"AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

Tombo

Aktives Mitglied
5. Januar 2009
269
1
Kempten (Allgäu)
Ich überlege die AGB vor Shop-Eröffnung komplett rauszunehmen, wie öfters empfohlen wird, da diese nur weitere potentielle Abmahngründe beinhalten können und ja sowieso nicht nötig sind.

Bei der Bestellabwicklung muss "AGB gelesen und akzeptiert" angewält werden. Wie kann ich dies abschalten?

Im Admin Bereich finde ich nur die Einstellung "Widerrufsbelehrung im Bestellvorgang anzeigen JA / Nein"
 

Zillis-Web

Guest
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

wie denn nun?

Du hast Angst vor einer Abmahnung? Du willst das Häkchen für "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren???:confused:

Dann bekommst Du auf jeden Fall schneller eine Abmahnung wie dir lieb ist! ::kopfschüttel::

Es gibt nur eine Möglichkeit um einer Abmahnung halbwegs zu entgehen:
Such dir einen Anwalt der dir das erstellt oder, das was Du geschrieben hast in rechtliche rückt.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

Dass ein Häkchen bei "AGB gelesen und akzeptiert" abmahnfähig ist, ist absolut korrekt.

ABER: Damit ist NICHT GEMEINT, dass diese "Checkbox" nicht vorhanden sein darf - sondern damit ist gemeint, dass das Häkchen nicht "automatisch" schon aktiviert sein muss.

Wichtig ist lediglich, dass der Kunde AKTIV das Häkchen selbst setzen muss...

Viele Grüße
Matze
 

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

Hallo,

ich glaube eher, dass er gar kein AGB´s haben will. So weit ich weis, muss man ja auch keine haben.

Wer in den AGB´s nix drin stehen hat, brauch folglich auch keine "Checkbox" wo man bestätigen muss, dass man "nix" gelesen hat.

Grus, Frank
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

@frank
dann akzeptierst du als verkäufer aber automatisch geltendes deutsches recht ohne wenn und aber! soweit mir bekannt ist dann auch die agb des käufers, soweit er diese hat. dann schon lieber 1000 euro für einen anwalt der mir meinen shop rechtssicher macht. auch wenn dieses rechtssicher bei den ständigen gesetzesänderungen ein recht kurzlebiger begriff ist.
 

derjoe

Gut bekanntes Mitglied
4. Januar 2007
520
18
Hamburg
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

Hi,

du kannst die Bestätigung ausschalten:
bestellvorgang_bestaetigung.tpl bearbeiten und z.B. mit
Code:
<input type="hidden" name="agb" value="1">
die Eingabe nicht sichtbar zu machen und natürlich den Text für den Bestellabschluss-Link noch abändern.

Gruß
derjoe.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
5
Österreich
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

Hallo,

ich glaube eher, dass er gar kein AGB´s haben will. So weit ich weis, muss man ja auch keine haben.

Wer in den AGB´s nix drin stehen hat, brauch folglich auch keine "Checkbox" wo man bestätigen muss, dass man "nix" gelesen hat.

Grus, Frank

und auch @ helminec

das ist absolut korrekt. Man ist nicht verpflichtet eigene AGB auf der Seite zu haben, somit tritt das Gesetz des Landes ein in dem man beheimatet ist. Dennoch regeln die Gesetze viele andere Dinge nicht, die einem Verkäufer zur Falle werden können. Da wäre es ratsam einen RA zu konsultieren, was für einen besser ist. Mit oder ohne AGB.

Soviel ich weiss sind nicht nur die AGB mit der Checkbox zu bestätigen. Wie sieht es aus mit Datenschutz und Rücktrittsrecht ? Ich habe dort das nämlich auch stehen... gelesen, verstanden und akzeptiert. Es betrifft nicht nur die AGB. Ich würde einfach den Text anpassen und die check-Box in keinem Fall ausschalten.
 

Zillis-Web

Guest
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

das ist absolut korrekt. Man ist nicht verpflichtet eigene AGB auf der Seite zu haben, somit tritt das Gesetz des Landes ein in dem man beheimatet ist. Dennoch regeln die Gesetze viele andere Dinge nicht, die einem Verkäufer zur Falle werden können. Da wäre es ratsam einen RA zu konsultieren, was für einen besser ist. Mit oder ohne AGB.

Soviel ich weiss sind nicht nur die AGB mit der Checkbox zu bestätigen. Wie sieht es aus mit Datenschutz und Rücktrittsrecht ? Ich habe dort das nämlich auch stehen... gelesen, verstanden und akzeptiert. Es betrifft nicht nur die AGB. Ich würde einfach den Text anpassen und die check-Box in keinem Fall ausschalten.

