Transportschäden - wie damit umgehen?

RolandR

Gut bekanntes Mitglied
7. November 2009
109
4
Hallo Community,

ich versende meine Pakete als Geschäftskunde von DHL.
Es kommt immer mal wieder vor, dass Pakete und damit der Inhalt beim Kunden beschädigt ankommen.

Mittlerweile ärgere ich mich immer mal wieder maßlos über DHL und deren Umgang mit meinen Sendungen.
Wie manche Fahrer die Pakete behandeln ist schon faszinierend.
Dass da Schäden entstehen ist vorprogrammiert.
Ein weiteres Problem ist, dass manche Kunden defekte Pakete nicht gleich beim Zusteller reklamieren.

Nun meine Fragen:
- kann man es irgendwo schriftlich fixieren (AGB?), so dass es auch rechlich einwandfrei ist, dass der Kunde bei Erhalt der Sendung Schäden am Paket dem Zusteller melden soll.
- kann man die weitere Vorgehensweise im Schadenfall rechtlich einwandfrei regeln. Also z.B. der Kunde hat die DHL Schadensanzeige auszufüllen.

Mir geht es nicht darum mich aus der Verantwortung zu stehlen.
Mir geht darum rechtlich einwandfreie, sinnvolle und klare Regelungen zu installieren auf die im Schadensfall zurückgegriffen werden kann.

Danke im Voraus für Eure Ideen und Meinungen.

Grüße
Roland
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Der Kunde hat bei Übergabe das Paket auf sichtbare äußerliche Schäden zu prüfen und diese dem Paketdienst SOFORT anzuzeigen, noch BEVOR die Quittierung des Empfangs erfolgt. Sollte er dies nicht tun, werden sich die Paketdienste i.d.R. quer stellen, wenn du Forderungen gegen diese wegen Sachbeschädigung stellst...
 

RolandR

Gut bekanntes Mitglied
7. November 2009
109
4
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Der Kunde hat bei Übergabe das Paket auf sichtbare äußerliche Schäden zu prüfen und diese dem Paketdienst SOFORT anzuzeigen, noch BEVOR die Quittierung des Empfangs erfolgt. Sollte er dies nicht tun, werden sich die Paketdienste i.d.R. quer stellen, wenn du Forderungen gegen diese wegen Sachbeschädigung stellst...

Das macht Sinn und ist logisch. Aber wie, wo und wann teile ich das dem Kunden mit?

Grüße
Roland
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.105
96
Schwarzach a Main
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Alle Kunden bekommen von uns eine Mail als Textvorlage Versandbestätigung am Anfang steht dann so was:

>>> WICHTIG! PRÜFEN SIE DEN INHALT IHRER SENDUNG AM BESTEN SOFORT BEI ERHALT IN GEGENWART DES FAHRERS.
LASSEN SIE EVENTUELLE BESCHÄDIGUNGEN/VERFORMUNGEN/BEULEN UNBEDINGT VOM FAHRER VERMERKEN.
NUR SO KÖNNEN WIR EINEN TRANSPORTSCHADEN BEIM TRANSPORTEUR FÜR SIE GELTEND MACHEN.<<<

Bitte Prüfen Sie falls Sie sich nicht sicher sind immer der Inhalt der Lieferung besonders bei Lieferungen von Tischen und Stühlen.
Falls Sie es nicht machen Quittieren Sie der Erhalt der Sendung nur unter Vorbehalt.
Wenn wir keine Quittierung haben, können wir die Reklamation leider nicht bearbeiten.

Falls Ihre Paket per DHL kommt und beschädigt sein sollte bitte wir Sie es bei DHL direkt anzuzeigen:
Meine Sendung ist beschädigt

Und auf Paket ist ein Riesenaufkleber-

Zugegeben manche Kunden sind dann gleich so Vorsichtig das Sie die Annahme gleich verweigern :+(
Und andere wiederum wenn es Beschädigt war und die haben es angenommen- heißt es dann ich war es nicht das war meine Nachbarn (der kann halt scheinbar nicht lesen) und der letzte Kunde hat den Bock komplett abgeschossen.
ES war meine Nachbarn der Ausländer ist aber heißt genauso wie ich....

