Neu Brexit und JTL-Wawi: Das solltest du wissen

John

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3. März 2012
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Cool, Danke!

Warum kombinierst Du den Workflow "Irland zurückhalten" nicht gleich mit der Aktion "MwSt ändern, von 0 % auf 19%, brutto Preise erhalten"? Das ist zwar eigentlich für die MwSt Rückänderung gedacht, würde aber hier genau machen, was nötig ist.

Viel Grüße

John
 
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oliverthoma

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3. Mai 2019
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Danke Manuel - kurz und bündig - bei dem Thema das sich einmal durch alles zieht - ich gebe mir Mühe.

3 wichtige Punkte vorweg!
  1. Das ist keine Steuerberatung und trotz aller Mühe kann und darf auch keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit und Vollständigkeit haben. Ich hänge bei allen Aussagen die Quellen mit ran, soweit diese öffentlich verfügbar sind.
  2. Es gibt bei vielen Aussagen und Quellen zum Brexit eine irreführende Vermischung von Zöllen und Steuern. Hier gehe ich nur auf die Steuern und Logistiker ein, denn das ist der springende Punkt an dem sich auch nichts ändert auch wenn die EU und Großbritannien sich bis Sonntag auf ein Freihandelsabkommen verständigen sollte. Das Ganze bezieht sich auch nur auf "normalen" Paketversand und nicht auf Palettenware, große Mengen oder FBA und anderes FulFilment in Großbritannien
  3. Bei allen Publikationen von EU oder Großbritannien beziehen sich diese immer auf Unternehmen im eigenen Land und/oder den Warenverkehr in Ihr Gebiet. Das bitte bei allen Quellen beachten. Die EU sagt uns nicht wie wir es richtig machen, wenn wir nach Großbritannien versenden und umgekehrt.
Quellen vorab:
Erstmal nur England (ohne Betrachtung Nordirland). Was muss man haben?

1. Versand:
  • Um nach England zu versenden muss man eine Britische UStID haben, da alle Lieferungen ab dem ersten Penny der britischen Umsatzsteuer unterliegen. (Es kann sein das das entfällt, wenn man nur über z.B eBay verkauft, da die diese Steuer abführen müssen und später berechnen. Das ist aber nur eine Vermutung und wie man da an seinen Vorsteuerabzug kommen soll entzieht sich mir völlig Man müsste einen Thinktank JTL machen und dazu Koryphäen einladen um das sicher zu klären)).
    Die Grenze 135 Pfund bezieht sich ausschließlich darauf, ob es Einfuhrumsatzsteuer (also Zollangelegenheit) oder Umsatzsteuer (Britisches Finanzamt) ist.
  • Man muss eine deutsche EORI haben und diese mit der britischen UStID verknüpfen lassen.
    Laut Zoll hat jedes Unternehmen nur eine EORI für den Aussenhandel (Quelle). Also auch keine eigene für Großbritannien. Der Link bei den Engländern zur Beantragung bezieht sich auf die eigenen Firmen, die für den Handel mit der EU eine neue brauchen. Wenn Ihr also bereits im- Export gemacht habt, dann habt ihr eine und verknüpft diese mit der britischen UStID beim britischen Fiskus/Zoll
Beides (UStID und EORI) sowie die normalen Erklärungen zur Ausfuhr (Ursprung, Beschreibung etc.) muss man beim Versand dem Logistiker als "ZollAgent" mitteilen. Gewerblicher Versand ohne "Zoll-Agent" wird nach britischen Zollbestimmungen nach dem 01.01. nicht gehen.

Auf der Liste der ZollAgents (Quelle) stehen unter anderem DPD, UPD und DHL-Express als gängigste. Ob auch DHL Internation konnte ich bisher nicht herausbekommen.
Von JTL Shipping war angekündigt, dass: "... Es wird eine neue Wawi Version geben, in der zwei Optionale Felder („Kennnummer des Absenders für Zollzwecke“ und „Kennnummer des Empfängers für Zollzwecke“) eingeführt werden. Diese sollte im Laufe des Dezembers verfügbar sein. " (Quelle) @Thomas.B - ich Finde nichts dazu im aktuellen Changelog bis ...36. Auf welche Version müssen wir, damit das funktioniert?

2. Umsatzsteuer und Einstellungen in der Wawi
Nach allen Quellen und vor allem auch aufgrund der Tatsache, dass die Marktplätze direkt die über sie erzielte Steuer in England abführen müssen, unterliegt der Versand nach England ab dem ersten Penny der britischen Umsatzsteuer.

