Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.978
52
Enger
Also folgendes Szenario.

Bestellung vom 24.8.09, versandt am 25.8. am 26.8 Paket beim Kunden.

Ich hatte damals noch 30 Tage Rückgaberecht muss ich dazusagen!

Kunde meldet sich am 11.09 per mail das er das Paket zurücksenden will weil es den Beschenkten nicht gefällt. Habe ihm geschrieben ok. Machen wir. Ich am nochmals nachgefragt ob es das gleiche Paket ist damit wir das Gewicht für die Retoure wissen. Er hat nächsten Tag geantwortet und ich habe Ihm dann am 15.09 einen Retouren scheinper mail zukommen lassen.

Und nun kommts. Das Paket kam heute 1.10 bei uns an.

Datum/Uhrzeit Status Beschreibung 15.09.09 00:00 Elektronische Sendungsdaten liegen vor Elektronische Sendungsdaten liegen vor 30.09.09 13:31 Sendung in Filiale/Agentur eingeliefert Der Kunde hat die Sendung in der Filiale/Agentur eingeliefert. 30.09.09 17:50 Einlieferungs-Paketzentrum Die Sendung wurde im Einlieferungs-Paketzentrum bearbeitet. 01.10.09 02:55 Zustell-Paketzentrum Die Sendung wurde im Zustell-Paketzentrum bearbeitet. 01.10.09 08:56 Zustellbasis Die Sendung wurde in der Zustellbasis bearbeitet.

Wie man sieht hat der Kunde es erst so spät abgeliefert! Muss ich jetzt das Geld zurückzahlen oder nicht???

Weil wenn könnte man es ja so machen, ich bestelle mir zur WM nen 5000 Euro LCD-Fernseh nach einer Woche teile ich mit das ich Ihn nicht mehr haben will. Gebe das Paket aber erst 5 Wochen nach der Bestellung zurück.

Wie macht Ihr das?

Ich muss noch dazu sagen das es Ware ist die sehr selten gekauft wird und ich diese extra für den Kunden besorgt hatte.

Gruß

Dustin
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Der schriftliche Widerruf ist ja fristgerecht erfolgt. Da jetzt noch mal 30 Tage drauf, passt eigentlich. Also wirste wohl zurück zahlen müssen. (Keine Rechtsberatung)
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.978
52
Enger
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Ja, aber das kann doch so nicht richtig sein. Auch wenn er den Wideruf pünktlich abgegeben hat, dann muss er doch aber auch innerhalb der frist die ware zurückschicken. Wo kämen wir denn dann hin!!! Wie gesagt das Beispiel mit dem Fernseher, ob ne Grafikkarte für den PC all solche Sachen, ich mag mir garnicht vorstellen was das für ein Finanzieller Schaden für die Shops wäre.
 

ram1

Sehr aktives Mitglied
22. Juli 2009
1.116
7
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Evtl. hättest Du deinen Kunden bei Angebot/Auftragsbestätigung darauf hinweisen sollten, das der Artikel extra für ihn besorgt wird und daher die Rücknahme (auch im Sinne FAG) ausgeschlossen ist.
 

D********t

Guest
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Ja, aber das kann doch so nicht richtig sein. Auch wenn er den Wideruf pünktlich abgegeben hat, dann muss er doch aber auch innerhalb der frist die ware zurückschicken. Wo kämen wir denn dann hin!!! Wie gesagt das Beispiel mit dem Fernseher, ob ne Grafikkarte für den PC all solche Sachen, ich mag mir garnicht vorstellen was das für ein Finanzieller Schaden für die Shops wäre.