Das alles Hilft aber bei DHL auch nicht alle Beschädigte Pakete waren dann nicht ausreichend Verpackt?
Und eine Holzkiste damit es ausreicheind verpackt ist hat uns als Sonderverpackung + 30,00 Euro gekostet

Grüße
Paul
 

BlackLions

Aktives Mitglied
26. Dezember 2010
113
0
Trier
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Moien Roland

Eine sichere Versendung liegt erstmal in der Pflicht des Versenders. Wir haben dafür zu sorgen das unsere Waren in geeigneten Verpackungen an den Kunden raus gehen.
Bei der Anlieferung hat der Kunde, z.B. das Paket auf äußere Schäden zu prüfen und gegebenenfalls beim Zusteller zwecks Liefervermerk zu reklamieren. Das gleiche gilt wenn hörbare Beschädigungen (Glasbruch) zu vernehmen sind. Hier sollte jedoch die Annahme verweigert und der Lieferant zeitnah informiert werden.
Sind keine äußeren Schäden oder hörbare Beschädigungen vorhanden, sind die Zusteller nicht verpflichtet zu warten bis der Kunde die Ware geöffnet bzw. geprüft hat. In diesem Fall darf die Ware auch erst nach Unterschrift geöffnet werden.
Wichtig ist auch die Schadensdokumentation in Bild-/Schriftform. Bei schlechter oder unzureichender Transportverpackung und Kennzeichnung ist hier der Versender in der Verantwortung.
Wenn diese Punkte festgehalten werden sollte die Schadensregulierung einwandfrei laufen. Mit DPD + Hermes klappt das bei uns ohne großes Aufsehen. Wenn Du mit DHL arbeitest und es vermehr zu schadhaften Lieferungen kommt lass den Außendienstler bei Dir vorsprechen. In so einem Gespräch kann einiges geklärt werden. Bei uns informiert sich der zuständige AD von DPD/Hermes mindestens 1x im Quartal nach dem Sendungsverlauf.

Gruß
Uwe
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.105
96
Schwarzach a Main
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Tja das mit dem Verpackung?

wenn mir die Post ein Paket zurück bring der so aussieht wie wenn der von der Dampfwalze überfahren würde - wie soll ich es dann Verpacken? (Schaden nicht annerkannt)

wenn mir GLS unsere Paket in einem Plastiksack zurück bringt inkl. Weinreste (ich verkaufe Möbel) mit dem Begrundug es ist Kaputte und war falsch Verpackt (woher der Sack kommt könnte mir aber keine erklären und die Weinreste auch nicht) nun auch hier keine Schaden annerkannt.

Im Grunde genommen egal wo ich war UPS/DPD/GLS/DHL oder wie die alle heißen in 20 Jahren wurde uns lediglich nur ein Schaden bei der Spedition annerkannt und das war so das das ganze Auto umgekippt war.

Ansonsten immer falsche oder unzureicheimde Verpackung (nun komisch das dann immer der zweite Paket ergo in gleichen Verpackung heilos ankamm)

Grüße
Paul
 

BlackLions

Aktives Mitglied
26. Dezember 2010
113
0
Trier
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Moien Paul,

wie schon geschrieben. Lass einfach mal den Außendienstler antanzen und besprecht die Problematik. Wenn das zu keinem brauchbaren Ergebniss führt muss eine andere Versandlösung gefunden werden. Die ist dann vermutlich etwas teurer (Verhandlungssache), aber eure Ware kommt unbeschädigt an.

Gruß
Uwe
 

RolandR

Gut bekanntes Mitglied
7. November 2009
109
4
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Hallo igel-max,

vielen Dank für deine ausführliche Beantwortung.

Einen Hinweis in die Versandmail zu nehmen ist ein guter Vorschlag.
Aber hat der auch rechtlichen Bestand?

Alex würde jetzt wieder schreiben:
Dann muss du leider zu einem Anwalt gehen.

Es könnte ja sein, dass hier im Forum schon jemand beim Anwalt war und seine Erfahrungen mit uns teilen würde.
Vielleicht könnte man ja davon profitieren.
Desweiteren glaube ich betrifft diese Problematik fast jeden von uns.
Ausser vielleicht Software-Händler.


Hallo Blacklions,

danke auch für deine Ausführungen und danke für den Tip mit dem Aussendienstmitarbeiter,

Es ist schon richtig, dass eine sichere Verpackung in unserer Pflicht liegt.
Wenn aber Pakete aus dem Lieferfahrzeug geschmissen werden, dann kann die beste Verpackung das nicht ab.

Es kann doch nicht sein, dass sich DHL dann bei jedem Schaden auf falsche Verpackung berufen kann.

