AW: wap.ebay.de und akut abmahngefährdet
Wenn ein Unternehmer keine angemessenen Risikorückstellungen hat, sollte er woll lieber den Gewerbeschein abgegeben, denn wir (alle) als Unternehmer sind jeden Tag der Gefahr ausgesetzt.
curra hat völlig Recht! Die Zeiten wo man mal schnell einen Ebay-
Shop oder einen eigenen Online-Shop einrichtet und mit wenig finanziellen Mitteln über die Runden kommt, dürfte vorbei sein.
Da der Streitwert bei Abmahnungen vorgegeben wird, ist ja auch die Abwehr der selbigen mit Kosten durch den eigenen Anwalt verbunden. Und die berechnen sich halt auch aus dem vorgegebenen Streitwert.
Ergo, selbst wenn erfolgreich abgewehrt wird, sind die Kosten erstmal da. Allerdings hat man sich, immerhin, gegen die Unterlassungserklärung dann erfolgreich gewehrt. Und diese Erklärung begleitet einen ja auch fast ein lebenlang!
Alle Vorteile die einem bei einem Onlineshop, in der Vergangenheit, genannt wurden sind mittlerweile hinfällig, wie keine Ladenkosten, kein Fuhrpark, keine Verkäufer, etc.
Dieses Geld landet jetzt bei zunehmend bei Anwälten. Entweder um die AGB zu erstellen oder Abmahnungen abzuwehren oder die Shops zu überprüfen, z.B. oder andere für den Onlinehandel, inzwischen, erforderlichen Investitionen.
Herr Gronen, der selbsternannte Internetpapst, verschickt diese Serienmail ja nicht um die Händler zu warnen, sondern um Umsatz für seine Firma zu generieren!
Leider kippt er damit wieder Wasser auf die Mühlen der Anwaltsmafia!
Es gilt immer noch, ohne Moss nix los! Oder wie curra sagt: "angemessenen Risikorückstellungen".