Neu Versand von Gefahrgut per DHL - wer kann helfen?

cdx

Sehr aktives Mitglied
13. März 2013
1.601
54
Hi.

Demnächst soll bei uns Gefahrgut per DHL verschickt werden in 1 L Flaschen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich das mit JTL abbilden kann was den automatischen Versand angeht!?

Kann mir dazu jemand was sagen, der eventuell auch Gefahrgut verschickt?

Knackpunkt ist, dass ja Daten an DHL übermittelt werden müssen soweit ich das herausgefunden habe.
Wie kommen die Daten zur DHL? Geht das über die JTL- Shipping-Schnittstelle? Denn da habe ich keine Option gefunden.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.618
1.074
@cdx

Das hat weniger mit JTL zu tun, als viel mehr mit Euren internen Abläufen und Absprachen mit DHL.

Am besten wendest Du Dich mal an DHL und lässt Dir da erstmal die nötigen Informationen geben.

Du musst Abholungen mit Gefahrgut bei DHL anmelden, das kann entweder manuell oder als Daueranmeldung erfolgen. Dann gibt es je nach Art von Gefahrgut gewisse Beförderungsauschlüsse, Mengenbegrenzungen, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten, etc. pp. und das musst Du halt erstmal alles intern organisieren, bevor es dann an den eigentlichen Versand gehen kann.

Auch für die Lagerung von Gefahrgut gibt es möglicherweise Regeln (z.B. Mietvertrag, Versicherung, etc. pp.).
 

cdx

Sehr aktives Mitglied
13. März 2013
1.601
54
Hi. Kennzeichnung etc ist soweit klar. Es geht mir hauptsächlich darum, ob schon mal jemand Gefahrgut versendet hat und mir sagen kann wie der normale Ablauf dann wäre.

Also:
- Versandlabel erstellen und raus damit
- Versand manuell im GKP anmelden, dann Label erstellen und am nächsten Tag raus (wenn ja wo mach ich das genau - finde keine Einstellung dazu)
- sonstige Vorgänge...?
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.618
1.074
Es geht mir hauptsächlich darum, ob schon mal jemand Gefahrgut versendet hat und mir sagen kann wie der normale Ablauf dann wäre.

Und wenn Dir dann so einer antwortet, versucht Dir zu helfen und Dir die Antwort nicht gefällt oder nicht "Ja, mach einfach mal." ist, liest oder befolgst Du Sie nicht!?

Gefahrgut bedeutet zunächst einmal lesen und es macht einen deutlichen Unterschied, ob Du 1L Benzin oder 1L Schreibenfrostschutz versenden willst.

Daher:
Das hat weniger mit JTL zu tun, als viel mehr mit Euren internen Abläufen und Absprachen mit DHL.
Am besten wendest Du Dich mal an DHL und lässt Dir da erstmal die nötigen Informationen geben.

Wenn Du dann den Gefahrgutversand mit DHL vereinbart hast, kannst Du auch Gefahrgut anmelden und der Rest ist dann organisatorisch individuell.

Siehe auch:
Du musst Abholungen mit Gefahrgut bei DHL anmelden, das kann entweder manuell oder als Daueranmeldung erfolgen.
 

cdx

Sehr aktives Mitglied
13. März 2013
1.601
54
Hi @Verkäuferlein.
Sorry, stand an dem Tag bisl unter Strom...

Die DHL wurde informiert, was versendet werden soll, aber da fehlt noch die Rückmeldung wie das genau von statten gehen soll.
Was ich schon weiß ist was für Kartonage verwendet werden kann/muss und welche Kennzeichnung auf das Paket muss.

Was ich aktuell noch nicht weiß ist wo ich das anmelden kann. Da sich die DHL dazu noch nicht geäußert hat, habe ich gehofft, dass mir das hier jemand beantworten kann.
Denn eine Möglichkeit zur Anmeldung habe ich bis dato im GKP keine gefunden, oder muss das erst freigeschalten werden, damit man das sieht?
Oder erfolgt die Anmeldung ganz und gar anders?

Ist denn die Anmeldung bzw der Versand von Gefahrgut so individuell von Händler zu Händler?
Kann ich mir bald nicht vorstellen, denn die DHL wird da ja wahrscheinlich ein gleichbleibendes Prozedere haben, oder?
 

deliman

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2016
1.027
131
In JTL muss dafür eine eigene Versandart angelegt werden und wenn freigeschalten, die enstprechenden Einstellung bei DHL Versenden 3.0 gemacht werden. Evt. muss noch bei jedem Gefahrgutartikel ein entsprechender Hinweis mit auf den Lieferschein aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

Kann sein, das DHL noch eine Liste der Gefahrstoffe haben will und wenn, gilt der Gefahrgutversand nur innerhalb Deutschlands!

UPS und GLS z.B. wollten eine genaue Liste der zu versendenden Stoffe mit UN Gefahrennummern, Transportnummern u.s.w., haben dann nicht mehr reagiert bzw. den Gefahrgutversand abgeleht (angeblich nur Grosskunden vorbehalten). Ist also nicht so einfach und wegen dem Prozedere und der Haltung der Paketdienste wird dann wohl viel undeklariert als Normalpaket versendet...
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.618
1.074
Was ich aktuell noch nicht weiß ist wo ich das anmelden kann. Da sich die DHL dazu noch nicht geäußert hat, habe ich gehofft, dass mir das hier jemand beantworten kann.
Denn eine Möglichkeit zur Anmeldung habe ich bis dato im GKP keine gefunden, oder muss das erst freigeschalten werden, damit man das sieht?
Oder erfolgt die Anmeldung ganz und gar anders?