Für mich heist das (anders als in Manuels Video) dass es für Großbritannien in jedem Fall eine eigene Zone benötigt.
Alles was mit "Schwellenwerten" nach GB bisher war, entfällt oder liegt besser gesagt bei 0 oder 1.
  • Jeder Händler der bereits über der Schwelle war, hat für Großbritannien ja bereits eine eigene Zone und diese Einstellungen bleiben wie sie sind. (Für alle späteren Prozesse) Nur der Haken "in EU" in den Einstellungen Admin/Länder muss heraus, damit GB nicht mehr automatisch im Auftrag auf IGL gesetzt wird.
  • Jeder Händler der bisher nicht über Schwelle war aber weiter nach Großbritannien versenden möchte, muss erst einmal eine GB Steuernummer beantragen und müsste Großbritannien aus der EU Zone nehmen, auch den Haken "In EU" entfernen. Eben alles einstellen wie in den Anleitungen des JTL Guide zur Lieferschwelle (Anleitung) nur eben Ohne EU.
Im normalen Versand gibt es wie ich es gelesen und mir mitgeteilt wurde keinen Unterschied ob B2C oder B2B da man über die Erklärung in England eben auch die Vorsteuer zieht. Dazu wendet euch aber bitte an euren mit Außenhandel sehr versierten Steuerberater.
Zitat vom Händlerbund (Quelle):
  • Online-Händler müssen ab 1.1.2021 im VK umsatzsteuerlich registriert sein.
  • ab 1.1.2021 müssen EU-Händler Umsatzsteuer für Pakete mit einem Warenwert von bis zu 135 Pfund (ca. 150 Euro) zahlen. Ab 135 Pfund muss der Kunde im VK die Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben zahlen.
https://community.ebay.de/t5/eBay-M...i-Wareneinfuhr-in-das-Vereinigte/ba-p/4238813

Wichtige Bitte: Denkt bitte bei jeder Einstellung alle Prozesse bis zu Ende durch. Mit allem was ihr tut muss später auch DATEV, Logistiker und alle möglichen Schnittstellen klarkommen. Deshalb ist es auch so komplex, wenn man erst von vorne bis ans Ende und von da wieder zurück alles durchspielt.

3. Marktplätze
Die Marktplätze wurden von der britischen Regierung verpflichtet, Lieferungen nach GB selbst zu versteuern. (Quelle u.a. Händlerbund):
  • Bis zum Warenwert von 135 Pfund sind Online-Marktplätze dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer für die Einfuhr von Warensendungen direkt einzuziehen und an die Behörden abzuführen.
Deshalb muss man seine GB.xxx UStID beim Marktplatz auch hinterlegen um dort weiter verkaufen zu können (wenn ich das richtig gelesen habe). Dazu gab es z.B. von Ebay eine Mail mit folgendem Inhalt (Quelle auch):
  • Verkäufer müssen in Ihren Angeboten immer den Bruttopreis und den verwendeten Umsatzsteuersatz angeben. Wird kein Umsatzsteuersatz ausgewiesen, gehen wir davon aus, dass es sich bei Ihrem Preis um einen Nettopreis handelt. In diesem Fall werden wir den entsprechenden Umsatzsteuersatz auf den ausgewiesenen Preis addieren.
  • Ab dem 1. Januar 2021 beginnt eBay mit der Erhebung und Überweisung der Mehrwertsteuer für UK-Importe auf alle Sendungen mit einem Wert von bis zu £ 135. Für kleine Sendungen bis zu 15 GBP gibt es keine Mehrwertsteuerbefreiung mehr
  • In Fällen, in denen der Verkäufer ein Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs ist und sich die Waren bereits in Großbritannien befinden, erhebt eBay die Mehrwertsteuer für Waren, die an Verbraucher innerhalb des Vereinigten Königreichs verkauft werden, unabhängig von deren Wert.
  • Verkäufer sollten so bald wie möglich mit der Auflistung der geltenden Mehrwertsteuersätze für alle bestehenden und neuen Angebote beginnen.
  • Ab dem 1. März 2021 ist es bei eBay obligatorisch, den Mehrwertsteuersatz auf allen Websites in Großbritannien und der EU hinzuzufügen, wenn Artikel aufgelistet werden.
Wie die Daten dann in die Wawi kommen wenn ein Dritter die Steuer bezahlt und wie man sie differenzieren kann oder wie sie differenziert wird, damit diese nicht in der eigenen Steuermeldung doppelt sind ist für mich ein der noch ganz offenen Fragen? Vor allem wie Sie in einer Rechnung ausgewiesen werden die ja mit Lieferung erstellt wird??? Habe dazu bisher leider weder Antworten gefunden noch erhalten.

4. Nordirland

Wie Manuel im Video schon sagt, ist das der lustige Teil der ganzen Sache, weil Nordirland im Gegensatz zum Rest von Großbritannien als IGL behandelt wird. Aber eben ohne irgendwelche Schwellen.
Auf Isle of Man und andere Überseegebiete geh ich jetzt gar nicht ein weil ich da selbst nichts weiß.

