Danke für die Antworten. Nach dem anderen großen Thread ist es wohl so, dass die Steuerermittlung für IGL nicht gut gelöst ist - schon gar nicht in den Voreinstellungen. Beim Ausfüllen der Steuertabelle bekomme ich gar keine Info welche der auszufüllenden Fälle ("steuerbefreit","steuerpflichtig") denn für welchen Fall gemeint sind. Auch nicht in der Doku. Kein Hinweis auf die Lieferadresse.
Um konkret zu bleiben: Es kommen tatsächliche Fälle von IGL vor, wo die Mehrwertsteuer raus muss. Dazu muss man aber die UST-ID rechtssicher beim Bundesamt für Steuern prüfen - und das geht nur mit stimmiger vollständiger Rechnungsadresse und Firmennamen. Die eingegebene UST-ID darf nicht automatisch zu Null Mehrwertsteuer führen. Es fehlt ein Kennzeichen ob die UST-ID auch
so geprüft ist.
Schlimmer ist, wenn ein Kunde eine Auslandsadresse mit gültiger UST-ID angibt und Lieferung nach Deutschland will. Das dürfte der häufige Fall sein. Dann berechnet die
Wawi 0% Mehrwertsteuer (aber den gleichen Bruttobetrag).
Das ist falsch. Weil die Mehrwertsteuer nicht ans Finanzamt abgeführt wird. Das gibt dann bei der Steuerprüfung Stress und Nachzahlungen. Und der Steuerberater will das natürlich nicht zulassen (bei mir: rückwirkend korrigieren, was für ein Aufwand).
Mindestens müsste bei Lieferung nach Deutschland die normale Mehrwertsteuer berechnet werden. Dafür brauchen wir eine Möglichkeit.
Eine sinnvolle Erweiterung wäre ein Feld bei der UST-ID zu haben, ob die auch geprüft wurde. Die darf nicht durch den Kunden eingebbar sein. Und solange nicht, immer mit Mehrwertsteuer.
Um diese Fälle los zu werden, werde ich die UST-ID jetzt immer durch "--" ungültig machen, wie von Hanthyphy vorgeschlagen. Was bedeutet tausende Kunden auf UST-ID zu prüfen. Damit ist das ganze UST-Verfahren natürlich ad absurdum geführt.