuern von Ihnen abzuführen sind, und wo es Amazon für Sie übernimmt – also welche Transaktionen die Schwelle von 135 überschreiten.

Ich habe es so verstanden, dass alles bis 135 Pfund was über eBay/Amazon verkauft wird, in unseren Rechnungen mit 0% ausgewiesen werden muss. Rest müssen wir mit 20% ausweisen.
Hat der Steuerberater auch etwas zu der Rechnungsstellung für > 135 GBP gesagt? Weist man dort dann 0% aus?

Leider bekomme ich keine ordentliche Aussage von UPS ob sie das "postponed VAT accounting" unterstützen, da würde bei der Einfuhr (wenn ich es richtig verstehe) die Einfuhrumsatzsteuer auf meine EORI/VAT ID gebucht und ich könnte diese dann regulär mit der Umsatzsteueranmeldung deklarieren, damit der Endkunde diese nicht vom Versender in Rechnung gestellt bekommt. Dabei würde ja neben der Steuer noch eine Gebühr für deren Auslage anfallen, dürften bei UPS wahrscheinlich auch mal schnell 15-25 Euro pro Paket sein...
 

surus

Sehr aktives Mitglied
28. September 2016
475
42
Wie kann man die Rechnungsstellung in der WaWi für UK Verkäufe über Amazon abschalten?

Und ich habe immer noch nicht verstanden wie es dann gemacht werden muss.

Auf Hilfeseite bei Amazon steht folgendes:

Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer:
Amazon wird Ihren Kunden Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen, wenn Amazon zur Meldung der Umsatzsteuer verpflichtet ist. Sie dürfen keine Rechnungen für diese Lieferungen ausstellen. Wenn Amazon die Umsatzsteuer melden muss, können Sie zwei separate Rechnungen aus Seller Central herunterladen: (1) Rechnung zwischen Ihnen und Amazon für Ihre Steuererklärung; und (2) Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer von Amazon an Ihren Kunden. Amazon ist verpflichtet, dem Kunden die zweite Rechnung auszustellen. Für Ihre Steuererklärung ist sie nicht erforderlich. Sie können die Rechnungen unter "Bestellungen verwalten" in Seller Central herunterladen.

Wo bekomme ich diese Rechnungen? Wer erstellet eine "Rechnung zwischen Ihnen und Amazon für Ihre Steuererklärung"?

Update um 16:14.
Heutige Bestellung über amazon.co.uk ist nun verschickt. In der Bestelldetails im SellerCentral finde ich drei Rechnungen.
Eine ist von mir (ich weiss nicht wie ich es nur für UK abstellen kann).
Eine ist von Amazon als Herausgeber mit der Kundenadresse drauf, mit der USt ID von Amazon. Diese ist mit Bruttopreisen und USt ist ausgewiesen.
Und noch ein ist von Amazon als Herausgeber mit der Kundenadresse drauf, mit meiner USt. ID und mit Nettopreisen OHNE Ust.

Wie soll man diese Rechnungen behandeln?
 
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fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
Die Sache ist so ziemlich kompliziert. Ich hoffe, ich habe es nun richtig. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Wäre außerdem super, wenn es ein Feedback von JTL zu den technischen Sachen gibt.

AMAZON:
Bei Bestellungen, wo Amazon für die Rechnungserstellung verantwortlich ist, müssen und dürfen wir keine Rechnungen erstellen. Amazon schreibt auch: "Sie dürfen keine Rechnungen für diese Lieferungen ausstellen."
Amazon stellt die Rechnungen zum Herunterladen bereit (entweder in Übersicht der jeweiligen Bestellung oder bei Berichte->Steuerdokumente)

In den Bestellberichten von Amazon gibt es eine Spalte (is-amazon-invoiced) mit dem Wert "true" oder "false". Ist der Wert "true", werden die JTL-Aufträge für die Rechnungserstellung gesperrt.
ABER leider sperrt JTL nur die Aufträge mit Eigenversand (nicht FBA). Amazon schreibt zwar in den Bestellberichten auch bei FBA Bestellungen in der Spalte (is-amazon-invoiced) den Wert "true", aber JTL scheint es zu ignorieren, sodass FBA-Aufträge nicht für die Rechnungserstellung gesperrt werden.
@Manuel Pietzsch - kannst du den Fehler bitte prüfen? Wird es eine Lösung dafür geben?

Die gesperrten Aufträge findet man auch in der Übersicht Verkauf bei Aufträge -> Externe Rechnung. Bei diesen Aufträgen muss man also gar nichts mehr machen - nur die Rechnungen bei Amazon herunterladen und aufbewahren. Bei allen übrigen Amazon Aufträgen (ohne Amazon Rechnungserstellung und außer B2B unter 135 GBP) ist der Verkäufer für Umsatzsteuer verantwortlich - Bei B2B unter 135 GBP muss auch der Verkäufer die Rechnung erstellen aber als netto mit Reverse-Charge. 135 GBP gilt dabei nur für den Warenwert (ohne andere Kosten und ohne Versandkosten - also nur für den Artikelpreis gesamt)

Ich würde die Steuereinstellungen deswegen so einstellen, dass Aufträge nach UK mit 20% USt erstellt werden und B2B unter 135 GBP per Workflow abfangen (per Workflow kann man nicht auf Reverse-Charge umstellen und auch nicht auf 0% USt. umstellen - hier ist JTL (@Manuel Pietzsch) gefragt, um so eine Aktion beim Trigger "Auftrag erstellt" zu implementieren).