Prinzipiell heist das:
  • Lieferungen B2C nach Nordirland mit 19 % deutscher Umsatzsteuer als IGL zu liefern.
  • Lieferungen B2B mit UStID nach Nordirland mit Reverse Charge USt frei zu liefern.
Nordirland hat offiziell aber noch keinen ISO2 Code zur Differenzierung wie z.B. die Falkland Inseln diese mit FK haben und wie wir ihn in der Wawi, Datev und der Meldung an Logistiker (Lieferland).
Die EU hat sich das zur Differenzierung von Großbritannien gewünscht aber bisher ist nichts offizielles dazu passiert. Einzig und allen das statistische Bundesamt hat mit dem Kürzel XI im Länderverzeichnis für 2021 hier etwas veröffentlicht (Quelle) : Entsprechend ist der Warenverkehr zwischen Deutschland und Nordirland weiterhin über die Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) anzumelden und es ist ab Berichtsmonat Januar 2021 der neue Ländercode „XI“ (bei der Angabe des Bestimmungs- bzw. Versendungsmitgliedstaates) zu verwenden. Dieser ist ab dem 01.01.2021 Bestandteil des Länderverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik.

Ob dieser jetzt kommt oder ein anderer kann man nicht sagen. Der Workflow den Manuel im Video beschreibt hilft auf jeden Fall, dass die Rechnungen bei Lieferungen als IGL mit 19 % Deutscher Umsatzsteuer generiert werden können.
Alle Postleitzahlen (und auch nur diese) in Nordirland beginnen mit BT (Quelle).

Wawi Einstellungen (Ein Vorschlag zur Diskussion)
Ich werde es jetzt wahrscheinlich so machen, das ich
  • unter Einstellungen Admin/Länder Nordirland mit Kürzel XI und "InEU" als Land anlege
  • Nordirland anschließend in den Steuereinstellungen in die Zone EU hole
  • einen Workflow einrichte, der bei Bedingung die PLZ Abfrage beginnt mit BT und 2. Bedingung "Lieferland ISO = GB - Ausführung - setze Wert Lieferadresse/Lieferland auf XI

vorausgesetzt natürlich, dass die Logistiker dieses Kürzel bestätigen oder es offiziell ein anderes gibt (der Alert bei ISo_Org dazu ist gesetzt).
Wenn nicht, lege ich trotz allem Nordirland an aber mit Kürzel GB und trenne diese in der Kombination via Workflow ab. In jedem Falle erlaubt es nachträglich die Differenzierung wenn es Richtung DATEV oder JTL2DATEV geht.

Ich hoffe dann, dass es sich bis Ende Januar bei allen so geklärt hat, dass eine Übergabe an DATEV möglich ist, über das eine oder das andere Kürzel, das sich ja auch nachträglich über einen Manuellen Auftrags Workflow dann anpassen lässt.

Ich hoffe, das war jetzt kurz genug und genug Grundlage für eine lebhafte Schwarmdiskussion mit weiterem Input.

Grüße Oliver

***UPDATE vom 29.12.20***

5. Es gibt ein Abkommen

Und das heißt jetzt was? Änderungen bei Zöllen (aber wie sich das auswirkt ????) aber keine Änderungen bei der Umsatzsteuerregelung wie im Austrittsabkommen definiert soweit ich das sehe. Zumindest habe ich nichts mitbekommen. Da sich dieses Thema aber auch nur mit der Steuer beschäftigt, mag ich da auch nicht weiter drauf eingehen.

6. Umstellung DHL
DHL hat zum 27.12.20 umgestellt und stellt hier jetzt über die API die Zolldokumente bei Lieferung nach GB automatisch aus (Test durch JTL) .
Wie in vielen Quellen dargelegt, muss zur Ankündigung der Lieferung die EORI Nummer angegeben werden. JTL hat bereits vor langem bei den über Shipping angebundenen Logistikern die Übermittlung über die API angefragt aber tatsächlich bis jetzt nur von DHL dazu die Anbindung bekommen.
Über DHL versenden 3.0 gibt es ab der Wawi Version 1.5.36 bei der Versandart DHL "International" dazu die entsprechenden Felder, die auch mit Variablen belegt werden können. ( https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-48787)
Andere Logistiker wie DPD oder UPS, die ebenfalls auf der britischen Liste als ZollAgents geführt werden, haben bislang nicht reagiert um das umzusetzen.
Es gibt auch leider keinerlei Informationen darüber, ob ab 01.01. XI als Empfangsland für Irland anerkannt um umgeleitet wird, wie es für die Steuer Nordirland ab 01.01. vorgesehen ist. (Absatz oben)
Fehler bei DHL: Beim Versand nach Nordirland werden aktuell seit 27.12. auch CN23 Papiere erstellt, die aber nur für den Rest von GB notwendig sind.

