Wer wird den Verkauf über Amazon einstellen?

myhairshop

Aktives Mitglied
22. März 2010
50
0
AW: Wer wird den Verkauf über Amazon einstellen?

Wir haben den Verkauf eingestellt. Nicht nur wegen der Abmahngefahr, die ist vielleicht gar nicht so groß. Was meiner Meinung nach viel schlimmer für den Händler werden kann, es kommt zu keinem rechtskräftigen Vertrag zwischen dem Käufer und Verkäufer und somit gilt weder das Rückgabe- noch Widerrufsrecht und der Kunde kann nach Wochen oder Monaten das Produkt zurückschicken. Stell ich kaufe einen Fernseher für richtig Geld und schicke dem Verkäufer das Ding nach 6 Moanten zurück, ich glaube das tut schon weh, oder? Das Risiko ist mir zu hoch, deshalb nein Danke zu Ama
 

Lichterkauf

Aktives Mitglied
12. März 2012
19
0
AW: Wer wird den Verkauf über Amazon einstellen?

Hallo @all.

Das Problem gestaltet sich ganz anders.
Zuerst einmal:

Amazon ist kein direktes deutsches Portal. Die mögen zwar einen Europähischen Ableger haben, jedoch ist der Hauptsitz
in Amerika. Damit erübrigt sich für Amazon bereits sehr viel, was sich für uns als Problem darstellt. Daher zum Teil auch
die Standart E-Mails die Ihr erhalten habt.

zum zweitem, sollte Amazon tatsächlich nur eine Datenbank pflegen, pflegt jedoch mehrere, unter anderem auch in
verschiedenen Sprachen mit vollkommen differenten Daten (und auch Bezeichnungen) unter stets den selben EAN (bei amazon
gern "ASIN" genannt). Darin ergeben sich Vorgaben, die ein Verkäufer dann nicht ändern kann, zumindest nicht direkt
ändern kann, wenn er sich entscheidet das entsprechende Produkt auf Amazon anzubieten.

(Frei erfundenes Beispiel:) 2 Kochtöpfe aus Edelstahl, 20 cm Durchmesser, Firma "Kochtopfbastler" mit Qualitätssiegel.
( Frei erfunden eben )

Verkäufer 1 hat die vor 6 Jahren mal verkauft, da stimmten EAN bzw. ASIN, eingebrachte Bilder und Daten mit dem
Angebot überein.

Nun wurde die imaginäre Firma "Kochtopfbastler" zur Firma "Kochtopfschmieder" in der Großherstellergruppe "Beulenmetall"
( Alles imaginer, eventuelle Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Firmen wären mir nicht bekannt, und sind nicht beabsichtigt ).

Es ergibt sich das Problem, das die EAN bzw. ASIN des Produktes, nun der Herstellergruppe Beulenmetall gehört.
Diese hat eine kleine Zwergfirma namens Kochtopfschmieder, der zwar exact die gleichen Kochtöpfe immer noch herstellt,
auch unter exact dieser EAN / Asin, und somit eigentlich noch die gleichen Daten hat.

Jetzt aber z.B. haben die Kochtöpfe einen verstärkten Boden,
oder sind z.B. inductionsgeeignet, was sie früher nie waren (nie sein mußten).

der Kunde, kauft also (in dem Beispiel) ein besseres Produkt.
Aber, es steht nicht "Kochtopfbastler" sondern "Kochtopfschmieder" drauf.

die Antwort des Kunden wird lauten:
"Das habe ich nicht bestellt".
der Kunde hat Recht! Tatsächlich hätte er Töpfe von Kochtopfbastler, nicht Kochtopfschmieder bestellt.

so kann das mit jeder kleinsten Angabe im Angebot aussehen (d.h. mit Länge, Höhe, Breite, Farbe des
Glasdeckels usw.) Nennen wir beide Verkäufer mal einfach: "VK1 und VK2"

VK1 hat vor 6 Jahren mit den Töpfen gehandelt. Mittlerweile verkauft er andere Produkte. Er stellte sein
in die Datenbank von Amazon hinterlegtes Angebot damals "offline", mit einem Lagerbestand von 0.
VK2 handelt nun mit den aktuellen, neueren Kochtöpfen.

im Sinne des "Einstell" bzw. "Onlinangebotserstellen" - Verfahrens bei Amazon, vergleicht Amazon
nun die EAN, nennen wir sie 1234.
unter dieser EAN gibt es bereits das alte Angebot.

Der Amazon Server sagt: "Ah, habe ich gefunden - bitte, das ist Ihr Artikel".
Der Verkäufer hat nun die Wahl:

A - er vergleicht die Daten, sagt sich "diese winzigen Änderungen sind besser als das frühere Produkt,
ich stelle das so ein"

B - er weist Amazon auf die Änderungen des Produktes hin, im Schnitt funktioniert so etwas, macht die
Sache aber deutlich komplizierter! Hier z.B. wäre erforderlich nachzuweisen, das Kochtopfbastler + Kochtopfschmieder,
tatsächlich das gleiche sind. Erst dann wird Amazon die EAN 1234 überhaupt wahrnehmen oder überarbeiten.

Der VK2 kann bis dahin, so er Zweifel hat, sein Angebot nicht online stellen. Denn er ist darauf angewiesen, das Amazon
die EAN überarbeitet, da er tatsächlich nur dann die Möglichkeit hat, die korrekten Daten einzusetzen. Das geht halt nur
wenn das Produkt tatsächlich den Gegebenheiten entspricht.

Im Zusammenhang mit einem "nicht zeitabhängigem Wiederrufsrecht - ohne Angabe von Gründen".
Bleibt dem Käufer theoretisch die "Amazon A-Z Garantie" tatsächlich von A-Z, selbst 10 Jahre später noch.