Wenn Du mit DHL eine Vereinbarung zum Gefahrgutversand hast, wird Dir die Gefahrgutanmeldung im GKP freigeschaltet, diese kannst Du in der Regel bis 14:00 Uhr am Vortag für den nächsten Abholtag anmelden.
Dabei musst Du in der Regel auch die Sendungsgewichte die Gefahrgut beinhalten kumuliert angeben. Es gibt aber wie gesagt auch eine Möglichkeit der Dauermeldung.
Da kommt dann kein gesonderter Abholer, aber DHL muss halt auch Mengenbeschränkungen beim Transport einhalten.

Du solltest dann eigentlich auch entsprechende AGB für den Gefahrgutversand sowie ein Merkblatt zu den erlaubten Stoffen und Mengen sowie Anweisungen zum Verpacken und Deklarieren erhalten.

Ansonsten kommt es immer sehr auf den Gefahrstoff / das Gefahrgut an. Solange es sich um begrenzte Mengen (LQ = Limited Quantities) handelt, ist das alles relativ simpel.
Meines Wissens vorgeschrieben sind dann mindestens doppelwellige unbenutzte Kartonagen mit guter Auspolsterung und im Idealfall mit Gefahrgutzertifizierung. Beklebt werden muss dann mit dem Quadrat mit den 2 schwarzen Dreiecken mit der Spitze von einem der Dreiecke nach oben (hier ist auch die Größe von 10x10 cm vorgeschrieben und darf nur bei Platzmangel auf 5x5 cm verkleinert werden). Bei Flüssigkeiten muss dann auch mit entsprechendem Aufdruck / Aufkleber gekennzeichnet sein, wo oben ist.

Der Ablauf ist insofern nicht von Händler zu Händler unterschiedlich, sondern vom versendeten Gefahrgut und den Mengen / Kombinationen die transportiert werden sollen. Wenn 2 Händler identische Ware versenden, ist auch der Ablauf identisch. Die meisten Paketdienste wollen auch kein wirkliches Gefahrgut haben und schließen viele Inhalte aus.

Meines Wissens gibt es auch die Unterscheidung zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff. Gefahrgut ist einfach nur etwas was besonders brennbar, etc. ist und Gefahrstoff etwas was auch ohne externe Einwirkung gefährlich ist und bei z.B. Auslaufen wasserverseuchend oder gesundheitsschädlich ist oder halt selbstentzündlich im Kontakt mit Sauerstoff.

Das sind aber alles nur meine Erfahrungen und angelesenes (Halb-)Wissen, ich bin kein ausgebildeter Gefahrgutexperte.

Edit:
Es gibt die entsprechenden Infos auch auf einer Seite auf der DHL-Homepage unter
https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/informationen/gefahrgut.html
 
Zuletzt bearbeitet:

cdx

Sehr aktives Mitglied
13. März 2013
1.601
54
Nach langem hin und her haben wir nun auch endlich diese Info von der DHL bekommen und eine Freischaltung der Gefahrgutanmeldung im GKP. Konnte ich also vorher nicht finden. :)

Danke dir für deine Hilfe. Mit der Daueranmeldung sollte es dann soweit passen.
 
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Reaktionen: tomyweb

tomyweb

Aktives Mitglied
8. Juli 2016
86
2
Bleibt mir noch eine Frage. Da einige Güter der Gefahrgutverordnung unterliegen und entsprechende Angaben im Beförderungspapier nach ADR (z.B. Lieferschein) gemacht werden müssen, möchte ich wissen, wie die Angaben in den Lieferschein übertragen werden können.

In der Artikelverwaltung finde ich im Register Sonstige zwar eine Möglichkeit die UN-Nummer anzugeben, jedoch fehlen dort mehrere ADR-Relevante Angaben z.B. Verpackungsgruppe (I-III) ; Gefahrstoffklasse: (1= explosiv, 2, Gas, 3 brennbare Flüssigkeiten etc.) Bezeichnung wie im ADR genannt: z.B.: UN 1719 Ätzender, flüssiger Stoff,n.a.g. ; usw.

Bis dato habe ich mir so geholfen, die Bezeichnung wie im ADR vorgegeben als Anmerkung unter Reiter Sonstiges zu vermerken bzw. diese Angabe im Artikel-Kurzbeschreibungsfeld einzutragen. aber das ist irgendwie suboptimal.

Weiterhin fehlt die Möglichkeit die entsprechenden Mindermengenregelung (LQ) zu berechnen.

Weiterhin fehlt mir die Möglichkeit diese dann für die Versandklasse zu deklarieren.

Ausserdem müssen die ADR-Punkte pro Lieferschein errechnet werden die bestimmen, ab wann es sich bei der Lieferung um einen kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport handelt.
Diese Angabe errechnet sich aus der Menge der Gebinde mal dem Inhalt (Liter/kg) mal dem Wert der Verpackungsklasse zugeordnetem Gefahrenfaktor ( z.B. Wert 3 bei Verpackungsgrppe:II)
Sobalt dieser Wert 1000 erreicht, handelt es sich um einen kennzeichnungspflichtigen Transport gem. ADR und muß entsprechend ausgeschildert sein. (Das sind die orangefarbenen Warntafeln, die man von Tankwagen oder Stückguttransportern kennt. Wobei bei TKW die Gefahrnummer und UN-Nummer je Tankeinheit angegeben wird, während bei Stückguttransportern lediglich die Orangefarbene Tafel (40x30xm) vorne und hinten am Fahrzeug angebracht werden muss.

Hat dafür jemand eine Lösung ?

lg
tomy
 
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