7. Rechnungen Nordirland
Ich sehe aktuell (außer mit trickreichen Workflows) keine Möglichkeit vor dem Versenden Nordirland und England zu trennen um dann sofort die Rechnung zu erstellen, da ich davon ausgehe das Nordirland (XI) von den Logistikern nicht akzeptiert wird und deshalb kein Label kommen wird. Zumindest war heute Nordirland im GKP nicht auswählbar und wenn da nicht verfügbar, denke ich auch nicht das es über die API geht.

Den einzigen Tipp den ich habe ist wie bereits oben beschrieben das Erstellen von Rechnungen für Nordirland (PLZ beginnt mit BT-) zu verhindern. Besser gesagt, Wawi erstellt Rechnung für alle - außer PLZ beginnt mit BT- (u.a.) und hier bis ca. Mitte/Ende Januar abzuwarten. Ich denke das sich bis dahin alles geklärt hat. Da Nordirland ja wie EU, sollte das mit normalem Lieferschein ja durchgehen.
Wenn es dann klar ist, wie es zu handhaben ist, kann man mit Anleitungen von JTL und über Workflow (der mit dem auch bei der MWST Umstellung am 01.01. noch offene Aufträge ohne Änderung des Brutto angepasst werden) die gelieferten Aufträge die Mehrwertsteuer und das Lieferland anpassen, die Rechnungen generieren und die Rechnungsdaten laufen dann sauber Anfang Februar ins Datev oder ins Steuerbüro.

Jera Soft hat bei JTL2DATEV für Januar auch ein Update angekündigt in dem diese Trennung und XI berücksichtigt werden und DATEV Online kann es bereits jetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:

SebiW

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2. September 2015
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1.002
Zuallererst: Danke an @Manuel Pietzsch und @oliverthoma für die vielen extrem hilfreichen Informationen.

Da gebe ich doch auch gleich nochmal meinen Senf dazu. Gerade das Thema Nordirland sehe ich auch als besonders heikel.
Wir haben mehrere Projekte. Eines der Projekte ist bereits in GB steuerlich registriert. Die anderen nicht, bisher kein Problem mit der Lieferschwelle und kein PANEU.

Soweit ich das sehe habe ich folgende Szenarien:

Projekt mit GB VAT -> Einstellungen bleiben wie bisher, nur GB fliegt in den Einstellungen aus der EU raus. Steuer wird normal weiter in GB abgeführt, ich muss bei Lieferungen aber noch unsere EORI angeben.
Northern Ireland ist EIGENTLICH Teil des GB aber auch EIGENTLICH noch Teil der EU. Hier stellt sich mir jetzt die spannende Frage: Muss ich für Lieferungen nach NI
1. Normal Steuern an GB abführen wie bisher auch
2. Steuern an DE abführen weil NI wie ein EU Land ohne Lieferschwelle behandelt wird
3. Die Steuerpfunde dem Boris nachts heimlich an der alten Eiche zustecken.
4. Gar keine Steuern zahlen. Nie mehr. An niemanden. Alles meins. Meine präferierte Lösung.

Projekte ohne GB VAT -> Umsätze geben Stand jetzt eine sinnvolle Registrierung in GB nicht her -> GB fliegt aus den Lieferländern raus.
Ich könnte da jetzt für NI anfangen eine Sonderlösung zu stricken, aber da geben die Umsätze den Arbeitsaufwand erst recht nicht her.

Richtig spannend wird das dann erst, weil bis zum 31.12. sicher noch GB Lieferungen durch FBA abgewickelt wurden, diese aber erst nach dem 1.1. an die Wawi gemeldet werden und wir da im Endeffekt den gleichen Salat haben wie bei der Mehrwertsteuersenkung/erhöhung.
Also erstmal alle Workflows aus, gegen 3./4. aus dem selbstinduzierten Alkoholkoma erwachen und dann mal schauen was da noch alles an Leichen in den Reports schlummern und an Rechnungen geschrieben werden muss.

Meine Fresse was für ein §!$%&$%"&!§ Jahr.
 
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oliverthoma

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3. Mai 2019
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Ulm
Hi Sebi
(wieder keine Steuerberatung - nur Auswertung der Daten)
Nach allen vorliegend Infos bin ich für Nordirland bei Deiner Tür 2! IGL mit deutscher USt. egal wo die Schwelle vorher war. Es ist nach allen Angaben der IHKs, bafa etc eine Verbringung und die ist ohne Schwelle hier umsatzsteuerpflichtig

Zu Deinen Projekten ohne VAT - ja, das muss man abschätzen.
Zu FBA Rechnungen - ich denke da reicht es zu checken ob und wann die Wawi die Rechnungen generiert. FBA Rechnungen werden ja nicht automatisch erstellt.
Wenn der FAB Rechnungsworkflow umgestellt wird das er Lieferungen vor 01.01. nicht berücksichtigt, kann man diese von Hand kontrollieren ob sie mit 16 oder 19 gesetzt sind. Das Lieferdatum wäre da ja der Filter. Das sollte den Aufwand reduzieren.

