Versandkosten und Rückgaberecht

Andreas Grambow

Sehr aktives Mitglied
5. August 2006
4.489
15
Dahlenburg / bei Lüneburg
Hallo zusammen,

wie sieht es eigentlich rechtlich aus,
1. wenn ein Kunde einem Onlinehändler die Ware innerhalb der Frist die Ware zurückschickt, muss er desem nur den Warenwert, oder auch die Versandkosten zurückerstatten?

2. Kann der Onlinehändler festlegen, das die Rücksendung Frei Haus erfolgt, wenn er diese Kosten übernimmt?

Danke im Voraus
 

shetani

Aktives Mitglied
28. Februar 2007
226
0
Essen
Die Erstattung der Versandkosten doch nur wenn der Wert der zurückgesendeten Sache >= 40 Euro ist oder ?

Vorschreiben kannst Du dem Kunden sicherlich nichts, vorschlagen, zum Beispiel das DU ihm gerne auf Wunsch eine Paketmarke zur einfacheren Abwicklung zukommen lässt, aber auf jeden Fall - solange es nicht zu seinem Nachteil ist 😉
(ebenfalls keine Rechstberatung )
 

Andreas Grambow

Sehr aktives Mitglied
5. August 2006
4.489
15
Dahlenburg / bei Lüneburg
Mal anders gefragt, kann man (natürlich alles fikitv) ein Rückgaberecht so formulieren
§ 1 Rückgaberecht

Als Verbraucher können Sie die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer noch gesondert mitzuteilenden Rückgabebelehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern), können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung FREI HAUS. Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Ihre Versandkosten bekommen Sie zusammen mit der Ware gutgeschrieben.

Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

.......

§ 2 Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


Danke nochmals
 

hgk1911

Aktives Mitglied
15. August 2006
66
0
roermond
Hallo Andreas
ausschliessen darfst du die unfreie Rücksendung nicht, da gibt es genug urteile.
Unsicher ist die Rechtssprechung aber bei organisatorischen Gründen und dem Angebot der fristwahrenden Rückholung (Zusendung eines Paketscheins) hier ist die Tendenz das der Kunde zustimmen muss
Alles laut einem befreundeten RA
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Mann kann da mit entsprechenden Formulierungen mehr oder weniger freundlich darum bitten. Viel mehr aber tatsächlich nicht.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
21. Juli 2006
4.219
29
Henndorf am Wallersee (Österreich)
Zitat von Andreas Grambow:
... weil unfrei geschickt wird, finde ich nicht wirklich toll
Ist aber so. Ob es dem Händler paßt oder nicht. Wie hgk1911 schon sagt, es gibt dazu mehrere eindeutige Urteile in DE. Ich würd´s nicht drauf ankommen lassen. 40 Euro in einer Lagerkasse sind sicher weniger als tausende an Kosten bei einer Abmahnung und event. Gerichtsverfahren.

lg
Gerhard
 

THOM

Gesperrter Benutzer
20. April 2007
278
1
Man könnte doch aber auch hingehen und den Ablauf einer Rücksendung in den AGB festlegen.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Wie gesagt: man kann den Ablauf vorschlagen, erklären und Argumente für einen bestimmten Ablauf bringen - "aufzwingen" sollte man es ihm aber nicht, da er an unzulässige Vereinbarungen in den AGB nicht gebunden ist.
 

THOM

Gesperrter Benutzer
20. April 2007
278
1
Naja ich hab damit kein Problem, in meine Sendungen kommt ein Rücksendebogen. Diesen brauch der Kunde nur wieder auf das Paket zu kleben und dann eine Nummer anrufen um die Abholung zu veranlassen.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Genau, Du machst es deinen Kunden eben entsprechend leicht und bequem. Und meistens funktioniert das auch sehr gut. Aber daran gebunden sind eben auch deine Kunden nicht :wink:
 

Modulexpert

Sehr aktives Mitglied
14. März 2007
1.678
1
Bin zwar auch bei DPD aber Rückführungen mache ich per Hermesversand, DPD ist da mir zu teuer.OK passiert bei mir Gottseidank sehr sehr selten.
 

Feuer-Shop

Aktives Mitglied
27. Juli 2007
448
0
Wie kannst du denn bei Hermes diese Rückführungen beantragen?

Der DHL Weg ist mir etwas zu kompliziert auch wenn ich mich noch nie richtig wirklich damit auseinander gesetzt habe
 

Feuer-Shop

Aktives Mitglied
27. Juli 2007
448
0
Achso nur über die Profi Geschichte, ich wollte schon sagen denn als Normalo kannst du doch eigentlich nicht. Ich bin von Hermes geheilt, denn da ist einfach zu viel schief gegangen und da bin ich lieber wieder zurück zu DHL, denn die hatten das beste Angebot. Dann werde ich mich mal mit denen in Verbindung setzen wie man Retouren am besten abwickeln kann.

Danke trotzdem für die Info
 

thuhn01

Guest
AW: Versandkosten und Rückgaberecht

Hallo Andreas
ausschliessen darfst du die unfreie Rücksendung nicht, da gibt es genug urteile.
Unsicher ist die Rechtssprechung aber bei organisatorischen Gründen und dem Angebot der fristwahrenden Rückholung (Zusendung eines Paketscheins) hier ist die Tendenz das der Kunde zustimmen muss
Alles laut einem befreundeten RA

Okay, unfrei untersagen ist natürlich nicht ok und wird dick abgemahnt.
Aber wie sieht das mit dem Verrechnen der unnötig entstandenen Kosten aus?

Beispiel: Ware für 42 Euro - Kunde schickt unfrei zurück = 12 Euro Strafporto.
Kann ich dem Kunden die unnötig erzeugten Kosten (DHL Basis Satz für Paketversand = 5,90Euro) in Höhe von (12,00-5,90) 6,10Euro vom Warenwert abziehen und mit "Mitwirkungspflicht zur Schadensminderung" begründen?
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Versandkosten und Rückgaberecht

Darauf wirst du hier verständlicherweise keine befriedigende oder verlässliche Antwort bekommen...
 

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