Grüße
Roland
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Ja, wir versenden fast in jedem Paket Glas.

Die Schäden waren immer schon überschaubar, aber in Summe mit höherem Paketaufkommen lohnt es sich unterm Strich wirklich besser zu verpacken. Dabei geht es nicht nur um den Schaden an den Artikeln, sondern um den ganzen Aufwand drumherum, d.h. die Kommunikation mit dem Kunden, ggf. die Bearbeitung der Retoure, Neuversendung ... die paar Euronen für Verpackung mit Reserve lohnen sich !

Meine Erfahrung:
Alles was wenig Gewicht hat wird so gut wie nie beschädigt, größere Pakete leiden generell mehr
Bei DHL dauerte eine Rückmeldung wochenlang und war immer schriftlich, keinerlei Einfluss auf das Paket und den weiteren Verlauf (Anm.: wir waren bei DHL kein Geschäftskunde)
Bei DPD bekomme ich innerhalb von 1-2 Tagen ein Mail und es wird sofort reagiert darauf was mit dem Paket zu tun ist

Schadenersatz haben wir bislang nur erhalten, wenn im Paket tatsächlich etwas fehlte (außer dem Inhalt der z.B. zerbrochenen Flasche).

Von meinem DHL-Kontakt bekam ich mal den Tipp die Schäden zu sammeln, zu dokumentieren und dann mit einem Anwalt bei DHL anzuklopfen. Habe ich nicht gemacht, weil es sich einfach nicht lohnte.
Als wir auf DPD gewechselt sind, haben wir, wegen der doch etwas raueren Umgangsweise mit den Sendungen, die Verpackung verbessert und hatten bislang erst 1 Schaden.

Wenn man sein Paket (bis ca. 5-10 KG) aus Bauchnabelhöhe in eine Ecke werfen kann, dann ist man auf der sicheren Seite, alles andere wird schadenanfällig sein.
Vorgegeben ist nach meinem Wissen eine Fallhöhe von 80 cm. Ich habe mal einen TV-Bericht gesehen (Logistiker weiß ich nicht mehr) in dem die Wagen (bis 2 m hoch) auf ein Sortierband gekippt werden, zwar schonend, aber trotzdem. D.h. die Schäden müssen nicht vom Menschen alleine verursacht werden. Auch die automatischen Sortierer haben einen "Stempel" der die Pakete vom Band "drückt", ich würde es aber eher als "katapultiert" sehen, d.h. der seitliche Stoß sah schon extrem aus.

Die Paketzusteller sind alles nur Menschen - häufig im Zeitstress, manchmal sogar im Frust, weil es kein einfacher Job ist - und hier sollte man einfach eine Reserve bei der Verpackung einplanen.
 

BlackLions

Aktives Mitglied
26. Dezember 2010
113
0
Trier
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Uppps, der Michael war wieder schneller ! :D


Moien Roland,

ich war da mal auf so einem Fachpackerlehrgang. Da wurde uns gezeigt wie ein Paket transportsicher gepackt wird. Ohne besondere Kennzeichnung muss das einen Sturz aus 80 - 100cm Höhe aushalten. Das sind dann die Pakete die im freien Flug im Depot verteilt werden. Das Problem ist der hohe Kostenfaktor für solch eine Verpackung. Der Verpackungsaufwand soll aber so gering wie möglich gehalten werden. Unser Lehrgangsleiter hat dann darauf hingewiesen das es preisgünstig und rechtsverbindlich ist, die Verpackung mit orange/rotem Warnhinweis "Vorsicht Glas / Vorsicht zerbrechlich / Nicht werfen / Nicht stappelbar / Bruchgefahr" zu kennzeichnen. Alle Paketdienstleister garantieren bei diesen so gekennzeichneten Verpackungen für die ordnungsgemäße Handhabung. Bei uns hier werden mittlerweile alle Warensendungen mit so einem Packband deklariert. Seither haben wir auch keine nennenswerten Transportschäden zu verzeichnen.

Gruß
Uwe
 

RolandR

Gut bekanntes Mitglied
7. November 2009
109
4
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Hallo MichaelVorarlberg und BlackLions,

Danke für Eure Ausführungen.
Das mit dem roten Paketband als Warnhinweis ist gut.

