Transportschäden - wie damit umgehen?

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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.234
1.804
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

viele nutzen pappe, styropor oder ähnliches.

Rollwellpappe, rechne dir mal den Preis / m aus und dann sparst du nicht mehr:
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Dazu ein 2welliger Karton (je nach Gewicht), sehr stabil, und die Fragestellung ist erledigt.

:)

Die Zeit und das Geld das ansonsten drauf geht (Anwalt & Co.) lohnt sich ggf. bei wirklich teuren Sachen.
Unser durchschn. Bestellwert liegt bei 52 Euro, da mag es ein paar Cent für Verpackung vertragen - trotzdem !

Wir hatten auch mal ein DHL-Paket mit ca. 10-12 500 ml Glas-Flaschen drin, beim Kunden kamen nur Scherben an, da war rein gar nichts mehr heil, diese Reklamation ist immer noch offen (Feb. 2013)- da ist wohl ein LKW drübergefahren und hier gebe ich nicht auf. Zudem - wurde beim Kunden abgeliefert OHNE Schadensmeldung (bis heute in der Sendungsverfolgung nicht erfasst), obwohl das Paket in einem Plastiksack geliefert wurde in dem noch Reste vom Inhalt herumschwammen. Der Plastiksack kam natürlich von DHL. Der Kunde hat ein Foto gemacht, auch vom geöffneten Paket mit dem Scherbenhaufen drin.

Also es menschelt gewaltig, da wussten wohl beide nicht was zu tun ist ... ;)






 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Auch dort hat der Entgegennehmende auf äußerliche Schäden zu prüfen (sprich bei aufgerissenen oder beschädigten Paketen) und die Annahme zu verweigern.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Auch dort hat der Entgegennehmende auf äußerliche Schäden zu prüfen (sprich bei aufgerissenen oder beschädigten Paketen) und die Annahme zu verweigern.
Ich glaube, das ist dem entgegennehmenden reichlich egal, wenn er aus Freundlichkeit oder widerwillig für einen Nachbarn etwas annimmst. Verpflichten kann man niemanden dazu. Ich selbst nehme im Laden oftmals Sendungen für den Aufgang an und ich habe wohl kaum die Zeit, jede Sendung auf Transportschäden oder vermeintliche innere Schäden zu prüfen...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.234
1.804
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

--> Derjenige der ein fremdes Paket übernimmt, übernimmt damit auch automatisch die Haftung ! So habe ich das mal gelesen.

D.h. DHL, DPD & Co. haben damit ihren Auftrag und ihre Verantwortung erledigt.
Bei einem Schaden der nicht entdeckt bzw. gemeldet wird könnte dann ggf. der Streit mit dem eigentlichen Empfänger beginnen ...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

--> Derjenige der ein fremdes Paket übernimmt, übernimmt damit auch automatisch die Haftung ! So habe ich das mal gelesen.

D.h. DHL, DPD & Co. haben damit ihren Auftrag und ihre Verantwortung erledigt.
Bei einem Schaden der nicht entdeckt bzw. gemeldet wird könnte dann ggf. der Streit mit dem eigentlichen Empfänger beginnen ...

Die Aussage ist falsch.
Beim B2C-Geschäft haftet der Verkäufer definitiv BIS ZUR ÜBERGABE an den Kunden.
De facto haften DHL und co. sogar bei Schäden durch den Drittannehmer der Sendung bis zur endgültigen Übergabe an den Empfänger [denn der Dritte ist rechtlich gesehen Erfüllungsgehilfe von DHL, da DHL vom Verkäufer den Auftrag erhalten hat, die Ware dem Empfänger zuzustellen, was bei Auslieferung an Dritte nicht erfolgt ist. Ergo haftet DHL -aufgrund des Auftrags- bis zur Übergabe an den Empfänger. DHL kann natürlich ggf. den Schaden beim Dritten geltend machen, das ist aber weder das Problem des Käufers noch des Verkäufers, sondern allein das Problem von DHL].
 

twe

Sehr aktives Mitglied
20. August 2011
258
43
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

...vlt. ein tipp, vlt. auch belächelt aber ich habe inzwischen ca. 4000 nadeldrucker verschickt und habe 2 transportschäden.

