AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren
Also hier werden sehr sehr viele Halb- und Unwahrheiten verbreitet.
@daedelus
inzwischen gelten die 4 Wochen für jeden Online-Händler (ständige Rechtssprechung) google mal nach diesem Urteil:
Kammergericht
Beschluss
Geschäftsnummer: 5 W 156/06
103 O 91/06 Landgericht Berlin
@conny
"AGB sind nur dazu da, um Dinge zu klären die eben gesetzlich nicht geregelt sind. UN.-Kaufsrecht, Umtausch falls Du diesen kulanzhalber gewährst, Vertragsabschluss (wann der ist und dass Du nicht jeden Auftrag annehmen musst), Firmensitz für ausländische Käufer, Vertragssprache, falls der Käufer woanders sitzt und er Dich klagt, anwendbares Recht/Gerichtsstand (nicht für Deutschland aber sonst woanders nicht geregelt und da gilt das Recht wo der Käufer sitzt), usw....."
Da ist so ziemlich alles falsch und unvertretbar.
1. AGB sind legal definiert in § 305 I BGB "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt."
-ohne AGB gilt wie angemerkt das geltende Recht unmittelbar
2. Vertragsschluss
So ein Schwarn, das deutsche Recht fußt auf dem Grundsatz der Privatautonomie, damit Verbunden ist eben auch die Vertragsfreiheit;in der Regel gibt es keinen Kontrahierungszwang!
3. "Alles was dem Gesetz nicht entspricht, kann in AGBs ruhig stehen, es ist nicht einmal abmahngefährdet...Vor Gericht wird so ein Fall kaum kommen"
Doch ist es! Es geht dabei nicht um die AGB und deren Unwirksamkeit selber, sondern viel mehr um die Drittwirkung. Siehe zum Beispiel §4 UWG.
@Tombo
Du solltest vorher unbedingt abklären, ob deine Fertigung nach Kundewunsch auch eine i.S.d. BGB ist. Sonst droht auch hier mächtig viel Ärger.
Da wie gesagt die Widerrufsfrist erst mit dem Zugang der Belehrung beginnt ist es denkbar, dass wenn du zur Belehrungszustellung verpflichtet bist, dass auch noch nach x Monaten widerrufen wird.