Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme

karl_der_grosse

Gut bekanntes Mitglied
7. März 2014
209
6
Hallo,

wir haben zunehmend Anfragen aus dem europäischen Ausland (AUT, NL, FR, GB), warum wir unsere Artikel im Shop nicht auch internationalen Kunden anbieten können.

Geht das mit JTL Shop 3 überhaupt, weil dort doch unterschiedlichen USt und auch Versandkosten angezeigt werden müssten?

VG Karl
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
233
AW: Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme

Hallo Karl,

ja das geht.
Die Steuersätze hinterlegst du ländergenau in der WaWi (und überträgst sie dann zum Shop).
Versandarten können im Shop selber länderspezifisch definiert werden.

Schau dir im wiki (Startseite ? JTLWiki) am besten noch mal die Kapitel dazu an.

Bevor du in den internationalen Handel einsteigst, solltest du dich aber vor allem über die (steuer)-rechtlichen Notwendigkeiten und -sofern du auch über Europa hinaus liefern willst- Zollformalitäten informieren.
 

euromann

Gut bekanntes Mitglied
24. Juni 2006
105
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AW: Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme

Und mach dich mal über die Lieferschwellen schlau, bevor du dir unterschiedliche Mehrwertsteuersätze und die entsprechende umsatzsteuerliche Registrierung in den Lieferländern antun willst
 

karl_der_grosse

Gut bekanntes Mitglied
7. März 2014
209
6
AW: Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme

Vielen Dank erst einmal für die Antworten.

Ich fände es ratsam, mal eine Dokumentation zu erstellen, ob und falls ja wie die Steuersätze für diverse EU-Länder erstellt werden müssen, weil die Wiki sich hierzu sehr sehr sparsam ausdrückt. Ich mach mal den Anfang und behaupte:

1. Man muss unterscheiden zwischen Privat- und Geschäftskunden. (Frage: Woher weiß der Shop3, ob ein ausländischer Privat- oder Geschäftkunde auf der Webseite surft?)
2. Bei Privatkunden gibt es länderspezifische Lieferschwellen (=Nettowarenwert, bis zu dem die Lieferungen mit der Steuer des Abgangslandes (hier: 19%) abgerechnet werden können) und bei Geschäftskunden (mit USt-ID) wird eh der innergemeinschaftliche steuerfreie Erwerb angewendet.
3. Die Lieferschwellen sind derart hoch, dass man eigentlich immer die 19% anwenden kann. Das erübrigt auch eine lokale Registrierung in den einzelnen Ländern.
4. Es reicht eigentlich aus, für die EU-Länder angepasste Versandkosten im Backend einzutragen.

War jetzt erstmal ziemlich provokativ, aber ich denke, so falsch liege ich nicht, oder?
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme

1. Man muss unterscheiden zwischen Privat- und Geschäftskunden. (Frage: Woher weiß der Shop3, ob ein ausländischer Privat- oder Geschäftkunde auf der Webseite surft?)

Nein, woher soll der Shop das wissen? Der Shop weiß es erst, wenn der Kunde sich ein Kundenkonto anlegt (bei der Registrierung wählt er ja sein Land). Nach Login ins Kundenkonto werden vom Shop die entsprechenden Preise in der entsprechenden Währung (umschaltbar), Steuersätze und Versandkosten angezeigt. Soweit zu Privatkunden. Geschäftskunden müssen sich erstmal als Privatkunden anmelden, nach Überprüfung der Daten verschiebst Du diese in der WaWi in die entsprechende Kundengruppe (Händler) und dann sieht der Geschäftskunde im Shop seine Händlerpreise. Alternativ machst Du einen zweiten Shop nur für geschäftskunden/Händler auf und gibst nach der Registrierung das Kundenkonto erst nach Überprüfung der Kundendaten manuell frei, dann sieht der Geschäftskunde auch erst die Preise.

2. Bei Privatkunden gibt es länderspezifische Lieferschwellen (=Nettowarenwert, bis zu dem die Lieferungen mit der Steuer des Abgangslandes (hier: 19%) abgerechnet werden können) und bei Geschäftskunden (mit USt-ID) wird eh der innergemeinschaftliche steuerfreie Erwerb angewendet.
3. Die Lieferschwellen sind derart hoch, dass man eigentlich immer die 19% anwenden kann. Das erübrigt auch eine lokale Registrierung in den einzelnen Ländern.

Soweit erstmal ja, wenn Du die Lieferschwellen als so hoch empfindest und weist, das Du die Lieferschwelle nicht überschreiten wirst, brauchst Du erstmal garnichts weiter tun. Bei Lieferungen in Drittländer (ausserhalb EU, also Schweit, Liechtenstein etc.) beträgt der MwST.-Satz immer 0%. Genaueres kann Dir Dein Steuerberater dazu sagen.

4. Es reicht eigentlich aus, für die EU-Länder angepasste Versandkosten im Backend einzutragen.

Genau. Artet bei mehreren Versandarten, Zahlungsarten, Ländern und Kundengruppen zwar erstmal in Fummelei aus, wenn mans aber dann erstmal hat, läufts super. Nicht vergessen, Du musst die Versandkosten für jedes Land, in welches Du lieferst, tabellarisch auf der Zahlung/Versand Seite bekanntgeben, sonst Abmahngefahr.
 

mike.com1

Gut bekanntes Mitglied
24. Oktober 2012
457
10
AW: Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme

Wenn Du nur die Shopseite mehrsprachig machst und der Shop trotzdem nur über .de erreichbar ist, gibts auch keine Lieferschwellen und nur die deutsche Umsatzsteuer.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.721
1.988
AW: Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme

Das höre ich zum ersten mal 😀 bist du dir sicher bzw wo steht das?

