Neu Brexit und JTL-Wawi: Das solltest du wissen

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
Nicht vergessen, die BT... Postleitzahlen (Nordirland) sind mit 7 bzw. 19% abzurechnen, die gehören bei der Umsatzsteuer weiterhin zur EU.
Wie ich sehe, führen eBay und Amazon auch bei Nordirland die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt ab.
Bei eBay mit Lieferung nach Nordirland steht "MwSt. (von eBay eingezogen)", bei Amazon "Verantwortliche Partei für Steuererhebung: Amazon Services Europe S.a.r.L."
 

ROGUE

Sehr aktives Mitglied
11. September 2013
425
52
Gegen was möchtest du Widerspruch einlegen? Wie hast du die Sendungen deklariert und was steht in deinem Vertrag/Preisliste?

UPS nimmt 5 Euro für das Brexit-Handling als Aufpreis zum normalen Versandpreis. Bei einer Retoure sind es auch 5 Euro zusätzlich.

70 Euro für die Verzollung klingt nach einer Sendung mit über 135 Pfund Warenwert, wenn ihr DDP versendet und damit die anfallenden Gebühren für Zoll (min. 2,5% sofern die Ware nicht EU-Ursprung hat) , Einfuhrumsatzsteuer (20%), Auslagepauschale (ca. 11 Euro), Rückverrechnung der Gebühren (ca. 21 Euro) und zusätzlich natürlich Brexit Pauschale (5 Euro) übernehmt, kommt man schnell auf 70 Euro. Einfach mal bei eurem Ansprechpartner anfragen ob sich das anders lösen lässt oder halt den Empfänger zahlen lassen (bei Amazon-Verkäufen nicht gestattet).
Ich habe mich ungünstig ausgedrückt. Ich meinte die Retouren von Kunden. Kunden deklarieren es falsch und dann wird es automatisch verzollt. Wenn es um eine Retoure handelt, dann müssen wir ja nichts zahlen. Da gib es so ein Vordruck. Aber wenn der Kunde falsche zahlen einträgt, dann wird es automatisch verzollt. Beispielfall: Warenwert war 50 Pfund, der idiotische Kunde hat erstmal irgendwie geschafft unfrei zu versenden, dann haben wir die Annahme verweigert. Danach schickt der Kunde die Ware erneut an uns und schreibt 154€ Pfund in der Zollinhaltserklärung. UPS verzollt das ganze und wir bekommen eine fette Rechnung in Höhe von 69 €. Das widersprechen wir natürlich und zeigen dem Zoll die ursprüngliche Rechnung und füllen so ein Zollformular wo steht, dass es sich um eine Retoure handelt.

Dann noch weitere Kundenrücksendungen: Kunden senden Ware zurück und bei uns in DE landen die Pakete bei GLS. GLS macht die ganze Abwicklung und berechnet selbstverständlich die Bearbeitungsgebühren dafür.

Wir haben schon die Preise für GB extrem angehoben aber bnei so vielen Problemen bringt es nicht viel. Jeder muss natürlich für sich selbst entscheiden. Wir verkaufen noch weiter, aber die Geduld ist bald zu Ende. Eins kann ich sagen 2021 wird ein sehr schweres Jahr für britische Kunden sein.
 

Kim F.

Aktives Mitglied
2. Januar 2021
37
8
Magdeburg
Ich habe mich ungünstig ausgedrückt. Ich meinte die Retouren von Kunden. Kunden deklarieren es falsch und dann wird es automatisch verzollt. Wenn es um eine Retoure handelt, dann müssen wir ja nichts zahlen. Da gib es so ein Vordruck. Aber wenn der Kunde falsche zahlen einträgt, dann wird es automatisch verzollt. Beispielfall: Warenwert war 50 Pfund, der idiotische Kunde hat erstmal irgendwie geschafft unfrei zu versenden, dann haben wir die Annahme verweigert. Danach schickt der Kunde die Ware erneut an uns und schreibt 154€ Pfund in der Zollinhaltserklärung. UPS verzollt das ganze und wir bekommen eine fette Rechnung in Höhe von 69 €. Das widersprechen wir natürlich und zeigen dem Zoll die ursprüngliche Rechnung und füllen so ein Zollformular wo steht, dass es sich um eine Retoure handelt.

