Wenn auf der Rechnung zusätzlich zur Rechnungsnr. der Bezug zum Auftrag gedruckt werden soll, tritt ein Fehler auf sobald die Rechnung nur aus einem Angebot heraus erstellt wurde. Dann steht nämlich auf der Rechnung Rechnungsnr. ... bzgl. Auftragsnr. ... . Das ist an dieser Stelle aber falsch, da auf einen nicht vorhandenen Auftrag - zumindestens in Verbindung mit dem Angebot oder der Rechnung - verwiesen wird.
Wenn also die Rechnung nur aus einem Angebot heraus erstellt wurde, sollte auf der Rechnung auch Rechnung bzgl. Angebot stehen.
Gruß
Torsten
Wenn also die Rechnung nur aus einem Angebot heraus erstellt wurde, sollte auf der Rechnung auch Rechnung bzgl. Angebot stehen.
Gruß
Torsten