Das steht nirgends, weil´s falsch ist ... wetten ? 😉

Ich denke er verwechselt das, wenn eine Firma .de und .at hat, dann ist es meist so, dass die .at Firma innerhalb AT liefert, dort eine eigene Niederlassung hat und es somit Inland ist und keine Lieferschwelle.
 

euromann

Gut bekanntes Mitglied
24. Juni 2006
105
0
AW: Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme

Wenn Du nur die Shopseite mehrsprachig machst und der Shop trotzdem nur über .de erreichbar ist, gibts auch keine Lieferschwellen und nur die deutsche Umsatzsteuer.

Oje. Bin gespannt, wie du das dem bspw. österreichischem Finanzamt erklärst, wenn die die Umsatzsteuer für die vergangenen 4 oder 5 Jahre haben wollen, zuzüglich Zinsen und Verspätungszuschlag.

Deine Aussage ist definitiv falsch.
Die Lieferschwellen sind übrigens gar nicht so hoch, ruckzuck biste drüber.
 

A.Lardy

Aktives Mitglied
12. April 2014
58
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AW: Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme

Das stimmt so überhaupt nicht.... sorry .... Lieferschwellen gelten für Käufe von Privatleuten innerhalb der EUROPÄISCHEN Union immer.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.721
1.988
AW: Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme

Hier mal ein Post aus dem Amazon-Forum bezüglich international verkaufen, diese Konstellation habe ich auch noch nie gehört, aber anscheinend geprüft (?):


Hallo zusammen, ich schildere mal wie wir das handhaben:

1. Bei Käufern (B2C) mit Lieferland DE oder EU wird 19% MwSt auf der Rechnung ausgewiesen, dabei ist die Währung egal, also auch bei Rechnungen mit Währung GB

2. Bei Käufern (B2C) mit Lieferland Drittland (auch EU Außland), wird MwSt. ausgewiesen. VK-Preis ist somit Brutto. Steuerrechtlich müssten wir jedoch keine MwSt berechnen und abführen. Der Kunde kann aber mit unserer Rechnung bei seinem Finanzamt die Differenz zum lokalen MwSt. Satz rückfordern. (ähnlich wie es die Schweizer machen die bei uns einkaufen)

3. Bei Käufern (B2B) mit Lieferland DE wird 19% MwSt auf der Rechnung ausgewiesen

4. Bei Käufern mit (B2B) mit Lieferland EU und Drittland (auch EU Außland), wird MwSt. ausgewiesen. VK-Preis ist somit Brutto. Steuerrechtlich müssten wir jedoch keine MwSt berechnen und abführen. Der Kunde kann aber mit unserer Rechnung bei seinem Finanzamt die Differenz zum lokalen MwSt. Satz rückfordern.

Mit diesem System (was wir nur bei AMAZON machen) sind wir auf der sicheren Seite, da die Verantwortung bei uns liegt. D.h. wenn wir neeto ohne MwSt. verkaufen, der Kunde die Ware jedoch nicht bei sich als Importversteuert und Einfuhr USt abführt, haben wir die Steuerschuld [bild entfernt]

Die Richtige Lösung sollte eigentlich von AMAZON kommen. Und zwar in dem, dass das Lieferland, was den Ausschlag für MwST oder nicht MwSt, in Bezug zum Sitz des Verkäufers automatisch im System die MwSt abzieht. Unser eigener Webshop macht das, was den Wettbewerbsvorteil für uns bringt, dass Drittlandskunden oder EU Außlandskunden auf unserem Webshop grundsätzlich MwSt frei einkaufen können, und die Preise dann auch so angezeigt werden. Das Gleiche ist, wenn jemand eine genehmigte USt-Nr. bei der Registirierung hinterlegt.

Aber das ist eine lange Geschichte, und am Ende ist es egal wer was macht, denn jeder ist für sich selbst verantwortlich, und trägt bei einer EUSt prüfung die Verantwortung selbstr. Wir hatten letztes Jahr so eine Prüfung, und ich war dankbar, dass mein Steuerberater mir die oben genannte Vorgehensweise so nahegelegt hatte.

Und nun steuerfrei zu, Mittag.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

euromann

Gut bekanntes Mitglied
24. Juni 2006
105
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AW: Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme

Wenn man Mehrwertsteuer ausweist, dann schuldet man auch die Mehrwertsteuer.

Also ist das eine Riesenkacke, was der Typ schreibt.

Und was will uns A.Lardy mit seinem Post sagen?
 

moosetraveler

Aktives Mitglied
8. September 2006
19
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AW: Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme

Hallo zusammen,

habe mich auch monatelang mti dem Problem rumgeärgert. Wer die Lieferschwellen in einem Bestimmungsland überschreitet, muss sich in den jeweiligen Lieferland steuerlich registrieren. Für Alkohol, Kaffee, etc (Verbrauchsteuerpflichtige Ware) gibt es keine Lieferschwelle. Hier ist vor der ersten Lieferung eine Registrierung notwendig.

Wer sich nicht daran hält begeht faktisch Steuerhinterziehung.

Hab mich an Dutypay gewendet. Die melden mich gerade in Frankreich an. 🙂
 

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