Dann noch weitere Kundenrücksendungen: Kunden senden Ware zurück und bei uns in DE landen die Pakete bei GLS. GLS macht die ganze Abwicklung und berechnet selbstverständlich die Bearbeitungsgebühren dafür.

Wir haben schon die Preise für GB extrem angehoben aber bnei so vielen Problemen bringt es nicht viel. Jeder muss natürlich für sich selbst entscheiden. Wir verkaufen noch weiter, aber die Geduld ist bald zu Ende. Eins kann ich sagen 2021 wird ein sehr schweres Jahr für britische Kunden sein.
Dann bleibt dir eigentlich nur eine Firma, die die Rücksendungen vor Ort annimmt und dir weiterleitet. Gibt bei Amazon ne Seite mit Servicepartnern, dort sind auch Firmen für Rücksendeadressen in mehreren Ländern dabei.
 

Kim F.

Aktives Mitglied
2. Januar 2021
37
8
Magdeburg
Wie ich sehe, führen eBay und Amazon auch bei Nordirland die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt ab.
Bei eBay mit Lieferung nach Nordirland steht "MwSt. (von eBay eingezogen)", bei Amazon "Verantwortliche Partei für Steuererhebung: Amazon Services Europe S.a.r.L."
Wirklich? Hab mir die letzten 5 Bestellung aus Nordirland angesehen und die Steuern wurden dort nicht eingezogen 🤔
Bildschirmfoto 2021-02-09 um 12.35.53.png
Bei anderen Adressen läuft es:
Bildschirmfoto 2021-02-09 um 12.36.23.png
 

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
Wirklich? Hab mir die letzten 5 Bestellung aus Nordirland angesehen und die Steuern wurden dort nicht eingezogen 🤔
Den Anhang 57865 betrachten
Bei anderen Adressen läuft es:
Den Anhang 57868 betrachten
Hast recht. Ich sehe gerade, dass Amazon es nur bei FBA-Bestellungen nach Irland macht. Bei Verkäuferversand muss man die Rechnung doch selbst erstellen. eBay zieht die Steuer aber auch bei Verkäuferversand ab. eBay.JPG
 

Spielgeist

Aktives Mitglied
20. September 2006
90
2
Fürth
Ich habe folgende Fragen und hoffe jemand kann helfen: Wir nutzen Jera JTL2Datev. Wir verkaufen auf Amazon und Ebay. Seit kurzem führen die Marktplätze bei Lieferung in gewisse Länder Steuern ab. Wo kann ich eine Bericht über die Aufschlüsselung und die Höhe der monatlich abgeführten Stuern durch Ebay und Amazon sehen? Wie wird das steuerlich korrekt in der Wawi und dann auch in JTL2Datev abgebildet. Scheinbar erstellt Amazon auch Rechnungen in unserem Namen bei best. Lieferungen. Scheinbar werden diese Aufträge aber dann doppelt mit einer Rechnung versehen., da bei uns ein Workflow für jede versandte Bestellung eine Rechnung erstellt. VCS wollen wir eigentlich nicht mehr, da Amazon in vielen Fällen bezgl. der USTID von Kunden Rechungen mehrwertsteuerfrei austellt, obwohl die USTID´s nicht stimmig sind bzw. keine Berechtigung zu Mehrwertsteuerfreien Rechungen haben.
 

Blochi

Aktives Mitglied
15. Januar 2018
7
0
hat inzwischen einer eine Lösung gefunden wie die Transaktionen über Amazon UK nach Großbritannien nicht mit den Bruttowerten, sondern Netto in die Wawi kommen? Bei eBay klappt es ja bereits.
 

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
Frage an JTL @Manuel Pietzsch - wie ist der aktuelle Stand im Fall Brexit? Bei eBay und Amazon Bestellungen werden die Aufträge unterschiedlich erstellt: Amazon-Aufträge mit BRUTTO (z.B. 22 GBP = Verkaufspreis 22 GBP) und eBay-Aufträge mit NETTO (z.B. 20 GBP = Verkaufspreis 22 GBP abzüglich von eBay abgeführte Steuer 2 GBP). Eines von beiden ist definitiv falsch! Wird es hier seitens JTL eine Anpassung/Gleichstellung geben oder müssen wir die Beträge selbst umrechnen? Wäre per Workflow möglich, aber wir müssen wissen, ob das Verhalten der Wawi wie bisher gleich bleibt oder angepasst wird.
 