Leider ist es so wie Du schreibst und eigentlich müsstest Du Dich doch auch schon daran gewöhnt haben, das der Verbraucher in diesem Lande alles machen kann und der Händler keine Rechte hat. Im Widerrufsrecht heißt es ja:

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Der Kunde übt also den Widerruf fristgerecht aus und hat dann 30 Tage Zeit, das Paket zurückzuschicken. Was hierbei auch absolut nicht geklärt ist, ist wann der Händler dem Verbraucher das Geld zurückzuzahlen hat, da dies mal wieder nicht oder nur schwammig gesetzlich geregelt ist, ist derzeit davon auszugehen, das man dem Kunden sofort nach dem Widerruf das Geld zurückzuzahlen hat, obwohl die Rücksendung noch garnicht eingegeangen ist. Keine Rechtberatung, hier gelesen:

Rückabwicklung des Kaufvertrages: Was ist nach dem Widerruf zu tun? » Von Martin Rätze » shopbetreiber-blog.de

Und übrigens, wer heute noch mehr als die gesetzlichen 2 Wochen Rückgaberecht einräumt, den juckt es entweder nicht oder er hat zuviel Geld bzw. die berechtigten und unberechtigten Rücksendungen fügen dem Unternehmen keinen immensen Schaden zu...
 
Zuletzt bearbeitet:

D********t

Guest
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Evtl. hättest Du deinen Kunden bei Angebot/Auftragsbestätigung darauf hinweisen sollten, das der Artikel extra für ihn besorgt wird und daher die Rücknahme (auch im Sinne FAG) ausgeschlossen ist.

Und das geht schonmal garnicht! Wenn man einen grundsätzlich lieferbaren Artikel extra für den Kunden bestellt hat, fällt dies nicht unter auf den Kunden zugeschnittene Sonderanfertigung. In diesem Falle ist das unternehmerisches Risiko.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Lies dir bitte zunächst mal den Hinweis durch:
http://forum.jtl-software.de/business-jungle/5733-spezielle-regeln-im-forum-business-jungle.html
In Zukunft also bitte darauf achten.


Ja, aber das kann doch so nicht richtig sein.
Doch, im Grunde ist es aber so - auch wenn dir das als Händler nicht gefallen mag.

Auch wenn er den Wideruf pünktlich abgegeben hat, dann muss er doch aber auch innerhalb der frist die ware zurückschicken.
Nein, das ist deine Auslegung der Sache, wie du es gerne hättest ;) Im Gesetz steht davon allerdings nichts. Die Frist, von der dort die Rede ist, ist die Frist, innerhalb derer der Widerruf als solcher zu erfolgen hat. Und diese Frist hat der Käufer in deinem Beispiel (sicherlich handelt es sich ja um einen fiktiven Fall ;)) ja offenbar eingehalten.

Innerhalb welcher Frist die Ware nun aber wieder beim Händler sein muss (bzw. vom Käufer verschickt werden muss), ist ein anderes Thema und schlicht und ergreifend nicht geregelt (auch wenn das vielleicht wünschenswert wäre).

In der Praxis tut man daher gut daran, nach erfolgtem (und fristgerechtem) Widerruf des Käufers, diesem (möglichst schriftlich) eine Frist zu setzen, bis wann die Ware zurückgeschickt werden soll.
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.978
52
Enger
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Man kann nur hoffen das nächstes Jahr das gesetzliche Widerrufsrecht so angepasst wird das hier alles geregelt ist. Ich werde dem Kunden natürlich das Geld zurückerstatten. Moralisch ist es ne sauerei.

Wenn man den Faden mal weiterspinnt können durch solche Gesetze bzw. Regelungen ganz schnell viele Arbeitsplätze verloren gehen. Mal angenommen ein Unternehmer hat mehr als 30% Widerruf kommt dieser (gerade wenn er im Aufbau ist) schnell an seine Grenzen. Ist jetzt nicht auf mich bezogen, habe wenig widerrufer. Ich mein halt so allgemein.

Ich finde generell sollte der Kunde wenn die Ware der Bestellten entspricht die Rücksendekosten tragen. Egal wie hoch der Wert. Wenn er bei Karstadt was kauft und nach 2 Wochen wieder zurückbringt erstatten die Ihm ja auch nicht den Sprit und das Parkticket vom Parkhaus. Sowas ist in meinen Augen moralisch nicht I.O.

