Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

IchBinEs

Sehr aktives Mitglied
25. September 2012
1.839
39
Ein Kunde hat einen Artikel über 40,- Euro anstelle des normalen Versand Express gewählt und nun tritt dieser nach erhalt des Artikel wegen Nichtgefallen zurück und will nun auch die zusätzlichen Versandkosten erstattet bekommen, müssen wir die erhöhten Versandkosten mit bezahlen, oder können diese bei der Rückerstattung abgezogen werden?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Ein Kunde hat einen Artikel über 40,- Euro anstelle des normalen Versand Express gewählt und nun tritt dieser nach erhalt des Artikel wegen Nichtgefallen zurück und will nun auch die zusätzlichen Versandkosten erstattet bekommen, müssen wir die erhöhten Versandkosten mit bezahlen, oder können diese bei der Rückerstattung abgezogen werden?
Frag am besten bei einem Anwalt nach. Eventuell kannst du den Express-Aufschlag auf ihn ummünzen, jedoch nicht die "regulären" Versandkosten. Und denk dran - seine Versandkosten zurück musst du ebenfalls zahlen (sofern du nicht selbst entsprechende Retourlabel anbietest). Da aber eine Rechtsberatung im Einzelfall laut Gesetz nicht zulässig ist, dürfte das die "genaueste" Info sein, die du bekommst.
Sofern ich mich an die "neuen" Regularien des BGB -die noch nicht gelten!- erinnere, soll dort der Fall so sein, dass der Kunde das Endgelt für den "regulären" Versand zurückerstattet bekommt, jedoch den Express-Aufschlag zahlen muss.

Übrigens: Überlege dir, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsstreit wegen 5-25 € Expresszuschlag vom Zaun zu brechen - alleine der Gang zum Anwalt kostet dich wahrscheinlich mindestens 50 €, ohne dass du auch nur einen Schritt weiter bist.
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Was die Hinsendekosten angeht, scheiden sich von Gericht zu Gericht immer noch die Geister... Meiner Meinung nach ist das eine erbrachte Dienstleistung die vom Widerruf ausgeschlossen ist. Das handhabe ich bereits seit vielen Jahren so und mich hat noch keiner vor Gericht gezogen deswegen...

Ab Juli wird es dann wesentlich einfacher. Dann ist eindeutig geregelt, daß die Hinsendekosten der Verkäufer und die Rücksendekosten der Käufer zu tragen hat. Nur hilft dir das für diesen aktuellen Fall nicht viel weiter...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Was die Hinsendekosten angeht, scheiden sich von Gericht zu Gericht immer noch die Geister... Meiner Meinung nach ist das eine erbrachte Dienstleistung die vom Widerruf ausgeschlossen ist. Das handhabe ich bereits seit vielen Jahren so und mich hat noch keiner vor Gericht gezogen deswegen...

Ab Juli wird es dann wesentlich einfacher. Dann ist eindeutig geregelt, daß die Hinsendekosten der Verkäufer und die Rücksendekosten der Käufer zu tragen hat. Nur hilft dir das für diesen aktuellen Fall nicht viel weiter...
Die Aussage über den Zustand ab Juli stimmt so nicht. Der VK muss ab dann nur die "regulären" Hinsendekosten übernehmen (sprich Standardversand, aber auch Zuschläge für Übergewicht/Sperrgut/Versicherung) - darüberhinausgehende Extrakosten (z.B. Expressversand) müssen vom Kunden getragen werden (denn der Händler hätte den [Kauf-]Vertrag ja auch ohne Expressversand erfüllen können). Die Rücksendung geht ab dann -egal wieviel sie kostet- immer zu Lasten des Kunden.
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Die Aussage über den Zustand ab Juli stimmt so nicht. Der VK muss ab dann nur die "regulären" Hinsendekosten übernehmen (sprich Standardversand, aber auch Zuschläge für Übergewicht/Sperrgut/Versicherung) - darüberhinausgehende Extrakosten (z.B. Expressversand) müssen vom Kunden getragen werden (denn der Händler hätte den [Kauf-]Vertrag ja auch ohne Expressversand erfüllen können). Die Rücksendung geht ab dann -egal wieviel sie kostet- immer zu Lasten des Kunden.

