AW: Abgleich der Lagerbestände mit eBay falsch funktioniert v.1.0.6.0
Och Leute,
Ich bin den Umständen entsprechend gelassen, nur wenn der Fall auf Sie nicht zutrifft und Sie die Auswirkungen eines solchen Falls nicht verstehen, heißt es nicht, dass alles an sich gut ist.
Bei mir beziehen Onlineshop, eBay und Amazon Ihre Stücklistenartikel aus einem Lager, das selbe Lager ist auch für den Großhandel.
Sowohl Lagerbestand als auch Überverkäufe sind aktiv, dafür gibt es viele Gründe, die ich im Einzelnen nicht aufzählen muss.
Das bedeutet, aber nicht das die
WAWI nun einfach den gesamten Lagerbestand eBay mitteillen darf, weil ich nicht alles über eBay verkaufen will oder weil ich uU nur 10 Stück von Artikel XY verkaufen will.
Bleiben wir bei dem Fall, vielleicht ist es dann etwas verständlicher.
Sie haben 20 identische Fahrzeuge auf dem Hof von denen Sie nur 1nen über eBay verkaufen wollen, dann kann es doch nicht sein, dass die WAWI beim nächsten Abgleich die Menge auf 20 korregiert und wenn 5 von den Fahrzeugen bei meinem Partner auf dem hof stehen und in meinem "
FBA-Bestand" geführt werden, dann erst recht nicht.
"Max Menge = 1" wäre ein fail in dem fall, weil nach dem Verkauf 1 Fahrzeugs wieder eines zum verkauf stehen würde.
"Max Menge = aus" würde bedeuten, dass ich nach dem nächsten Abgleich alle 20 Fahrzeuge bei eBay habe.
Um es noch einmal für den ein oder anderen etwas verständlicher auszudrücken:
Bezogen auf die Tabelle
Abgleich der Lagerbestände mit eBay und Amazon | JTL-Blog
Zeile zwo, erste Tabelle: das darf nicht sein
Wenn ich eBay Mende 1 habe, dann darf die WAWI trotz Lagerbestand 20 nicht die angebotene Menge bei eBay auf 20 stellen
oder nochmal anders ausgedrückt,
Ich muss doch nicht alle Artikel in meinem Lagerbestand über eBay verkaufen .....
Die Max Menge füllt sich automatisch wieder auf, ergo würde sich das Fahrzeug stündlich verkaufen, würde ich ja auch wieder uU mehr verkaufen als gewollt.
Verstehe ich da etwas komplett falsch oder wieso ziehen Sie meinen Beitrag so ins lächerliche
PS. ich habe zwar den Anwalt zur Verdeutlichung der Situation erwähnt, etwas übertrieben !eventuell!, aber stellen Sie sich die Situation mit den Fahrzeugen vor und man hätte nun alleine eBay-Gebühren von 10000€
meinen Sie nicht, dass dafür die uU fehlerhafte Logik der Software das Verschulden trägt und damit der Herrsteller der Software haftbar gemacht werden könnte?