Bushwacker

Aktives Mitglied
23. Oktober 2020
7
0
Guten Morgen in die Runde.

Gibt es eine Anleitung wie der DPD Versand in der Wawi für England konfiguriert werden? Ich warte seit Tagen auf eine Antwort von DPD. Bisher ohne Erfolg.

Ich bedanke mich im Voraus.
 

oliverthoma

Offizieller Servicepartner
SPBanner
3. Mai 2019
92
93
Ulm
Frage an JTL @Manuel Pietzsch - wie ist der aktuelle Stand im Fall Brexit? Bei eBay und Amazon Bestellungen werden die Aufträge unterschiedlich erstellt: Amazon-Aufträge mit BRUTTO (z.B. 22 GBP = Verkaufspreis 22 GBP) und eBay-Aufträge mit NETTO (z.B. 20 GBP = Verkaufspreis 22 GBP abzüglich von eBay abgeführte Steuer 2 GBP). Eines von beiden ist definitiv falsch! Wird es hier seitens JTL eine Anpassung/Gleichstellung geben oder müssen wir die Beträge selbst umrechnen? Wäre per Workflow möglich, aber wir müssen wissen, ob das Verhalten der Wawi wie bisher gleich bleibt oder angepasst wird.

Ich hätte da jetzt nach über 6 Wochen auch gerne die richtigen Lösungen. Der Abschluss Januar steht an und irgendwie sehe ich kein Vorankommen. Vor allem auch die völlig unterschiedlichen Aussagen hier, ob Amazon oder Ebay Aufträge richtig sein sollen wie sie gerade in die Wawi kommen.

Für mich stellt es sich aber sehr einfach dar und es wäre ja ein Traum, wenn ich Wiederspruch bekomme.

Die USt Pflicht besteht in England immer.
Sie wird nur bis 135 Pfund Warennettowert am POS (Point of Sale) erhoben (also bei denMarktplätzen). Beim Verkauf über den eigenen Shop spielen die 135 Pfund Schwelle überhaupt keine Rolle. Steuerrechtlich wohlgemerkt. Zollrechtlich kann sie sehr wohl eine Rolle spielen. (Zitat: Auf Lieferungen mit einem Warensendungswert über GBP 135 entsteht neben ggfs. Zoll auch britische EUSt. Die EUSt kann erst nachgelagert im Wege des „deferred accounting“ erhoben werden.)

Ein Auftrag über 90 Pfund netto muss immer gleich aussehen und sein, egal über welchen Shop oder Marktplatz er verkauft wird.
90 Pfund Warenwert (Netto)
10 Pfund Versand (Netto)
20 Pfund USt
120 Pfund Bruttobertrag
Dabei ist es für Auftrag und Rechnung und CN23 völlig gleichgültig, wer die USt einbehält und abführt. Als Verkäufer muss sie immer so aussehen!

Amazon ist richtig (was den Auftrag angeht) aber ein Problem mit den VCS Rechnungen.
  1. Brutto Rechnungen (bis 135 Pfund Nettowarenwert) mit 20 % USt Zahlbetrag 1/1 gleich Rechnungsbetrag
  2. ab 135 Pfund wird die Rechnung mit 20 % USTt selbst erstellt
Ebay ist komplett falsch wie die Aufträge reinkommen und stellen das größere Problem dar.
  1. Der Auftrag ist im Brutto in der Verkaufsübersicht aber der Nettobetrag wird beim Anlegen des Auftrags in der Wawi auf Brutto gesetzt. Das ergibt dann eine böse Differenz und ist komplett falsch
  2. Damit ist auch jede Proforma Rechnung und CN 23 die daraus generiert werden FALSCH!
  3. Die Zahlung wird wird Nettobetrag des Auftrages gesetzt (der in der Wawi aber Brutto und damit ausgeglichen ist) Das ist aber der Fehler!!!!! Der Kunde kauft Waren im Wert von 120 Pfund Brutto und zahlt 120 Pfund an Ebay
  4. Ebay übermittelt Auftrag an die Wawi und da stehen dann die 100 Pfund Netto im Brutto (= gleich Wawi 80 Pfund Netto) Zahlung = 100 Pfund
  5. Der Auftrag und die Rechnung die gestellt werden müssen, müssen aber immer noch eine Höhe von 100 Netto und 120 Brutto ausweisen damit er richtig wird. Die 20 Pfund Differenz müssen über eine Ausgleich Zahlung gesetzt werden mit der die Buchhaltung später klarkommt.
Hier mal mein Gedankengang, der sich die letzten 6 Wochen nicht groß verändert hat und bisher konnte mir da noch keiner sagen, das oder was daran falsch sein soll:

