Vielleicht weiss hier jemand Rat...
Wir versenden seit geraumer Zeit kleinere und weniger wertvollere Sendungen mit der Deutschen Post "Warenpost".
Ein Kunde behauptet, die Sendung nicht erhalten zu haben obwohl im Status der Sendung diese mit Zustellnachweis als zugestellt gilt.
Der Kunde erwartet die sofortige Rückzahlung des Kaufbetrages.
Lt. Deutscher Post kann ich einen Nachforschungsauftrag allerding erst 7 Tage nach Versand der Sendung stellen.
Vorher möchte ich bei dem Kunden auch keine Erstattung durchführen - der Ton ist der Grund welcher schon in der ersten Mail mit rechtlichen Schritten gedroht hat.
Ich denke, solche Kunden kennt hier jeder aktive Händler selbst.
Für mich gilt die Sendung vorerst als zugestellt - oder seht Ihr die Rechtslage anders ?
Vg.
Enno
Wir versenden seit geraumer Zeit kleinere und weniger wertvollere Sendungen mit der Deutschen Post "Warenpost".
Ein Kunde behauptet, die Sendung nicht erhalten zu haben obwohl im Status der Sendung diese mit Zustellnachweis als zugestellt gilt.
Der Kunde erwartet die sofortige Rückzahlung des Kaufbetrages.
Lt. Deutscher Post kann ich einen Nachforschungsauftrag allerding erst 7 Tage nach Versand der Sendung stellen.
Vorher möchte ich bei dem Kunden auch keine Erstattung durchführen - der Ton ist der Grund welcher schon in der ersten Mail mit rechtlichen Schritten gedroht hat.
Ich denke, solche Kunden kennt hier jeder aktive Händler selbst.
Für mich gilt die Sendung vorerst als zugestellt - oder seht Ihr die Rechtslage anders ?
Vg.
Enno