Irgendwie kristallisieren sich drei Betätigungsfelder heraus:

1. Die Kundenseite, d.h. wie teile ich dem Kunden seine Pflicht (Kontrolle der Sendung) und weitere Vorgehensweise im Schadenfall mit. (AGB ?)

2. Die Verpackung. Hier ist es sicherlich auch eine Kalkulationsfrage. Also, was kostet eine bessere Verpackung versus zum Nutzen. (weniger Schäden)
Und welche kostengünstigen Möglichkeiten gibt es noch. (z.B. Warnhinweis)

3. Der Schadenfall. Sicherlich stimme ich dem Argument zu, dass hier auch nur Menschen am Werk sind. Was wäre wenn einer Eurer Mitarbeiter die Pakete durch die Gegend schmeist. "Ist das dann auch nur ein Mensch?"
Warum ein Paket einen Wurf aus 80-100cm Höhe aushalten können muß ist mir dann auch ein Rätsel.

Für weitere Anregungen bin ich Euch im Voraus sehr dankbar.

Grüße
Roland
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

..."Warum ein Paket einen Wurf aus 80-100cm Höhe aushalten können muß ist mir dann auch ein Rätsel."

weil die transportbänder in den verteilcentern teilweise diese höhen unterschiede haben. schau dich da mal um, dann wunderst du dich über nichts mehr.
 

RolandR

Gut bekanntes Mitglied
7. November 2009
109
4
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Hallo helminec,

weil die transportbänder in den verteilcentern teilweise diese höhen unterschiede haben. schau dich da mal um, dann wunderst du dich über nichts mehr.

das möchte ich mir gar nicht ansehen. Würde wahrscheinlich die Krise bekommen.

Irgendwie hänge ich da auch an meiner Erziehung fest, dass man Sachen von Anderen pfleglich behandeln sollte.

Grüße
Roland
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

...vlt. ein tipp, vlt. auch belächelt aber ich habe inzwischen ca. 4000 nadeldrucker verschickt und habe 2 transportschäden.

ware in einen karton mit mindestens 10cm platz ringsherum. diesen platz mit geknülltem zeitungspapier (wirklich knüllen, nicht falten) ausfüllen.
viele nutzen pappe, styropor oder ähnliches. diese materialien übertragen einen schlag bzw. stoss 1:1 an die ware, das ergebnis ist bekannt. und nur so nebenbei, selbst originalverpackungen der hersteller mit styroporschale werden von den paketdiensten bei schadensmeldung als unzureichend deklariert :)
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.309
99
Saarland
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

...vlt. ein tipp, vlt. auch belächelt aber ich habe inzwischen ca. 4000 nadeldrucker verschickt und habe 2 transportschäden.

ware in einen karton mit mindestens 10cm platz ringsherum. diesen platz mit geknülltem zeitungspapier (wirklich knüllen, nicht falten) ausfüllen.
viele nutzen pappe, styropor oder ähnliches. diese materialien übertragen einen schlag bzw. stoss 1:1 an die ware, das ergebnis ist bekannt. und nur so nebenbei, selbst originalverpackungen der hersteller mit styroporschale werden von den paketdiensten bei schadensmeldung als unzureichend deklariert :)

Und selbst das funktioniert auch nicht immer einwandfrei. Vor kurzem hochwertige Resinstatue verschickt, kam zerbrochen beim Kunden an. Verpackt ist das ganze in Styropor in der bedruckten Originalverpackung, da drum ist eine zusätzliche braune Kartonverpackung und dadrum weider eine braune Kartonverpackung mit zustätzlichem Füllmaterial (Luftpolster, Styroporflipps, etc). DHL Kommentar: nicht ausreichend verpackt. Schaut derzeit nach einem Fall für den Anwalt aus weil die partou nicht einlenken wollen.

Aber andere Sache, und zwar

NUR SO KÖNNEN WIR EINEN TRANSPORTSCHADEN BEIM TRANSPORTEUR FÜR SIE GELTEND MACHEN.

und

1. Die Kundenseite, d.h. wie teile ich dem Kunden seine Pflicht (Kontrolle der Sendung) und weitere Vorgehensweise im Schadenfall mit. (AGB ?)

bezweifel ich das diese Formulierung rechtens ist. Immerhin liegen Transportschaden nicht in der Verantwortung des Kunden (also nix mit "für Sie") sondern des Händlers.

Wie bereits dargelegt kennt das Gesetz keine Rügepflichten im Verbrauchsgüterhandel. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchsgüterkäufen regelmäßig zwei Jahre (§ 438 Abs.1 Nr. 3 BGB).