Es ist doch völlig egal wo etwas verkauft wird. Es ist immer USt pflichtig. Also gibt es immer Brutto und Netto und Brutto ist immer der Betrag den der Kunde zahlt. An den Shop, an Amazon oder an Ebay.
Es ändert sich dabei durch diese POS Regelung nur, wer bis zu 135 Pfund die USt abführt. Nicht mehr und nicht weniger.
Also muss jeder Bruttobertrag auch so in der Wawi sein und auch jeder Nettobetrag!
Differenzen wie bei Ebay bei der Zahlung muss man durch eine Ausgleichzahlung die man setzt ausgleichen. Ich hab dazu ne Zahlungsart, die dazu im DATEV gemappt ist und verrechnet wird.

Hallo JTL - Hallo @Manuel Pietzsch
Wir brauchen jetzt in Kurzform dringend 2 Sachen im Updates und zwar lieber gestern als morgen:

AMAZON:
  1. Alle Rechnungen die Amazon für den Versand aus GB gestellt hat, müssen jetzt rückwirkend in die Wawi.
  2. Wenn dort bereits eine Rechnung für diesen Auftrag existiert, muss für diese eine Gutschrift erstellt werden. Damit korrigiert es sich auch bei AMAZON, das dort in diesem Fall 2 Rechnungen existieren, da die Gutschriften auch automatisch übertragen werden.
  3. Ich glaube nicht, dass man dazu die VCS Logik komplett auf den Kopf stellen muss wie ich es schon gehört habe und damit ein riesen Fass zum anbohren. Das kann doch bestimmt auch eine Subroutine oder parallele Routine sein, oder?
EBAY:
Alle Ebay GB Aufträge ohne Nordirland müssen richtig an die Wawi übergeben werden. (Siehe oben)
Wenn das kurzfristig zu umfangreich in der Entwicklung ist, dann stellt bitte einen Workflow bereit, der diese Aufträge korrigiert und den man bis zu einer Lösung "mitlaufen" lässt. Dieser sollte die falsch an Brutto übergebenen Werte in Netto übertragen und neu berechnen lassen. Außerdem sollte er die Teilzahlung der UST zum Auftrag setzen, damit dieser nicht als "teilbezahlt" in der Wawi bleibt und die Werte fehlen.
Es gibt für nen Workflow einen tollen Auslöser, da Ebay in alle Lieferadressen / AZusatz, bei denen sie die USt abführen, folgendes schreibt: GB 365 6085 76 Code:paid

Das ist doch pragmatisch und machbar ohne das man verzweifelt.

Zusatzinfo Beträge in CN23: Diese werden seit Wawi 1.5.38 wohl endlich richtig umgerechnet übergeben: https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-31450
Zusatzinfo Nordirland, das man aber der Wawi 1.5.39 als Land anlegen kann: Nordirland hat eine Schwelle von 70.000 Pfund und Nordirland ISO XI wird an die Logistiker über Shipping korrekt als GB übergeben. also steuerlich XI - beim Versand GB.

Nachtrag Korrektur zu EORI BG

Unsere Berater haben sich korrigiert. Wir brauchen nun doch die britische EORI als Versender. Ich habe das vorher in anderen Beträgen nach dem damaligen Kenntnisstand und Quellenlage falsch dargestellt. Damit wird die EORI, die im Versand verwendet wird auftragsabhängig (Lieferland).

