Frage an JTL @
Manuel Pietzsch - wie ist der aktuelle Stand im Fall Brexit? Bei eBay und Amazon Bestellungen werden die Aufträge unterschiedlich erstellt: Amazon-Aufträge mit BRUTTO (z.B. 22 GBP = Verkaufspreis 22 GBP) und eBay-Aufträge mit NETTO (z.B. 20 GBP = Verkaufspreis 22 GBP abzüglich von eBay abgeführte Steuer 2 GBP). Eines von beiden ist definitiv falsch! Wird es hier seitens JTL eine Anpassung/Gleichstellung geben oder müssen wir die Beträge selbst umrechnen? Wäre per Workflow möglich, aber wir müssen wissen, ob das Verhalten der Wawi wie bisher gleich bleibt oder angepasst wird.
Ich hätte da jetzt nach über 6 Wochen auch gerne die richtigen Lösungen. Der Abschluss Januar steht an und irgendwie sehe ich kein Vorankommen. Vor allem auch die völlig unterschiedlichen Aussagen hier, ob Amazon oder Ebay Aufträge richtig sein sollen wie sie gerade in die
Wawi kommen.
Für mich stellt es sich aber sehr einfach dar und es wäre ja ein Traum, wenn ich Wiederspruch bekomme.
Die USt Pflicht besteht in England immer.
Sie wird nur bis 135 Pfund Warennettowert am POS (Point of Sale) erhoben (also bei denMarktplätzen). Beim Verkauf über den eigenen
Shop spielen die 135 Pfund Schwelle überhaupt keine Rolle. Steuerrechtlich wohlgemerkt. Zollrechtlich kann sie sehr wohl eine Rolle spielen. (Zitat: Auf Lieferungen mit einem Warensendungswert über GBP 135 entsteht neben ggfs. Zoll auch britische EUSt. Die EUSt kann erst nachgelagert im Wege des „deferred accounting“ erhoben werden.)
Ein Auftrag über 90 Pfund netto muss immer gleich aussehen und sein, egal über welchen Shop oder Marktplatz er verkauft wird.
90 Pfund Warenwert (Netto)
10 Pfund Versand (Netto)
20 Pfund USt
120 Pfund Bruttobertrag
Dabei ist es für Auftrag und Rechnung und CN23 völlig gleichgültig, wer die USt einbehält und abführt. Als Verkäufer muss sie immer so aussehen!
Amazon ist richtig (was den Auftrag angeht) aber ein Problem mit den VCS Rechnungen.
- Brutto Rechnungen (bis 135 Pfund Nettowarenwert) mit 20 % USt Zahlbetrag 1/1 gleich Rechnungsbetrag
- ab 135 Pfund wird die Rechnung mit 20 % USTt selbst erstellt
Ebay ist komplett falsch wie die Aufträge reinkommen und stellen das größere Problem dar.
- Der Auftrag ist im Brutto in der Verkaufsübersicht aber der Nettobetrag wird beim Anlegen des Auftrags in der Wawi auf Brutto gesetzt. Das ergibt dann eine böse Differenz und ist komplett falsch
- Damit ist auch jede Proforma Rechnung und CN 23 die daraus generiert werden FALSCH!
- Die Zahlung wird wird Nettobetrag des Auftrages gesetzt (der in der Wawi aber Brutto und damit ausgeglichen ist) Das ist aber der Fehler!!!!! Der Kunde kauft Waren im Wert von 120 Pfund Brutto und zahlt 120 Pfund an Ebay
- Ebay übermittelt Auftrag an die Wawi und da stehen dann die 100 Pfund Netto im Brutto (= gleich Wawi 80 Pfund Netto) Zahlung = 100 Pfund
- Der Auftrag und die Rechnung die gestellt werden müssen, müssen aber immer noch eine Höhe von 100 Netto und 120 Brutto ausweisen damit er richtig wird. Die 20 Pfund Differenz müssen über eine Ausgleich Zahlung gesetzt werden mit der die Buchhaltung später klarkommt.
Hier mal mein Gedankengang, der sich die letzten 6 Wochen nicht groß verändert hat und bisher konnte mir da noch keiner sagen, das oder was daran falsch sein soll:
Es ist doch völlig egal wo etwas verkauft wird. Es ist immer USt pflichtig. Also gibt es immer Brutto und Netto und Brutto ist immer der Betrag den der Kunde zahlt. An den Shop, an Amazon oder an Ebay.
Es ändert sich dabei durch diese POS Regelung nur, wer bis zu 135 Pfund die USt abführt. Nicht mehr und nicht weniger.
Also muss jeder Bruttobertrag auch so in der Wawi sein und auch jeder Nettobetrag!
Differenzen wie bei Ebay bei der Zahlung muss man durch eine Ausgleichzahlung die man setzt ausgleichen. Ich hab dazu ne Zahlungsart, die dazu im
DATEV gemappt ist und verrechnet wird.
Hallo JTL - Hallo @Manuel Pietzsch
Wir brauchen jetzt in Kurzform dringend 2 Sachen im Updates und zwar lieber gestern als morgen:
AMAZON:
- Alle Rechnungen die Amazon für den Versand aus GB gestellt hat, müssen jetzt rückwirkend in die Wawi.
- Wenn dort bereits eine Rechnung für diesen Auftrag existiert, muss für diese eine Gutschrift erstellt werden. Damit korrigiert es sich auch bei AMAZON, das dort in diesem Fall 2 Rechnungen existieren, da die Gutschriften auch automatisch übertragen werden.
- Ich glaube nicht, dass man dazu die VCS Logik komplett auf den Kopf stellen muss wie ich es schon gehört habe und damit ein riesen Fass zum anbohren. Das kann doch bestimmt auch eine Subroutine oder parallele Routine sein, oder?
EBAY:
Alle Ebay GB Aufträge ohne Nordirland
müssen richtig an die Wawi übergeben werden. (Siehe oben)
Wenn das kurzfristig zu umfangreich in der Entwicklung ist, dann
stellt bitte einen Workflow bereit, der diese Aufträge korrigiert und den man bis zu einer Lösung "mitlaufen" lässt. Dieser sollte die falsch an Brutto übergebenen Werte in Netto übertragen und neu berechnen lassen. Außerdem sollte er die Teilzahlung der UST zum Auftrag setzen, damit dieser nicht als "teilbezahlt" in der Wawi bleibt und die Werte fehlen.
Es gibt für nen
Workflow einen tollen Auslöser, da Ebay in alle Lieferadressen / AZusatz, bei denen sie die USt abführen, folgendes schreibt: GB 365 6085 76 Code
aid
Das ist doch pragmatisch und machbar ohne das man verzweifelt.
Zusatzinfo Beträge in CN23: Diese werden seit Wawi 1.5.38 wohl endlich richtig umgerechnet übergeben:
https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-31450
Zusatzinfo Nordirland, das man aber der Wawi 1.5.39 als Land anlegen kann: Nordirland hat eine Schwelle von 70.000 Pfund und Nordirland ISO XI wird an die Logistiker über
Shipping korrekt als GB übergeben. also steuerlich XI - beim Versand GB.
Nachtrag Korrektur zu EORI BG
Unsere Berater haben sich korrigiert. Wir brauchen nun doch die britische EORI als Versender. Ich habe das vorher in anderen Beträgen nach dem damaligen Kenntnisstand und Quellenlage falsch dargestellt. Damit wird die EORI, die im Versand verwendet wird auftragsabhängig (Lieferland).
Grüße Oliver
PS: Am Rande auch einen Dank an die JTL Supporter, die aus der dritten Reihe versuchen was sie können um die Probleme klein zu halten.