ware in einen karton mit mindestens 10cm platz ringsherum. diesen platz mit geknülltem zeitungspapier (wirklich knüllen, nicht falten) ausfüllen.
Kann ich bestätigen. Zeitungspapier (zerknüllt) ist das beste Füllmaterial. Wir haben auch in fast jedem Paket Glas und am Anfang vieles ausprobiert. Seit wir Zeitungspapier verwenden haben wir keine Schäden mehr
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.234
1.804
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Nein, nicht wenn der Empfänger dem Transporteur die Adresse anstelle der usrpünglichen Adresse nennt - so war´s erklärt worden. Wenn der Transporteur eigenmächtig an wen anderen übergibt ist es natürlich nicht der Fall, aber das macht keiner. Bei DPD haftet sogar der Zusteller als Person privat.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.234
1.804
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Kann ich bestätigen. Zeitungspapier (zerknüllt) ist das beste Füllmaterial. Wir haben auch in fast jedem Paket Glas und am Anfang vieles ausprobiert. Seit wir Zeitungspapier verwenden haben wir keine Schäden mehr

Na ja, wenn du die Zeit und Kosten nicht scheust 2-3 Ausgaben von "Die Zeit" zu zerknüllen, dann bitte - aber es gibt auch so was wie "Abroller" und "Schrenzpapier", da kannst du deine 5 Meter in 2 Sekunden runter holen und in 10 Sekunden bist du fertig.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
893
13
Coburg
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

..."die zeit" micha?
also ich zerknülle nur den playboy bis auf das faltblatt natürlich, das gibt beim knüllen zu grosse kugeln :)
 

twe

Sehr aktives Mitglied
20. August 2011
258
43
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Na ja, wenn du die Zeit und Kosten nicht scheust 2-3 Ausgaben von "Die Zeit" zu zerknüllen, dann bitte - aber es gibt auch so was wie "Abroller" und "Schrenzpapier", da kannst du deine 5 Meter in 2 Sekunden runter holen und in 10 Sekunden bist du fertig.

Wenn es dir nur um die Zeit geht, in 10 sek. kannst du das Paket auch mit Zeitungen packen. Das "Schrenzpapier" musst du geanau so zerknüllen damit es die gleiche Schutzfunktion hat. Und durch das Abrollen sparst du nicht viel Zeit.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Hallo,

wenn man sich ein mal die gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen für ein korrekt verpacktes Paket ansieht, wird man feststellen, dass es so gut wie überflüssig ist, einen Schaden zu melden.
Demnach sollen Pakete, ich habe die genauen Werte nicht mehr im Kopf, einem Gewickt von (ich glaube es waren mindestens 80 kg) stand halten .....
Stell dich ein mal auf ein von dir verpacktes Paket.
Wenn es dann noch heile ist, kannst du einen Schaden nach dem versand reklamieren.
Es sind Werte, bei welchen man am Versand des Gesetzgebers zweifeln müsste, aber sie existieren und sind somit zu berücksichtigen.

Gruß

NICO
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Nein, nicht wenn der Empfänger dem Transporteur die Adresse anstelle der usrpünglichen Adresse nennt - so war´s erklärt worden. Wenn der Transporteur eigenmächtig an wen anderen übergibt ist es natürlich nicht der Fall, aber das macht keiner. Bei DPD haftet sogar der Zusteller als Person privat.
Wenn der Empfänger einen alternativen Empfangsort oder eine Abstellung vereinbart, so übernimmt natürlich der Empfänger bei Übergabe an diesem Ort die Verantwortung.
Wenn jedoch der Transportunternehmer eigenmächtig an Dritte [ohne vorherige Vereinbarung mit dem Empfänger] ausliefert, haftet der Transportunternehmer.

Und das bei DPD der Zusteller als Privatperson haften soll, dürfte rechtlich auch kaum durchsetzbar sein. Solange der Zusteller Angestellter der Firma ist, so haftet prinzipiell die Firma für Schäden, die bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeit entstanden sind. Nicht umfasst sind dabei natürlich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Angestellten [z.B. Abgabe bei Dritten, obwohl in den Firmenrichtlinien ausgeschlossen; Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Werfen von Paketen, nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung o.ä.] - das ist aber dann ein Ding zwischen DPD und dem Zusteller. Dir als Versender kann's prinzipiell egal sein, weil für dich alleinig der Versandunternehmer der Vertragspartner und damit der Haftende ist.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.234
1.804
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Wenn du meine 2 Sätze, die im Zusammenhang stehen, nochmals liest, dann wirst du erkennen - ich habe nichts anderes geschrieben. :)

Und - wenn du (als Empfänger) DPD sagst sie sollen es in der Bäckerei abgeben, diese das Paket annimmt ohne den erkennbaren Schaden zu melden, das Paket dann an dich übergibt und du den Schaden meldest, dann ist die Verantwortung aber schon bei der Bäckerei (!) und nicht mehr bei DPD. Das kann auch nicht anders sein, denn DPD gibt ein unversehrtes Paket ab, die Bäckerei schmeißt es auf den Boden und gibt dir dann das beschädigte Paket und sagt "Das kam schon so an ...". Da schützt sich DPD natürlich davor, zu Recht - du darfst dann mit der Bäckerei streiten ...
Ich hoffe es ist nun klar um was es hier geht ?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Wenn du meine 2 Sätze, die im Zusammenhang stehen, nochmals liest, dann wirst du erkennen - ich habe nichts anderes geschrieben. :)

