Kann ich eher nicht. Auch auf der Internetseite des BZSt bkomme ich bei dem Versuch "Sie sind nicht berechtigt eine deutsche UST-Id abzufragen", ähnlich sieht das Ergebnis
bei druck auf "Prüfen" im Kundenstamm aus.
Das Stimmt.
Abfrage berechtigt sind ausschließlich Lagerhalter im Sinne des § 4 Nr. 4a UStG und Betreiber elektronischer Schnittstellen im Sinne des § 25e Abs. 1 UStG.
Es gibt Dienstleister, die so etwas anbieten.
UID Suche z.b.
Wenn das nicht reicht: was muss ich tun? Schriftlich beim BZSt anfragen?
Das ist seit 3 Jahren nicht mehr notwendig und auch nicht mehr vorgesehen.
Früher konntest du innerhalb der Wawi eine qualifizierte Abfrage stellen und hast nach einigen Wochen eine Auflistung vom BZSt erhalten.
Du bist deiner Verpflichtung nachgekommen, wenn du an dem Tag des Auftrages geprüft hast, ob dein Geschäftspartner eine gültige USt-IdNr. hat.
Reicht (mir) nicht. Da steht nur, ob die Id gültig ist. Es geht nicht daraus hervor, ob die Id zu dem Unternehmen passt, von dem ich die Id erhalten habe.
Auch das ist richtig.
Es ist nicht vorgesehen, dass "jedermann" die Daten eines Unternehmens abfragt.
Du kannst dich für eine API registrieren und erstellst dir selbst ein Tool, wenn du neben der Bestätigung noch weitere Daten möchtest.
Oder zahlst einen Dienstleister, der dir die Daten dann zur Verfügung stellt.
wie erfasse ich eigentlich einen Auftrag so, dass die MwSt nicht berücksichtigt wird?
Das kommt darauf an, wohin du lieferst.
Innerhalb DE musst du die MwSt. ausweisen.
Für innergemeinschaftliche Lieferungen hast du die Möglichkeit trotz angegebener USt-IdNr. eine Steuerfreie oder eine steuerpflichtige Rechnung auszustellen.