Zu " eBay Aufträge von ebay.co.uk werden mit dem von eBay ausgewiesenen Ust. übernommen, falls der Marktplatz die USt. nicht abgeführt hat "
- Sicher, dass das korrekt ist? In diesem Fall müsste die
Wawi normalerweise führend sein und den Steuersatz über die Steuerverwaltung bestimmen? Oder ist damit einfach der Bruttobetrag gemeint?
- Was ist mit anderen ebay Marktplätzen wie z.B. eby.de, ebay.com, ebay.fr usw? Hier gelten die gleichen Regeln. Wird es eine Anpassung bei allen ebay Marktplätzen geben?
Eine Aufklärung wäre nett.