Habe ich etwas anderes behauptet...? Nein...
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Das hier habe ich gefunden - wobei ich mir nicht sicher bin, ob das nicht erst die Neuregelung ab Juni 2014 ist:

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie ? Teil 14: Änderungen bezüglich der Tragung der Hinsendekosten

Grundsätzlich erstatte ich keinerlei Expresszuschläge. Wir Händler sind eh (momentan) die Dummen und müssen die Couch-Potato in ihrer Bequemlichkeit in höchstem Maße unterstützen, was die Versandkosten speziell über 40 EUR Warenwert angeht. Wenn die Gerichte unterschiedlich urteilen, dann nehme ich das, was mir am günstigsten erscheint - und das ist das Gericht, dass die Rückerstattung von derartigen Zuschlägen nicht fordert (Amtsgericht Aachen Urteil vom 23.08.2006 Az. 10 C 206/06)
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Die Aussage über den Zustand ab Juli stimmt so nicht. Der VK muss ab dann nur die "regulären" Hinsendekosten übernehmen (sprich Standardversand, aber auch Zuschläge für Übergewicht/Sperrgut/Versicherung) - darüberhinausgehende Extrakosten (z.B. Expressversand) müssen vom Kunden getragen werden (denn der Händler hätte den [Kauf-]Vertrag ja auch ohne Expressversand erfüllen können). Die Rücksendung geht ab dann -egal wieviel sie kostet- immer zu Lasten des Kunden.
Habe ich etwas anderes behauptet...? Nein...

Ich bin mal so frei aus deinem ersten Beitrag zu zitieren:
[...]
Ab Juli wird es dann wesentlich einfacher. Dann ist eindeutig geregelt, daß die Hinsendekosten der Verkäufer und die Rücksendekosten der Käufer zu tragen hat.[...]
Da hast du geschrieben, dass die Hinsendekosten der Verkäufer übernehmen muss - ohne Einschränkung.
Jedoch existiert die von mir erwähnte Einschränkung auf die Hinsendekosten der (für den Verkäufer) günstigsten Versandart in dem bisher veröffentlichten Regierungsentwurf des BGB (ob sie genau so umgesetzt wird, steht erst fest, wenn der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde).
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Das hier habe ich gefunden - wobei ich mir nicht sicher bin, ob das nicht erst die Neuregelung ab Juni 2014 ist:

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie ? Teil 14: Änderungen bezüglich der Tragung der Hinsendekosten

Grundsätzlich erstatte ich keinerlei Expresszuschläge. Wir Händler sind eh (momentan) die Dummen und müssen die Couch-Potato in ihrer Bequemlichkeit in höchstem Maße unterstützen, was die Versandkosten speziell über 40 EUR Warenwert angeht. Wenn die Gerichte unterschiedlich urteilen, dann nehme ich das, was mir am günstigsten erscheint - und das ist das Gericht, dass die Rückerstattung von derartigen Zuschlägen nicht fordert (Amtsgericht Aachen Urteil vom 23.08.2006 Az. 10 C 206/06)

Das Problem ist, dass die dort erwähnte EU-Verbraucherrechtsrichtlinie innerhalb Deutschlands noch keinen Gesetzescharakter hat. Erst mit den (geplanten) Änderungen in 2014 wird das BGB entsprechend angepasst, damit die EU-Richtlinie umgesetzt wird. Bis dahin gilt noch immer das BGB (und dort steht "noch" die Kompletterstattung der Hinsendekosten incl. aller Extras (Express/Nachnahme/unfrei/...).
Zum Thema der Änderungen gibt's auf it-recht-kanzlei folgenden Blogeintrag, bei dem das mal aufgedröselt wird: Das neue Widerrufsrecht im Fernabsatz: Wichtige Änderungen für Unternehmer vsl. ab dem 13.06.2014 vom 12.02.13
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

@reneroman & mike
Um diese sinnlose Diskussion zu beenden ein eifaches Beispiel:
Ich bin verheiratet und habe eine Frau
Dieser Satz sagt nichts darüber aus, welche Statur, Alter, Haarfarbe usw. meine Frau hat - trotzdem habe ich eine Frau !

