Neu LS-POS 2.0 - wie mit efsta weiter / Lizenz ?

pbcom

Gut bekanntes Mitglied
5. März 2011
171
13
Salzgitter
Ich habe bisher unser LS-POS noch nicht auf TSE geupdatet. Wegen dem Dauerlockdown brennt es noch nicht so. Dennoch versuche ich vergeblich seit 1. April den LS-PS Support zu erreichen um einige Fragen vorab zu klären.

Mittlerweile habe ich auch unter der Bestellhotline mehrfach probiert - geht auch niemand dran.

Vor einer Woche auf dem Support Hotline AB gesprochen und um Rückruf gebeten - keine Reaktion!

Der Luwosot Chat ebenfalls jeden Tag offline.

Wie kann das sein, dass LS-POS während so einer wichtigen Umstiegsphase nicht erreichbar ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

Europa-Market

Aktives Mitglied
16. Juli 2013
71
3
Ich habe bisher unser LS-POS noch nicht auf TSE geupdatet. Wegen dem Dauerlockdown brennt es noch nicht so. Dennoch versuche ich vergeblich seit 1. April den LS-PS Support zu erreichen um einige Fragen vorab zu klären.

Mitlerweile habe ich auch unter der Bestellhotline mehrfach probiert - geht auch niemand dran.

Vor einer Woche auf dem Support Hotline AB gesprochen und um Rückruf gebeten - keine Reaktion!

Der Luwosot Chat ebenfalls jeden Tag offline.

Wie kann das sein, das LS-POS während so einer wichtigen Umstiegsphase nicht erreichbar ist?

Leider ist es bei Luwosoft mittlerweile Normalität.
 

realmaxi

Aktives Mitglied
19. Mai 2012
47
5
Kann mir jemand sagen, wielange es nach der Onboarding Mail gedauert hat, bis es eine Antwort gab? Wir warten nun seit 1 Woche und haben bisher nichts gehört
 

Dyen

Aktives Mitglied
7. Juli 2020
65
23
Kann mir jemand sagen, wielange es nach der Onboarding Mail gedauert hat, bis es eine Antwort gab? Wir warten nun seit 1 Woche und haben bisher nichts gehört
Genau 14 Tage in meinem Fall, du erhältst dann eine Einladung zum efsta Online Portal. Die Fragen, die in diesem Zusammenhang hier gestellt werden, beantwortet die Einladung aber auch nicht.
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.307
98
Saarland
Ich geb's langsam auf - liebes LSPOS-Team, einen schönen "Dienstleister" habt ihr da, der nicht im Stande ist einem fachfremden Endkunden eine qualifizierte Antwort zu geben?

Es scheint nicht möglich zu sein, dass mir efsta auf IRGENDEINE Frage eine umfassende Antwort gibt, mich zu einer Anleitung verlinkt, oder von mir aus kostenpflichtigen Support anbietet.
Es ist nicht möglich, mir auf die Frage "wo bestelle ich das Archiv und was kostet es aktuell" simpel mit "klicken Sie bitte im Portal von uns auf xyz und bestellen Sie für Geld 0815 den Vertrag ABC" zu antworten.
Es ist auch nicht möglich, mir irgend eine der anderen Fragen zum Portal (doppelte und physikalisch nicht existente IDs im Fiskal-Register, fehlerhafte Standortzuteilung, erkannte aber nicht im Unternehmen hinterlegte Fiskal-Einheiten, nicht in der Portalanleitung dokumentierte Fehlermeldungen/Warnungen), aus zu beantworten.

Da verweist man dann auf Euch, liebes LSPOS-Team, und zwar mit dem Satz:

es wird noch Unterlagen seitens der Fa. LUWOSOFT geben.

WAS FÜR UNTERLAGEN?!

Der Rest der Mail besteht aus "MFG" und "Hallo Frau Müller". Ich weiss ja, das Männer keine 20.000 Wörter am Tag zur Verfügung haben wie wir Frauen, aber echt jetzt?

Bin gespannt, ob ich die Offline-Lizenzen storniert bekomme zu der mich die Software des Swissbit TSE verwiesen/verleitet hat. Oder irgendwann erfahre, was die Archivierung denn nun 2021 kostet - vor der Rechnung.

