AW: Shop - International verkaufen ohne rechtliche Probleme
Hier mal ein Post aus dem Amazon-Forum bezüglich international verkaufen, diese Konstellation habe ich auch noch nie gehört, aber anscheinend geprüft (?):
Hallo zusammen, ich schildere mal wie wir das handhaben:
1. Bei Käufern (B2C) mit Lieferland DE oder EU wird 19% MwSt auf der Rechnung ausgewiesen, dabei ist die Währung egal, also auch bei Rechnungen mit Währung GB
2. Bei Käufern (B2C) mit Lieferland Drittland (auch EU Außland), wird MwSt. ausgewiesen. VK-Preis ist somit Brutto. Steuerrechtlich müssten wir jedoch keine MwSt berechnen und abführen. Der Kunde kann aber mit unserer Rechnung bei seinem Finanzamt die Differenz zum lokalen MwSt. Satz rückfordern. (ähnlich wie es die Schweizer machen die bei uns einkaufen)
3. Bei Käufern (B2B) mit Lieferland DE wird 19% MwSt auf der Rechnung ausgewiesen
4. Bei Käufern mit (B2B) mit Lieferland EU und Drittland (auch EU Außland), wird MwSt. ausgewiesen. VK-Preis ist somit Brutto. Steuerrechtlich müssten wir jedoch keine MwSt berechnen und abführen. Der Kunde kann aber mit unserer Rechnung bei seinem Finanzamt die Differenz zum lokalen MwSt. Satz rückfordern.
Mit diesem System (was wir nur bei AMAZON machen) sind wir auf der sicheren Seite, da die Verantwortung bei uns liegt. D.h. wenn wir neeto ohne MwSt. verkaufen, der Kunde die Ware jedoch nicht bei sich als Importversteuert und Einfuhr USt abführt, haben wir die Steuerschuld [bild entfernt]
Die Richtige Lösung sollte eigentlich von AMAZON kommen. Und zwar in dem, dass das Lieferland, was den Ausschlag für MwST oder nicht MwSt, in Bezug zum Sitz des Verkäufers automatisch im System die MwSt abzieht. Unser eigener Webshop macht das, was den Wettbewerbsvorteil für uns bringt, dass Drittlandskunden oder EU Außlandskunden auf unserem Webshop grundsätzlich MwSt frei einkaufen können, und die Preise dann auch so angezeigt werden. Das Gleiche ist, wenn jemand eine genehmigte USt-Nr. bei der Registirierung hinterlegt.
Aber das ist eine lange Geschichte, und am Ende ist es egal wer was macht, denn jeder ist für sich selbst verantwortlich, und trägt bei einer EUSt prüfung die Verantwortung selbstr. Wir hatten letztes Jahr so eine Prüfung, und ich war dankbar, dass mein Steuerberater mir die oben genannte Vorgehensweise so nahegelegt hatte.
Und nun steuerfrei zu, Mittag.