Gruß Dustin
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Ja, aber das kann doch so nicht richtig sein. Auch wenn er den Wideruf pünktlich abgegeben hat, dann muss er doch aber auch innerhalb der frist die ware zurückschicken. Wo kämen wir denn dann hin!!!
DAs lustige ist: Das Widerrufsrecht macht keine Aussage dazu, wie schnell der Kunde die Ware retournieren muss - nur die Rückzahlungsfrist ist mit 30 Tagen angegeben.
Theoretisch bist du also 30 Tage nach dem Widerruf schon im "Verzug" mit der Rückzahlung, obwohl dein Kunde noch gar nicht retourniert hat.

Ist ne verrückte Welt, ich weiss...

Ich finde generell sollte der Kunde wenn die Ware der bestellten entspricht die Rücksendekosten tragen. Egal wie hoch der Wert.
Das neue EU-Widerrufsrecht soll dann wohl auch genau dieses so regeln...
 

D********t

Guest
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Man kann nur hoffen das nächstes Jahr das gesetzliche Widerrufsrecht so angepasst wird das hier alles geregelt ist.

Das hoffe ich schon seit ich onlineshoptechnisch unterwegs bin, trotzdem habe ich immernoch das bange Gefühl, das sich am Widerrufsrecht nichts ändern wird, es eher noch unfairer für Händler wird.

Ich werde dem Kunden natürlich das Geld zurückerstatten. Moralisch ist es ne sauerei.

Ja, nur die Moral an der Geschicht, die interessiert Kunden und Gesetzgeber nicht...

Wenn man den Faden mal weiterspinnt können durch solche Gesetze bzw. Regelungen ganz schnell viele Arbeitsplätze verloren gehen. Mal angenommen ein Unternehmer hat mehr als 30% Widerruf kommt dieser (gerade wenn er im Aufbau ist) schnell an seine Grenzen. Ist jetzt nicht auf mich bezogen, habe wenig widerrufer. Ich mein halt so allgemein.

So sieht es bei mir momentan aus. Die Rücksendungen sind sicher größtenteils berechtigt, leider ist aber auch ein enormer Teil dabei, der nur dem Kostümausleih diente. Dazu kommen ohne Ende nicht bezahlte Vorkassen, trotz separater Auftragsbestätigung und komplett sofort lieferbarer Artikel. Storniert werden diese Bestellungen natürlich auch nicht, dazu hat kaum ein Kunde den Arsch in der Hose und vom Gesetzgeber ist es sowieso so gewollt.


Ich finde generell sollte der Kunde wenn die Ware der Bestellten entspricht die Rücksendekosten tragen. Egal wie hoch der Wert. Wenn er bei Karstadt was kauft und nach 2 Wochen wieder zurückbringt erstatten die Ihm ja auch nicht den Sprit und das Parkticket vom Parkhaus. Sowas ist in meinen Augen moralisch nicht I.O.

So schaut das...zudem kann man auch nicht einfach bei Mediamarkt reinrennen, alle Kaffemaschinen anschmeissen und testen, bei welcher der Kaffee am besten schmeckt oder alle Rasierer ausprobieren und sich den besten rauspicken. Will man die gekaufte Ware aus irgendwelchen Gründen zurückgeben, ist man auf die Kulanz des stationären Händlers angewiesen. Soviel zum Thema Prüfung der Ware, wie sie Ladengeschäft möglich gewesen wäre...
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Ich hab vor längerem schon mal gesagt, dass für den ein oder anderen das Rückgaberecht durchaus eine Alternative sein kann.