Ich bin nach vielen Jahren wirklich zum ersten mal enttäuscht.
 

F.Schneider

Moderator
MLBanner
14. Juli 2014
255
39
Franken
Die Lizenzen werden mW bei Unternehmen - Features ausgewählt. Ich denke (hoffe) ich habe "Basis" ;)

Den Anhang 62113 betrachten

Die Auswahl des gewünschten Pakets erfolgt an genau dieser Stelle. Wie in der Anleitung (https://www.luwosoft-support.de/090349-EFSTA-Portal-Registrieren-und-Einrichten#Lizenzierung) beschrieben entsprechen die Pakete genau den hier gesetzten Haken.
Auszug aus der Anleitung:
1618315306289.png

Die "Offline-Lizenzen", welche im Bereich Bestellungen geordert werden können, sind wirklich nur für Kassen gedacht, die absolut keinen Zugang zum Internet haben.
Wenn kein wirklich guter Grund für die Verwendung von Offline-Lizenzen vorliegt, empfehlen wir die Basis-Lizenz zu nehmen, wie oben beschrieben.
 
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nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.307
98
Saarland
Die Auswahl des gewünschten Pakets erfolgt an genau dieser Stelle. Wie in der Anleitung (https://www.luwosoft-support.de/090349-EFSTA-Portal-Registrieren-und-Einrichten#Lizenzierung) beschrieben entsprechen die Pakete genau den hier gesetzten Haken.
[..]
Die "Offline-Lizenzen", welche im Bereich Bestellungen geordert werden können, sind wirklich nur für Kassen gedacht, die absolut keinen Zugang zum Internet haben.

Danke für die Antwort, irgendwann habe ich es mir auch selbst so gedacht. In 'meiner' Anleitung von Euch steht's zumindest fast so wie von Ihnen zitiert, leider dadurch auch etwas weniger transparent:

paket.jpg

Gerade im Hinblick darauf, dass die EFR unter "Lizenz" automatisch auf die Offline-Lizenz verweist, ist das etwas verwirrend, wenn man als Endkunde einen "regulären Checkout mit Vertragsabschluss" erwartet und denken könnte, dass das alles aufeinander aufbaut.

Euch hätte halt auffallen können, dass diese Art "Vertragsabschluss" ohne Nennung eines Preises, unter dem Stichwort "Featureverwaltung", und ohne echten "Bestellvorgang" vermutlich bei vielen Anwendern auf Unverständnis stoßen wird. Klar, da könnt ihr nix zu, wenn die Ösis der Meinung sind, dass reiche vollkommen aus, ist aber für den geneigten Endverbraucher - die das hier im Forum auch schon mehrfach anklingen ließen - nicht verständlich. Man bekommt ja selbst nach mehrfachen Mails an efsta nicht mal eine Preisauskunft, die Frage wird einfach unbeantwortet stehen gelassen. Ich schreibe nun mittlerweile pro Frage eine eigene Mail, da mir deren "Support" maximal eine Sache in nicht mehr als drei Sätzen (inklusive "mfg") beantwortet.

Offensichtlich hat man (die - nicht ihr) keine Lust, die eigene Software/Portal zu erklären wenn der Anwender bereichsfremd ist und Fehler hat, die in deren PDF nicht beschrieben werden. Schade. Sollte ich mal so machen mit meinen Kunden - nicht.

Sowas ist auch unter B2B nicht sonderlich seriös/vertrauenserweckend, denn auch hier erwartet man eine Art rechtskonformen "checkout". Wie gesagt, ist nicht Eure Schuld. Aber ich vermute mal anhand der Verwirrung hier dass dem ein oder anderen ein kleiner Satz "damit bucht ihr auch schon gleich den Vertrag pro Fiskal-Einheit" geholfen hätte. Der Satz zur Lizenz, der in Ihrem Screenshot enthalten und auch hilfreich ist, fehlt in der Online-Anleitung (https://www.luwosoft-support.de/809187-LS-POS-Version-20-KassenSichV-Konform) bei mir leider - siehe mein Screenshot. Wo findet man denn die von Ihnen zitierte Version der Anleitung?