Diese Trennung Nordirland und GB ohne offizielles Kürzel macht mir weit mehr Kopfzerbrechen. Ich sehe nicht das das in den nächsten 10 Tagen was wird. Beim Europarat schwirrt da auch nur ein "Draft" aber weiter nix rum. https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2020/DE/COM-2020-360-1-DE-MAIN-PART-1.PDF

Ich denke, wenn man (weil sich der Aufwand nicht rechnet) den Vertrieb vorläufig nach UK einstellt bis da alle Punkte klar sind oder man keine Steuernummer hat oder weil das alles zu schwammig ist, sollte man es bis 23.12. abgeschaltet haben, damit keine unerledigten Aufträge zum Jahreswechsel rumgeistern. Das ist ja keine Lebensentscheidung. Das kann man mit den richtigen Vorzeichen dann ja auch wieder aktivieren.

und mit dem Jahr gebe ich Dir recht.
 

SebiW

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2. September 2015
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Hi Sebi
(wieder keine Steuerberatung - nur Auswertung der Daten)
Nach allen vorliegend Infos bin ich für Nordirland bei Deiner Tür 2! IGL mit deutscher USt. egal wo die Schwelle vorher war. Es ist nach allen Angaben der IHKs, bafa etc eine Verbringung und die ist ohne Schwelle hier umsatzsteuerpflichtig
Deine Interpretation folgt auch dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium...aeischen-union.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Ich würde Dir also Recht geben. Ich war bis vorhin noch auf dem Status, dass das entsprechende Gesetz in Großbritannien vom Parlament gekippt worden wäre, dashatte ich aber wohl falsch abgespeichert.
Auch das Präfix IX ist hier definiert.

Alles was mir 2020 noch fehlt ist ein schönes Feuerchen. Alternativ würde ich auch eine Fehlfunktion der Sprenkleranlage im Lager nehmen.

@oliverthoma ah ja eine Frage hätte ich noch, Du schreibst
Man muss eine deutsche EORI haben und diese mit der britischen UStID verknüpfen lassen.

Das ging bisher an mir vorbei, wo zum Henker muss das nun wieder gemacht werden. Ich hatte dazu bisher nur Informationen von Amazon, weswegen wir auch eine UK EORI zu unserer UK VAT beantragt (und soweit ich weiß auch bekommen) haben. Nicht dass wir jetzt im Behördendschungel unwissentlich ein weiteres Streßfass aufmachen.
 
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oliverthoma

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3. Mai 2019
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Ulm

DATEV hat es am am 16.12. auch so übernommen. https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/documents/1021842/pdf (Zitat: "Nordirland erhält ab dem 01.01.2021 das Länderkennzeichen „XI“. Warenbewegungen zwischen Nordirland und den anderen EU-Mitgliedstaaten werden weiterhin als innergemeinschaftliche Warenlieferungen behandelt." )

Heißt für mich, dass wir Nordirland in der Wawi als eigenes Land mit XI anlegen müssen und als "in der EU" einstellen müssen, damit es dann im DATEV oder der Übermittlung durch JTL2DATEV richtig eingeordnet wird. .
Die Frage ist jetzt nur zu welchem Zeitpunkt?

So lange die Logistiker das XI nicht übernommen haben wir da wohl kein Label rauskommen, wenn das Lieferland auf XI steht.
Da wird denke ich nur die Variante bleiben, dass die Rechnung nicht sofort mit Versand generiert wird sondern nach Versand ein Workflow das Lieferland auf XI stellt, auf Innergemeinschaftliche Lieferung umstellt und dann die Rechnung generiert und versendet.
 

fashioncase

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6. Februar 2018
130
40
Hi Freunde,

ein paar Infos zum Brexit gebe ich in meinem Video:


Fühlt euch frei eure Fragen hier loszuwerden. Gemeinsam werden wir die richtigen Antworten finden :)
@oliverthoma : Wäre super wenn du deine Erkenntnisse hier auch nochmal mit allen kurz und bündig teilst :)

Gruß

Euer Manuel

Habe die Umstellung gerade getestet: Den Haken "EU" bei Großritanien entfernt und Großritanien in den Steuereinstellungen in die Zone "nicht EU" mit 0% verschoben.
Trotzedm wird in den Aufträgen der Flag "USt. frei außerhalb EU" nicht gesetzt. Hier steht immer "-keine Steuerbefreiung-" - Dadurch fehlt der steuerlich zwingend erforderliche Satz in der Rechnung ("Hierbei handelt es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung"). Es gibt auch keine Möglichkeit, den Flag "USt. frei außerhalb EU" per Workflow zu setzen. Was nun?
 