Das Abmahnrisiko was der Verkäufer trägt mal voll außer Acht gelassen.
Gleichzeitig legt aber Amazon auch gern EAN bzw. Asins zusammen. D.h. die meinen "Jo, Kochtopf ist
doch Kochtopf", und so werden aus 2 unterschiedlichen Angeboten dann eben eines.

So hat z.B.
VK1 das Angebot erstellt,
VK2 es auf den neusten Stand gebracht,
und VK3 verkauft unter der gleichen Asin (wie auch immer das was angeblich unmöglich ist,
durch neue Fehler bei Amazon dann möglich wurde) ein ganz anderes Produkt unter der gleichen
Asin...

... dann wursten sich VK1 und VK2 zu, darüber wer nun die richtigen Daten hatte.
VK3, regt sich bei Amazon über VK1 und VK2 auf. VK1 hält sich aus der Sache vollkommen raus,
der klagt höchstens gegen VK2 wegen Veränderung seines Angebotes (selbst wenn er den Artikel
gar nicht mehr verkauft) - VK3, hängt VK2 über Amazon beschwerde die Kritik an, sein Angebot
überarbeitet zu haben. Der weiß in dem Moment nicht mehr wie ihm geschieht,

und Amazon sendet allen brav Standartmails, und hält sich außen vor.

Gleichzeitig darf man niemals folgenden Satz übersehen:
"Amazon, das kundenfreundlichste Portal der Welt".
Das drückt für Verkäufer dort, alles entscheidende aus.

Tränen habe ich gelacht, über die wunderschön, geradezu perfekt formulierten Standartmails.
Im übrigem: Man muß deswegen nicht gleich den "Urlaub" Button nutzen, wie wäre es mal mit folgender Vorgehensweise?

unter den Amazon E-Mails steht stets (bei einem Fall / einer Falleröffnung)
"Sind sie mit dieser Antwort zufrieden? Bewerten Sie selbige"

Da drauf klicken, ordentlich aber auch hart genug zurückschreiben, schwupp kommt eine richtige Antwort.
Zumindest eine persönliche.

Ansonsten, wird sich Amazon in jedem Belang hier weitgehend raushalten.
Die haben es aus vielen Gründen nicht "nötig" oder befinden es nicht als "nötig" sich damit zu beschäftigen.
Hierzu (so schön wie das Amazon schrieb) müßte als erstes zu prüfen sein, in welcher Hinsicht ein Unternehmen
mit Sitz in Amerika, überhaupt verpflichtet ist, die Verbraucherschutzrichtlinien des deutschen Marktes sowie
dessen neue Gesetze zu erfüllen. Dort läge die Hauptfrage.

die liegt zwar nicht zwischen den Verkäufern, aber selbige zeichnen sich auch nicht gerade untereinander aus.

Wo ich hier "mobil" nicht so ganz folgen kann:
wegen 100g Angaben gleich den Ebay Shop löschen.
Falsch:

im Gegensatz zu Amazon, ist ein Ebay Händler in der Gestaltung seiner Angebote vollkommen frei.
Ebay schlägt hier nur Kategorien bzw. deren Grundlagen vor. (so wie auch diverse auswählbare Faktoren,
die dann zum entsprechendem Produkt gehören)

Das wiederum hat keinen Einfluß auf eine zu 100% erstellbare Artikelbeschreibung.
Ebay arbeitet d.h. auf einer vollkommen anderen technischen Basis als Amazon.
Wo bei Amazon "Altangebote" dazu genutzt werden, alle Verkäufer dieses Artikels quasi "untereinander zu setzen"
ist ein Verkäufer auf Ebay zur absolut freien Gestaltung eines Angebotes angehalten!

Somit werden dort auch AGB, Wiederruf und andere Daten, korrekt und dem Kunden ersichtlich ausgewiesen.
hier z.B. hätte die Angabe 100g Preis (als Beispiel) problemlos in die Artikelbeschreibung gefügt werden können.
Die Artikelzustandsbeschreibung (Kurzübersicht) ist dabei unerheblich.

Andererseits:
Kunden lesen die Artikelbeschreibungen leider in den seltensten Fällen.
Wir haben genug Anfragen dazu, allein die ANfrage:

"Da steht 10x dieser Artikel, wenn ich den jetzt 1x kaufe, kriege ich dann 10 Stück?"

das steht in der Titelzeile,
es steht im Angebotstext.

Aber auch dieser Kunde, verdient natürlich die Auskunft, das es in diesem Fall dann tatsächlich 10 Stück sind.
Oder lt. Angabe der Artikelbeschreibung, oder oder oder.

Kein Grund gleich den ganzen Shop zu löschen.

Auch wenn es damals, vielleicht ohne AGB ablief, Kartoffeln gegen Äpfel zu tauschen, so ging es mit Sicherheit
auf selbigen Märkten auch nicht stets fair zu. Und ich möchte nicht wissen, in wie weit dort auch so mancher direkt
vor dem Ruin stand, weil der Händler nebenan nicht fair spielte.

Diese Abmahnerei und die Rechtssicherheit, mag ein leidiges Thema sein. Sie soll jedoch eine Wettbewerbsfairness
im Onlinehandel sichern.

ob die nun wie gedacht funktioniert, ist die große Frage.
bei Amazon, sehe ich das Risiko für die Verkäufer eher gering, da sich sonst alle gegenseitig mit Dreck bewerfen,
denn was VK1 gar nichts mehr angeht, ist ein Problem von VK2 und VK3, die tun aber beide das gleiche,
wer sich hier am Ende berechtigt oder unberechtigt verhält - könnte nur Amazon erörtern und klären.

... und die werden mit Sicherheit genau das tun, was sie immer tun.

gar nichts.
 
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