Grüße Oliver

PS: Am Rande auch einen Dank an die JTL Supporter, die aus der dritten Reihe versuchen was sie können um die Probleme klein zu halten.
 
Zuletzt bearbeitet:

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
EBAY:
Alle Ebay GB Aufträge ohne Nordirland müssen richtig an die Wawi übergeben werden. (Siehe oben)

eBay zieht auch bei Nordirland die Steuer ein (JTL Aufträge auch mit GB 365 6085 76 Code paid). Die wollen es aber auch nicht richtig stellen.
Amazon macht es bei Nordirland richtig und erstellt bei solchen Bestellungen (außer es ist FBA) keine Rechnungen und zieht keine Steuer ein.

Und übrigens, eBay erstellt auch Steuerrechnungen an Kunden, wenn eBay für die GB Steuerzahlung verantwortlich ist. Der Support hat mir so eine Rechnung eben mal gesendet (da steht auch die eBay UStID GB 365 6085 76 drin). Sieht genau so aus wie bei Amazon.
 

intrinsicforce

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2015
497
37
Und übrigens, eBay erstellt auch Steuerrechnungen an Kunden, wenn eBay für die GB Steuerzahlung verantwortlich ist.

Dann sollte imho auch der Netto-Betrag als Brutto in der Wawi ankommen - also so wie es jetzt ist.

eBay führt ja auch schon seit 2019 Steuern ab in die USA, Australien, Norwegen etc.. und in der Wawi landete schon immer der Netto-Betrag ohne die Steuer. Soweit ich weiß hat sich seit jeher auch noch keiner darüber beschwert. Also zumindest über das Wawi-Verhalten. Bei PayPal-Transaktionen mit Fremdwährung sind bei solchen Geschichten natürlich der buchhalterische Horror - JTL2Datev kriegt's auch seit Jahren nicht auf die Reihe das korrekt umzurechnen und ignoriert das Problem einfach. Hoffe mal dass das mit eBay managed payments besser wird!
 

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
Dann sollte imho auch der Netto-Betrag als Brutto in der Wawi ankommen - also so wie es jetzt ist.

eBay führt ja auch schon seit 2019 Steuern ab in die USA, Australien, Norwegen etc.. und in der Wawi landete schon immer der Netto-Betrag ohne die Steuer. Soweit ich weiß hat sich seit jeher auch noch keiner darüber beschwert. Also zumindest über das Wawi-Verhalten. Bei PayPal-Transaktionen mit Fremdwährung sind bei solchen Geschichten natürlich der buchhalterische Horror - JTL2Datev kriegt's auch seit Jahren nicht auf die Reihe das korrekt umzurechnen und ignoriert das Problem einfach. Hoffe mal dass das mit eBay managed payments besser wird!
Bei Amazon.com zieht Amazon auch eine Steuer ein. In der Wawi werden solche Aufträge mit dem Nettobetrag (Kaufbetrag abzüglich von Amazon.com eingezogene Steuer) erstellt. Wenn man der Logik folgt, dann ist es falsch, wenn JTL die Amazon EU (.de, .co.uk, ...) Aufträge bei eingezogener Steuer mit dem Bruttobetrag erstellt.
 

oliverthoma

Offizieller Servicepartner
SPBanner
3. Mai 2019
92
93
Ulm
Dann sollte imho auch der Netto-Betrag als Brutto in der Wawi ankommen - also so wie es jetzt ist.

eBay führt ja auch schon seit 2019 Steuern ab in die USA, Australien, Norwegen etc.. und in der Wawi landete schon immer der Netto-Betrag ohne die Steuer. Soweit ich weiß hat sich seit jeher auch noch keiner darüber beschwert. Also zumindest über das Wawi-Verhalten. Bei PayPal-Transaktionen mit Fremdwährung sind bei solchen Geschichten natürlich der buchhalterische Horror - JTL2Datev kriegt's auch seit Jahren nicht auf die Reihe das korrekt umzurechnen und ignoriert das Problem einfach. Hoffe mal dass das mit eBay managed payments besser wird!
Wenn Ihr das so machen wollt, dann gibt es für euch ab Wawi 1.5.37 die Lösung das über Workflow die USt des Auftrages auf Pos Ebene auf 0% gesetzt werden kann. Dann ist es für euch ja richtig.