Ganz genau:
Datenschutz muss angehakt werden bei Accounterstellung oder bei der Bestellung als Gast während der Eingabe der Daten. UND wenn der Kunde auf Grund der Accounterstellung eine Mail bekommt -sollte der Datenschutz dort drinstehen oder im Anhang sein.
Bei weiterem Bestellvorgang sollte dann JEWEILS ein Feld für das Häkchen bei Widerspruch UND (vorhandenem)AGB als gelesen und akzeptiert sein UND DAS WICHTIGSTE der Text der Widerrufsbelehrung MUSS dem Kunden in der Bestellbestätigung mitgesendet werden!!! Ansonsten bekommt der Kunde die Widerrufsbelehrung erst mit dem versendeten Artikel und das ist zu spät - in diesem Fall erhöht sich das Widerrufsrecht auf 4 Wochen!!!
So wurde mir das mal von einem RA übermittelt, das was ich als AGB hatte wurde auch gnadenlos zusammengekürzt - somit habe ich eigentlich nur noch die Widerrufserklärung, eine kleine Notiz über Versand und Bezahlung sowie die Angaben zur Verpackungsverordnung UND Batterieverordnung, die bei Verkauf von Artikel die Batteriebetrieben sind ja auch noch sein muss. Ansonsten findet wie hier bemerkt das deutsche Recht Anwendung.

Keine Rechtsberatung, nur eigene Erfahrung!

Gruß Uwe
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

widerrufsrecht KEINE RECHTSBERATUNG

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
 

Zillis-Web

Guest
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform

Genau darauf soll es ankommen, die alleinige Kentnisnahme auf der Webseite reicht im Ernstfall vielleicht nicht aus. Aber wenn der Kunde eine Mail bekommt in der das Widerrufsrecht noch mal in Textform steht, dann bist Du deiner Informationspflicht gerecht geworden. Ehrlichgesagt würde ich das auch nicht anders mehr machen, lieber einmal zuviel geschrieben. Die Hamburger haben doch schon wieder bewiesen, dass es denen völlig egal ist was ein Gesetzgeber da raushaut.

Aber ich denke mal das führt jetzt auch zu weit vom Thema eigentlichen Thema weg.

Gruß Uwe
 

Tombo

Aktives Mitglied
5. Januar 2009
269
1
Kempten (Allgäu)
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

In einem anderen Forum wurde dazu geraten im Zweifelsfall auf die AGB zu verzichten, da man da doch sehr viel falsch machen kann (sofern nicht vom Anwalt erstellt/geprüft).

Daher will ich erst mal darauf verzichten und die AGB erst später hinzufügen, wenn diese ausgearbeitet sind.

Ich gestehe, dass ich mich noch nicht über Nachteile informiert habe, die mir als Verkäufer entstehen könnten, wenn ich auf die AGB verzichte.

(Ich fertige Ware auf Kundenwunsch. Daher werde ich evtl. ein Widerrufsrecht für die entsprechenden Waren in der Widerrufsbelehrung ausschließen.)
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

@tombo
gehe zum anwalt, investiere die euros und lass dir wb und agb nach mass erstellen. der anwalt muss dann im zweifelsfall haften.
agb würde ich nicht weglassen, da du wie gesagt im fall der fälle die des käufers akzeptierst - lass da nur stehen "wir zahlen 20 wochen nach erhalt der ware" und du bekommst eine bestellung über 100.000 euro, was dann? also ich wäre dann wahrscheinlich pleite. weit hergeholtes beispiel aber rein theoretisch möglich.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
5
Österreich
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

In einem anderen Forum wurde dazu geraten im Zweifelsfall auf die AGB zu verzichten, da man da doch sehr viel falsch machen kann (sofern nicht vom Anwalt erstellt/geprüft).

Daher will ich erst mal darauf verzichten und die AGB erst später hinzufügen, wenn diese ausgearbeitet sind.

Ich gestehe, dass ich mich noch nicht über Nachteile informiert habe, die mir als Verkäufer entstehen könnten, wenn ich auf die AGB verzichte.

(Ich fertige Ware auf Kundenwunsch. Daher werde ich evtl. ein Widerrufsrecht für die entsprechenden Waren in der Widerrufsbelehrung ausschließen.)