MichaelH

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17. November 2008
13.810
1.540
Habe die Umstellung gerade getestet: Den Haken "EU" bei Großritanien entfernt und Großritanien in den Steuereinstellungen in die Zone "nicht EU" mit 0% verschoben.
Trotzedm wird in den Aufträgen der Flag "USt. frei außerhalb EU" nicht gesetzt. Hier steht immer "-keine Steuerbefreiung-" - Dadurch fehlt der steuerlich zwingend erforderliche Satz in der Rechnung ("Hierbei handelt es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung"). Es gibt auch keine Möglichkeit, den Flag "USt. frei außerhalb EU" per Workflow zu setzen. Was nun?

Neustart der WAWI gemacht ? Denn manche Einstellungen werden nur bei Neustart eingelesen.
 

oliverthoma

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3. Mai 2019
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Ulm
Update von heute bei den Infos oben:
  • DHL Feld für EORI ab Wawi Verison 1.5.36...
  • DHL Test GB Drittland und CN23
  • Rechnungen Nordirland
https://forum.jtl-software.de/threads/brexit-und-jtl-wawi-das-solltest-du-wissen.144944/post-795644

Fortführung vom alten Thema:
@SebiW
Das mit der EORI ist tatsächlich ein interessantes Thema. Hat man bisher nur eine GB EORI verliert diese zum 1.1. ihre Gültigkeit in der EU. Siehe dazu:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/Brexit-EORI/brexit-eori_node.html

Soweit ich das lese verliert aber auch die EU EORI ihre Gültgkeit in GB. Siehe dazu zb:
https://www.aisoe.at/brexit-britische-eori-nummer-government-gateway-user-id-gvms/
https://www.hk24.de/produktmarken/b...onen/europa/brexit/brexit-eori-nummer/4347058
https://www.gov.uk/eori

Spätestens, wenn aus GB bspw via Amazon Fulfillment in ein weiteres Drittland, zb Norwegen, ausgeführt wird dürfte man um eine GB EORI nicht mehr herumkommen.
Beim Thema EORI ist tatsächlich große Verwirrung. Was verfällt, was bleibt und wer brauch was. Bei Deinen Links beziehen sich die Österreicher vom AISO auf die EORI Pflicht von Transportdienstleistern.
Die Unterscheidung ist zwischen Dienstleistungen und Warenlieferung. Zur Verwirrung trägt auch bei, dass GB und EU immer aus deren Sicht schreiben.

Für den Handel u. Warenverkehr seh ich das so (korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege):
  1. Wenn man Ware an Endkunden B2C nach Großbritannien liefert, ist man Exporteuer mit Deutscher EORI. Man ist aber nicht der Importeur in GB.
  2. Das Unternehmen im B2B das waren aus der EU nach UK bestellt ist dort Importeur und benötigt für den Import die GB EORI. Als Versender muss man dann seine DE EORI angeben und für den Empfänger dessen GB EORI (könnte man ja über ein eigenes Feld bei Kunden umsetzen und in den Versandart Einstellungen im Feld dann abgreifen).
So entnehme ich es auch dem 2. Link von @titaps

Der Passus den ich öfter gelesen habe ist, dass EU oder GB EORIS verfallen. Das betrifft aber soweit ich es verstehe nur z.B. Firmen aus GB, die bisher eine EU EORI hatten oder EU Firmen, die als Versender eine GB EORI hatten. Das gleiche haben wir ja bei mehreren anderen Belangen auch (z.B. Hochschulabschlüsse oder Ausbildungen).

Die Liste für 31.ten wird einfach nicht kürzer...

Grüße Olli
 

Frank_KK

Aktives Mitglied
12. Juni 2017
25
2
  • Online-Händler müssen ab 1.1.2021 im VK umsatzsteuerlich registriert sein.
  • ab 1.1.2021 müssen EU-Händler Umsatzsteuer für Pakete mit einem Warenwert von bis zu 135 Pfund (ca. 150 Euro) zahlen. Ab 135 Pfund muss der Kunde im VK die Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben zahlen.

Diese Fragestellung ist mir noch nicht ganz klar. Ich verstehe es also richtig, dass die Umsatzsteuer lediglich bis zu einem Wert von 135 GBP auf der Rechnung ausgewiesen werden muss. Aber 135 GBP ist der Kunde selbst für die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zölle verantwortlich und ich mich diese Abgaben nicht auf de Rechnung ausweisen?

Je nach Rechnungswert bräuchten wir in der Wawi dann unterschiedliche Steuersätze, korrekt?
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Beim Thema EORI ist tatsächlich große Verwirrung. Was verfällt, was bleibt und wer brauch was. Bei Deinen Links beziehen sich die Österreicher vom AISO auf die EORI Pflicht von Transportdienstleistern.
Die Unterscheidung ist zwischen Dienstleistungen und Warenlieferung. Zur Verwirrung trägt auch bei, dass GB und EU immer aus deren Sicht schreiben.