Es ist schon klar, dass das aus verschiedenen Gründen nicht für jeden wirklich passend ist, aber grade wenn es z. B. um hochpreisige Artikel geht oder man aus sonstigen Gründen die Gewissheit haben möchte, "zumindest" seine Ware zurückzubekommen, ist das für manchen ja doch eine Überlegung wert. Natürlich gibt es beim Rückgaberecht den Nachteil, dass der Händler immer die Kosten für die Rücksendung trägt - ist aber vielleicht in manchen Fällen dann doch das kleinere Übel. Mit etwas Geschick lässt sich das ganze sogar als Kundenservice deklarieren - was ja auch gar nicht so verkehrt ist...
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.978
52
Enger
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

DAs lustige ist: Das Widerrufsrecht macht keine Aussage dazu, wie schnell der Kunde die Ware retournieren muss - nur die Rückzahlungsfrist ist mit 30 Tagen angegeben.
Theoretisch bist du also 30 Tage nach dem Widerruf schon im "Verzug" mit der Rückzahlung, obwohl dein Kunde noch gar nicht retourniert hat.

Ist ne verrückte Welt, ich weiss...


Das neue EU-Widerrufsrecht soll dann wohl auch genau dieses so regeln...

Ich hoffe dass das bald kommt. Sonst hat man ganz schnell Insolvenzen ohne Ende. Weil die Kunden sich alles "leihen" und nicht kaufen.
 

D********t

Guest
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Ich hab vor längerem schon mal gesagt, dass für den ein oder anderen das Rückgaberecht durchaus eine Alternative sein kann.

Es ist schon klar, dass das aus verschiedenen Gründen nicht für jeden wirklich passend ist, aber grade wenn es z. B. um hochpreisige Artikel geht oder man aus sonstigen Gründen die Gewissheit haben möchte, "zumindest" seine Ware zurückzubekommen, ist das für manchen ja doch eine Überlegung wert. Natürlich gibt es beim Rückgaberecht den Nachteil, dass der Händler immer die Kosten für die Rücksendung trägt - ist aber vielleicht in manchen Fällen dann doch das kleinere Übel. Mit etwas Geschick lässt sich das ganze sogar als Kundenservice deklarieren - was ja auch gar nicht so verkehrt ist...

Naja, ich weiß nicht ob es ein so kleines Übel ist, wenn ein Kunde ein Halsband mit O-Ring, Warenwert 6.90€ im Postpaket für 6.90€ zurückschickt, weil es zu lang ist. Ist alles schon vorgekommen...
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Ich sagte ja, dass das nicht für jeden eine passende Lösung ist.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

So sieht es bei mir momentan aus. Die Rücksendungen sind sicher größtenteils berechtigt, leider ist aber auch ein enormer Teil dabei, der nur dem Kostümausleih diente.
Dafür gibt es die Wertersatzpflicht.
Dazu kommen ohne Ende nicht bezahlte Vorkassen, trotz separater Auftragsbestätigung und komplett sofort lieferbarer Artikel. Storniert werden diese Bestellungen natürlich auch nicht, dazu hat kaum ein Kunde den Arsch in der Hose und vom Gesetzgeber ist es sowieso so gewollt.
Hast du schonmal überlegt, dass sich ein ENDKUNDE das gar nicht BÖSWILLIG macht? Sondern einfach nur aus Fahrlässigkeit, weil er es VÖLLIG anders "wahrnimmt" als du, der damit sein Geld verdient und täglich damit klarkommen muss?

So schaut das...zudem kann man auch nicht einfach bei Mediamarkt reinrennen, alle Kaffemaschinen anschmeissen und testen, bei welcher der Kaffee am besten schmeckt oder alle Rasierer ausprobieren und sich den besten rauspicken.
Auch das fällt unter das Thema "Wertersatz".
 

D********t

Guest
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht


Das ist ja gut und schön. Aber weise dem Kunden das mal nach, auch wenn die Klamotten nach Qualm und Parfüm stinken. Du bist dann in der Beweispflicht. Und dann fängt es an, wieviel Wertersatz kann man geltend machen, dann rennt der Kunde gleich zum Anwalt und so weiter und so fort... Die Zeit habe ich nicht.

Hast du schonmal überlegt, dass sich ein ENDKUNDE das gar nicht BÖSWILLIG macht? Sondern einfach nur aus Fahrlässigkeit, weil er es VÖLLIG anders "wahrnimmt" als du, der damit sein Geld verdient und täglich damit klarkommen muss?

