Neu OSS und Vat Nummer, USTID Nummer, UID und PAN EU Versand Amazon (EU-OSS)

adleruli

Aktives Mitglied
23. November 2020
11
0
Hallo die Runde, hallo auch an JTL,

ich frage mich wie folgendes zu lösen ist im Rahmen des OSS One Stop Shop in Kombination von PAN-EU Versand.

Firmensitz und Registrierung OSS: Österreich (in meinen Bsp. kann auch Deutschland genommen werden)

Lagerort Österreich + PAN-EU
PAN-EU Länder und AT UID vorhanden und auch bisher schon genutzt mit Schwellenverzicht in alle PAN-EU Länder

Fall 1: Verkauf, Lieferland Frankreich, Versandland Frankreich.
--> keine OSS Regel, daher französische UST und FR UID Nummer auf der Rechnung. Ablieferung der UST in FR

Fall 2: Verkauf, Lieferland Deutschland, Versandland Österreich
--> OSS Regel, daher 19 % DE UST, UID AT

Fall 3: Verkauf, Versandland Frankreich, Lieferland Belgien, B2B
--> keine OSS Regel, daher IGL, UID FR

Fall 4: Verkauf, Versandlnad Frankreich, Lieferland Belgien, B2C
--> OSS Regel, daher Steuer Belgien, und AT UID

Kann mir jemand sagen wie man in JTL in den Steuereinstellungen genau diese Einstellung treffen kann ohne zwei Firmen dazu zu verwenden. Mir fällt ehrlich gesagt kein Weg ein. Wie macht ihr eure OSS PAN EU Einstellungen.


Danke im Voraus
UB
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Hallo die Runde, hallo auch an JTL,

ich frage mich wie folgendes zu lösen ist im Rahmen des OSS One Stop Shop in Kombination von PAN-EU Versand.

Firmensitz und Registrierung OSS: Österreich (in meinen Bsp. kann auch Deutschland genommen werden)

Lagerort Österreich + PAN-EU
PAN-EU Länder und AT UID vorhanden und auch bisher schon genutzt mit Schwellenverzicht in alle PAN-EU Länder

Fall 1: Verkauf, Lieferland Frankreich, Versandland Frankreich.
--> keine OSS Regel, daher französische UST und FR UID Nummer auf der Rechnung. Ablieferung der UST in FR

Fall 2: Verkauf, Lieferland Deutschland, Versandland Österreich
--> OSS Regel, daher 19 % DE UST, UID AT

Fall 3: Verkauf, Versandland Frankreich, Lieferland Belgien, B2B
--> keine OSS Regel, daher IGL, UID FR

Fall 4: Verkauf, Versandlnad Frankreich, Lieferland Belgien, B2C
--> OSS Regel, daher Steuer Belgien, und AT UID

Kann mir jemand sagen wie man in JTL in den Steuereinstellungen genau diese Einstellung treffen kann ohne zwei Firmen dazu zu verwenden. Mir fällt ehrlich gesagt kein Weg ein. Wie macht ihr eure OSS PAN EU Einstellungen.


Danke im Voraus
UB
Hu Du, Fall 4 ist nicht korrekt. Schau Dir dazu mal die gut österreichische Hilfeseite an: https://www.usp.gv.at/steuern-finan.../EU-OSS/Erklaerung-und-Zahlung-im-EU-OSS.html
Richtig ist imho: OSS Regel, daher Steuer Belgien und FR UID
Abgangsland ist FR -> FR UID
 

adleruli

Aktives Mitglied
23. November 2020
11
0
Hu Du, Fall 4 ist nicht korrekt. Schau Dir dazu mal die gut österreichische Hilfeseite an: https://www.usp.gv.at/steuern-finan.../EU-OSS/Erklaerung-und-Zahlung-im-EU-OSS.html
Richtig ist imho: OSS Regel, daher Steuer Belgien und FR UID
Abgangsland ist FR -> FR UID
Hallo SebiW,

danke für Deinen Beitrag. Aus dem Artikel geht leider nicht eindeutig hervor, dass bei Fall 4 die UID in FR zu verwenden ist. PAN EU Lager sind keine Betriebsstätten. Wir lassen das aber ohnehin derzeit noch prüfen.

Dennoch bleibt vor allem Fall 1 bis 3 offen und meine eigentliche Frage wie die passende Einstellung in JTL dazu ist.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Richtig, PAN EU Lager sind keine Betriebsstätten. Allerdings brauchte man bisher (und wohl auch weiterhin da der Form der internen Verrechnung) eine lokale VAT ID.
Genau dafür gibt es in der österreichischen FAQ ein Beispiel, ich zitiere mal:
Beispiel 1:
Eine österreichische Versandhändlerin (V) verkauft eine Ware über eine Onlineplattform an Konsumentinnen in Belgien und Österreich. Die Waren befinden sich in einem Lager der Plattform in Deutschland. Von dort aus führt V innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze an die Nichtunternehmerinnen in Belgien und in Österreich aus. V hat in Deutschland keine Betriebsstätte. Sie ist dort nicht zur Umsatzsteuer registriert und hat auch keine nationale Steuernummer.