Für den Handel u. Warenverkehr seh ich das so (korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege):
  1. Wenn man Ware an Endkunden B2C nach Großbritannien liefert, ist man Exporteuer mit Deutscher EORI. Man ist aber nicht der Importeur in GB.
  2. Das Unternehmen im B2B das waren aus der EU nach UK bestellt ist dort Importeur und benötigt für den Import die GB EORI. Als Versender muss man dann seine DE EORI angeben und für den Empfänger dessen GB EORI (könnte man ja über ein eigenes Feld bei Kunden umsetzen und in den Versandart Einstellungen im Feld dann abgreifen).
So entnehme ich es auch dem 2. Link von @titaps
Soweit glaube ich richtig, ich komme das aus einer anderen Perspektive und sehe das an dieser Stelle zugegeben primär aus der Amazon FBA Brille.
Hier tritt man bei Einlagerung in ein UK FBA Lager als Exporteur aus der EU (EU EORI) und Importeur nach GB (GB EORI) auf. Auch potentiell weitere Lieferungen aus dem GB Lager heraus dürften dann eigentlich die GB EORI brauchen.
Für den normalen Versand ohne Lagerung in GB denke ich hast Du Recht, da dürfte eine normale EU EORI genügen.

Was ich mich an dieser Stelle frage ist, ob Amazon nicht tatsächlich auch Lager in NI hat und man dann widerum bei Lieferung an und aus diesem Lager ... Okay. Ich gebe auf und warte jetzt einfach mal 4 Wochen bis wir wieder Lieferungen an das GB Lager machen. Da steigt ja echt keine Sau mehr durch.

Für den normalen Versand nach GB sollte erstmal der einfach Ablauf mit EU EORI etc genügen.

Wobei, wenn ich mir @Frank_KK 's Einwurf anschaue ... ich meine, ernsthaft. Was soll der Scheiss. Sie hätte noch Mondphasen und Tidenstände in die Zollabwicklung einbeziehen können, das hätts auch nicht mehr wirklich komplizierter gemacht.
 

ChristianZ

Aktives Mitglied
8. März 2017
15
4
3. Marktplätze
Die Marktplätze wurden von der britischen Regierung verpflichtet, Lieferungen nach GB selbst zu versteuern. (Quelle u.a. Händlerbund):
  • Bis zum Warenwert von 135 Pfund sind Online-Marktplätze dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer für die Einfuhr von Warensendungen direkt einzuziehen und an die Behörden abzuführen.
Deshalb muss man seine GB.xxx UStID beim Marktplatz auch hinterlegen um dort weiter verkaufen zu können (wenn ich das richtig gelesen habe). Dazu gab es z.B. von Ebay eine Mail mit folgendem Inhalt (Quelle auch):
  • Verkäufer müssen in Ihren Angeboten immer den Bruttopreis und den verwendeten Umsatzsteuersatz angeben. Wird kein Umsatzsteuersatz ausgewiesen, gehen wir davon aus, dass es sich bei Ihrem Preis um einen Nettopreis handelt. In diesem Fall werden wir den entsprechenden Umsatzsteuersatz auf den ausgewiesenen Preis addieren.
  • Ab dem 1. Januar 2021 beginnt eBay mit der Erhebung und Überweisung der Mehrwertsteuer für UK-Importe auf alle Sendungen mit einem Wert von bis zu £ 135. Für kleine Sendungen bis zu 15 GBP gibt es keine Mehrwertsteuerbefreiung mehr
  • In Fällen, in denen der Verkäufer ein Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs ist und sich die Waren bereits in Großbritannien befinden, erhebt eBay die Mehrwertsteuer für Waren, die an Verbraucher innerhalb des Vereinigten Königreichs verkauft werden, unabhängig von deren Wert.
  • Verkäufer sollten so bald wie möglich mit der Auflistung der geltenden Mehrwertsteuersätze für alle bestehenden und neuen Angebote beginnen.
  • Ab dem 1. März 2021 ist es bei eBay obligatorisch, den Mehrwertsteuersatz auf allen Websites in Großbritannien und der EU hinzuzufügen, wenn Artikel aufgelistet werden.
Wie die Daten dann in die Wawi kommen wenn ein Dritter die Steuer bezahlt und wie man sie differenzieren kann oder wie sie differenziert wird, damit diese nicht in der eigenen Steuermeldung doppelt sind ist für mich ein der noch ganz offenen Fragen? Vor allem wie Sie in einer Rechnung ausgewiesen werden die ja mit Lieferung erstellt wird??? Habe dazu bisher leider weder Antworten gefunden noch erhalten.

Danke auch von mir für den ausführlichen Beitrag.

Zum zitierten Bereich:
Ich habe heute mit Ebay gesprochen und tatsächlich Hilfe bekommen. Es ist so, dass dieses Modell bereits für Norwegen umgesetzt wurde. Auch wenn Ebay es nicht ganz sauber gelöst hat, versuche ich es mal zusammenzufassen.

