Hallo,
würde mich freuen, wenn jemand mir zusätzlich noch den Rücken stärken könnte, bin grade etwas am Zweifeln, wie ich es am besten händeln sollte.
Ich bin derzeit noch Kleinunternehmer und darf laut § 19 UStG keine Mwst. ausweisen, soweit klar! Ich habe nun eine Ust-IdNr. für Kleinunternehmer beantragt, um Einkäufe aus dem Ausland zu ermöglichen. Ja, auch für Kleinunternehmer gibt es eine Ust-IdNr. die später auch als Unternehmer gilt.
So, nun die Frage, für das FA wird ein Signal notiert, bei mir lautet das nun:
CU-Signal = der Steuerpflichtige hat ein Gewerbe, aber ist (noch) nicht umsatzsteuerpflichtig
ansonsten gibt es noch z.B. diese:
E-Signal = Einkommensteuern
U = Umsatzsteuer
Wenn ich nun innerhalb BRD Ware verkaufe, kann ich wahlweise die Steuernummer oder Ust-IdNr. nun notieren, bei EU Verkäufen bin ich aber verpflichtet Ust-IdNr. anzugeben, richtig?
Was würdet ihr nun machen? Ust-IdNr. IMMER angeben und einfach einen Hinweis auf Kleinunternehmerregelung setzen?
Danke
würde mich freuen, wenn jemand mir zusätzlich noch den Rücken stärken könnte, bin grade etwas am Zweifeln, wie ich es am besten händeln sollte.
Ich bin derzeit noch Kleinunternehmer und darf laut § 19 UStG keine Mwst. ausweisen, soweit klar! Ich habe nun eine Ust-IdNr. für Kleinunternehmer beantragt, um Einkäufe aus dem Ausland zu ermöglichen. Ja, auch für Kleinunternehmer gibt es eine Ust-IdNr. die später auch als Unternehmer gilt.
So, nun die Frage, für das FA wird ein Signal notiert, bei mir lautet das nun:
CU-Signal = der Steuerpflichtige hat ein Gewerbe, aber ist (noch) nicht umsatzsteuerpflichtig
ansonsten gibt es noch z.B. diese:
E-Signal = Einkommensteuern
U = Umsatzsteuer
Wenn ich nun innerhalb BRD Ware verkaufe, kann ich wahlweise die Steuernummer oder Ust-IdNr. nun notieren, bei EU Verkäufen bin ich aber verpflichtet Ust-IdNr. anzugeben, richtig?
Was würdet ihr nun machen? Ust-IdNr. IMMER angeben und einfach einen Hinweis auf Kleinunternehmerregelung setzen?
Danke