Das Bestehen des Gewährleistungsrechts (oder des Widerrufsrechts) darf nicht – wie dies zwischen Unternehmern üblich ist – von einer sofortigen Prüfung der Ware abhängig gemacht werden. Dem Kunden kann ein Transportschaden auch infolge grober Fahrlässigkeit verborgen bleiben. Grundsätzlich kann ein Verbraucher daher auch noch nach Wochen oder Monaten einen Transportschaden melden.

sowie

Meldet sich ein Verbraucher bei Ihnen, um einen Transportschaden anzuzeigen, können Sie Ihn natürlich zunächst dennoch höflich bitten, diesen Schaden bei dem Transportunternehmen anzuzeigen. Der Verbraucher ist hierzu zwar nicht verpflichtet, aber eine höfliche Bitte kann dennoch Wirkung zeigen.
Alle weiteren Maßnahmen zur Transportschadensregulierung müssen Sie selbst mit dem Transportunternehmen bzw. mit dem Hersteller klären. Ein Abhängigmachen der Nacherfüllung oder der Rückerstattung des Kaufpreises (im Falle eines Widerrufs) von der erfolgreichen Geltendmachung des Transportschadens Ihrerseits ist unzulässig.

Rechte und Pflichten bei Transportschäden Teil 3: Vorgehen im Schadensfall » shopbetreiber-blog.de

ich würd's also vielleicht doch lieber anders formulieren.. :) und einen Anwalt sowas verfassen lassen. Dann kannst du im Fall eines rechtlichen Problems wenigstens mit dem Finger auf jemand zeigen.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

"Schaut derzeit nach einem Fall für den Anwalt aus weil die partou nicht einlenken wollen."

kenne ich, selbst bei meinen geringen schäden. vlt. nutzt dir meine vorgehensweise? ich habe angerufen und mit kündigung gedroht, zumal ich (ist kein witz) die ablehnung schriftlich bekam obwohl das paket zur begutachtung noch nicht abgeholt war! unter der hand wurde mir erzählt "standardbrief, geht direkt nach schadensmeldung raus"!!! ein kleiner hinweis und die erwähnung eines anwaltes, scheck war 3 tage später mit entschuldigung da.

"Immerhin liegen Transportschaden nicht in der Verantwortung des Kunden (also nix mit "für Sie") sondern des Händlers."
nur teilweise richtig, endkunden ja aber unter gewerbetreibenden geht die versandhaftung ab abholung an den empfänger über soweit ich weiss. für mich ergibt sich daraus dann eben auch die verantwortung des empfängers zur meldung des transportschadens an den paketdienst.
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.309
99
Saarland
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

nur teilweise richtig, endkunden ja aber unter gewerbetreibenden geht die versandhaftung ab abholung an den empfänger über soweit ich weiss. für mich ergibt sich daraus dann eben auch die verantwortung des empfängers zur meldung des transportschadens an den paketdienst.

In meiner Naivität bin ich davon B2C ausgegangen und hab eben auch entsprechend die Links gepostet.
Nichts desto trotz würd ich bei AGB-Klauslen immer einen Anwald konsultieren, da macht man ja besonders im B2C unglaublich schnell was falsch ..

Und in Punkto DHL - mal sehen wie weit das noch geht, ich bin gespannt. Glücklicher Weise der erste entsprechende Fall in dieser Art überhaupt.
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.105
96
Schwarzach a Main
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Immerhin liegen Transportschaden nicht in der Verantwortung des Kunden

Bei DHL muss der Schaden immer der Empfänger anzeigen ich kann ohne seine zustimmung doch nicht die Adress Daten weiter geben :+) (Datenschütz Deutchland- wenigstens als Ausrede ist es hier gut)

DHL unterhält sich mit dir als Versender überhaupt nicht..

Grüße
Paul
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Der Kunde hat bei Übergabe das Paket auf sichtbare äußerliche Schäden zu prüfen und diese dem Paketdienst SOFORT anzuzeigen, noch BEVOR die Quittierung des Empfangs erfolgt. Sollte er dies nicht tun, werden sich die Paketdienste i.d.R. quer stellen, wenn du Forderungen gegen diese wegen Sachbeschädigung stellst...

Das bringt alles rein garnichts, wenn die Sendung beim Nachbarn oder per Ablagevertrag übergeben wird!
 
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