SHOP:
Hier ist der Verkäufer bei allen Bestellungen außer B2B unter 135 GBP verantwortlich. Bei B2B unter 135 GBP muss auch der Verkäufer die Rechnung erstellen aber als netto mit Reverse-Charge.


EBAY:
Von eBay gibt es keine Info zur Rechnungserstellung. Nur dass eBay bei Bestellungen mit einem Wert bis zu 135 GBP die Umsatzsteuer einziehen und abführen. Zu B2B gibt es keine Info.
Vorausgesetzt die eBay Bestellungen kommen in die Wawi als brutto rein (leider habe ich keine Beispiele), würde ich hier die Rechnung immer mit ausgewiesener USt. erstellen - aber bei Bestellungen mit einem Wert bis zu 135 GBP mit dem Hinweis in dieser Rechnung, dass eBay für die USt. verantwortlich ist.

Ich weiß aber nicht, ob das so richtig ist. Analog dazu erstellt Amazon (wenn Amazon für die Rechnungserstellung verantwortlich ist) die Rechnungen in unserem Namen (wie bei Amazon VCS) genauso mit ausgewiesener USt. und dem Hinweis "VAT declared by Amazon Services Europe S.a.r.L. - VAT # GB190023639".



Was meint ihr dazu?
 
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Kim F.

Aktives Mitglied
2. Januar 2021
37
8
Magdeburg
Alter, das die einem das nicht ordentlich mitteilen, hab den Kunden gestern erstmal fleißig eigene Rechnungen ausgestellt und überall vermerkt, dass Amazon die Steuer zahlt 😄
Man kann im Auftrag eine Rechnung für sich selbst (mit 0%, netto und der eigenen USt-ID) und eine für den Kunden (mit 20% und der Amazon USt-ID) herunterladen...

Bildschirmfoto 2021-01-07 um 00.11.52.png
 

ROGUE

Sehr aktives Mitglied
11. September 2013
425
52
Ich denke doch:
Hier der Text mit google übersetzt:

Der Ausgangspunkt für die Feststellung, ob ein Verkauf von Waren außerhalb des Vereinigten Königreichs an einen britischen Verbraucher der britischen Mehrwertsteuer im Rahmen dieser Maßnahme unterliegt, ist die Prüfung, ob der Verkaufspreis der Waren 135 GBP ohne Mehrwertsteuer übersteigt. Zu diesem Zweck sollte der Wert auf dem „inneren Wert“ der Waren basieren, der dem Preis entspricht, zu dem die Waren verkauft werden, ausgenommen:

Transport- und Versicherungskosten, sofern diese nicht im Preis enthalten und nicht gesondert auf der Rechnung angegeben sind

sonstige Steuern und Abgaben, die von den Zollbehörden anhand der einschlägigen Unterlagen ermittelt werden können

Es ist wichtig zu beachten, dass der Schwellenwert von £ 135 für den Wert der Sendung gilt, nicht für jeden einzelnen Artikel innerhalb der Sendung.
 

surus

Sehr aktives Mitglied
28. September 2016
475
42
AMAZON:
Bei Bestellungen, wo Amazon für die Rechnungserstellung verantwortlich ist, müssen und dürfen wir keine Rechnungen erstellen. Amazon schreibt auch: "Sie dürfen keine Rechnungen für diese Lieferungen ausstellen."
Amazon stellt die Rechnungen zum Herunterladen bereit (entweder in Übersicht der jeweiligen Bestellung oder bei Berichte->Steuerdokumente)

In den Bestellberichten von Amazon gibt es eine Spalte (is-amazon-invoiced) mit dem Wert "true" oder "false". Ist der Wert "true", werden die JTL-Aufträge für die Rechnungserstellung gesperrt.
ABER leider sperrt JTL nur die Aufträge mit Eigenversand (nicht FBA). Amazon schreibt zwar in den Bestellberichten auch bei FBA Bestellungen in der Spalte (is-amazon-invoiced) den Wert "true", aber JTL scheint es zu ignorieren, sodass FBA-Aufträge nicht für die Rechnungserstellung gesperrt werden.
@Manuel Pietzsch - kannst du den Fehler bitte prüfen? Wird es eine Lösung dafür geben?

Ich habe gerade überprüft, die Rechnungserstellung funktioniert weiter, die Rechnungen für UK werden fleißig erstellt und bei Amazon automatisch hochgeladen.

Wie Kim F. gerade geschrieben hat, sieht es bei uns genauso aus. Drei Rechnbungen sind in der Bestellübersicht vorhanden, eine ist von uns aus der WaWi und zwei von Amazon erstellt?

