Sie Anspruchsrechnung hat doch mit dem Neuversand zunächst mal gar nichts zu tun?!
Der Kunde hat im übrigen von uns längst Ersatz erhalten - konnte Ihn schließlich nicht 6 Wochen warten lassen bis DPD geruhte, zu antworten ...
Wieso nicht? Weshalb stellst Du denn den Anspruch?
Ganz einfach:
Weil Du 2x Ware verschickst, der Kunde die Ware aber nur einmal bezahlt hat.
Folglich stellst Du den Neuversand oder - andersrum gedacht - den Ursprungsversand dem Schädiger in Rechnung und sendest dem Kunden neue Ware zu seinem Ursprungsauftrag.
Irgendwie muss der Vorfall ja in Deiner Lager- und Finanzbuchführung dokumentiert werden.
Dass der Kunde längst Ersatz erhalten hat, ändert da ja nichts dran. Setzt Du den Auftrag halt auf versandt oder schließt ihn ohne Versand ab (wenn Du die Ware schon so aus dem Lager gebucht hast).
Wenn Du aber bei einem Verlust direkt einen Ersatzauftrag mit dem Paketdienst als Rechnungsempfänger erstellst, hast Du Deine Lager-Buchhaltung sauber, kannst den Auftrag automatisch neu picken lassen, kannst den Zahlungseingang überwachen und hälst damit auch Deine Finanzbuchführung sauber. Sollte der Schaden nicht übernommen werden, kannst Du immer noch ausbuchen oder wenn die Ware wieder auftaucht halt per Retoure und ReKo arbeiten.
Alles ist dokumentiert und alles läuft über die normalen Wawi-Prozesse, ohne dass Du irgendwie manuell "dazwischenfunken" musst. Das Lager macht seine normale Arbeit, der Rechnungsprozess auch, die Bestände werden sauber gebucht und die Buchhaltung hat alle relevanten Belege und es lässt sich auch auswerten, welche Schäden welchen Status haben. Einmal fertig eingerichtet, macht das alles ganz viel leichter.