Lösung:
Wenn V zum EU-OSS registriert ist, hat sie ihre innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze über diesen zu erklären. V hat Deutschland als "Abgangsland" in ihrem Unternehmensprofil unter Angabe der Adresse des deutschen Fremdlagers hinzuzufügen. In der Erklärung hat V im Bereich "Warenlieferungen aus anderen EU-Abgangsländern" als Abgangsland "Deutschland" auszuwählen. Als "Mitgliedstaat des Verbrauchs" ist Belgien bzw. Österreich auszuwählen.

Beispiel 2:
Wie Beispiel 1, nur hat V in Deutschland eine UID-Nummer. V hat Deutschland als "Abgangsland" unter Angabe ihrer deutschen UID-Nummer und der Adresse des deutschen Fremdlagers im Unternehmensprofil hinzuzufügen. In der Erklärung hat V im Bereich "Warenlieferungen aus anderen EU-Abgangsländern" als Abgangsland "Deutschland" auszuwählen. Als "Mitgliedstaat des Verbrauchs" ist Belgien bzw. Österreich auszuwählen.
Bei 1-3 sollten eigentlich, abgesehen von der Einführung der Lieferländer in allen Versandländern samt passenden Steuerklassen & Schlüsseln (was im übrigen eine Schweinearbeit ist, sind wir auch noch dabei), keine große Änderung benötigen.
Fall 1 funktioniert genau wie bisher.
Fall 2 funktioniert genau wie wenn bisher bereits die Lieferschwelle gerissen worden wäre.
Fall 3 funktioniert genau wie bisher.

Auch bisher ist der sinnvollste Weg ja für jedes Versandland in der Steuerverwaltung eine eigene Firma einzurichten. Wobei ich imho hier den Begriff "Firma" für falsch gewählt halte, de facto handelt es sich ja nur um ein eigenes Versandland mit eigener UID.
 
Zuletzt bearbeitet:

adleruli

Aktives Mitglied
23. November 2020
11
0
Richtig, PAN EU Lager sind keine Betriebsstätten. Allerdings brauchte man bisher (und wohl auch weiterhin da der Form der internen Verrechnung) eine lokale VAT ID.
Genau dafür gibt es in der österreichischen FAQ ein Beispiel, ich zitiere mal:

Bei 1-3 sollten eigentlich, abgesehen von der Einführung der Lieferländer in allen Versandländern samt passenden Steuerklassen & Schlüsseln (was im übrigen eine Schweinearbeit ist, sind wir auch noch dabei), keine große Änderung benötigen.
Fall 1 funktioniert genau wie bisher.
Fall 2 funktioniert genau wie wenn bisher bereits die Lieferschwelle gerissen worden wäre.
Fall 3 funktioniert genau wie bisher.

Auch bisher ist der sinnvollste Weg ja für jedes Versandland in der Steuerverwaltung eine eigene Firma einzurichten. Wobei ich imho hier den Begriff "Firma" für falsch gewählt halte, de facto handelt es sich ja nur um ein eigenes Versandland mit eigener UID.
Hallo SebiW,
danke nochmals, auch diese Information hat nichts mit der Rechnungslegung, sondern lediglich mit der Meldung an das FA zu tun. Die Lösung ist auf die UID Nummern im Auftrag zu verzichten. Diese sind nicht nötig.

AD Fall 2: Wenn ich aktuell nach DE liefere, dann mit DE-UID und 19 %, künftig muss ich mit AT-UID und 19 % fakturieren, auch hier wieder besser die UID einfach von der Rechnung streichen.
 

oliverthoma

Offizieller Servicepartner
SPBanner
3. Mai 2019
92
93
Ulm
Moin
go-OSS legt nicht nur für alle mit 8stelliger TARIC gepflegten Artikeln die nötigen Steuerklassen an, sondern auch für jedes in den Firmeneinstellungen definiertes Versandland.
Der Rest ist dann wieder "normale" JTL Routine.

https://forum.jtl-software.de/threa...-zum-thema-one-stop-shop-ab-dem-01-07.160906/

Wie TAXDOO https://blog.taxdoo.com/one-stop-shop-2/ und andere beschrieben haben, muss man im Versandland die Steuer in deren OSS anmelden aber eben wieder für das Lieferland spezifisch abführen.