Dem Kunden aus meinem Beispiel Norwegen wird auf den Preis der deutschen Plattforum noch der Mwst. Satz von 25% addiert, die er dann auch mitbezahlt. Nun geht Ebay hin und zieht diesen Betrag direkt wieder ab und leitet ihn nach Norwegen weiter. Die Bestellung kommt dann mit 0% Mwst. und mit dem Bruttobetrag (was wahrscheinlich falsch ist, da es eigentlich der Netto-Betrag sein müsste) der deutschen Plattform rein. In meinem Beispiel hat der Kunde einen Artikel für 39,90 € plus 9,99 € Versand gekauft. Ihm wurden dann 12,48 € Steuern aufgeschlagen. Die Paypal-Zahlung zu diesem Kauf war dann direkt über 49,89 €. Zusätzlich enthielt die Lieferadresse einen Zusatz:
VOEC NO: 12345678 Code: Paid

Laut Ebay sorgt dieser Code dafür, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht noch einmal eingezogen, wenn man DDP wählt.

In obigem Beispiel (ein 5% Mwst. Artikel) hätte meiner Meinung nach die deutsche Mwst. eigentlich vorher abzogen werden müssen, bevor die norwegische addiert wird, aber da war der Mitarbeiter sich auch nicht ganz sicher.

Keine Gewähr auf Richtigkeit, aber das habe ich heute so von Ebay erfahren.
 

JohnFrea

Sehr aktives Mitglied
21. September 2017
716
212
Wieso dem Kunden die deutsche USt nicht vorher abgezogen werden soll, ist mir unklar. Schließlich hinterlegen wir doch den USt Satz in den eBay Angeboten...zumindest wenn man es in den Angebote richtig eingestellt hat.
 

derjoe

Gut bekanntes Mitglied
4. Januar 2007
520
17
Hamburg
Zum Beispiel Norwegen: Es war mir bisher nicht möglich, über JTL- Shipping ein richtiges Label für Versand nach Norwegen zu erstellen. Die VOEC NO: 12345678 steht im Adresszusatz, wo sie nicht hingehört. Das ist die Absender-Referenz und gehört im GKP ganz unten in das Feld Kennnummer des Empfängers für Zollzwecke
sendungsbegleitendeangaben.jpg
Ich habe dazu im GKP eine extra Absenderadresse erstellt, die ich bei JTL-ShippingLabels unter Absenderreferenz auswählen kann. Trotzdem wird beim Erstellen des Labels dieses Feld nicht gefüllt.
Wir hatten leider mehrere Kunden, die dann die Umsatzsteuer doppelt bezahlen mussten.
 

ROGUE

Sehr aktives Mitglied
11. September 2013
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Cool, Danke!

Warum kombinierst Du den Workflow "Irland zurückhalten" nicht gleich mit der Aktion "MwSt ändern, von 0 % auf 19%, brutto Preise erhalten"? Das ist zwar eigentlich für die MwSt Rückänderung gedacht, würde aber hier genau machen, was nötig ist.

Viel Grüße

John
Diese FrageInteressiert mich auch. Das war auch mein Gedanke, warum man es nicht mit Workflow auf die deutsche Mwst gleich ändern lässt. @Manuel Pietzsch
 

ROGUE

Sehr aktives Mitglied
11. September 2013
425
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Zuallererst: Danke an @Manuel Pietzsch und @oliverthoma für die vielen extrem hilfreichen Informationen.

Wir haben mehrere Projekte. Eines der Projekte ist bereits in GB steuerlich registriert. Die anderen nicht, bisher kein Problem mit der Lieferschwelle und kein PANEU.
wir sind auch über der Lieferschwelle in GB und zahlen britische Steuer. So wie ich es verstanden habe, muss dann in der Rechnung 0% Mwst stehen und nicht mehr 20% bei den Bestellungen welche über Amazon und eBay (bis 135 Pfund ab 135 Pfund muss 20% stehen) abgewickelt werden, aber wenn die Verkäufer über eigenen Shop laufen, dann muss immer 20% stehen.
Oder verstehe ich das alles falsch?
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
wir sind auch über der Lieferschwelle in GB und zahlen britische Steuer. So wie ich es verstanden habe, muss dann in der Rechnung 0% Mwst stehen und nicht mehr 20% bei den Bestellungen welche über Amazon und eBay (bis 135 Pfund ab 135 Pfund muss 20% stehen) abgewickelt werden, aber wenn die Verkäufer über eigenen Shop laufen, dann muss immer 20% stehen.
Oder verstehe ich das alles falsch?
Ich verstehe das anders: MwSt 20% muss rein, Kunde führt die ja auch ab, aber die MwSt muss nicht separat ans britische Finanzamt abgeführt werden.
Das wird noch ein Tohuwabohu. Da glüht am Montag nochmal das Telefon bei unserem Steuerberater.
 
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