Und - wenn du (als Empfänger) DPD sagst sie sollen es in der Bäckerei abgeben, diese das Paket annimmt ohne den erkennbaren Schaden zu melden, das Paket dann an dich übergibt und du den Schaden meldest, dann ist die Verantwortung aber schon bei der Bäckerei (!) und nicht mehr bei DPD. Das kann auch nicht anders sein, denn DPD gibt ein unversehrtes Paket ab, die Bäckerei schmeißt es auf den Boden und gibt dir dann das beschädigte Paket und sagt "Das kam schon so an ...". Da schützt sich DPD natürlich davor, zu Recht - du darfst dann mit der Bäckerei streiten ...
Ich hoffe es ist nun klar um was es hier geht ?

Wenn ich als Empfänger DPD/DHL/UPS/etc. sage, dass sie es irgendwo abstellen können, hafte ich ab Abstellung. Warum sollte es auch anders sein.
Wenn der Dritte (bei dem ich abstellen/abgeben lasse) Schäden nicht meldet, haftet er ggf. natürlich für die Schäden - immerhin hätte er ja nicht annehmen müssen - AUSSER es ist nachweisbar, dass er den Schaden nicht verusacht haben kann.

Fakt ist aber auch, dass ab dem Zeitpunkt (sprich z.B. der Übergabe beim Bäcker) der Kunde für das Paket verantwortlich ist (sofern er die Abstellung/Abgabe angeordnet hat) - und damit du als Verkäufer auch aus der Sache raus bist. Denn ab dem Moment befindet sich das Paket im Einflussbereich des Käufers...
In der Regel wird sich der Paketdienstleister einen solchen Abstellauftrag aber auch schriftlich bestätigen lassen - damit er halt auch der Verantwortung raus ist [und indirekt du damit dann auch]. Dumm wird's bloß, wenn eine solche schriftliche Bestätigung nicht vorliegt - dann gilt das nämlich als eigenmächtiges Handeln des Versandunternehmers (und dann haftet wiederum der Versandunternehmer respektive gegenüber dem Kunden der Verkäufer für den Schaden).

Ergo: "Fremd" abgeben kann entweder zum Einflussbereich des Kunden zählen (wenn dieser schriftlich angeordnet hat) oder halt in den Einflussbereich des Versandunternehmers zählen (wenn der Kunde NICHT schriftlich zugestimmt/angeordnet hat). Im ersteren Falle haftet der Kunde ab Übergabe an de Dritten, im letzteren Falle der Versandunternehmer respektive Versender - und es ist völlig egal, was der Dritte sagt (er haftet für Beschädigungen während der Verwahrung bei ihm - entweder gegenüber dem Kunden direkt oder gegenüber dem Versandunternehmer/Verkäufer; man muss es nur nachweisen können, was gerade im letzteren Fall "einfacher" sein dürfte als im ersteren, denn im Letzteren quittiert der Dritte die (äußerliche) Unversehrtheit und übernimmt damit das Risiko als Erfüllungsgehilfe der Depp zu sein).

Nur bei B2B respektive C2C ist es einfacher: Paket versendet und man ist (bis auf falsche/unzureichende Verpackung) raus aus der Sache. Da kann sich der Empfänger dann mit dem Versanddienstleister streiten...
 

RolandR

Gut bekanntes Mitglied
7. November 2009
109
4
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Hallo dc-nico,

wenn man sich ein mal die gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen für ein korrekt verpacktes Paket ansieht, wird man feststellen, dass es so gut wie überflüssig ist, einen Schaden zu melden.
Demnach sollen Pakete, ich habe die genauen Werte nicht mehr im Kopf, einem Gewickt von (ich glaube es waren mindestens 80 kg) stand halten .....

gibt es da tatsächlich gesetzliche Bestimmungen wie man Pakete verpacken soll, damit im Schadensfall erfolgreich reklamiert werden kann?

Grüße
Roland
 

twe

Sehr aktives Mitglied
20. August 2011
258
43
AW: Transportschäden - wie damit umgehen?

Er meint vermutlich die AGB der Versandunternehmen. Es geht aber nicht darum das einer draufsteigt, sondern eher um die Pakete die gestapelt werden.
 
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