Kleinunternehmer mit Ust-IdNr. (CU-Signal)

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.774
830
Hallo,

würde mich freuen, wenn jemand mir zusätzlich noch den Rücken stärken könnte, bin grade etwas am Zweifeln, wie ich es am besten händeln sollte.

Ich bin derzeit noch Kleinunternehmer und darf laut § 19 UStG keine Mwst. ausweisen, soweit klar! Ich habe nun eine Ust-IdNr. für Kleinunternehmer beantragt, um Einkäufe aus dem Ausland zu ermöglichen. Ja, auch für Kleinunternehmer gibt es eine Ust-IdNr. die später auch als Unternehmer gilt.


So, nun die Frage, für das FA wird ein Signal notiert, bei mir lautet das nun:
CU-Signal = der Steuerpflichtige hat ein Gewerbe, aber ist (noch) nicht umsatzsteuerpflichtig

ansonsten gibt es noch z.B. diese:
E-Signal = Einkommensteuern
U = Umsatzsteuer


Wenn ich nun innerhalb BRD Ware verkaufe, kann ich wahlweise die Steuernummer oder Ust-IdNr. nun notieren, bei EU Verkäufen bin ich aber verpflichtet Ust-IdNr. anzugeben, richtig?

Was würdet ihr nun machen? Ust-IdNr. IMMER angeben und einfach einen Hinweis auf Kleinunternehmerregelung setzen?

Danke
 

thesundancer

Aktives Mitglied
25. März 2009
86
0
AW: Kleinunternehmer mit Ust-IdNr. (CU-Signal)

nach MEINEM Kenntnisstand...muss sobald eine USt.-ID Nummer besteht diese IMMER angegeben werden (Impressum etc.).
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.774
830
AW: Kleinunternehmer mit Ust-IdNr. (CU-Signal)

danke dir, sollte man dennoch zusätzlich ins Impressum einen Hinweis auf KU setzen?

ich kann im Inet dazu keine Pflichtangabe finden, es heißt im Impressum UstID angeben, sobald vorhanden, mehr nicht.
 

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