Ich würde die Umsetzung sehr begrüßen. Letztendlich muss jeder Händler selbst für sein Tun einstehen. Wir nutzen den Paypal-Rechnungskauf seitdem es ihn gibt. Wenn Aufträge geändert werden, die eine Erstattung an den Kunden nach sich ziehen, gab es noch nie Probleme. Die Erstattung sollte natürlich zeitgleich mit der Änderung erfolgen. Der Kunde zahlt dann nur den Differenzbetrag, wie er auf der Rechnung auch ausgewiesen ist. Der Restliche Saldo ist ja durch die Rückzahlung an Paypal bereits beglichen.
Auch komplette Auftragsstornierungen wurden bisher immer problemlos von Paypal akzeptiert. Die Erstattung wird dem Käuferkonto gutgeschrieben und damit ist der offene Rechnungsposten bei Paypal ausgeglichen. Wenn ich erst eine Rechnung erstelle, diese dann wieder gutschreibe und den Betrag über Paypal erstatte, ist das in der Sache doch genau das Gleiche.
Auftragsänderungen, die eine Nachzahlung des Kunden voraussetzen würden, sind theoretisch auch möglich. Das Prozedere ist dem Kunden aber schwer verständlich zu machen.
Der offene Rechnungssaldo bei Paypal ist in dem Fall ja geringer, als der eigentliche Rechnungsbetrag. Die Differenz kann durch eine Zahlungsanforderung an den Kunden beglichen werden. Einige Kunden verstehen das aber nicht und zahlen dann trotzdem noch einmal den vollen Rechnungsbetrag.
Teillieferungen sind im Moment mit der Zahlart Paypal-Rechnungskauf ja auch nicht möglich. Auch hier wäre die oben genannte Umsetzung sehr hilfreich. Der Kunde bekommt für jede teilliefeunge eine Rechnung und begleicht diese in der Zahlungsfrist. Paypal ist es egal, oebr der Rechnungsbetrag in raten kommt. Hauptsache das zahlungsziel wird eingehalten. Wir händeln es so, dass wir dem Kunden gegenüber 14 Tage Zahlungsziel kommunizieren. Bei Paypal hingegen kann man eine generelle Zahlungszielverlängerung für alle Rechnungskäufe beantragen. Dadurch haben wir einen gewissen Puffer bis zur ersten Mahnung, wenn mal eine Teillieferung zwei Wochen später geliefert wird.