Das stimmt nicht ganz. Alles was dem Gesetz nicht entspricht, kann in AGBs ruhig stehen, es ist nicht einmal abmahngefährdet, dennoch wirst Du Dir aber die Zähne ausbeissen wenn es zum Streitfall kommt.
Und, dass RA oder sonst jemand das Recht haben AGB die nicht gesetzeskonfomr sind abzumahnen, das ist vielleicht eine neue Masche von irgendwelchen Geldmachern. Solche Fälle sind reine Abzocke und es wird versucht an schnelles Geld vion Nicht-Ahnenden zu kommen. Vor Gericht wird so ein Fall kaum kommen :biggrin:. Warum auch sollte ein RA eine nicht eindeutige Sache bestreiten ? Zumindest kenne ich noch kein einziges Urteil in dieser Hinsicht.
Alles was nicht im Gesetz steht kannst Du hinschreiben wo Du willst, es ist wertlos und auch nicht abmahngefährdet, wie so mancher glaubt oder sagt.

AGB sind nur dazu da, um Dinge zu klären die eben gesetzlich nicht geregelt sind. UN.-Kaufsrecht, Umtausch falls Du diesen kulanzhalber gewährst, Vertragsabschluss (wann der ist und dass Du nicht jeden Auftrag annehmen musst), Firmensitz für ausländische Käufer, Vertragssprache, falls der Käufer woanders sitzt und er Dich klagt, anwendbares Recht/Gerichtsstand (nicht für Deutschland aber sonst woanders nicht geregelt und da gilt das Recht wo der Käufer sitzt), usw.....
 

Stranze

Aktives Mitglied
10. November 2008
27
0
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

Also hier werden sehr sehr viele Halb- und Unwahrheiten verbreitet.
@daedelus
inzwischen gelten die 4 Wochen für jeden Online-Händler (ständige Rechtssprechung) google mal nach diesem Urteil:
Kammergericht
Beschluss
Geschäftsnummer: 5 W 156/06
103 O 91/06 Landgericht Berlin


@conny
"AGB sind nur dazu da, um Dinge zu klären die eben gesetzlich nicht geregelt sind. UN.-Kaufsrecht, Umtausch falls Du diesen kulanzhalber gewährst, Vertragsabschluss (wann der ist und dass Du nicht jeden Auftrag annehmen musst), Firmensitz für ausländische Käufer, Vertragssprache, falls der Käufer woanders sitzt und er Dich klagt, anwendbares Recht/Gerichtsstand (nicht für Deutschland aber sonst woanders nicht geregelt und da gilt das Recht wo der Käufer sitzt), usw....."

Da ist so ziemlich alles falsch und unvertretbar.
1. AGB sind legal definiert in § 305 I BGB "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt."
-ohne AGB gilt wie angemerkt das geltende Recht unmittelbar
2. Vertragsschluss
So ein Schwarn, das deutsche Recht fußt auf dem Grundsatz der Privatautonomie, damit Verbunden ist eben auch die Vertragsfreiheit;in der Regel gibt es keinen Kontrahierungszwang!
3. "Alles was dem Gesetz nicht entspricht, kann in AGBs ruhig stehen, es ist nicht einmal abmahngefährdet...Vor Gericht wird so ein Fall kaum kommen"
Doch ist es! Es geht dabei nicht um die AGB und deren Unwirksamkeit selber, sondern viel mehr um die Drittwirkung. Siehe zum Beispiel §4 UWG.
@Tombo
Du solltest vorher unbedingt abklären, ob deine Fertigung nach Kundewunsch auch eine i.S.d. BGB ist. Sonst droht auch hier mächtig viel Ärger.
Da wie gesagt die Widerrufsfrist erst mit dem Zugang der Belehrung beginnt ist es denkbar, dass wenn du zur Belehrungszustellung verpflichtet bist, dass auch noch nach x Monaten widerrufen wird.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

Ist ja alles wunderschön... mit dem eigentlichen Thema und der ursprünglichen Frage des Threadstarters hat das alles aber nicht mehr wirklich viel zu tun.
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

Kammergericht
Beschluss
Geschäftsnummer: 5 W 156/06
103 O 91/06 Landgericht Berlin

Dir ist schon klar, dass das Urteil vom 18. Juli 2006 ist!?

Das sind fast 3 Jahre seit dem das gesprochen wurde. Und inzwischen dürfte durch das neue Widerrufsrecht die Sache mit den 2 Wochen ja wohl geklärt sein.
 

Larpo

Aktives Mitglied
27. November 2008
165
0
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

Zur eigentlichen Frage:

in temples/tpl_inc/bestellvorgang_bestaetigung.tpl folgende Zeile suchen

PHP:
<br><input type="checkbox" name="agb" value="1"><a href="{$smarty.session.Link_AGB[$smarty.session.cISOSprache]}" target="_blank" class="agblink">{#termsAndConditions#}</a> <span class="standard">{#readAndAccepted#}</span>

und mit dieser ersetzen:
PHP:
<input type="hidden" name="agb" value="1">

So wird die Checkbox und auch der Hinweis auf die AGB entfernt. Ideal, wenn man sowieso keine AGB hat.

