Inaktiv Vers. 1.4x Stornieren von Aufträgen oder Löschen von Artikeln bei Zahlungsart PayPal Rechnung nicht möglich

Enno25

Gut bekanntes Mitglied
22. März 2010
182
3
Hallo,
bei den Pilotversionen der Wawi (aktuell 1.4.21.1) und auch vorher ist ein Stronieren von Aufträgen oder das Löschen von Positionen in Aufträgen nicht möglich sofern PayPal Rechnungskauf vom Kunden genutzt wurde.

Beim Stornierne von Aufträgen passiert gar nichts, beim Löschen von Positionen kommt immer eine Fehlermeldung:
"Es ist ein Fehler aufgetreten - diese Bestellung darf nicht geändert werden"

Bitte dringend um eine Lösung.

Vg.
Enno
 

css-umsetzung

Offizieller Service Partner
SPBanner
6. Juli 2011
8.652
2.704
Berlin
Firma
css-umsetzung
Es gibt schon seit der 1.3.xx eine Einschränkung bei Aufträgen die mit PayPal Rechnungskauf durchgeführt wurden, das ist gewollt, ich denke sogar eine Bedingung von PayPal.
Das betrifft zumindest das Ändern von solchen Aufträgen, ob auch das Stornieren betroffen ist weiß ich auf die Schnelle nicht, würde mich aber auch nicht wundern.
 

Enno25

Gut bekanntes Mitglied
22. März 2010
182
3
Ja gut, ich muss aber Aufträge stornieren können. Das in den Stammdaten nichts geändert werden kann ist ja auch klar und logisch, der Rest nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

mcm

Aktives Mitglied
20. September 2013
57
11
Das Problem ist in der Tat mehr als ärgerlich. Es kommt häufig vor, dass Kunden im Nachhinein die Bestellung ändern oder stornieren möchten. Im Moment müssen wir bei einem Auftragsstorno zum Beispiel eine fiktive Rechnung erstellen und diese dann wieder gutschreiben. Das kann ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein oder? Wenn ein Kunde per Paypal Rechnungskauft bestellt und kurz darauf die Bestellung ändern möchte, dann muss man also die Bestellung fortführen danach wieder gutschreiben und per Hand einen neuen Auftrag erstellen. Kann mir nicht vorstellen, dass das so gewollt ist.
Dass an den Käuferstammdaten nichts geändert werden kann, würde ich akzeptieren, aber die können ja ohne Einschränkung bearbeitet werden.
 

Enno25

Gut bekanntes Mitglied
22. März 2010
182
3
Moin,
also ab Version 1.4.22.1 klappt das wieder mit dem Stornieren 🙂
Jedenfalls mit ganzen Aufträgen - einzelne Positionen löschen hatte ich in der letzten Zeit nicht.
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.154
106
Version 1.5.10: Stornieren einzelner Position geht nicht. Sehr ärgerlich. Was nun?
 

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
674
296
Der richtige Weg ist allerdings, eine Gutschrift zu erstellen, da bereits Geld vom Kunden auf das PayPal Konto vom Händler geflossen ist. Nur wenn der Kunde eine Bestellung tätigt, wobei z.B. Vorkasse/Banküberweisung gewählt wurde, dementsprechend noch nicht gezahlt wurde, kann storniert werden. Auch beim Storno einzelner Positionen muss erst die Rechnung erstellt werden, dann erst über eine Gutschrift einzelne Positionen stornierbar. Gemäß einer ordentlichen Buchhaltung ist das Verhalten so korrekt.
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.154
106
mmh, ich bin zwar kein professioneller Buchhalter. Doch vergleichen wir das mal mit einer "normalen" PayPal-Zahlung: Nur bei einer solchen hat der Kunde tatsächlich gezahlt, sei es durch LS-Einzug oder KK-Belastung. Bei Kauf auf Rechnung hat der Kunden eben noch nicht gezahlt, wie es der Name der Zahlart auch besagt. Kundenseitig ist da noch gar nichts geflossen, bestenfalls ein Obligo entstanden.

Lediglich PayPal ist in Vorleistung gegangen und hat den - ich sag mal vermuteten - Rechnungsbetrag dem Händlerkonto gutgeschrieben. In diesem Punkt unterscheidet sich Kauf auf Rechnung nicht von der "normalen" PayPalzahlung. Während man jedoch bei der normalen PayPal-Zahlung einfach den Differenzbetrag zurückzahlt, wenn die Rechnung niedriger ausfällt, geht das bei Kauf auf Rechnung nicht. Warum?

Es erscheint mir völlig unlogisch, wissentlich eine falsche Rechnung zu erstellen, nur um sie im Anschluss wieder durch eine Gutschrift zu korrigieren. Buchhalterisch wäre es in meine Augen besser, gleich die korrekte Rechnung zu erstellen und anschließendend lediglich über PayPal den offenen Rechnungsbetrag zu reduzieren (so wie bei "normalen" PayPal-Zahlungen).

Die Einschränkungen, die es JTL-seitig gibt, sind angeblich den Vorgaben von PayPal geschuldet. Nachvollziehen kann ich diese Vorgaben allerdings nicht, insbesondere dann nicht, wenn es um eine Reduzierung des Ausfallrisikos durch Löschen von Positionen geht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
674
296
Es geht bei diesem Thema zweifelsfrei um den PayPal Rechnungskauf, wobei PayPal nicht in Vorkasse geht, sondern dem Händler eine Summe X auf sein PayPal Konto überweist, somit eine Zahlung im Auftrag vom Kunden durchführt. Somit ist an dem Händler eine Zahlung geflossen, welche bei Rückzahlung belegbar ausgebucht werden muss. Auch bei einer "normalen" PayPal Zahlung ist eine Korrekturbuchung durchzuführen. Grundsätzlich ist eine Gegenbuchung notwendig. Wie sonst soll eine Erstattung belegbar/nachvollziehbar sein?
Ich frage mich, wie du Rückerstattungen ohne Buchungsbeläge nachhalten willst.
Dein Steuerberater wird dich darüber aufklären. Falls du keinen hast, solltest du dir in deinem eigenen Interesse Rat einholen.
 
Zuletzt bearbeitet:

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.154
106
Ich weiß ja nicht, wie Du das machst, doch _ich_ erstelle meine Rechnungen nach der erbrachten Leistung und nicht nach irgendwelchen Zahlungseingängen. Das sieht mein Steuerberater genau so.

Würde also ebenfalls dazu raten, dass Du Deinen Steuerberater kontaktierst.
 

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
674
296
Ich weiß ja nicht, wie Du das machst, doch _ich_ erstelle meine Rechnungen nach der erbrachten Leistung und nicht nach irgendwelchen Zahlungseingängen. Das sieht mein Steuerberater genau so.

Würde also ebenfalls dazu raten, dass Du Deinen Steuerberater kontaktierst.

Na ja......

https://www.frag-einen-anwalt.de/Ke...-Erstattungen-bei-nicht-Rechnung--f69467.html

Zwar etwas älter aber immer noch aktuell. Eventuell mal den Steuerberater wechseln.... oder einfach nur diese eine, exakte Frage dem Steuerberater stellen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen