Neu Brexit und JTL-Wawi: Das solltest du wissen

Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
314
20
Worüber werden diese Verkäufe erzielt? Amazon UK hat meines Wissens eine Vereinbarung mit dem britischen Finanzamt und führt die Einfuhrumsatzsteuer, gleiche Höhe wie die britische Mehrwertsteuer also 20%, für Verkäufe auf der Handelsplattform Amazon ab. Alle anderen Plattformen weiß ich nicht ob sie einen Vereinbarung mit dem britischem FA haben. Verkaufst über deinen eigenen Shop, dann ist UK wie Rest of the world, bzw. Überschreiten Deine Verkäufe eine gewisse Jahressumme (keine Ahnung wo der Grenzwert ist), dann musst du das über den dt. Zoll abwickeln. (das war ja dann der Grund warum die EU NAtionen das OSS Verfahren installiert haben).
Aber nocheinmal die 135 GBP Grenze gilt nur für Handelsplattformen, die eine Vereinbarung mit dem britische FA haben. Meines Wissen betrifft dies nur Verkäufe über Amazon (kann sich aber auch schon erweitert haben, Keine Ahnung)
Verkäufe über andere Shops egal in welcher Höhe sind ganz normal abzuwickeln, wie mit einem nicht EU Mitgliedsstaat (Achtung Ausnahme Nordirland, die sind wiederum zu behandeln als wäre UK noch in der EU, die musst Du per Workflow rausfiltern über PLZ Bereich.
Zahlst du IHK Beitrag? dann lass dich da mal beraten, die haben etwas mehr Ahnung als die meisten STBs, ist aber auch schon schwierig, weil sich laufend was ändert. Mein wissensstand den ich hier geschireben habe ist ca 1 Jahr alt.
Gruß
Litho
 

Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
314
20
Workflow Nordirland:
Workflowverwaltung -> Aufträge
Bedingungen: Auftrag\Lieferung\Lieferadresse\LandISO gleich GB
und 2. Bedingung:
Auftrag\Lieferung\Lieferadresse\PLZ gleich BT (ist der PLZ Code für Nordirland)

Aktion:
Zurückhalten/Freigeben - Prüfung erforderlich| Auftrag Aktueller Auftrag.

Was du dann als Aktion ausführst überlasse ich dir. Bei wird erstmal pausiert um dann händisch einzugreifen, damit der Kram nicht automatisch zum Dropshipper geht. Gleiches habe ich eingerichtet für griechische Inseln, Spanische Inseln, Portugiesische Inseln, weil ich da nicht immer mit den Versandkosten hinkomme, kannst Ja bei Amazon nicht einstellen.

Gruß
Litho
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.748
1.341
Worüber werden diese Verkäufe erzielt? Amazon UK hat meines Wissens eine Vereinbarung mit dem britischen Finanzamt und führt die Einfuhrumsatzsteuer, gleiche Höhe wie die britische Mehrwertsteuer also 20%, für Verkäufe auf der Handelsplattform Amazon ab. Alle anderen Plattformen weiß ich nicht ob sie einen Vereinbarung mit dem britischem FA haben. Verkaufst über deinen eigenen Shop, dann ist UK wie Rest of the world, bzw. Überschreiten Deine Verkäufe eine gewisse Jahressumme (keine Ahnung wo der Grenzwert ist), dann musst du das über den dt. Zoll abwickeln. (das war ja dann der Grund warum die EU NAtionen das OSS Verfahren installiert haben).
Aber nocheinmal die 135 GBP Grenze gilt nur für Handelsplattformen, die eine Vereinbarung mit dem britische FA haben. Meines Wissen betrifft dies nur Verkäufe über Amazon (kann sich aber auch schon erweitert haben, Keine Ahnung)
Verkäufe über andere Shops egal in welcher Höhe sind ganz normal abzuwickeln, wie mit einem nicht EU Mitgliedsstaat (Achtung Ausnahme Nordirland, die sind wiederum zu behandeln als wäre UK noch in der EU, die musst Du per Workflow rausfiltern über PLZ Bereich.
Zahlst du IHK Beitrag? dann lass dich da mal beraten, die haben etwas mehr Ahnung als die meisten STBs, ist aber auch schon schwierig, weil sich laufend was ändert. Mein wissensstand den ich hier geschireben habe ist ca 1 Jahr alt.
Gruß
Litho
Hi Litho, ich glaube dass ist so nicht ganz korrekt. Eine Zusammenfassung dazu gibt es hier:
https://www.gov.uk/guidance/vat-ove...an-online-marketplace-to-sell-goods-in-the-uk

1. Amazon und UK haben da keine Abmachung sondern das UK hat ein Gesetz erlassen, dass Marketplätze zur Abfuhr der entsprechenden VAT bis zu einem Betrag von 135 Pfund verpflichtet. Jeder andere Marktplatz, also auch zb Ebay, unterliegt der gleichen Rechtsprechung.
2. Für Verkäufe bis zu einem Betrag on 135 Pfund, die nicht über einen Marktplatz abgeführt werden, muss der Händler eine UK VAT Registrierung haben und die entsprechende VAT in UK selbst abführen.
3. Ab einem Betrag von 135 Pfund ist dann alles wieder ganz anders und der Kunde selbst für VAT, Zoll etc zuständig, unabhängig vom Point of Sale.
 

Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
314
20
Tja wie gesagt mein Wissen ist schon älter und veraltert wie es scheint, Ich habe meinen Verkauf nach UK über Amazon komplett eingestellt. Es wurde mir zu doof, denn alles was über 135 GBP lag hat der kunde nicht verstanden weil er um sein Paket zu bekommen erst aufgefordert wurde den Zoll zu zahlen, das teilweise per SMS oder Brief, und nach 1 Woche gehen die Sendungen zurück. Trotz seperater Anschreiben an Kunden kam so viel zurück, dass sich das nicht lohnte, es war schöner als die noch in der EU waren. Also mein Empfehlung
Wenn man meint man muss mit UK handeltreiben dann nur Waren bis 135 GbP, dann hat man nur noch das Nordirland Problem. Aber die Rücklaufquote war zu hoch.
Gruß
Litho
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.748
1.341
Dann gilt das was oben im Link steht. Bei verkäufen unter 135 Pfund bist Du für die Steuer verantwortlich.
 

Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
314
20
@SebiW sicher??? Wenn Dein Shop nicht in UK gehostet ist sondern nur ein englischsprachiger (Einzel-)Shop mit Server in Deutschland ist wäre ich da nicht so sicher.
Also in meinen Shops ist UK mit 0% MwSt verkauf ins Ausland wie RoW. Verschicke mit DHL und lege Zollpapier bei analog wie Schweiz. Habe keine UK VAT nummer und noch nie MwSt abgeführt an https://www.gov.uk/guidance/vat-ove...an-online-marketplace-to-sell-goods-in-the-uk
Ich lese zwar gerade die Definitionen dieser Seite, was man als Marktplatz ansieht, werde aber nur bestärkt darin nichts mehr nach UK zu verkaufen.
Im vergleich dazu was ist wenn ein Brite mich anruft und bei mir im ladengeschäft und telefonisch etwas bestellt. Dann kann mein Geschäft nicht unter diese Marktplatzdefinition fallen. So sehe ich es auch mit einem, meinem Einzelshop. Ich bin nicht auf einem Marktplatz mit anderen Händlern, wie bei Amazon oder Ebay, aber wie schon gesagt STB, IHK irgendwer sollte da was wissen.
GRuß
Litho
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.748
1.341
Hu Litho, soweit wir informiert sind muss man immer VAT registriert sein und bei Verkäufen unter 135 Pfund entsprechend VAT abführen.

Hier gibt es eine Zusammenfassung zum Thema:
https://www.gov.uk/government/publi...at-notice-7001-should-i-be-registered-for-vat

Explizit der Absatz über NETP - non-established taxable persons.

Definition:
A non-established taxable person (NETP) is any person who is not normally resident in the UK, does not have a UK establishment and, in the case of a company, is not incorporated in the UK.

Daraus folgt (Abschnitt 9):
If you make any taxable supplies (see paragraph 2.3) in the UK, you must:
  • register for VAT in the UK
  • account for UK VAT to HMRC
Kurz, alle EU Händler, die in UK verkaufen, müssen VAT registriert sein. Daraus ergibt sich dann:

Once you’re registered for VAT, you must:
  • charge VAT on your UK sales of both standard rate and reduced rate goods
  • account for, and pay that VAT to HMRC
Und dann ist folgende Anweisung zu beachten:

Consignments valued at £135 or less
The seller must charge and account for VAT at the point of sale, unless the consignment is a business to business sale and the customer has given them their UK VAT registration number.

Consignments valued at more than £135
Normal VAT and customs rules will apply on importation of the goods into Great Britain from outside the UK or into Northern Ireland from outside the UK and EU.

Das ist zumindest der Stand auf dem wir sind. Ich hätte jetzt auch nicht gesehen, dass sich da was geändert hat. Bei Marktplatzverkäufen unter 135 Pfund wird die Steuer direkt durch den Marktplatz abgeführt, bei Verkäufen über den eigenen Shop ist man als Händler selbst verantwortlich. Verkäufe über 135 Pfund sind "normale" steuerfreie Lieferungen ins nicht EU Ausland.

Sieht die IHK genauso:
https://www.ihk.de/berlin/service-u...euern-und-finanzen/spezial-brexit-ust-4212548

Exkurs: Was müssen deutsche Versandhändler, die ab 01.01.2021 B2C-Lieferungen in das VK tätigen wollen, beachten?
Ab 2021 entfällt für Großbritannien die Versandhandelsschwelle. B2C-Lieferungen unterliegen dann ab dem ersten Penny der britischen Umsatzsteuer. Versandhändler müssen daher im VK umsatzsteuerlich registriert sein. Vorhandene Registrierungen und USt-ID-Nummern bleiben aber gültig. Bzgl. Nordirland gibt es Sonderregelungen.
Für Versandhändler ohne britische Niederlassung ist der 01.01.2021 der Stichtag, ab dem für jede Lieferung nach dem VK reguläre Einfuhrabfertigungen erforderlich werden. Erleichterungen gelten nur für ansässige Unternehmen. Voraussichtlich wird die Einfuhranmeldung nicht auf die B2C-Kunden ausgelagert werden können. Die Steuer- und Zollbefreiung von Lieferungen im Wert von unter GBP 15 entfällt zum 01.01.2021. Maßgeblich wird die Grenze von GBP 135 Warensendungswert und ob Waren direkt oder über einen Online-Marktplatz vertrieben werden.
 

Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
314
20
Kurz, alle EU Händler, die in UK verkaufen, müssen VAT registriert sein. Daraus ergibt sich dann:
Ich will ja keine Haare auf der Glatze kräuseln, weil grundsätzlich ist das Thema für mich durch, ich habe Amazon UK geschlossen.

Eine Definitionsfrage: "die in UK verkaufen" ist für mich was anderes als "nach Uk verkaufen" Oder ist das jetzt nur ein Übersetzungsproblem?
Zu dem anderen Thema frage ich mal im Forum meines Shopanbieters was da die vorherrschende Meinung ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.748
1.341
Die Definition ist doch ganz klar, hab ich Dir oben auch verlinkt. Du bzw Deine Firma sind nach britischem Recht eine NETP. Die Definition ist klar und eindeutig. Verkauft man als EU Händler nach UK muss man in UK VAT registriert sein. Die IHK schreibt das genau so. Die Steuerberater mit denen wir gesprochen haben sehen das auch genau so. Nochmal der zentrale Satz der IHK:

Was müssen deutsche Versandhändler, die ab 01.01.2021 B2C-Lieferungen in das VK tätigen wollen, beachten?
Ab 2021 entfällt für Großbritannien die Versandhandelsschwelle. B2C-Lieferungen unterliegen dann ab dem ersten Penny der britischen Umsatzsteuer. Versandhändler müssen daher im VK umsatzsteuerlich registriert sein.
 

Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
314
20
Die Definition ist doch ganz klar, hab ich Dir oben auch verlinkt. Du bzw Deine Firma sind nach britischem Recht eine NETP. Die Definition ist klar und eindeutig. Verkauft man als EU Händler nach UK muss man in UK VAT registriert sein. Die IHK schreibt das genau so. Die Steuerberater mit denen wir gesprochen haben sehen das auch genau so. Nochmal der zentrale Satz der IHK:

Was müssen deutsche Versandhändler, die ab 01.01.2021 B2C-Lieferungen in das VK tätigen wollen, beachten?
Ab 2021 entfällt für Großbritannien die Versandhandelsschwelle. B2C-Lieferungen unterliegen dann ab dem ersten Penny der britischen Umsatzsteuer. Versandhändler müssen daher im VK umsatzsteuerlich registriert sein.

Ok habe viel nachgelesen und soweit bin ich bei Dir!
Wenn ich dann die Ausführungen weiter richtig verstanden habe und bitte korrigiere mich, wenn ich hier was falsch sehe:
Dann muss mein Online Shopsystem Bestellungen verarbeiten können, in dem es zu tagesaktuellen Kurs Euro in GbP ermittelt, um dann wenn ich über die Grenze von 135 GBP komme die Rechnung automatisch mit Mwst (bis 135 GBP) und Rechnungswerte darüber hinaus ohne MwSt ausweist. Und das ganze so an die Wawi übermittelt, die dann beim Versand auch die passenden entsprechenden Papiere auswirft.
Bin ich hier mit den parktischen Auswirkungen stimmig mit den rechtlichen Vorschriften?
Kurz gefragt welches Shopsystem kann dies managen? Kann das auch die JTL Wawi verkraften? Oder greift Ihr alle manuell in die Bestellungen ein?
Gruß
Litho
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.748
1.341
Hu Litho - ja, ich denke da liegst Du richtig. Unsere Lösung war ... abschalten. Unser derzeitiges Shopsystem kommt damit absolut nicht klar und da das ne Eigenentwicklung ist wären die Kosten einer entsprechenden Anpassungen in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Umsätzen gewesen.
Im Endeffekt machen wir deshalb nur noch UK via AMA weil da die Steuer bis 135 Pfund durch Ama gelöst werden muss. Und alles was über 135 Pfund ist kriegt eben ne steuerfreie Rechnung von uns. Halt weiter mit entsprechender Nacharbeit verbunden.
Kurz: Der Brexit nervt weiterhin gewaltig.
 

Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
314
20
Ja Brexit sucks. Aber das wird noch schlimmer in GB jetzt werden. Davon ab:
Kennst Du / kennt Ihr ein online Shop System, dass den britischen Vorgaben entsprechen kann? Also keinen Marktplatz (der Begriff ist wohl auch hauptsächlich schuld an meinem Missverständnis, weil dass für mich ein Ort ist mit vielen Händlern und nicht meinem Verstädnnis von einem EINEM Shop entspricht.

Aber auch noch zur Ergänzung eine Frage: Was passiert in der Praxis? Man hat einen online shop auch auf englisch und man liefert nach GB. Der Kunde bestellt im Wert von unter 135 GBP.
A Kann ich den Kunden mit einer Lieferung beglücken (Netto Rechnung mit Zollpapieren, soll der Britische Zoll schauen wo er die Steuern her bekommt) ?
B Ich darf ihn nicht beliefern, weil ich keine VAT Nummer habe, oder ist der "Zollvertreter" dann der Paketdienst?
C Bin ich getzlich dazu verpflichtet (weil keine GB VAT Nummer) meinen Verkauf nach GB einzustellen? Ich meine darf mir ein Brite vorschreiben wohin ich verkaufen will?

Irre Gedankenspiele - ich glaube ich ziehe ins Irrenhaus zu den anderen verrückten auf die Insel.
 
Zuletzt bearbeitet:

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.748
1.341
Ja Brexit sucks. Aber das wird noch schlimmer in GB jetzt werden. Davon ab:
Kennst Du / kennt Ihr ein online Shop System, dass den britischen Vorgaben entsprechen kann? Also keinen Marktplatz (der Begriff ist wohl auch hauptsächlich schuld an meinem Missverständnis, weil dass für mich ein Ort ist mit vielen Händlern und nicht meinem Verstädnnis von einem EINEM Shop entspricht.

Aber auch noch zur Ergänzung eine Frage: Was passiert in der Praxis? Man hat einen online shop auch auf englisch und man liefert nach GB. Der Kunde bestellt im Wert von unter 135 GBP.
A Kann ich den Kunden mit einer Lieferung beglücken (Netto Rechnung mit Zollpapieren, soll der Britische Zoll schauen wo er die Steuern her bekommt) ?
B Ich darf ihn nicht beliefern, weil ich keine VAT Nummer habe, oder ist der Zoll vertreter dann der Paketdienst?
C Bin ich getztlich dazu verpflichtet (weil keine GB VAT Nummer) meinen Verkauf nach GB einzustellen? Ich meine darf mir ein Brite vorschreiben wohin ich verkaufen will?

Irre Gedankenspiele - ich glaube ich ziehe ins Irrenhaus zu den anderen verrückten auf die Insel.
Wenn Du Ware für unter 135 lieferst und in UK keine VAT abführst verstösst Du gegen britisches Steuerrecht. Die britische Steuerbehörde kann dann eine Strafe verhängen - ob es da derzeit Abkommen gibt die dann bspw die deutsche Steuerbehörde als Amtshilfe auf den Plan rufen weiß ich leider nicht.
Und ja, natürlich darf Dir Großbritannien verbieten Deine Ware da zu verkaufen wenn Du Dich nicht an britisches Recht hältst. Versuch mal in DE US Chlorhühner oder Schusswaffen zu kaufen ;)
In der EU wurde das Problem ja auch erst letztes Jahr mit dem OSS aktiv angegangen. Oder war das schon vorletztes? Zeit verfliegt...

Kompliziert würde es zb dann, wenn GB wegen massiver Steuerverstöße einen internationalen Strafbefehl anstreben würde. Urlaube im Ausland könnten dann problematisch werden.
Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit da allerdings verschwindend klein solange Du keine Millionenumsätze in GB fährst ;)

Persönlich gehe ich davon aus, dass nicht wenige Waren aus der EU nach GB gehen und nicht korrekt versteuert sind. Ob die Briten da aktiv vor gehen - keine Ahnung. Viele kleine Händler wissen wie Du bis vor kurzem wahrscheinlich gar nichts vor den entsprechenden Verpflichtungen. Aber es gilt halt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Kann sein dass die Briten das nicht durchsetzen. Kann sein dass sie ne Spezialabteilung gegründet haben die aktiv auf Jagd geht. Keine Ahnung ;)
 

pokershop

Gut bekanntes Mitglied
25. Dezember 2007
130
4
gibt es eine einsetllung wo das shopsystem erkennt wenn die Bestellung unter einem bestimmten Betrag ist (EUR 160 bzw GBP 135) und dann hier die 20% UST schon dazurechnet? weil so ist das so mühsem die restlichen 20% von den Kunden zu bekommen und wird dann oft nicht bezahlt.
 

Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
314
20
Hi Pokershop,
also nein die Einstellung gibt es nicht, ich keinne auch kein Shopsystem, das das kann.
Falsch bist Du in der Annahme, das Beträge über 135 extra Steuern zu erheben.

Also
bis 135 GBP (netto warenwert der gesammten Bestellung) must Du eine Rechnung mit 20 MwSt der Sendung beilegen, diesen Betrag auch so vom Kunden einziehen (Kreditkarte, Rechnung, Paypal what ever) und an die britischen Steuerbehörden mit deiner UK Steuernummer melden und die MwST dann dahin überweisen. Ob das nach Verkauf gemacht werden muss oder einmal im Monat komplett keine Ahnung. Ich würde erstmal 30 Tage warten, weil was machst Du wenn es der Kunde zurückschickt ???) Ob Du Geld von einem Finanzamt zurück bekommst??