Jut, dann bestell ick jetz mal bei Dir für etliche Euros Ware und bezahl dann einfach nicht. Das mach ich dann hintereinander weg, immer unter nem anderen Namen, damits Dir nicht langweilig wird. Wenn dann 1079 EUR an unbezahlten Bestellungen aufgelaufen sind, so wie ich sie heute z.B. gelöscht habe und dann noch 772 EUR, so wie ich ich sie vor 15 Tagen gelöscht habe und Du die Ware aber schon eingekauft hast, um sie schnell versenden zu können, dann können wir ja nochmal weitersprechen, ob man dem Endkunden Böswilligkeit unterstellen möchte oder nicht. Eine Antwort von heute auf eine Zahlungserinnerung:

Hallo,

bei der Überweisung ist leider etwas schief gelaufen, scheine die falsche Bankleitzahl oder Kontonummer angegeben zu haben. Möchte die Bestellung jedoch gerne stornieren, wäre das möglich?
Genau. Und deshalb glaube ich nur an das Gute im Menschen...

Ich soll also soche Aktionen gutheißen? Du sprichst ja selbst schon wie Gesetzgeber und militante Verbraucherschützer, die den Verbraucher total entmündigen und ihm jede Fähigkeit zum denken und vernünftigen Handeln absprechen und die daraus resultierenden Probleme komplett auf den Händler abwälzen...
 

etrader

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2008
177
0
Berlin
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Hallo Dunkelwelt,

Ja, das Thema Lieferzeit ist ein schwieriges Thema.
Wenn Dir die Zahlungsausfälle (vor Lieferung an den Kunden) zu sehr weh tun, dann kannst Du eben erst NACH Zahlungseingang bei Deinem Lieferanten bestellen. Dafür brauchst Du ja auch kein eigenes Lager unterhalten, und die dadurch gesparten Kosten sind ja erheblich.

Nur Dein Kunde muss eben 2 oder 3 Tage länger auf die Ware warten. Das muss und kann ja auch vernünftig kommuniziert werden.

Du bietest in Deinem Ethnic- Shop ja viel (oder die meiste?) Ware mit einer Lieferfrist von 8 - 14 Tagen an. Der Zeitrahmen ist doch schon mega-groß, Laufen die Artikel denn überhaupt?

Da müssten jedenfalls die 1 - 3 Tagefrist für den Zahlungseingang - oder eben Verkäuferstorno - doch mit drin sein?

Aber wenn Du wirklich 30, 40 oder 50 % Ausfall hast, dann ist vielleicht der Kleidungshandel nicht die richtige Branche (für Dich).

Also ich mache in Wandhalterungen für Flachbildfernseher und Motorrad-Ersatzteile und habe eine Quote von 2% - 3% - ausgebliebene Zahlungen und Retouren zusammengezählt.
 

D********t

Guest
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Hallo Dunkelwelt,

Ja, das Thema Lieferzeit ist ein schwieriges Thema.
Wenn Dir die Zahlungsausfälle (vor Lieferung an den Kunden) zu sehr weh tun, dann kannst Du eben erst NACH Zahlungseingang bei Deinem Lieferanten bestellen.

Und das ist eben nicht so eingach, die meisten Lieferanten haben Mindestbestellwerte und da bestelle ich natürlich alles gleich mit, was zu bestellen ist. Und bei Lieferanten ohne MBW fange ich natürlich nicht an, dann immer mal nen einzelnes TShirt oder so zu bestellen, zumal man mit jeder Lieferung ja auch Lieferantenporto hat. Wären das mal so 2-3 unbezahlte Bestellungen/Monat wäre das auch alles kein Problem, aber es ist halt massenhaft...