Für alle anderen die es aber anders richtig machen wollen, fehlt jede Lösung. Der Vergleich mit USA etc hinkt leider und ist Äpfel und Birnen.
Das sind Länder, die sich über die Marktplätze Umsatzsteuer holen und damit Mehreinnahmen generieren. In DE war das auch mal im Gespräch. In diesen Ländern hat der Händler aber keine USt oder Steuernummernpflicht. In GB schon und damit auch ein Recht zur Vorsteuer und das ist der gravierende Unterschied.

USA, Norwegen etc sind Drittländer und damit mit 0 % USt im Auftrag auch richtig. Die gezogene USt sind Kosten (wie Zölle die man vorab begleicht) die über die Abrechnung mit den Marktplätzen dann im Steuerbüro geltend gemacht wird, keine Steuer in dem Sinne (das DATEV Konto dafür hab ich jetzt nicht greifbar).

Die USt in GB sind richtige Steuern die man als diese geltend macht. Deshalb ist auch jede Rechnung als Händler mit den 20 % USt auszugeben, egal wie der Marktplatz das handhabt. Wer das nicht mag, brauch in die Länder ja nicht verkaufen. Das werden aber immer mehr, weil die ja auch verdienen wollen an der Globalisierung und damit Ihre Märkte etwas schützen wollen. Wenn wir uns jetzt schon so anstellen mit Definitionen, dann freue ich mich echt auf EUR-Lex

Schönes Wochenende
 
Zuletzt bearbeitet:

oliverthoma

Offizieller Servicepartner
SPBanner
3. Mai 2019
92
93
Ulm
eBay zieht auch bei Nordirland die Steuer ein (JTL Aufträge auch mit GB 365 6085 76 Code paid). Die wollen es aber auch nicht richtig stellen.
Amazon macht es bei Nordirland richtig und erstellt bei solchen Bestellungen (außer es ist FBA) keine Rechnungen und zieht keine Steuer ein.

Und übrigens, eBay erstellt auch Steuerrechnungen an Kunden, wenn eBay für die GB Steuerzahlung verantwortlich ist. Der Support hat mir so eine Rechnung eben mal gesendet (da steht auch die eBay UStID GB 365 6085 76 drin). Sieht genau so aus wie bei Amazon.
Bist Du Dir sicher, das das keine Lieferungen aus Lager UK sind?
Wenn, wäre das krass, weil doppelt abgerechnet und mit 19 % ja nochmal fällig.
:eek:
Da gehen sogar mir die Ideen aus, wenn dem so ist
 

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
Wenn Ihr das so machen wollt, dann gibt es für euch ab Wawi 1.5.37 die Lösung das über Workflow die USt des Auftrages auf Pos Ebene auf 0% gesetzt werden kann. Dann ist es für euch ja richtig.

Für alle anderen die es aber anders richtig machen wollen, fehlt jede Lösung. Der Vergleich mit USA etc hinkt leider und ist Äpfel und Birnen.
Das sind Länder, die sich über die Marktplätze Umsatzsteuer holen und damit Mehreinnahmen generieren. In DE war das auch mal im Gespräch. In diesen Ländern hat der Händler aber keine USt oder Steuernummernpflicht. In GB schon und damit auch ein Recht zur Vorsteuer und das ist der gravierende Unterschied.

USA, Norwegen etc sind Drittländer und damit mit 0 % USt im Auftrag auch richtig. Die gezogene USt sind Kosten (wie Zölle die man vorab begleicht) die über die Abrechnung mit den Marktplätzen dann im Steuerbüro geltend gemacht wird, keine Steuer in dem Sinne (das DATEV Konto dafür hab ich jetzt nicht greifbar).