Wie kann man die Rechnungserstellung in der WaWi für UK Aufträge über Amazon sperren?

Und wie bekommen wir es steuerlich geregelt? Wir müssen doch irgendeine Rechnung für die Ausgelieferte Ware nach UK auch erstellen?
 

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
Ich denke doch:
Hier der Text mit google übersetzt:

Der Ausgangspunkt für die Feststellung, ob ein Verkauf von Waren außerhalb des Vereinigten Königreichs an einen britischen Verbraucher der britischen Mehrwertsteuer im Rahmen dieser Maßnahme unterliegt, ist die Prüfung, ob der Verkaufspreis der Waren 135 GBP ohne Mehrwertsteuer übersteigt. Zu diesem Zweck sollte der Wert auf dem „inneren Wert“ der Waren basieren, der dem Preis entspricht, zu dem die Waren verkauft werden, ausgenommen:

Transport- und Versicherungskosten, sofern diese nicht im Preis enthalten und nicht gesondert auf der Rechnung angegeben sind


sonstige Steuern und Abgaben, die von den Zollbehörden anhand der einschlägigen Unterlagen ermittelt werden können

Es ist wichtig zu beachten, dass der Schwellenwert von £ 135 für den Wert der Sendung gilt, nicht für jeden einzelnen Artikel innerhalb der Sendung.
Meinst du Warenwert £ 130 + Versandkosten £ 10 würde als gesamtes betrachtet und über dem Schwellenwert £ 135 liegen?
 

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
Ich habe gerade überprüft, die Rechnungserstellung funktioniert weiter, die Rechnungen für UK werden fleißig erstellt und bei Amazon automatisch hochgeladen.

Wie Kim F. gerade geschrieben hat, sieht es bei uns genauso aus. Drei Rechnbungen sind in der Bestellübersicht vorhanden, eine ist von uns aus der WaWi und zwei von Amazon erstellt?

Wie kann man die Rechnungserstellung in der WaWi für UK Aufträge über Amazon sperren?

Und wie bekommen wir es steuerlich geregelt? Wir müssen doch irgendeine Rechnung für die Ausgelieferte Ware nach UK auch erstellen?

Betroffene Amazon Aufträge sollten normalerweise für die Rechnungserstellung gesperrt sein, da Amazon diese als "Amazon-Rechnungen" kennzeichnet. Aktuel gibt es aber einen Fehler bei JTL, sodass diese nicht alle betroffenen Amazon Aufträge gesperrt werden.

Erstellst du die Rechnungen beim Ausliefern? Das würde ich deaktivieren (Haken bei "Rechnung erstellen" rausnehmen) und die Rechnungserstellung über einen Workflow machen. Bei dem Workflows kannstt du Lieferland Großbritannien ausschließen.

Für bereits erstellte Rechnungen kannst du Rechnungskorrekturen erstellen.

Zu: Und wie bekommen wir es steuerlich geregelt? Wir müssen doch irgendeine Rechnung für die Ausgelieferte Ware nach UK auch erstellen?
- Deswegen erstellt Amazon zwei Rechnungen. Eine davon ist für die steuerlichen Sachen.
 

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
laut Amazon werden die Versandkosten nicht berücksichtigt. Nur der Warenpreis.
Wie soll man den Satz verstehen?
ausgenommen: Transport- und Versicherungskosten, sofern diese nicht im Preis enthalten und nicht gesondert auf der Rechnung angegeben sind
->
Versandkosten werden nicht berücksichtigt, wenn nicht gesondert angegeben?
Das heißt im Umkehrschluss: Versandkosten werden berücksichtigt, wenn gesondert angegeben.

???????????????????

Ich drehe durch
 

surus

Sehr aktives Mitglied
28. September 2016
475
42
Erstellst du die Rechnungen beim Ausliefern? Das würde ich deaktivieren (Haken bei "Rechnung erstellen" rausnehmen) und die Rechnungserstellung über einen Workflow machen. Bei dem Workflows kannstt du Lieferland Großbritannien ausschließen.

Danke für die Tipps, wir werden dann versuchen die Rechnungserstellung über Workflow zu machen. Ich weiss noch nicht wie es geht, da wir eine Produktion haben und alle Abläufe sind bei uns so eingestellt, dass eine Rechnung dafür als erstes erstellt werden muss. Wir müssen dafür unglaublich vieles ändern :(

Zu: Und wie bekommen wir es steuerlich geregelt? Wir müssen doch irgendeine Rechnung für die Ausgelieferte Ware nach UK auch erstellen?
- Deswegen erstellt Amazon zwei Rechnungen. Eine davon ist für die steuerlichen Sachen.

Bezüglich der Rechnungen von Amazon. Wir haben viele Bestellungen aus UK. Gibt es die Möglichkeit diese automatisiert in die WaWi zu bekommen? Ich kann mir gar nicht vorstellen wie wir sie alle über Seller Central runterladen.
 
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