Zudem ist ein zweischneiges Schwert, nehmen wir mal an, Kunde A bestellt etwas und Kunde B bestellt was, alle bestellten Artikel kommen von einem Lieferanten mit MBW. Kunde A zahlt schnell, also kaufe ich natürlich alle bestellten Artikel beider Kunden ein, wobei vielleicht sogar mehr als die gesamte Bestellsumme von Kunde A draufgeht. Nun bezahlt Kunde B aber nicht, somit habe ich zwar die Klamotten von diesem hier liegen, aber an der Bestellung von Kunde A sozusagen überhaupt nichts verdient. Würde ich aber nun vor der Lieferantenbestellung warten, ob Kunde B auch noch bezahlt, müsste Kunde A ewig auf seine Lieferung warten und das geht natürlich nicht und das will ich auch nicht.

Dafür brauchst Du ja auch kein eigenes Lager unterhalten, und die dadurch gesparten Kosten sind ja erheblich.

Natürlich brauche ich ein Lager und ich will sogar eins unterhalten, zumal mit der Zeit und vor allem zurückgesendeten Artikeln automatisch eins entsteht. Außerdem habe ich Artikel von denen ich weiß, das sie gut gehen natürlich auch immer auf Vorat. Nur habe ich durch mein Lager natürlich keine Mehrkosten momentan, allerdings schränkt es doch schon extrem die Lebensqualität ein, wenn einer 50qm Wohnung das Büro im Schlafzimmer untergebracht ist, samt Regalen und Kartons, sich zudem die Kartons und Regale mittlerweile auch im Wohnzimmer und im Flur stapeln, teilweise sogar noch mit Restbeständen aus meinem Laden damals, die ich trotz etlicher Rabattaktionen und Sonderangebote nicht losgeworden bin. Mein Ziel ist es, wieder einen Laden zu eröffnen, nur ohne Geld bzw. regelmäßig(er)en "Cashflow" (wie ich dieses Wort hasse) ist natürlich überhaupt nichts zu machen. Selbst ein kleiner externer Lagerraum mit Büro im marodesten Industriegebiet wäre teurer als meine kleine Wohnung und deshalb ist da momentan überhaupt nicht dranne zu denken.

Nur Dein Kunde muss eben 2 oder 3 Tage länger auf die Ware warten. Das muss und kann ja auch vernünftig kommuniziert werden.

Ja, nur erstmal will ich natürlich auch schnellstmöglich liefern, andererseits weiß doch jeder wie es ist, bei einem Produkt stehen 8-14 Tage Lieferzeit und 2 Tage nach der Bestellung fragen einige schon an, wo denn die Bestellung bleibt, ob nun schon ein Zahlungseingang war oder nicht...

Du bietest in Deinem Ethnic-Shop ja viel (oder die meiste?) Ware mit einer Lieferfrist von 8 - 14 Tagen an. Der Zeitrahmen ist doch schon mega-groß, Laufen die Artikel denn überhaupt?

Die lange Lieferzeit in diesem Shop beruht eben auf einem Mindestbestellwert bei diesem Lieferanten, deshalb muss ich sozusagen immer sammeln. Das gute hierbei ist jedoch, das die Sachen von einem Lieferanten kommen, der halt dies Klamotten und ne Gothiclinie hat, von daher haut es dann immer recht gut hin, da ich dann meist für beide Shops etwas zu bestellen habe. Den Ethnic Shop habe ich auch erst seit Anfang Juli und der soll eigentlich nur als Unterstützung für meinen Hauptshop dienen, den ich nun 3 Jahre betreibe. Natürlich läuft in dem Ethnic Shop noch nicht so viel, aber es geht voran. Allerdings gibt es auch hier die massive Rücksendeproblematik.

Da müssten jedenfalls die 1 - 3 Tagefrist für den Zahlungseingang - oder eben Verkäuferstorno - doch mit drin sein?

Aber wenn Du wirklich 30, 40 oder 50 % Ausfall hast, dann ist vielleicht der Kleidungshandel nicht die richtige Branche (für Dich).