Die richtige Ausgabe der jeweiligen Versandland UstID ist ab 1.5.46.1 gefixed https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-55833

go-OSS ist unter https://shop.go-ecommerce.de/go-OSS/ buchbar. Dort findet Ihr auch weitere Erklärungen.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Wenn
Hallo SebiW,
danke nochmals, auch diese Information hat nichts mit der Rechnungslegung, sondern lediglich mit der Meldung an das FA zu tun. Die Lösung ist auf die UID Nummern im Auftrag zu verzichten. Diese sind nicht nötig.

AD Fall 2: Wenn ich aktuell nach DE liefere, dann mit DE-UID und 19 %, künftig muss ich mit AT-UID und 19 % fakturieren, auch hier wieder besser die UID einfach von der Rechnung streichen.
Dass Dich an dieser Stelle lediglich die Rechnungsstellung interessiert geht aus Deinem Posting auch nicht hervor.
Grundsätzlich musst Du ja theoretisch ab 1.7. für via OSS gemeldete Bestellungen noch nicht einmal mehr Rechnungen erzeugen.
In DE müssen Rechnungsnummer oder VAT ID auf die Rechnung.
 

oliverthoma

Offizieller Servicepartner
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3. Mai 2019
92
93
Ulm
Grundsätzlich musst Du ja theoretisch ab 1.7. für via OSS gemeldete Bestellungen noch nicht einmal mehr Rechnungen erzeugen.
Hallo Sebi
Halte ich für ne schwierige Aussage weil leider im Netz viel wörtlich genommen wird.

Für die Übergabe an die Buchhaltung, DATEV, JTL2DATEV etc sind die Rechnungsdatensätze schon notwendig, da hier keine Aufträge, sondern nur Rechnungen übergeben werden. Ebenso sind Gutschriften/Rechnungskorrekturen sinnvoll auch nur mit Rechnung möglich.

Unstrittig ist, dass bei Lieferung aus DE in die EU ab da keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss (also rein Brutto) und die deutsche UstID angegenen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Hallo Sebi
Halte ich für ne schwierige Aussage weil leider im Netz viel wörtlich genommen wird.

Für die Übergabe an die Buchhaltung, DATEV, JTL2DATEV etc sind die Rechnungsdatensätze schon notwendig, da hier keine Aufträge, sondern nur Rechnungen übergeben werden. Ebenso sind Gutschriften/Rechnungskorrekturen sinnvoll auch nur mit Rechnung möglich.

Unstrittig ist, dass bei Lieferung aus DE in die EU ab da keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss (also rein Brutto) und die deutsche UstID angegenen wird.
Deswegen ja auch das "theoretisch" ;). Dass da praktisch nicht umzusetzen ist sehe ich genauso wie Du. Ist aber nichtsdestoweniger Teil des OSS Pakets.

Siehe zb Punkt 13 hier: https://www.haendlerbund.de/de/news...769-faq-one-stop-shop-umsatzsteuer#rechnungen

Dass das mit der Wawi in dieser Form nicht umzusetzen ist ist mir bewusst, ändert aber nichts am de facto Wegfall der rechtlichen Verpflichtung.
 

oliverthoma

Offizieller Servicepartner
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3. Mai 2019
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Ulm
Hallo die Runde, hallo auch an JTL,

ich frage mich wie folgendes zu lösen ist im Rahmen des OSS One Stop Shop in Kombination von PAN-EU Versand.

Firmensitz und Registrierung OSS: Österreich (in meinen Bsp. kann auch Deutschland genommen werden)

Lagerort Österreich + PAN-EU
PAN-EU Länder und AT UID vorhanden und auch bisher schon genutzt mit Schwellenverzicht in alle PAN-EU Länder

Fall 1: Verkauf, Lieferland Frankreich, Versandland Frankreich.
--> keine OSS Regel, daher französische UST und FR UID Nummer auf der Rechnung. Ablieferung der UST in FR

Fall 2: Verkauf, Lieferland Deutschland, Versandland Österreich
--> OSS Regel, daher 19 % DE UST, UID AT

Fall 3: Verkauf, Versandland Frankreich, Lieferland Belgien, B2B
--> keine OSS Regel, daher IGL, UID FR

Fall 4: Verkauf, Versandlnad Frankreich, Lieferland Belgien, B2C
--> OSS Regel, daher Steuer Belgien, und AT UID

Kann mir jemand sagen wie man in JTL in den Steuereinstellungen genau diese Einstellung treffen kann ohne zwei Firmen dazu zu verwenden. Mir fällt ehrlich gesagt kein Weg ein. Wie macht ihr eure OSS PAN EU Einstellungen.


Danke im Voraus
UB
Wir lösen das Problem mit go-OSS - den Rest macht die Wawi.
Deine 4 Fälle sind soweit richtig

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