Bestellungen über 135 GBP netto Warenwert der gesamten Bestellung, geht es ganz normal wie Drittland. Also Ohne MwSt aber mit Zollpapieren und wenn Dein Paket dann in England ist, hast Du vielleicht auch das Glück, das der Britische Kunde schlau genug ist, das bei seinem Zollamt auszulösen (Bei der DHL bekommt dein Kunde eine SMS, oder mal auch einen Brief, dass er Zoll also Einfuhr Umsatztsteuer (20%) in der Regel in Höhe von XY GBP zu zahlen hat), dann erst (also nach Zahlungseingang bei DHL UK oder Finanzamt, keine Ahnung wo das hingezahlt werden muss) wird das Paket weiter geleitet und zugestellt. Zahlt er nicht kommt es an Dich zurück und freust Dich dass Du auf den Versandkosten sitzen geblieben bist.

So läuft es im direkten Geschäft B2C, also wenn es online bei Dir im Shop bestellt wird.

Amazon macht das als Portal mit und managed das alles für dich, will aber auch Geld sehen dafür, wenn Du die MWst nicht selbst zahlen und melden willst.

Problemlösung für dein Shopsystem ist nicht wohl so schnell nicht in Sicht. also entweder: Mindestbestellwert auf 135 GBP setzen, oder jeden Betrag erstmal voll zahlen lassen, und wenn er über die 135 GBP kommt dann nach Neuausstellung der Rechnung den zuviel erhobenen Betrag (weil die MwSt auf 0% fällt) dem Kunden erstatten und gleichzeitig sagen da kommt noch eine Forderung vom britischen Zoll.
Grundsätzlich wäre es wohl am einfachsten Zahlung per Vorkasse, damit man die richtige Rechnung erstmal ermitteln und schicken kann. Ob der Kunden dann noch zahlt nach 1-2 Tagen ist dann die Frage, wenn er nochmal darüber nachgedacht hat... Spontankäufe gibt es dann nicht mehr.

Was den Umrechnungkurs angeht, so hat mir die IHK mitgeteilt, dass es 1x Im Monat Referenz Kurse gibt (auf der Seite vom Zoll) die als Kurs für den Monat gültig sind und von allen Beteiligten anerkannt werden. Also ist eine Umrechnung oder eine tagesaktuelle Umtauschkurseingabe ist nicht nötig. Aber einmal im Monat sollte man es pflegen (Im Modified shop ist das Knopfdruck und die Kurse sind aktell, aber ich weiß nicht ob das JTL Wawi auch kann.

Ausnahme Nordirland, hier erfolgt die Rechnungslegung, wie bei jedem anderen EU-Endverbraucher auch mit einer Rechnung und der Ausweisung der im Land üblichen MwST, wenn Du OSS pflichtig bist (mehr als 10.000 Euro Jahresumsatz im B2C innerhalb der EU (also alle Länder der Eu zusammen). Es reicht den Wert einmal überschritten hast, dann bist du und bleibst Du OSS pflichtig. Bist Du nicht OSS pflichtig, dann reicht eine Rechnung mit 19% MwSt nach Nordirland, als wäre er eine Deutscher. bis du an die 10.000 Euro Grenze kommst).

Darum habe ich lieber auf einen VK nach GB verzichtet.

Andere Lösung ist man macht nur noch B2B mit UK.

Analog mit Steuernummer gilt das auch für die Schweiz und Norwegen, allerdings ohne diesen Grenzbetrag von 135 was auch immer für eine Währung. Infos bekomme ich die näcshten Tagen von der IHK.

Alle Klarheiten beseitigt??

Gruß
Litho
 

pokershop

Gut bekanntes Mitglied
25. Dezember 2007
130
4
ja ich weiss, es geht aber darum, dass ich die Aufträge nicht bearbeiten kann und 20% UST eingebe. Muss dann immer jeden Auftrag neu anlegen.
Kann man für nicht EU eine 20% UST auch anlegen oder hängt sich da das Sysetm auf?
 
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