Problem ist halt, das es für einen prozentual kleinen Teil der Bevölkerung derzeit zu viele Gothicshops gibt, dazu kommt natürlich die Wirtschaftskrise. Momentan ist überall Flaute, selbst größere Mitbewerber sind am knabbern und mussten Leute entlassen, weil die letzten Monate sogut wie garnichts lief.

Würden die ganzen Ausfallzahlungen reinkommen, ginge es mir gut und auch die Rücksendungen wären nicht das Problem...

Also ich mache in Wandhalterungen für Flachbildfernseher und Motorrad-Ersatzteile und habe eine Quote von 2% - 3% - ausgebliebene Zahlungen und Retouren zusammengezählt.

Ok, mach ich ab sofort auch, danke für den Tip :biggrin:... (nein, natürlich nicht)
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Jut, dann bestell ick jetz mal bei Dir für etliche Euros Ware und bezahl dann einfach nicht. Das mach ich dann hintereinander weg, immer unter nem anderen Namen, damits Dir nicht langweilig wird. Wenn dann 1079 EUR an unbezahlten Bestellungen aufgelaufen sind, so wie ich sie heute z.B. gelöscht habe und dann noch 772 EUR, so wie ich ich sie vor 15 Tagen gelöscht habe und Du die Ware aber schon eingekauft hast, um sie schnell versenden zu können, dann können wir ja nochmal weitersprechen, ob man dem Endkunden Böswilligkeit unterstellen möchte oder nicht.
1.) Habe ich das Problem der unbezahlten Vorkassebestellungen ebenfalls. Die Summen sind sogar noch um einiges höher als die von dir genannten - und das bei gleichzeitig wahrscheinlich geringeren Margen.

2.) Ich bestelle nichts, nur weil ich darüber eine Bestellung habe. Bestellt wird grundsätzlich erstnach Zahlungseingang. Geht natürlich nur, wenn man sich die Lieferanten so zuverlässig raussucht, dass sie in 99% aller Fälle am nächsten Tag geliefert haben.
Trotzdem kommt es natürlich vor, dass man zuviel bestellte oder retournierte Ware an Lager legen muss, auch wenn sie nicht "gängig" ist und sie deshalb lange liegt. Das gehört halt zum "unternehmerischen Risiko", auch wenn es einen aufregt.

3.) "Böswillig" sind die Kunden nicht - nur denken Sie halt nicht an DICH, sondern an SICH. Als Händler DARF man das nicht persönlich nehmen, sonst kriegt man nen Herzinfarkt.
Es ist nicht so, dass mich das nicht auch ärgern würde, aber wenn man im Verkauf ist, muss man sich nunmal auch mit dummen Kunden abgeben, das gehört dazu, auch wenns ärgerlich ist und auch wenn einen das demotiviert. Davon darf man sich aber nicht unterkriegen lassen.

Eine Antwort von heute auf eine Zahlungserinnerung:
Nunja, immerhin HAST du eine Antwort bekommen. Bei einer Vielzahl meiner Nichtzahler wird gar nicht reagiert.

Ich soll also soche Aktionen gutheißen? Du sprichst ja selbst schon wie Gesetzgeber und militante Verbraucherschützer, die den Verbraucher total entmündigen und ihm jede Fähigkeit zum denken und vernünftigen Handeln absprechen und die daraus resultierenden Probleme komplett auf den Händler abwälzen...
Wie gesagt, ich heiße das nicht gut, aber es gehört halt zum "unternehmerischen Risiko", dass man als Händler immer eingeht.
Ich bemerke ja selbst, dass ich mich selbst durch genau dieses Kundenverhalten verändert habe, "abgebrühter" geworden bin. Während ich früher immer an das Gute im Menschen geglaubt habe, glaube ich heute eben längst nicht mehr alles.
TROTZDEM: Man darf sich von solchen Kunden zwar kurzfristig, aber eben nicht grundsätzlich "runterziehen" lassen. Wenn es dich tagtäglich nur ärgert, dich mit Kunden rumzuschlagen, müsstest du überlegen,
- ob deine Zielgruppe grundsätzlich die richtige ist
- ob deine Produktpalette die richtige ist (Klamotten sind immer was spezielles)
- ob dieser Job grundsätzlich das richtige für Dich ist.