Die USt in GB sind richtige Steuern die man als diese geltend macht. Deshalb ist auch jede Rechnung als Händler mit den 20 % USt auszugeben, egal wie der Marktplatz das handhabt. Wer das nicht mag, brauch in die Länder ja nicht verkaufen. Das werden aber immer mehr, weil die ja auch verdienen wollen an der Globalisierung und damit Ihre Märkte etwas schützen wollen. Wenn wir uns jetzt schon so anstellen mit Definitionen, dann freue ich mich echt auf EUR-Lex

Schönes Wochenende
Ich denke das ist nicht ganz richtig. Das was Amazon.com einbehält sind nicht irgendwelche Kosten, sondern richtige Steuer ( sales tax ), wird auch so ausgewiesen. Mit Zöllen hat das absolut nichts zu tun, da die Lieferung zwischen und und dem Käufer stattfindet.

Bestellungen, bei denen !Amazon die Steuer einzieht!, muss man nichts an GB Finanzamt melden und muss sich dabei auch nicht in GB registrieren. Amazon schreib hier auch, dass man keine Rechnung an den Kunden erstellen darf.
 

fashioncase

Sehr aktives Mitglied
6. Februar 2018
130
40
Bist Du Dir sicher, das das keine Lieferungen aus Lager UK sind?
Wenn, wäre das krass, weil doppelt abgerechnet und mit 19 % ja nochmal fällig.
:eek:
Da gehen sogar mir die Ideen aus, wenn dem so ist
Ja, definitiv. Ist unser Versand von Deutschland. Auch kein Fulfillment oder so. eBay will die falsch einnbehaltene Steuer auch nicht zurückerstatten. So zahlen wir dann doppelt
 

oliverthoma

Offizieller Servicepartner
SPBanner
3. Mai 2019
92
93
Ulm
Ja, definitiv. Ist unser Versand von Deutschland. Auch kein Fulfillment oder so. eBay will die falsch einbehaltene Steuer auch nicht zurückerstatten. So zahlen wir dann doppelt
Ich habe die auch gefunden und Ebay UK angeschrieben. Folgender Text in Englisch natürlich.
Die müssten alle Händler zu bomben mit den gleichen Forderungen. Der Support DE kann da anscheinend gar nix machen.

Text:
Hello

Sie führen bei Lieferungen von DE nach Nordirland die Umsatzsteuer für GB mit 20 ab und ziehen diese bei der Auszahlung an uns auch ab. Sie kennzeichnen diese im Adresszusatz auch mit: GB 365 6085 76 Code:paid

Das ist Falsch.

Nach allen Abkommen ist Nordirland, beginnend mit der Postleitzahl BT, mit 19 % von uns in Deutschland zu versteuern und zollfrei.

Ich habe aktuell dazu bei uns unter anderem folgende Fälle gefunden:
XX-xxxxx-xxxxx
XX-xxxxx-xxxxx

Diese sind falsch. Sie führen 20 % GB USt unrechtlich an GB ab und behalten diese von uns ein. Die Kennzeichnung für den Zoll im Adresszusatz ist falsch und wir sind trotz allem verpflichtet vom Nettobetrag noch einmal die 19% Deutsche Umsatzsteuer abzuführen. Das ist gegen das internationale Doppelbesteuerungsabkommen und widerspricht den Regularien zum Brexit, die Ihnen bekannt sein sollten.

Sie müssen, wie jeder andere Marktplatz und Logistiker auch, hier anhand der Postleitzahl, beginnend mit BT für Nordirland differenzieren.

Wir erwarten dazu zeitnah ihre positive Rückmeldung.

Hello

For deliveries from DE to Northern Ireland, you deduct the sales tax for GB with 20 and deduct this when you pay us. You also mark this in the additional address with: GB 365 6085 76 Code: Paid

That's wrong.

According to all agreements, Northern Ireland, starting with the postcode BT, is taxed at 19% in Germany and duty-free.

I have recently found the following cases, among others:
XX-xxxxx-xxxxx
XX-xxxxx-xxxxx

These are wrong. You illegally transfer 20% GB VAT to GB and keep it from us. The labeling for customs in the address supplement is wrong and we are still obliged to pay the 19% German sales tax from the net amount. This is against the international double taxation agreement and contradicts the Brexit regulations, which you should be aware of.

Like any other marketplace and logistician, you have to differentiate here on the basis of the zip code, starting with BT for Northern Ireland.

We expect your positive feedback soon.
 
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