Hallo Zusammen,
wir haben ein Paket mit DPD zu einem Kunden (Endverbraucher) geschickt. Das Paket kam mit einer äußerlich sichtbaren Beschädigung an. Der Artikel war an gleicher Stelle ebenfalls beschädigt (eingedrückt) und somit nicht mehr zu gebrauchen. Der Kunde hatte sich am gleichen Tag (der Zustellung) bei uns wegen dem Schaden gemeldet. Beim Fahrer hatte er den Schaden nicht dokumentieren lassen.
DPD hat uns, nachdem wir den Schaden gemeldet haben, wie folgt geantwortet:
Auf dem beigefügten Bild ist die Beschädigung deutlich an der Kartonage erkennbar. Hier greift § 438 HGB. Äußerlich erkennbare Schäden müssen durch den Empfänger bei Ablieferung angezeigt werden.
Weiter schreibt DPD:
Der Frachtvertrag wurde zwischen Ihnen und der DPD Deutschland GmbH geschlossen. Der Empfänger ist kein Vertragspartner unsererseits. Wir verweisen auf § 345 des Handelsgesetzbuches (HGB): "Auf ein Rechtsgeschäft, das für einen der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist, kommen die Vorschriften über Handelsgeschäfte für beide Teile gleichmäßig zur Anwendung, soweit nicht aus diesen Vorschriften sich ein anderes ergibt."
Daher greift § 438 HGB. Äußerlich erkennbare Schäden müssen durch den Empfänger bei Ablieferung angezeigt werden.
Der Händlerbund hat uns hierzu folgendes geantwortet:
Der Verbraucherkunde kann nicht verpflichtet werden, die Ware direkt bei Erhalt zu überprüfen.
Dies wäre nur in einem B2B-Verhältnis möglich, da dort bei zwei Kaufleuten die Regelung des § 377 HGB Anwendung findet.
Wenn die Ware auf dem Weg zum Verbraucher beschädigt wird, dann tragen Sie als Verkäufer zunächst die sogenannte Transportgefahr. Der Kunde hat sodann gegen Sie einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Sie können bei einem Transportschaden dann den Versanddienstleister in Regress nehmen, da Sie mit diesem den Vertrag geschlossen haben.
Welche Meinungen bzw. Erfahrungen habt ihr gemacht? Das HGB kann hier doch eigentlich nicht gelten, da dieses gegenüber einem Endverbraucher nicht gilt. Ich bin gespannt, was ihr darüber denkt bzw. welche Tipps/Hinweise ihr habt.
Viele Grüße,
Thorsten
wir haben ein Paket mit DPD zu einem Kunden (Endverbraucher) geschickt. Das Paket kam mit einer äußerlich sichtbaren Beschädigung an. Der Artikel war an gleicher Stelle ebenfalls beschädigt (eingedrückt) und somit nicht mehr zu gebrauchen. Der Kunde hatte sich am gleichen Tag (der Zustellung) bei uns wegen dem Schaden gemeldet. Beim Fahrer hatte er den Schaden nicht dokumentieren lassen.
DPD hat uns, nachdem wir den Schaden gemeldet haben, wie folgt geantwortet:
Auf dem beigefügten Bild ist die Beschädigung deutlich an der Kartonage erkennbar. Hier greift § 438 HGB. Äußerlich erkennbare Schäden müssen durch den Empfänger bei Ablieferung angezeigt werden.
Weiter schreibt DPD:
Der Frachtvertrag wurde zwischen Ihnen und der DPD Deutschland GmbH geschlossen. Der Empfänger ist kein Vertragspartner unsererseits. Wir verweisen auf § 345 des Handelsgesetzbuches (HGB): "Auf ein Rechtsgeschäft, das für einen der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist, kommen die Vorschriften über Handelsgeschäfte für beide Teile gleichmäßig zur Anwendung, soweit nicht aus diesen Vorschriften sich ein anderes ergibt."
Daher greift § 438 HGB. Äußerlich erkennbare Schäden müssen durch den Empfänger bei Ablieferung angezeigt werden.
Der Händlerbund hat uns hierzu folgendes geantwortet:
Der Verbraucherkunde kann nicht verpflichtet werden, die Ware direkt bei Erhalt zu überprüfen.
Dies wäre nur in einem B2B-Verhältnis möglich, da dort bei zwei Kaufleuten die Regelung des § 377 HGB Anwendung findet.
Wenn die Ware auf dem Weg zum Verbraucher beschädigt wird, dann tragen Sie als Verkäufer zunächst die sogenannte Transportgefahr. Der Kunde hat sodann gegen Sie einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Sie können bei einem Transportschaden dann den Versanddienstleister in Regress nehmen, da Sie mit diesem den Vertrag geschlossen haben.
Welche Meinungen bzw. Erfahrungen habt ihr gemacht? Das HGB kann hier doch eigentlich nicht gelten, da dieses gegenüber einem Endverbraucher nicht gilt. Ich bin gespannt, was ihr darüber denkt bzw. welche Tipps/Hinweise ihr habt.
Viele Grüße,
Thorsten