Das ist jetzt kein Angriff, aber man merkt ja an Deinen Postings, wie sehr dich die aktuelle Situation fertigmacht. Ich will dir nix böses, aber man lebt grundsätzlich einfacher damit, wenn man sich über solche Sachen wenigmöglichst aufregt und sich auf DAS konzentriert, was einen voranbringt: DIE Kunden, die einen schätzen und zufrieden sind.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Wie handhabt ihr das Widerufsrecht

Nur habe ich durch mein Lager natürlich keine Mehrkosten momentan, allerdings schränkt es doch schon extrem die Lebensqualität ein, wenn einer 50qm Wohnung das Büro im Schlafzimmer untergebracht ist, samt Regalen und Kartons, sich zudem die Kartons und Regale mittlerweile auch im Wohnzimmer und im Flur stapeln, teilweise sogar noch mit Restbeständen aus meinem Laden damals, die ich trotz etlicher Rabattaktionen und Sonderangebote nicht losgeworden bin. Mein Ziel ist es, wieder einen Laden zu eröffnen, nur ohne Geld bzw. regelmäßig(er)en "Cashflow" (wie ich dieses Wort hasse) ist natürlich überhaupt nichts zu machen. Selbst ein kleiner externer Lagerraum mit Büro im marodesten Industriegebiet wäre teurer als meine kleine Wohnung und deshalb ist da momentan überhaupt nicht dranne zu denken.
Wohnst du in einer Eigentumswohnung? Falls nein, wie wäre es denn mit einem Mittelweg? Statt einen Laden anzumieten, der dich wahrscheinlich ne 4-stellige Summe kostet, zieh in eine größere Wohnung um: 3/4-Zimmer mit 80-100 qm, kostet dich je nach Gegend zwischen 200 und 400 Euro mehr - dafür hast du erstmal ausreichend Platz, um das Geschäft weiterzuentwickeln (ohne einen RIESEN Kostendruck zu haben).


Die lange Lieferzeit in diesem Shop beruht eben auf einem Mindestbestellwert bei diesem Lieferanten, deshalb muss ich sozusagen immer sammeln.
Hier würde ich ansetzen und mit dem Lieferanten mal verhandeln. Argumentiere doch einfach, dass du mehr verkaufen könntest, wenn du die Lieferzeit verkürzen könntest - dazu müsstest du aber häufiger einkaufen.
Du kaufst ja deswegen nicht weniger, sondern eher mehr.
Ein GUTER Lieferant lässt sich darauf ein. Wenn nicht, suchst du dir einen anderen Lieferanten - dann kann er sehen, wohin seine "unflexible" Vertriebsstruktur hinführt.
Problem ist halt, das es für einen prozentual kleinen Teil der Bevölkerung derzeit zu viele Gothicshops gibt, dazu kommt natürlich die Wirtschaftskrise. Momentan ist überall Flaute, selbst größere Mitbewerber sind am knabbern und mussten Leute entlassen, weil die letzten Monate sogut wie garnichts lief.
Und genau DAS merken vor allem die Großhändler am meisten - und genau das ist ein "Verhandlungspotential". Krisen sind immer ne Chance, was zu verändern - und sei es nur die Einkaufsbedinungen.

Ich habe beispielsweise einen Lieferanten, bei dem jeder andere Händler in D erst ab 250 Euro Bestellwert versandkostenfrei bestellt.
Da ich aber immer in "kleinen Mengen" bestelle (50-150 Euro), konnte ich aushandeln, dass ich schon ab 50 Euro Versandkostenfrei beliefert werden.
Ich danke es dem Lieferanten halt mit einem entsprechenden Umsatz.

P.S.: Gibt es bei Euch sowas wie Außendienstler oder Handelsvertreter der Lieferanten?
 
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