Offtopic:
Übrigens ist es hingegen dem Verständnis vieler Leute (auch hier in diesem Thread) nicht nötig, dass eine Checkbox aktiv vom Kunden gesetzt werden muss, um die AGB eines Händlers zu bestätigen (Quelle: Der kostenlose Check zu den hufigsten rechtlichen Fehlern von Online-Shops)

Um den Bestellablauf für den Kunden zu vereinfachen, haben wir die Checkbox auch ausgeblendet und verweisen stattdessen einfach nur auf die AGB per Link.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
5
Österreich
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

@conny
"AGB sind nur dazu da, um Dinge zu klären die eben gesetzlich nicht geregelt sind. UN.-Kaufsrecht, Umtausch falls Du diesen kulanzhalber gewährst, Vertragsabschluss (wann der ist und dass Du nicht jeden Auftrag annehmen musst), Firmensitz für ausländische Käufer, Vertragssprache, falls der Käufer woanders sitzt und er Dich klagt, anwendbares Recht/Gerichtsstand (nicht für Deutschland aber sonst woanders nicht geregelt und da gilt das Recht wo der Käufer sitzt), usw....."

Da ist so ziemlich alles falsch und unvertretbar.
1. AGB sind legal definiert in § 305 I BGB "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt."
-ohne AGB gilt wie angemerkt das geltende Recht unmittelbar
2. Vertragsschluss
So ein Schwarn, das deutsche Recht fußt auf dem Grundsatz der Privatautonomie, damit Verbunden ist eben auch die Vertragsfreiheit;in der Regel gibt es keinen Kontrahierungszwang!
3. "Alles was dem Gesetz nicht entspricht, kann in AGBs ruhig stehen, es ist nicht einmal abmahngefährdet...Vor Gericht wird so ein Fall kaum kommen"
Doch ist es! Es geht dabei nicht um die AGB und deren Unwirksamkeit selber, sondern viel mehr um die Drittwirkung. Siehe zum Beispiel §4 UWG.

OT - Sorry, aber da bist Du Fehlinformiert. Es ist nicht nötig eigene AGB's im e-commerce darzustellen oder zu haben. Ein Verkäufer ist absolut nicht verpflichtet dazu. Dennoch kann dies zu einer Stolperfalle werden, denn viele Dinge stehen nicht im BGB verankert und alles was außerhalb der Deutschen Grenzen passiert, unterliegt sowieso anderen Gesetzen. Hier zu nennen wären z.B. das UN-Kaufrecht und Vertragssprache und noch so andere...
Diese Dinge sollte man schon regeln, wenn man außerlandes verkauft. Du sprichst immer nur von dem was in Deutschland gilt. Ist ja sehr schön, aber das tangiert einen Käufer außerhalb Deutschlands überhaupt nicht oder nur sehr wenig, denn da gelten auch andere Gesetze.

UND Du vermischt da auch einige andere Dinge: UWG hat auch nur am Rande was mit AGB und Endkunden zu tun. UWG heisst unlauterer Wettbewerb. Der Kunde wird nicht gegen Dich klagen, aber vielmehr ein Mitbewerber und hier wiederum auch nur einer innerhalb Deutschlands. Führst Du keine AGB, gibt es auch keine Klagemöglichkeit zu nicht klarformulierten AGB-Punkten. UWG ist ja auch garnicht an AGB's gebunden, vielmehr kann UWG auch ganz anders geklagt werden (Preisbindung, usw.).

Die EU-Gesetze haben sich im e-commerce bis jetzt auch nur teilweise durchgesetzt. Und das ist auch gut so, denn in Detuschland gelten die bescheuersten Gesetze in Puncto e-commerce überhaupt. Wir müssen ja nicht allem zustimmen, was einem vom großen Bruder vorgeschrieben wird ;).
 

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.121
15
Bayrisch Kongo
AW: "AGB gelesen und akzeptiert" deaktivieren

@ Tombo

Hab das hier nur überflogen, vielleicht hat es schon einer gesagt: Auch bei SELBSTGEFERTIGTEN Waren (oder nach Kundenangaben oder wie auch immer) darfst Du das Widerrufsrecht NICHT ausschliessen!!!
Das wäre ein sehr schmaler Grat, auf dem Du dich bewegen würdest!!!!
 
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