Ich glaube ihr seid hier vielleicht etwas betriebsblind gewesen, da das für Euch schon seit langem alles "nix neues" mehr ist - ganz ohne Vorwurf, da ich das aus meinem eigenen Bereich durchaus auch kenne. Ein Teil der Nutzer hätten sich allerdings ein klein bischen mehr Informationen in Eurer Mail* bei einem derart kritischen und kurzfristig erst umsetzbaren Update gewünscht, wie z.b. einen direkter Hinweis auf den "Dritten im Boot" efsta. (* = die ich übrigens am Freitag, 26.03. um 20:00 Uhr in meinem Outlook empfangen habe und wie bei Euch auch ist unser Büro eher das 8-17 Uhr Ding).
 

Dyen

Aktives Mitglied
7. Juli 2020
65
23
Die "Offline-Lizenzen", welche im Bereich Bestellungen geordert werden können, sind wirklich nur für Kassen gedacht, die absolut keinen Zugang zum Internet haben.
Außer Hardware finde ich dort nur Deutsche Fiskal Cloud TSE je standort oder Unternehmen mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Das ist es nicht, oder?

Gilt für EFR-Middleware, also die von Ihnen empfohlene "Basis-Lizenz", die vermutlich 36 EUR im Jahr kosten soll, auch eine Mindestlaufzeit?

Ich habe alles so gemacht, wie in der Anleitung von Luwosoft beschrieben. Ob ich aber schon einen Vertrag abgeschlossen habe, weiß ich nicht. Wenn ja, bekommen ich in Kürze sicher eine Rechnung in mir unbekannter Höhe oder die Software stellt nach Auslaufen der Testphase den Betrieb ein. Dann weiß ich Bescheid. Das muss man also nicht vorher kommunizieren. Ist ja sowieso lockdown.
 
Zuletzt bearbeitet:

Linhtinh188

Aktives Mitglied
18. Januar 2019
45
7
Außer Hardware finde ich dort nur Deutsche Fiskal Cloud TSE je standort oder Unternehmen mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Das ist es nicht, oder?

Gilt für EFR-Middleware, also die von Ihnen empfohlene "Basis-Lizenz", die vermutlich 36 EUR im Jahr kosten soll, auch eine Mindestlaufzeit?

Ich habe alles so gemacht, wie in der Anleitung von Luwosoft beschrieben. Ob ich aber schon einen Vertrag abgeschlossen habe, weiß ich nicht. Wenn ja, bekommen ich in Kürze sicher eine Rechnung in mir unbekannter Höhe oder die Software stellt nach Auslaufen der Testphase den Betrieb ein. Dann weiß ich Bescheid. Das muss man also nicht vorher kommunizieren. Ist ja sowieso lockdown.
Das Selbe hier... (sorry JTL wegen zu kurzem Inhalt, so spart Luwosoft auch bei ihren Infos)
 
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pbcom

Gut bekanntes Mitglied
5. März 2011
171
13
Salzgitter
Ich muss hier eine ganz dumme Frage stellen, denn seit 14 Tagen warte ich vergeblich auf einen Rückruf vom Luwosoft-Support und telefonisch sind die jeden Tag nicht erreichbar.

Ich habe heute die Mail mit der Bitte um Onboarding gemailt. Die TSE-Hardware und das KassenSichV-Modul habe ich wegen offener Fragen noch nicht geordert.
Eine gültige Subscription besteht aber.

Kann ich meine LS-POS Version 1.9.9.5 bereits jetzt auf die 2.0 Updaten? Oder ist die TSE-Hardware und das KassenSichV-Modul eine Grundvoraussetzung?
 

Dyen

Aktives Mitglied
7. Juli 2020
65
23
Kann ich meine LS-POS Version 1.9.9.5 bereits jetzt auf die 2.0 Updaten? Oder ist die TSE-Hardware und das KassenSichV-Modul eine Grundvoraussetzung?
Da die Bestellung von TSE-Hardware und KassenSichV-Modul eine Grundvoraussetzung für die Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.03.2021 war, bist du wohl der Einzige, der vor dieser Frage steht.

