AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?
aber eine richtige!
Buchhalterisch ist Deine Vorghensweise nicht nur falsch, sondern auch verboten.
Eine einmal ausgedruckte Rechnung darf nicht mehr verändert werden, das kann sonst mal böse AUA bei einer Betriebsprüfung werden.
Wir machen es so:
NN Bestellung kommt (Wir haben in der Auftragsübersicht die Spalte Versandart eingeblendet)
Das sieht man demnach. Zudem kann man oben rechts den 'Anzeigen:' Filter auf 'nicht versandt - Nachnahme' setzen.
Dann werden alle Nachnahmen, die noch nicht versendet sind angezeigt.
Diese markieren wir und drucken die Rechnung, die natürlich NICHT auf bezahlt gesetzt wird. Wie soll man sonst überblicken, ob sie bezahlt ist??? Kann ja auch mal beim Zustelldienst falsch/nicht bezahlt werden...
Kommt dann die Zahlung auf dem Konto an, wird bezahlt gesetzt und als Zahlungsart Nachnahme ausgewählt. So schliesst sich der Kontrollkreis und man kann au sehen, wie lange so die Transferzeiten sind und ggf. seinem Dienstleister auf die Füße treten, wenns nicht passt.
Wird eine Sendung nicht angenommen, wird eine entsprechende Gutschrift erstellt, ausgedruckt und zur Rechnung geheftet.
So muss man auch nicht irgendwann nach Monaten oder Jahren dem Finanzamt erklären, wieso man wohl den Artikel für null Euro verkauft haben will.
Und vor allem wird bei der Gutschrift eben Dein Problem gelöst: Der Lagerbestand wird zurück geschrieben.
GUTSCHRIFT ERSTELLEN:
Immer aus der Rechnungsübersicht, die betreffende Rechnung markieren und rechts GUTSCHRIFT anklicken. So werden direkt alle Daten in die Gutschrift übernommen. Fertig.