Was ich aktuell noch nicht weiß ist wo ich das anmelden kann. Da sich die DHL dazu noch nicht geäußert hat, habe ich gehofft, dass mir das hier jemand beantworten kann.
Denn eine Möglichkeit zur Anmeldung habe ich bis dato im
GKP keine gefunden, oder muss das erst freigeschalten werden, damit man das sieht?
Oder erfolgt die Anmeldung ganz und gar anders?
Wenn Du mit DHL eine Vereinbarung zum Gefahrgutversand hast, wird Dir die Gefahrgutanmeldung im GKP freigeschaltet, diese kannst Du in der Regel bis 14:00 Uhr am Vortag für den nächsten Abholtag anmelden.
Dabei musst Du in der Regel auch die Sendungsgewichte die Gefahrgut beinhalten kumuliert angeben. Es gibt aber wie gesagt auch eine Möglichkeit der Dauermeldung.
Da kommt dann kein gesonderter Abholer, aber DHL muss halt auch Mengenbeschränkungen beim Transport einhalten.
Du solltest dann eigentlich auch entsprechende AGB für den Gefahrgutversand sowie ein Merkblatt zu den erlaubten Stoffen und Mengen sowie Anweisungen zum Verpacken und Deklarieren erhalten.
Ansonsten kommt es immer sehr auf den Gefahrstoff / das Gefahrgut an. Solange es sich um begrenzte Mengen (LQ = Limited Quantities) handelt, ist das alles relativ simpel.
Meines Wissens vorgeschrieben sind dann mindestens doppelwellige unbenutzte Kartonagen mit guter Auspolsterung und im Idealfall mit Gefahrgutzertifizierung. Beklebt werden muss dann mit dem Quadrat mit den 2 schwarzen Dreiecken mit der Spitze von einem der Dreiecke nach oben (hier ist auch die Größe von 10x10 cm vorgeschrieben und darf nur bei Platzmangel auf 5x5 cm verkleinert werden). Bei Flüssigkeiten muss dann auch mit entsprechendem Aufdruck / Aufkleber gekennzeichnet sein, wo oben ist.
Der Ablauf ist insofern nicht von Händler zu Händler unterschiedlich, sondern vom versendeten Gefahrgut und den Mengen / Kombinationen die transportiert werden sollen. Wenn 2 Händler identische Ware versenden, ist auch der Ablauf identisch. Die meisten Paketdienste wollen auch kein wirkliches Gefahrgut haben und schließen viele Inhalte aus.
Meines Wissens gibt es auch die Unterscheidung zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff. Gefahrgut ist einfach nur etwas was besonders brennbar, etc. ist und Gefahrstoff etwas was auch ohne externe Einwirkung gefährlich ist und bei z.B. Auslaufen wasserverseuchend oder gesundheitsschädlich ist oder halt selbstentzündlich im Kontakt mit Sauerstoff.
Das sind aber alles nur meine Erfahrungen und angelesenes (Halb-)Wissen, ich bin kein ausgebildeter Gefahrgutexperte.
Edit:
Es gibt die entsprechenden Infos auch auf einer Seite auf der DHL-Homepage unter
https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/informationen/gefahrgut.html