Also ich vermute, technisch ist das kein Problem, wenn du eine gültige Subscription hast. Zur Sicherheit machst du vorher ein Datenbank-Backup und vom Kassenrechner ein System-Image. Beides vorher prüfen und wenn sie funktionieren, kannst du es gefahrlos ausprobieren.
 

Dr_Schaffhausen

Aktives Mitglied
31. Oktober 2013
24
4
Ich habe alles so gemacht, wie in der Anleitung von Luwosoft beschrieben. Ob ich aber schon einen Vertrag abgeschlossen habe, weiß ich nicht. Wenn ja, bekommen ich in Kürze sicher eine Rechnung in mir unbekannter Höhe oder die Software stellt nach Auslaufen der Testphase den Betrieb ein. Dann weiß ich Bescheid. Das muss man also nicht vorher kommunizieren. Ist ja sowieso lockdown.

Das ganze Verfahren ist vollkommen instransparent und in meinen Augen unnötig komplex, um nicht zu sagen: Eine Frechheit. Ich bin Händler und kein Informatiker. Die Oberflächen - sei es nun das Portal oder das Backend - sind unübersichtlich vollgestopft mit Informationen, mit denen ein Laie nichts anfangen kann. Wenn ich mich in ein Airbus-Cockpit setze, verstehe ich genau so viel.

Ich weiß bis heute nicht so recht, ob jetzt alles einwandfrei läuft, ob ich einen Vertrag mit denen und wenn ja, in welcher Höhe abgeschlossen habe. Bekomme ich da noch eine Rechnung? Per Post oder E-Mail?

Mann, Mann, Mann. Was EFSTA da abgeliefert hat, empfinde ich als einen einzigen Witz. Nur kann ich nicht drüber lachen!
 

Xantiva

Sehr aktives Mitglied
28. August 2016
1.787
313
Düsseldorf

Dyen

Aktives Mitglied
7. Juli 2020
65
23
Das mach dann mal dem Finanzamt bei einer Prüfung klar - je nach Bundesland hättest Du die bis Ende September letzten Jahres bereits bestellt haben müssen!
https://www.handwerksblatt.de/theme...stung-diese-laender-wollen-betriebe-entlasten
Na ja, das ist nun nicht mehr zu ändern. Wie man es dem Prüfer später erklärt, kann man sich immer noch ausdenken, wenn die aktuellen Fragen beantwortet sind. Darum @pbcom Einfach machen.
 

Dyen

Aktives Mitglied
7. Juli 2020
65
23
Die "Offline-Lizenzen", welche im Bereich Bestellungen geordert werden können, sind wirklich nur für Kassen gedacht, die absolut keinen Zugang zum Internet haben.
Im Bereich Bestellungen können keine "Offline-Lizenzen" geordert werden. Können Sie das bitte präzisieren?
Wenn kein wirklich guter Grund für die Verwendung von Offline-Lizenzen vorliegt, empfehlen wir die Basis-Lizenz zu nehmen, wie oben beschrieben.
Was ist der Vorteil einer Basis-Lizenz ggü. einer Offline-Lizenz? Ich habe einen wirklich guten Grund für die Verwendung einer Offline-Lizenz.
 

pbcom

Gut bekanntes Mitglied
5. März 2011
171
13
Salzgitter
Das mach dann mal dem Finanzamt bei einer Prüfung klar - je nach Bundesland hättest Du die bis Ende September letzten Jahres bereits bestellt haben müssen!

Ich verstehe die Aufregung nicht ganz.
Mir ist klar das ab sofort nur noch Barkasse mit TSE vorgeschrieben ist, aber wir haben immer noch Lockdown und es finden somit keine Barverkäufe statt. Wir machen zwar Click & Collect aber eben mit Zahlung online.

Dennoch ist die TSE Hardware heute eingetroffen und ich werde die Installation morgen mal antesten. Also alles gut.
 

Xantiva

Sehr aktives Mitglied
28. August 2016
1.787
313
Düsseldorf
Wir hatten im März schon mal wieder ca. 3 Wochen den Laden auf - bis wir wieder schliessen mussten. Und - es soll Läden geben, die "Click & Meet" anbieten - die haben dann auch wieder Barverkäufe und die Kasse auf.
 
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