Expressversand sind für mich keine Versandkosten sondern ein Zuschlag. Aber auch hier scheiden sich die Geister. Beim Sperrgutversand muss der Verkäufer auch den Sperrgutzuschlag übernehmen. Warum also nicht auch den Expresszuschlag ??? Endgültig klären werden das die Gerichte und nicht reneroman & mike...
 

mike.com1

Gut bekanntes Mitglied
24. Oktober 2012
444
7
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Sperrgutversand - dieser Zuschlag ist obligatorisch, oder wie anders willst Du es zum Kunden bekommen?
Expressversand - dieser Zuschlag ist Optional, da es auch günstiger (langsamer) geht.

Ab 14.06. hat sich die leidige Diskussion dann eh erledigt, wenn folgender § in Kraft tritt:

§ 357 Abs. 2 BGB-RegE: Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung (in Deinem Beispiel @JAyJayS auch der Sperrgutversand [außer Du bietest Lieferung mit Bollerwagen an]) entschieden hat.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

@JayJayS:
Wie gerade mike.com1 schon schrieb und aus dem Entwurf zitierte:
Du musst dem Kunden lediglich die Versandkosten zurückgewähren, die angefallen wären, hätte der Kunde die günstigste Versandoption gewählt (Ladenabholung gilt hierbei nicht, weil es kein Versand bzw. keine Lieferung ist).

Ergo: spätestens wenn der Entwurf zum Gesetz erhoben wird, gilt:
* Standard-Versandkosten sind vom Händler zu tragen, dies betrifft: Standardporto + Verpackung + ggf. Zuschläge für Sperrgut/Übergewicht/Zusatzversicherung
* zusätzliche Gebühren, die über die Standard-Lieferung hinausgehen, sind -auch für die Lieferung an den Verbraucher- durch den Verbraucher zu tragen. Dies betrifft u.a. Nachnahme und Expresslieferung

Ebenso sind es "zusätzliche" Kosten (die der Kunde später zu tragen hat), wenn der Verbraucher einen Paketdienst wählt, welcher höhere "reguläre" Versandgebühren hat (bspw. Lieferung mit UPS oder DHL, wenn DPD das günstigste Angebot ist, der Kunde aber DPD nicht mag und unbedingt DHL/UPS will).

Interessant wird die Geschichte ab dem Stichtag insbesondere für nicht-paketversandfähige Ware. Bisher musste der Händler die Abholung organisieren, ab dem Tag fällt dies weg und der Kunde muss sich selbst kümmern (natürlich darf der Händler ihm helfen und die Speditionsabholung organisieren - aber er muss nicht mehr. Und schon gar nicht muss er es dann bezahlen...).
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Derzeit sind ALLE Kosten zurückzugewähren, der Kunde muss nach (Komplett)Widerruf finanziell so dastehen, als ob nie ein Kaufvertrag bestanden hätte, bis auf die Tragung der Rücksendekosten bei Warenwert <40€.

Sofern der Händler Expressversand standardmäßig anbietet, hat der Kunde auch das recht, per Express zu bestellen, er zahlt ja dafür.

Anders wäre es, wenn der Händler keinen Expressversand anbietet und der Kunde vor Bestellung am Telefon oder anderweitig um Expressversand bettelt, aber da werden wohl auch die Gerichte ran müssen.

Keine Rechtsberatung!
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Hallo,

es müssen auch Express-Versandkosten erstattet werden.
Ich habe das ganze schon prüfen lassen und es wird vom Gesetzgeber kein Unterschied gemacht.
Ich hatte bisher noch keine Retoure bei Expressversand.

Allerdings werde ich diesen Expressversand bald herausnehmen, da auf 1000 Kunden 1 Expressversand vorkommt und dieser meist auch nur, wel Ebay diesen in der Kaufabwicklung als Standardauswahl vorgibt.
Dies ist eigentlich auch nicht zulässig, aber wir kennen ja die Ebay Reaktion auf unsere Hinweise.

Gruß

NICO
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Derzeit sind ALLE Kosten zurückzugewähren, der Kunde muss nach (Komplett)Widerruf finanziell so dastehen, als ob nie ein Kaufvertrag bestanden hätte, bis auf die Tragung der Rücksendekosten bei Warenwert <40€.
Derzeit... Aber nur derzeit.
Ab Juni gilt nämlich etwas anderes...

Sofern der Händler Expressversand standardmäßig anbietet, hat der Kunde auch das recht, per Express zu bestellen, er zahlt ja dafür.
Ab Juni: Falsch - die "günstigste" Versandart wird im Gesetz(esentwurf) geschrieben. Sollte der Händler sowohl normalen als auch Expressversand anbieten, so muss der Kunde ab Juni die Mehrkosten für den Expressversand selbst berappen.

Anders wäre es, wenn der Händler keinen Expressversand anbietet und der Kunde vor Bestellung am Telefon oder anderweitig um Expressversand bettelt, aber da werden wohl auch die Gerichte ran müssen.[...]
Ab Juni: Auch hier falsch. Wenn der Kunde Expressversand will und es einen (günstigeren) Standardversand gibt, muss er beim Widerruf, egal wie, den Express- und/oder Nachnahmezuschlag selbst zahlen. So steht's im Entwurf drin!
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Derzeit... Aber nur derzeit.
Ab Juni gilt nämlich etwas anderes...


Ab Juni: Falsch - die "günstigste" Versandart wird im Gesetz(esentwurf) geschrieben. Sollte der Händler sowohl normalen als auch Expressversand anbieten, so muss der Kunde ab Juni die Mehrkosten für den Expressversand selbst berappen.


Ab Juni: Auch hier falsch. Wenn der Kunde Expressversand will und es einen (günstigeren) Standardversand gibt, muss er beim Widerruf, egal wie, den Express- und/oder Nachnahmezuschlag selbst zahlen. So steht's im Entwurf drin!

In diesem Thread geht es darum, wie es NACH DERZEITIGER GESETZESLAGE im oben beschriebenen Fall aussieht. Was ab Juni passiert, weiß ich auch selbst, sicher ist jedoch, das auch die neuen Regelungen teilweise wieder schwammig gehalten sind und genug Potential für Abmahnungen bieten. Ist schließlich auch so gewollt, unsere armen Anwälte wollen ja auch von irgendwas leben...
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Ja, haben sie und nicht nur in diesem Thema... Offenbar keine Umsätze um solch sinnlose Diskussionen führen zu können...

Fragt sich doch eher, werh hier unnütze Bemerkungen schreibt und anscheinend keinen Umsatz generiert.
Die User, welche ernste und wichtige Fragen stellen und entsprechende Antworten und Beispiele erhalten oder diejenigen, welche jeden Beitrag mit dummen Bemerkungen vollmüllen?

Gruß

NICO
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Erhöhte Versandkosten und dann Rücktritt

Fragt sich doch eher, werh hier unnütze Bemerkungen schreibt und anscheinend keinen Umsatz generiert.
Die User, welche ernste und wichtige Fragen stellen und entsprechende Antworten und Beispiele erhalten oder diejenigen, welche jeden Beitrag mit dummen Bemerkungen vollmüllen?

Gruß

NICO

Sagt der, welcher durch sein Abmahner-Verhalten und ständige Klage-Wut gegen ebay & Co. weit über dieses Forum hinaus bekannt ist...
 
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